TRECOLAN
GmbH
Bremen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4,00 |
349.506,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
3,00 |
349.503,96 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.599.267,89 |
1.797.651,26 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
1.012.163,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.353.758,80 |
728.655,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.245.509,09 |
56.832,26 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
21.242,14 |
431.059,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.620.514,03 |
2.578.217,47 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
275.000,00 |
275.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.006.059,25 |
153.418,92 |
| IV.
Jahresüberschuss |
409.817,11 |
-852.640,33 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
21.242,14 |
431.059,25 |
| B.
Rückstellungen |
618.512,04 |
134.672,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.002.001,99 |
2.443.545,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.279.637,76 |
1.721.181,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
722.364,23 |
722.364,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.620.514,03 |
2.578.217,47 |
Anhang
der TRECOLAN GmbH i.I., Bremen, für das
Geschäftsjahr 2018
Identifikation der Gesellschaft gemäß §
264 Abs. 1a HGB
Trecolan GmbH i.I.
Bremen
Amtsgericht Bremen
Registernummer: HRB 25928
A.
Rechnungslegungsgrundsätze
Die Geschäftsführung der Trecolan GmbH hat
am 9. Oktober 2017 beim Amtsgericht Bremen -
Insolvenzgericht - einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt. Das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 01.
Januar 2018 eröffnet und Herr Berend Böhme,
Rechtsanwalt, zum Insolvenzverwalter bestellt.
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
angewandt worden.
Die Bewertung erfolgt infolge der Insolvenz der
Gesellschaft unter Abkehr von der
Going-Concern-Prämisse. Die Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte demzufolge unter
Veräußerungsgesichtspunkten. Hierbei wurden
Vermögensgegenstände grundsätzlich zu ihrem
tatsächlichen und voraussichtlichen
Veräußerungswerten angesetzt. Wertansätze,
welche die fortgeführten Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten der Vermögensgegenstände
übersteigen wurden entsprechend dem
Realisationsprinzip nicht angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen werden linear über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen
Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Bei den
Beteiligungen war im Berichtsjahr eine Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag
aufgrund einer möglichen Haftungsinanspruchnahme der
Beteiligungsgesellschaft erforderlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen angesetzt. Sofern erforderlich
werden niedrigere beizulegende Werte berücksichtigt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte
Wert von Gegenständen des Anlagevermögens
über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag
beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei
für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in
angemessenem Umfang vorgenommen wurden.
Grundlage für die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse zu
Herstellungskosten bilden die aus dem betrieblichen
Rechnungswesen übernommenen kalkulatorischen
Stückkosten, die auf der Basis der geplanten
Normalbeschäftigung ermittelt worden sind. Die
kalkulatorischen Stückkosten enthalten Materialeinzel-
und -gemeinkosten, Fertigungseinzel- und -gemeinkosten
sowie Sonderkosten der Fertigung (z. B. Werkzeugkosten).
Die eliminierungspflichtigen kalkulatorischen
Kostenbestandteile wurden durch pauschale Zu- und
Abschläge bei den Material- und Fertigungsgemeinkosten
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für
Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
gebildet.
Liquide Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre,
der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag
ermittelt wurde, abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
B.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
2.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinsituten
setzen sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2018
|
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Restlaufzeit bis 1 Jahr
|
870.148,51
|
|
870.148,51
|
|
870.148,51
|
|
870.148,51
|
Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den
gelieferten Gegenständen.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2018
|
|
31.12.2017
|
|
EUR
|
|
EUR
|
Verbindlichkeiten aus
Steuern
|
408.308,28
|
|
81.178,21
|
Übrige sonstige
Verbindlichkeiten
|
801.172,19
|
|
417.568,56
|
|
1.209.480,47
|
|
498.746,77
|
Gemäß § 41 Abs. I InsO und der
Insolvenzeröffnung am 1. Januar 2018 sind
sämtliche Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres
fällig.
C.
Sonstige Angaben
Beteiligungsverhältnisse
Name
|
Beteiligungsquote in %
|
Währung
|
Eigenkapital
|
Jahresergebnis
|
TRECOLAN Handels GmbH,
Bremen
|
100,0
|
TEUR
|
180
|
2.278
|
Geschäftsführer ist und war im
Geschäftsjahr der Kaufmann Herr Götz Domke,
Bremen.
Kredite und Vorschüsse sind an die
Geschäftsführung nicht gewährt worden.
Haftungsverhältnisse zugunsten der Organe der
Gesellschaft bestehen zum Stichtag nicht.
Die Geschäftsführung ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die gemietete Betriebsimmobilie wurde
zwischenzeitlich veräußert. Der Mietvertrag
wurde auf TEUR 50 p. M. angepasst. Mit dem neuen Vermieter
wurde vereinbart, dass das Mietverhältnis
spätestens am 30.06.2019 endet und eine frühere
Beendigung auch möglich ist. Im Februar 2019 wurde das
Mietverhältnis beendet.
Bremen, 08. Juli 2019
gez.
Berend Böhme
als
Insolvenzverwalter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2019
festgestellt.
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