Rostocker
Treuhandgesellschaft mbH
Elmenhorst-Lichtenhagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
25.000,00 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.000,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
25.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.000,00 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.484,50 |
23.181,75 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.818,25 |
859,55 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
697,25 |
958,70 |
| B.
Rückstellungen |
119,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.396,50 |
1.818,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.396,50 |
1.818,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.000,00 |
25.000,00 |
Anhang
1.
Wesentliche Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff.) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264
ff.) aufgestellt worden.
Gemäß § 325 HGB ist der
Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers einzureichen.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs.1,
276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber
hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326
HGB in Anspruch genommen.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge - wegen der erstmaligen
Anwendung der neuen Bilanzierungsregeln nach BilMoG - zum
Ausweis von Bilanzposten wurden nicht vorgenommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens-
und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge
sind in den einzelnen Posten des Jahresabschlusses
zutreffend zugeordnet. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet
worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2
HGB wurde beachtet.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256
bzw. der §§ 279 bis 283 HGB.
Im Einzelnen wurden bilanziert und bewertet:
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände,
liquide Mittel
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren Wertansatz
gemäß § 253 (3) HGB angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Es wurden keine
Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche
Sicherheiten gesichert.
2.
sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Jürgen Seipel geführt.
Ort/Datum: Rostock, den
04.04.2012
Unterschrift: gez.Jürgen Seipel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.04.2012 festgestellt.
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