Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 45104
Eingetragen
12.10.2004
Branche
Erbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.BeteiligungsgesellschaftenReisebüros
Gegenstand
Der Betrieb eines Reisebüros. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen beteiligen oder ganz übernehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Franziska Braig
seit 12.10.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reiseservice Braig GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.937,00 19.654,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.732,27 6.830,12
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 782,60 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 4.949,67 6.830,12
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 98.100,82 98.676,52
1. Kasse 6.816,66 4.719,19
2. Guthaben bei Kreditinstituten 91.284,16 93.957,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 130,25 146,75
Summe Aktiva 119.900,34 125.307,39

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 107.368,46 113.696,65
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 88.132,06 73.113,65
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -6.328,19 15.018,41
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 2.068,00 2.068,00
C. Verbindlichkeiten 10.463,88 9.542,74
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.481,76 568,78
2. sonstige Verbindlichkeiten 6.982,12 8.973,96
Summe Passiva 119.900,34 125.307,39

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023

der Firma Reiseservice Braig GmbH

I. Allgemeines

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

III. Sonstige Angaben

IV. Ergebnisverwendung

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs.1 HGB. Von den für kleine Kapitalgesellschaften eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Die Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs (§§ 274 a, 288 HGB) wurden im Wesentlichen in Anspruch genommen.

Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Abschreibungen des Geschäftsjahres

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird in den Jahresabschreibungen ausgewiesen.

Steuerliche Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.

III. Sonstige Angaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch Frau Franziska Braig geführt. Frau Braig war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

IV. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, den 22. November 2024

gez. Franziska Braig

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08. Dezember 2024

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