Wolny
GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.246,00 |
4.169,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.245,00 |
4.168,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
143.857,34 |
183.558,83 |
| I.
Vorräte |
10.803,37 |
8.666,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.125,15 |
63.582,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.928,82 |
111.309,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.098,01 |
4.492,63 |
| Aktiva |
154.201,35 |
192.220,46 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.956,34 |
114.879,85 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
89.315,26 |
125.990,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
35.923,51 |
36.675,16 |
| B.
Rückstellungen |
5.962,00 |
23.345,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.074,44 |
53.995,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
69.074,44 |
53.995,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
45,64 |
|
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
208,57 |
|
| Passiva |
154.201,35 |
192.220,46 |
Anhang
Firma:
|
Wolny GmbH
|
Sitz:
|
42651 Solingen
|
Gericht:
Eintragung ins Handelsregister:
|
Amtsgericht Wuppertal
Amtsgericht Wuppertal HRB 15162
|
Der Jahresabschluss der Firma Wolny GmbH in Solingen
auf den 31.12.2022 wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie der Satzung zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden gemäß § 274a HGB in Anspruch
genommen.
Die Gesellschaft macht für Zwecke der
Veröffentlichung von den Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.
2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach
§ 266 HGB.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der
Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken
angemessen und ausreichend Rechnung getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Forderungen und der sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestanden keine.
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1
Jahr beläuft sich auf 69.074,44 €
(Vorjahr: 53.995,51 €).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 bis
zu 5 Jahren bestanden keine.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden keine.
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die
Kosten für die Anfertigung der Steuererklärungen
der Erstellung des Jahresabschlusses, sowie für die
Aufbewahrungskosten der Geschäftsunterlagen. Ferner
wurde eine Rückstellung für
Tantiemeverpflichtungen gebildet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse.
Die durch die Coronakrise entstandenen
Umsatzrückgänge konnten im Berichtsjahr zum Teil
wieder aufgeholt werden, im Geschäftsjahr 2022 sind
jedoch die Energiekosten durch den Ukrainekrieg erheblich
gestiegen, sodass das Ergebnis wieder negativ ausgefallen
ist und hierfür vorhandene Rücklagen verwendet
wurden. Da der Standort sich aufgrund der Rahmenbedingungen
nicht mehr rentabel führen lässt, wird das
Geschäft zum 30.06.2023 aufgegeben werden.
Im Geschäftsjahr wurden weniger als 50 Personen
beschäftigt.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag mit den Gewinnvorträgen zu
verrechnen.
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Geschäftsführer bestellt:
Herr Lothar Wolny , Solingen
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Solingen, den 10.04.2023
…………………………………..
Wolny GmbH
gezeichnet
Lothar Wolny , Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2023
festgestellt.
|