Großmarkt Rostock GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.542.499,85 |
1.622.786,35 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.025,50 |
20.254,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.527.474,35 |
1.602.531,85 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.049.368,37 |
1.788.116,97 |
| I.
Vorräte |
62.816,58 |
69.233,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
261.428,48 |
324.349,92 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.725.123,31 |
1.394.534,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
30.243,12 |
39.655,71 |
| Aktiva |
3.622.111,34 |
3.450.559,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.804.779,00 |
2.753.378,60 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
610.000,00 |
610.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.843.378,60 |
1.699.467,87 |
| IV.
Jahresüberschuss |
51.400,40 |
143.910,73 |
| B.
andere Sonderposten |
159.700,51 |
177.495,92 |
| C.
Rückstellungen |
177.375,82 |
169.210,56 |
| D.
Verbindlichkeiten |
480.256,01 |
350.473,95 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
470.156,64 |
344.061,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
10.099,37 |
6.412,13 |
| Passiva |
3.622.111,34 |
3.450.559,03 |
Anhang
A. Allgemeine Hinweise
Die Großmarkt Rostock GmbH mit Sitz in Rostock wird
beim Amtsgericht Rostock unter der Nr. HRB 2058 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§ 12 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Vornahme der
planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
nach der linearen Methode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden in voller Höhe
sofort abgeschrieben. EDV-Geräte und Software mit
Anschaffungskosten bis EUR 1.000,00 werden mit einer
Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert bewertet.
Einzelrisiken bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden durch Wertberichtigungen und dem
allgemeinen Kreditrisiko durch Bildung einer
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rücklagen und etwaige Sonderposten sind zum
Nennwert ausgewiesen.
Die Rückstellungen und Steuerrückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum
Erfüllungsbetrag.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen
Posten
I. Posten der Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
keine (Vorjahr TEUR 0,0) gegenüber dem Gesellschafter
enthalten.
2. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
In den Sonderposten für Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen sind, die für den Neubau der
Großmarkthallen erhaltenen Zuwendungen enthalten. Die
Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der
geförderten Anlagegüter:
|
2023 |
2022 |
| Obst- und
Gemüsegroßmarkt (40 Jahre) |
TEUR 75 TEUR
81 |
|
| Wassertechnik (10
Jahre) |
TEUR 32 TEUR
37 |
|
| Trägerbrücken
(10 Jahre) |
TEUR 13 TEUR
15 |
|
| Besucherzählsystem (3
Jahre) |
TEUR 0 TEUR
0,9 |
|
Es wurden im Jahr 2023 keine neuen Sonderposten
für Anlagegüter gebildet.
Die Investitionszuschüsse wurden in den
Sonderposten eingestellt, der entsprechend der Nutzungsdauer
der geförderten Anlagegüter ertragswirksam
aufgelöst wird.
3. Sonstige Rückstellungen
Zusammensetzung: EUR
Jahresabschlusskosten
|
13.000,00
|
Personalkosten
|
40.900,00
|
Ausstehende
Eingangsrechnungen
|
85.350,00
|
Archivierung
|
5.705,82
|
Unterlassene
Instandhaltung
|
3.000,00
|
Gesamt
|
147.955,82
|
4. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Kreditverbindlichkeiten.
Jedoch sind folgende Grundschulden zu Gunsten einer
Bank eingetragen:
- Grundschuld in Höhe von TEUR 2.045 (TDM
4.000) auf den Grundbesitz Nienhagen, Grundbuch von Rostock
Blatt 7090
- Grundschuld in Höhe von TEUR 460 auf den
Grundbesitz Nienhagen, Grundbuch von Rostock Blatt 12636
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von EUR 7.016,40 (Vorjahr EUR
4.788,40).
Alle Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Die sonstigen
Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 121 eine
Restlaufzeit von einem Jahr.
D. Sonstige Pflichtangaben
I. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Über die in der Bilanz ausgewiesenen Schuldposten
hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverträgen sowie Wartungsverträgen in Höhe
von TEUR 251 (TEUR 182).
II. Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Bei der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023 ohne
Geschäftsführer durchschnittlich 18 Mitarbeiter
beschäftigt.
III. Honorar für
Abschlussprüfungsleistungen
Das mit dem Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr vereinbarte Gesamthonorar für
Abschlussprüferleistungen beträgt 6.000 EUR
(netto).
IV. Angaben zu den Organen der Gesellschaft
1. Geschäftsführung
Als Geschäftsführerin waren bestellt: Frau Inga
Knospe, Betriebswirtin, Rostock
Die Bezüge der Geschäftsführerin im
Geschäftsjahr beliefen sich einschließlich
Sachbezügen (PKW-Nutzung) auf TEUR 92 und bestanden
ausschließlich aus fixen Bestandteilen.
2. Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:
Frau Andrea Krönert (Vorsitzende), Koordinatorin
Eine-Welt-Landesnetzwerk e.V.
Herr Robert Kröger (stellv. Vorsitzender),
Rechtsanwalt
Herr Patrick Tempel, Angestellter,
Herr Maik Bunschkowski, Angestellter
Die Aufwandsentschädigungen des Aufsichtsrates
betrugen im Geschäftsjahr EUR 1.000.
V. Vorschlag über die Verwendung des
Ergebnisses
Zur Verwendung des Jahresergebnisses schlägt die
Geschäftsführung vor, den Jahreserfolg in Höhe
von EUR 51.400,40 den Gewinnrücklagen zuzuführen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.08.2024 festgestellt.
gez. Inga Knospe, Geschäftsführerin
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Großmarkt Rostock GmbH, Rostock
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Großmarkt
Rostock GmbH, Rostock, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebe-richt der
Großmarkt Rostock GmbH, Rostock, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beach-tung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein
den tatsächlichen
Ver-hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie
ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und
geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben
sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen
Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen
mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen,
der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht
aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch
sowie
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen
resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus
Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der
Gesellschaft abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-nungslegungsmethoden
sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der
erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der
Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks
erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass
die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt
des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass
der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit
dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von
ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen
wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben
von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden
Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung
gemäß §13 Abs. 3 KPG MV
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen
Verhältnissen der Großmarkt Rostock GmbH, Rostock
i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 befasst. Gemäß
§ 14 Abs. 2 Satz 2 KPG MV haben wir in dem
Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit
einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten
sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine
Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen
Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der
Großmarkt Rostock GmbH, Rostock Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft sowie
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die
sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW
Prüfungsstandard: Berichterstattung über die
Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG
(IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist
es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11
bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen
Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass
geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers,
die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen
der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu
beurteilen.
Rostock, 19. April 2024
FinPro Treuhandgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rudnick Wirtschaftsprüfer |