RTS
Automation GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.594,00 |
7.534,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.095,00 |
1.221,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.499,00 |
6.313,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
74.877,73 |
45.214,68 |
| I.
Vorräte |
28.583,39 |
9.236,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
39.151,02 |
18.524,98 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.143,32 |
17.453,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.687,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
82.471,73 |
55.436,16 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.552,23 |
13.307,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-11.692,06 |
| III.
Bilanzverlust |
19.447,77 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.919,50 |
40.128,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
82.471,73 |
55.436,16 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der RTS Automation GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Es wurden in der Bilanz jeweils die entsprechenden
Beträge des vorangegangenen Geschäftsjahres
ausgewiesen.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a, 276, 288 und 326 HGB wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Auf Gegenstände des Anlagevermögens wurden
- soweit erforderlich - außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen, um sie mit dem niedrigeren Wert
anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von
Euro 410,00 wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr ihrer
Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben
geltend gemacht. Im Anlagenspiegel wurden diese
Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs als Abgang
ausgewiesen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis Euro 60,00 wurden nach R 6.13 Abs. 2
EStR nicht in das Anlageverzeichnis aufgenommen. Die
Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter wurden im
Jahr der Anschaffung als sofort abziehbare Betriebsausgabe
behandelt.
Das Sachanlagevermögen ist in einem
EDV-gestützten Anlageverzeichnis erfasst.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte zum
Nennwert. Ein Ausfallrisiko war hier nicht erkennbar.
Die Vorräte wurden nach dem Grundsatz der
Einzelbewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips nach §
253 Abs. 3 HGB angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Da ein Ausfallrisiko am Abschlussstichtag nicht
erkennbar war, wurden entsprechende Wertberichtigungen
nicht vorgenommen.
Der Kassenbestand am Abschlussstichtag ist durch den
Kassenbericht nachgewiesen. Die Kontenstände bei den
Kreditinstituten sind durch Kontoauszüge bzw.
Saldenbestätigungen der jeweiligen Banken belegt.
Das ausgewiesene Stammkapital stimmt mit den
gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen überein.
Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem
wahrscheinlichen Betrag ihrer Inanspruchnahme, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Da keine weiteren ungewissen Verbindlichkeiten und
keine drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften
erkennbar waren, wurden entsprechende Passivposten nicht
gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 7.755,71.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von Euro
11.692,06 ergibt sich ein Bilanzverlust von Euro 19.447,77,
der wie folgt zu verwenden ist:
- In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
- Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
- Auf neue Rechnung werden Euro -19.447,77
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses des
vorangegangenen Geschäftsjahres
In der Gesellschafterversammlung vom 22.05.2007 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung für das Jahr 2005 angenommen.
Berlin, den 06. Dezember 2007
RTS Automation GmbH
Geschäftsführer:
Herr Tino Happach
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