Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 16968
Eingetragen
19.7.2017
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH

Gronau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Lagebericht

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 12. Juli 2017 gegründet, mit dem Ziel die Geschäftsführung der noch zu gründenden WGG Wohnbau und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG, der eigentlichen Wohnungsbau- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft der Stadt Gronau, zu übernehmen. Sie fungiert als reine Verwaltungsgesellschaft.

Besondere Geschäftstätigkeiten oder Investitionen wurden in 2022 nicht getätigt. Die Gesellschaft hat in 2022 keine Personal beschäftigt, einzig der Geschäftsführer war für die Gesellschaft tätig. Wesentlicher Vorgang des Geschäftsjahres war die Geschäftsführung der WGG Wohnbau und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG.

II. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Gesellschaft ist mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet worden. Erträge werden durch die Haftungsvergütung, der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben der WGG Wohnbau und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG nach dem Gesellschaftsvertrag und Kostenweiterbelastungen erzielt.

Die Eigenkapitalquote beträgt 81,7 % (Vorjahr 81,4 %) bei einer Bilanzsumme von T€ 27 (Vorjahr T€ 27).

III. Chancen, Risiken und Ausblick der zukünftigen Entwicklung

Die Gesellschaft fungiert als reine Verwaltungsgesellschaft und Komplementärin für die WGG Wohnbau und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG und soll keinerlei weitere Geschäftstätigkeiten entfalten. Die vorhanden liquiden Mittel sollen erhalten bleiben mit der Folge, dass der Fortbestand der Gesellschaft gewährleistet ist. Eine Inanspruchnahme als Komplementärin würde den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Aktuell ist mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen.

 

Gronau (Westf.), den 28.02.2023

WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH

gez. Thorsten Buchholz

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 52.163,80 0,00
I. Finanzanlagen 52.163,80 0,00
B. Umlaufvermögen 1.274,67 27.255,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 22.331,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.274,67 4.923,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.438,47 27.255,76

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 22.356,57 22.184,36
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 2.815,64 3.081,67
III. Jahresüberschuss 172,21 266,03
B. Rückstellungen 5.000,00 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 26.081,90 71,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.438,47 27.255,76

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss ist gemäß Satzung i.V.m. § 108 Abs. 1 Nr. 8 GO NRW nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH
Firmensitz laut Registergericht: Gronau
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Coesfeld
Register-Nr.: HRB 16968

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr von T€ 26 (Vorjahr T€ 22).

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Kosten für die Jahresabschlussprüfung und Jahresabschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren ausschließlich aus dem Liefer- und Leistungsverkehr und sind ebenfalls innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die erzielten Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt und beinhalten Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 6).

V. Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Peter Thegelkamp, Gronau-Epe, Geschäftsführer (bis 28. Februar 2022)

Thorsten Buchholz, Schermbeck, Bankkaufmann (ab 1. März 2022)

Geschäftsführerbezüge beliefen sich auf T€ 4.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen, darunter auch verbundene Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten. Die Gesellschaft unterhält Beziehungen zu verbundenen Unternehmen in den Bereichen:

- Bezug/Erbringung von Dienstleistungen

- Gewährung/Erhalt von Bürgschaften, Haftungsübernahme oder an deren Sicherheiten

Da alle Geschäfte mit und zwischen unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz stehenden, in den Gesamtabschluss der Stadt Gronau (Westf.), einbezogenen Unternehmen getätigt werden, entfällt gemäß § 285 Nr. 21 HGB eine weitere Angabe.

Anteilsbesitz

Die Gesellschaft ist Komplementärin (unbeschränkt haftende Gesellschafterin) der WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co KG, Gronau.

́Antei am Kapital
Stammkapital zum 31.12.2022 0%
Eigenkapital zum 31.12.2022 430.000,00 €
Jahresfehlbetrag zum 31.12.2022 364.465,07 €
WGG Wohnbau- und Grundstücksgesellschaft der Stadt Gronau (Westf.) mbH & Co. KG, Gronau (Westf.) 79.524,22 €

Honorar des Abschlussprüfers

Das berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:

Honorar für

T€
Abschlussprüfungsleistungen 4
Steuerberatungsleistungen 0
sonstige Leistungen 0
Summe 4

Gesellschafter und Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Gesamtabschluss der Stadt Gronau (Westf.), die den Gesamtabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gronau, den 28. Februar 2023

WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH

gez. Thorsten Buchholz

Anlagespiegel

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2022
EUR
Zugänge Abgänge-
EUR
Umbuchungen
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 26.081,90
Summe Finanzanlagen 0,00 26.081,90
Summe Anlagevermögen 0,00 26.081,90
kumulierte Abschreibungen 31.12.2022
EUR
Abschreibungen Zuschreibungen- vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
EUR
Buchwert 31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 26.081,90
Summe Finanzanlagen 0,00 26.081,90
Summe Anlagevermögen 0,00 26.081,90
Buchwert 31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00
Summe Finanzanlagen 0,00
Summe Anlagevermögen 0,00

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.05.2023 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WGG - Verwaltungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, deunsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Rheine, 03. April 2023

DWL GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ernst-August Lührmann, Wirtschaftsprüfer

gez. Tobias Wigger, Wirtschaftsprüfer

Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

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