Eventixx
GmbH
St.
Wendel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.096,00 |
9.509,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
631,00 |
190,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.465,00 |
9.319,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.968,31 |
27.592,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.415,94 |
14.998,92 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
22.552,37 |
12.593,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
251,31 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
16.506,47 |
37.525,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.570,78 |
74.878,24 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
39.500,00 |
39.500,00 |
| III.
Bilanzverlust |
81.006,47 |
102.025,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
16.506,47 |
37.525,16 |
| B.
Rückstellungen |
3.577,68 |
5.714,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
52.993,10 |
69.164,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.570,78 |
74.878,24 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs.1 und 4 HGB.
Die Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Anhangs
(§ 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern).
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs.3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.3
Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG führt in der
sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010
zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten
des Vorjahres zur Anpassung der Vorjahreszahlen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt.
Die Anschaffungskosten umfassen auch die einzeln
zurechenbaren
Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche
Anschaffungskosten,
Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Sachanlagen sind nach der voraus-
sichtlichen Nutzungsdauer der einzelnen
Gegenstände bemessen.
Es wird linear abgeschrieben.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs als sofort
abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt.
2.
Übrige Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Ansatz der übrigen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände
erfolgte zum Nennwert.
3.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet und in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für
Geschäftsunterlagen wurde eine entsprechende
Rückstellung in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung
der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurde eine Restaufbewahrungsdauer von
10 Jahren zugrunde gelegt.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Wirtschaftsjahr
Die Gesellschaft hat ein kalendergleiches
Wirtschaftsjahr.
D.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zur Gewinn- und Verlustrechnung wurden die
Erleichterungen des
§ 288 Satz 1 HGB in Anspruch genommen.
Für die Darstellung wurde gem. § 275
Abs 2 HGB das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag fielen im
Wirtschaftsjahr 2010 nicht an.
E.
Weitere Angaben
An der Gesellschaft ist Herr Andreas Setz, Vor der
Kipp 13, 66649 Oberthal, mit
EUR 25.000,00 beteiligt.
Herr Setz ist alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer und von den Beschränkungen
des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuch befreit,
d.h. er ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Laut notariellem Vertrag vom 31. Juli 2008
(Urkundenrolle Nr. 920 für 2008)
wurde unter anderem die Bezeichnung der Firma
geändert in Eventixx GmbH.
Gegenüber der Gesellschaft hat Herr Setz einen
Anspruch aus dem Gesellschafter-
verrechnungskonto in Höhe von EUR
3.137,13.
F.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung hat am 15. Juni 2011
der Gesellschafterversammlung
folgenden Ergebnisvorschlag unterbreitet, den die
Gesellschafterversammlung
am gleichen Tag per Beschluss bestätigte:
Der Jahresüberschuss des Wirtschaftsjahres 2010
in Höhe von EUR 21.018,69
wird mit dem Verlustvortrag aus dem
Geschäftsjahr 2009 in Höhe von
EUR 102.025,16 verrechnet.
Der verbleibende Bilanzverlust in Höhe von
EUR 81.006,47 wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
St. Wendel, den 15. Juni 2011
Andreas Setz
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2011 festgestellt.
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