Ronneburger Wohnungsgesellschaft mbH
Straße der Opfer des Faschismus 9, 07580 Ronneburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Heidrich-Kühn seit 17.3.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ronneburg | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ronneburger Wohnungsgesellschaft mbHRonneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Ronneburger Wohnungsgesellschaft mbH, Ronneburg ist beim Amtsgericht Jena unter der Nummer HRB 201491 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt. Die Ronneburger Wohnungsgesellschaft mbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Aufgrund der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag hat die Jahresabschlusserstellung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erfolgen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Formblatt für die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der Fassung vom 5. Juli 2021 wurde beachtet. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang dargestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren (33,33 %) abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250 netto; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aufwendungen für die umfassende Modernisierung von Gebäuden wurden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, soweit sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führten. Die nachträglichen Herstellungskosten wurden auf die Restnutzungsdauer der Gebäude abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung unterliegen, werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungskosten € 250 netto nicht übersteigen. Für Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten netto mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre (20,0 %) gewinnmindernd aufgelöst und anschließend im Anlagenspiegel als Abgang dargestellt. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten zum Bilanzstichtag angesetzt. Unter den Unfertigen Leistungen sind noch nicht abgerechnete Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden mit den voraussichtlich abrechenbaren Kosten angesetzt. Andere Vorräte und geleistete Anzahlungen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte ein separater Ausweis des verwalteten Treuhandvermögens (T€ 1.286) außerhalb der Bilanz. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aus Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen, insbesondere bei dem Gewinnund Verlustvortrag sowie sonstigen Rückstellungen, ergibt sich insgesamt ein Aktivüberhang der latenten Steuern. Vom Aktivierungswahlrecht der latenten Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. C. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit des Anhangs werden zusammengehörige Angaben, die sich sowohl auf Bilanz- als auch auf GuV-Posten beziehen, generell bei den zugehörigen Bilanzposten dargestellt. 1. Umlaufvermögen Unfertige Leistungen Im Posten Unfertige Leistungen sind T€ 1.410 (Vorjahr: T€ 1.279) noch nicht abgerechnete Betriebskosten enthalten. Andere Vorräte Unter Andere Vorräte wird mit T€ 4 (Vorjahr: T€ 3) der Bestand an Reparaturmaterial und Material für Winterdienst ausgewiesen. Geleistete Anzahlungen Die Geleisteten Anzahlungen mit T€ 388 (Vorjahr: T€ 336) weisen Vorauszahlungen auf Betriebskosten (Hausgeld) aus. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Vermietung beinhalten Einzelwertberichtigungen, die zu 100 % vorgenommen wurden, in Höhe von T€ 166 (Vorjahr: T€ 177). Im Berichtsjahr wurden uneinbringlichen Forderungen aus Vermietung in Höhe von T€ 6 abgeschrieben. Die Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen beinhalten Leistungsforderungen gegenüber dem Gesellschafter von T€ 1 (Vorjahr: T€ 1). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von T€ 78 sowie gegenüber dem Finanzamt und der Kommune in Höhe von T€ 70. 2. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt € 2.500.000. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadt Ronneburg. Die als Gewinnrücklage ausgewiesene Sonderrücklage gemäß § 27 Abs. 2 DMBilG darf nur zum Ausgleich von Verlusten verwendet werden bzw. nach § 27 Abs. 2 Satz 4 DMBilG aufgelöst oder in freie Kapitalrücklagen umgegliedert werden, soweit diese Rücklage nicht zur Deckung des ausgewiesenen Anlagevermögens benötigt wird. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. November 2023 wurde der Jahresüberschuss 2022 (T€ 586.612,03) bestätigt. Des Weiteren wurde beschlossen € 58.661,20 in die gesellschaftsvertragliche Rücklage und € 527.950,83 in die sonstige Gewinnrücklage einzustellen. 3. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt T€ 2.892 (Vorjahr: T€ 2.777). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu 5 Jahren beträgt T€ 2.873 (Vorjahr: T€ 3.422). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt T€ 1.553(Vorjahr: T€ 2.066). Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind T€ 5.604 (Vorjahr: T€ 6.744 ) grundpfandrechtlich bzw. durch eine Ausfallbürgschaft der Stadt Ronneburg besichert. Die erhaltenen Anzahlungen mit T€ 1.496 (Vorjahr: T€ 1.340) betreffen ausschließlich die Vorauszahlungen der Mieter auf Betriebskosten. In den Verbindlichkeiten aus Vermietung mit T€ 36 (Vorjahr: T€ 41) sind Vorauszahlungen, Überzahlungen und noch nicht ausbezahlte Guthaben der Mieter enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen u. a. im Rahmen der sozialen Sicherheit i. H. v. € 332 (Vorjahr: € 50). D. Sonstige Angaben 1. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
2. Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren: Frau Krimhild Leutloff, Bürgermeisterin der Stadt Ronneburg, Aufsichtsratsvorsitzende Herr Rainer Vogel, Dipl.-Landwirt, Stellvertretender Vorsitzender Herr Dieter Schneider, Versicherungskaufmann Frau Sandra Volkmann, Sozialversicherungsfachangestellte Herr André Ruderisch, Justizvollzugsbeamter 3. Geschäftsführung Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Michael Heidrich-Kühn, Geprüfter Immobilienfachwirt / Bachelor of Real Estate Management and Operations (CCI). 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte
Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Miet- bzw. Leasingverträge betreffen Inventare der Büro- und Geschäftsausstattungen sowie zwei Fahrzeuge des Unternehmens. In allen Fällen handelt es sich um Miet- bzw. Leasingverträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.
Ronneburg, den 10. Juni 2024 gez. Michael Heidrich-Kühn, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. November 2024 |
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