Stammdaten

Register
Amtsgericht Rostock HRB 2058
Eingetragen
17.12.1991
Branche
Großhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnGroßhandel mit Fisch und FischerzeugnissenGroßhandel mit Getreide, Rohtabak, Saatgut und Futtermitteln
Gegenstand
der Betrieb und Ausbau eines Großmarktes für den Absatz von Erzeugnissen der Landwirtschaft und des Gartenbaues sowie sonstiger Waren aufgrund und im Rahmen allgemeiner Vorschriften über den Betrieb und Ordnung auf dem Großmarkt; der Betrieb und Ausbau von Wochenmärkten, Spezialmärkten und Kleinmarkthallen; die Vornahme aller ähnlichen oder damit verwandten Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephanie Harder
seit 24.2.2021
Prokura
Inga Knospe
seit 20.2.2015
Geschäftsführer
Uwe Buschbeck
seit 9.2.2015
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Hansestadt Rostock
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hansestadt Rostock
Germany
300.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Großmarkt Rostock GmbH

Rostock

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.542.499,85 1.622.786,35
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.025,50 20.254,50
II. Sachanlagen 1.527.474,35 1.602.531,85
B. Umlaufvermögen 2.049.368,37 1.788.116,97
I. Vorräte 62.816,58 69.233,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 261.428,48 324.349,92
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.725.123,31 1.394.534,02
C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.243,12 39.655,71
Aktiva 3.622.111,34 3.450.559,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.804.779,00 2.753.378,60
I. Gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
II. Kapitalrücklage 610.000,00 610.000,00
III. Gewinnrücklagen 1.843.378,60 1.699.467,87
IV. Jahresüberschuss 51.400,40 143.910,73
B. andere Sonderposten 159.700,51 177.495,92
C. Rückstellungen 177.375,82 169.210,56
D. Verbindlichkeiten 480.256,01 350.473,95
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 470.156,64 344.061,82
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 10.099,37 6.412,13
Passiva 3.622.111,34 3.450.559,03

Anhang

A. Allgemeine Hinweise

Die Großmarkt Rostock GmbH mit Sitz in Rostock wird beim Amtsgericht Rostock unter der Nr. HRB 2058 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden in voller Höhe sofort abgeschrieben. EDV-Geräte und Software mit Anschaffungskosten bis EUR 1.000,00 werden mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet. Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden durch Wertberichtigungen und dem allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rücklagen und etwaige Sonderposten sind zum Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum Erfüllungsbetrag.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten

I. Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine (Vorjahr TEUR 0,0) gegenüber dem Gesellschafter enthalten.
2. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
In den Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen sind, die für den Neubau der Großmarkthallen erhaltenen Zuwendungen enthalten. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter:

2023 2022
Obst- und Gemüsegroßmarkt (40 Jahre) TEUR 75  TEUR 81
Wassertechnik (10 Jahre) TEUR 32  TEUR 37
Trägerbrücken (10 Jahre) TEUR 13  TEUR 15
Besucherzählsystem (3 Jahre) TEUR 0  TEUR 0,9
Es wurden im Jahr 2023 keine neuen Sonderposten für Anlagegüter gebildet.

Die Investitionszuschüsse wurden in den Sonderposten eingestellt, der entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst wird.



3. Sonstige Rückstellungen


Zusammensetzung: EUR

Jahresabschlusskosten
13.000,00
Personalkosten
40.900,00
Ausstehende Eingangsrechnungen
85.350,00
Archivierung
5.705,82
Unterlassene Instandhaltung
3.000,00
Gesamt
147.955,82
4. Verbindlichkeiten


Es bestehen keine Kreditverbindlichkeiten.

Jedoch sind folgende Grundschulden zu Gunsten einer Bank eingetragen:
- Grundschuld in Höhe von TEUR 2.045 (TDM 4.000) auf den Grundbesitz Nienhagen, Grundbuch von Rostock Blatt 7090
- Grundschuld in Höhe von TEUR 460 auf den Grundbesitz Nienhagen, Grundbuch von Rostock Blatt 12636

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von EUR 7.016,40 (Vorjahr EUR 4.788,40).

Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 121 eine Restlaufzeit von einem Jahr.

D. Sonstige Pflichtangaben

I. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen


Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen sowie Wartungsverträgen in Höhe von TEUR 251 (TEUR 182).

II. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Bei der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 ohne Geschäftsführer durchschnittlich 18 Mitarbeiter beschäftigt.

III. Honorar für Abschlussprüfungsleistungen

Das mit dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vereinbarte Gesamthonorar für Abschlussprüferleistungen beträgt 6.000 EUR (netto).

IV. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
 1. Geschäftsführung

Als Geschäftsführerin waren bestellt: Frau Inga Knospe, Betriebswirtin, Rostock

Die Bezüge der Geschäftsführerin im Geschäftsjahr beliefen sich einschließlich Sachbezügen (PKW-Nutzung) auf TEUR 92 und bestanden ausschließlich aus fixen Bestandteilen.

 2. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Frau Andrea Krönert (Vorsitzende), Koordinatorin Eine-Welt-Landesnetzwerk e.V.
Herr Robert Kröger (stellv. Vorsitzender), Rechtsanwalt
Herr Patrick Tempel, Angestellter,
Herr Maik Bunschkowski, Angestellter
Die Aufwandsentschädigungen des Aufsichtsrates betrugen im Geschäftsjahr EUR 1.000.

V. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses

Zur Verwendung des Jahresergebnisses schlägt die Geschäftsführung vor, den Jahreserfolg in Höhe von EUR 51.400,40 den Gewinnrücklagen zuzuführen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2024 festgestellt.

gez. Inga Knospe, Geschäftsführerin

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Großmarkt Rostock GmbH, Rostock
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Großmarkt Rostock GmbH, Rostock, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebe-richt der Großmarkt Rostock GmbH, Rostock, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden    handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beach-tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den     tatsächlichen Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum  Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund                     von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie                                                                                erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß §13 Abs. 3 KPG MV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Großmarkt Rostock GmbH, Rostock i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 KPG MV haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Großmarkt Rostock GmbH, Rostock Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Rostock, 19. April 2024
FinPro Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Rudnick Wirtschaftsprüfer

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