UJK Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt)
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Götz Johannes Georg Kirchhoff seit 1.9.2009 | Vorstandsmitglied |
Thomas W. Uhlmann seit 1.9.2009 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AVANA I Aktiengesellschaft (vormals: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019Bilanz zum 30.11.2019A. Aktiva
B. Passiva
AVANA IndexTrend Europa DynamicTeilbilanz zum 30.11.2019A. Aktiva
B. Passiva
AVANA Multi Assets PensionsTeilbilanz zum 30.11.2019A. Aktiva
B. Passiva
AVANA IndexTrend Europa ControlZwischenbilanz zum 28.02.2019A. Aktiva
B. Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019
AVANA IndexTrend Europa DynamicTeilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019
AVANA Multi Assets PensionsTeilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis zum 30.11.2019
AVANA IndexTrend Europa ControlTeilgewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis zum 28.02.2019
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Dezember 2018 bis 30. November 20191. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 wurde nach den Vorschriften des § 120 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV), den für Investmentaktiengesellschaften geltenden Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den anzuwendenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Bezüglich bestandsgefährdender Risiken verweisen wir auf unsere Aussagen im Lagebericht in Abschnitt "3. Risikobericht", Unterabschnitt "Bestandsgefährdendes Risiko"; von dem Eintritt des dort beschriebenen bestandsgefährdenden Risikos gehen wir nicht aus, weshalb wir den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt haben. 2. Erläuterungen zu den ausgegebenen Aktien Die Gesellschaft hat im zu Grunde liegenden Geschäftsjahr folgende Teilgesellschaftsvermögen verwaltet: AVANA IndexTrend Europa Dynamic, OGAW-Teilgesellschaftsvermögen, Auflage am 26.06.2009 AVANA Multi Assets Pensions, OGAW-Teilgesellschaftsvermögen, Auflage am 11.04.2011 Folgendes Teilgesellschaftsvermögen wurde im vergangenen Geschäftsjahr verschmolzen: AVANA IndexTrend Europa Control, OGAW-Teilgesellschaftsvermögen, Auflage am 26.06.2009, Verschmelzung mit Ablauf zum 28.02.2019 auf das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions. Die Unternehmensaktien sind ausschließlich dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions Aktienklasse I zugeordnet. Anlageaktien sind den Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic Aktienklasse R und AVANA IndexTrend Europa Dynamic Aktienklasse H, sowie AVANA Multi Assets Pensions Aktienklasse I zugeordnet. Der Vorstand ist gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung ermächtigt, das Gesellschaftskapital durch Ausgabe neuer Unternehmens- und/oder Anlageaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt EUR 10.000.000.000,00 zu erhöhen (Höchstkapital). 3. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Götz J. Kirchhoff, Bankfachwirt, Geschäftsführer der AVANA Invest GmbH Thomas W. Uhlmann, Diplom Informatiker (univ.) Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Roger A. Welz, Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzender Florian Rinck, Rechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, ausgeschieden mit Ablauf des 31.03.2019 Dr. Ulrich Kauffmann, Syndikusrechtsanwalt, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ab 01.04.2019 Gerhard Weisbrich, Bankkaufmann, Mitglied des Aufsichtsrats Gerhard Weisbrich ist unabhängiges Aufsichtsratsmitglied im Sinne des § 119 i. V. m. § 18 Abs. 3 KAGB. 4. Sonstige Angaben Angaben zur Mitarbeitervergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft Gemäß § 101 Abs. 4 KAGB legen Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem fest, das mit dem Risikomanagement- und Anreizsystem der Gesellschaft vereinbar ist. Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 waren bei der AVANA Invest GmbH insgesamt 13 Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl wurde entsprechend § 285 Nr. 7 HGB unter Einschluss der Geschäftsführung ermittelt. Im Geschäftsjahr 2019 gezahlte Vergütungen an Mitarbeiter gliedern sich wie folgt:
5. Nachtragsbericht Die Gesellschaft hat die Verwaltung sämtlicher Teilgesellschaftsvermögen mit Wirkung zum 30.04.2020 gekündigt und diese wurden aufgelöst. Damit ging das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das jeweilige Teilgesellschaftsvermögen auf die Verwahrstelle über. Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10.07.2020 hat die Gesellschaft die Satzung geändert und firmiert nunmehr nicht mehr als Investmentaktiengesellschaft im Sinne des KAGB, sondern als einfache Aktiengesellschaft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dieser Änderung unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Eintragung der Änderung ins Handelsregister bereits zugestimmt. Die Gesellschaft wird damit nach Eintragung nicht mehr durch die BaFin beaufsichtigt werden. Als weiteres besonderes Ereignis nach Bilanzstichtag muss der Ausbruch der COVID-19-Pandemie bewertet werden. In Bezug auf die Auswirkungen auf die Unternehmensentwicklung wird auf den Lagebericht verwiesen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zur Folge gehabt hätten, haben sich bis zur Aufstellung dieses Lageberichts nicht ereignet.
München, 28. September 2020 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen Der Vorstand Götz J. Kirchhoff Thomas W. Uhlmann Jahresbericht für Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic 30.11.2019Vermögensübersicht
Vermögensaufstellung zum 30.11.2019
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Derivate(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)AVANA IndexTrend Europa Dynamic R für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)AVANA IndexTrend Europa Dynamic H für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019
Entwicklung des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Dynamic R
Entwicklung des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Dynamic H
Entwicklung des TeilgesellschaftsvermögensGesamter Fonds
Verwendung der Erträge des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Dynamic R
Verwendung der Erträge des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Dynamic H
Vergleichende Übersicht über die letzten drei GeschäftsjahreAVANA IndexTrend Europa Dynamic R
Vergleichende Übersicht über die letzten drei GeschäftsjahreAVANA IndexTrend Europa Dynamic H
Vergleichende Übersicht über die letzten drei GeschäftsjahreGesamter Fonds
Ausgestaltungsmerkmale der gebildeten Aktienklassen für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.
Angaben nach der Derivateverordnung 1. Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften und OTC-Derivaten (§ 37 DerivateV): Entsprechende Geschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 2. Ermittlung der Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential Qualifizierter Ansatz anhand einer absoluten Value-at-Risk-Grenze, Ermittlung des Value-at-Risk anhand Monte-Carlo-Simulation Potentieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV
3. Berechnung der Hebelwirkung
Die Berechnung der Hebelwirkung erfolgte nach der Brutto-Methode gemäß Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013. Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die von der Verwahrstelle als verantwortliche Stelle für die Anteilpreisermittlung übermittelten Bewertungskurse für die einzelnen Wertpapiere bzw. Derivate werden von der Société Générale Securities Services GmbH als Insourcer der Fondsadministration mittels unabhängiger Referenzkurse von Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Reuters oder Interactive Data geprüft. Im Fall von handelbaren Wertpapieren erfolgt die Bewertung zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses bei der Société Générale Securities Services GmbH einer detaillierten Kursprüfung unterzogen, wobei folgende Grundsätze gelten:
Für die im Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere kamen nachfolgend dargestellte Bewertungsverfahren zum Ansatz: 100,00% Bewertung auf Basis handelbarer Kurse 0,00% Bewertung auf Basis nicht handelbarer Kurse (u.a. anhand der Quelle Interactive Data, indikativer Quotes bzw. Bewertungsmodellen). Die Bewertung von Investmentanteilen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rücknahmepreises des Vortages oder - sofern kein Rücknahmepreis verfügbar ist - auf Basis von Börsenkursen. Exchange-Traded-Funds werden zum Börsenkurs bewertet. Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Nicht börsengehandelte Derivate (wie z.B. Devisentermingeschäfte oder Swaps) werden mittels marktgängiger Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen Aufwendungen enthalten Kosten für Depotgebühren. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote AVANA IndexTrend Europa Dynamic R
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Investmentaktiengesellschaft kann an Vermittler einmalig oder wiederkehrend Vermittlungsentgelte (z.B. als so genannte "Bestandsprovisionen") zahlen. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Aktienvolumen bemessen und kann einen wesentlichen Teil der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Investmentaktiengesellschaft geleisteten Vergütungen ausmachen. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote AVANA IndexTrend Europa Dynamic H
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Investmentaktiengesellschaft kann an Vermittler einmalig oder wiederkehrend Vermittlungsentgelte (z.B. als so genannte "Bestandsprovisionen") zahlen. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Aktienvolumen bemessen und kann einen wesentlichen Teil der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Investmentaktiengesellschaft geleisteten Vergütungen ausmachen. Zusatzinformationen zu bezahlten Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen bei KVG-eigenen, gruppeneigenen und -fremden Wertpapier- bzw. Immobilien-Investmentanteilen
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) EUR 14.019,84 Die Transaktionskosten beinhalten Kontrahenten-, Liefer- und Börsenspesen, Steuern sowie Kommissionen. Bei manchen Geschäftsarten (u.a. Rentengeschäfte) werden die Provisionen im Rahmen der Abrechnung nicht separat ausgewiesen, sondern sind bereits im jeweiligen Kurs berücksichtigt und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Jahresbericht für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions 30.11.2019Vermögensübersicht
Vermögensaufstellung zum 30.11.2019
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Derivate(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)AVANA Multi Assets Pensions I für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019
Entwicklung des TeilgesellschaftsvermögensAVANA Multi Assets Pensions I
Verwendung der Erträge des TeilgesellschaftsvermögensAVANA Multi Assets Pensions I
Vergleichende Übersicht über die letzten drei GeschäftsjahreAVANA Multi Assets Pensions I
Ausgestaltungsmerkmale der gebildeten Aktienklasse für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.
Angaben nach der Derivateverordnung 1. Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften und OTC-Derivaten (§ 37 DerivateV): Entsprechende Geschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 2. Ermittlung der Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential Qualifizierter Ansatz anhand einer absoluten Value-at-Risk-Grenze, Ermittlung des Value-at-Risk anhand Monte-Carlo-Simulation Potentieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV
Parameter (§ 11 DerivateV)
3. Berechnung der Hebelwirkung
Die Berechnung der Hebelwirkung erfolgte nach der Brutto-Methode gemäß Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013. Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die von der Verwahrstelle als verantwortliche Stelle für die Anteilpreisermittlung übermittelten Bewertungskurse für die einzelnen Wertpapiere bzw. Derivate werden von der Société Générale Securities Services GmbH als Insourcer der Fondsadministration mittels unabhängiger Referenzkurse von Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Reuters oder Interactive Data geprüft. Im Fall von handelbaren Wertpapieren erfolgt die Bewertung zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses bei der Société Générale Securities Services GmbH einer detaillierten Kursprüfung unterzogen, wobei folgende Grundsätze gelten:
Für die im Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere kamen nachfolgend dargestellte Bewertungsverfahren zum Ansatz: 100,00% Bewertung auf Basis handelbarer Kurse 0,00% Bewertung auf Basis nicht handelbarer Kurse (u.a. anhand der Quelle Interactive Data, indikativer Quotes bzw. Bewertungsmodellen). Die Bewertung von Investmentanteilen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rücknahmepreises des Vortages oder - sofern kein Rücknahmepreis verfügbar ist - auf Basis von Börsenkursen. Exchange-Traded-Funds werden zum Börsenkurs bewertet. Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Nicht börsengehandelte Derivate (wie z.B. Devisentermingeschäfte oder Swaps) werden mittels marktgängiger Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen Aufwendungen enthalten Kosten für Depotgebühren. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote AVANA Multi Assets Pensions I
1) Die Gesamtkostenquote drückt die Summe
der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) als
Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb
eines Geschäftsjahres aus.
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Investmentaktiengesellschaft kann an Vermittler einmalig oder wiederkehrend Vermittlungsentgelte (z.B. als so genannte "Bestandsprovisionen") zahlen. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Aktienvolumen bemessen und kann einen wesentlichen Teil der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Investmentaktiengesellschaft geleisteten Vergütungen ausmachen. Zusatzinformationen zu bezahlten Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen bei KVG-eigenen, gruppeneigenen und -fremden Wertpapier- bzw. Immobilien-Investmentanteilen
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) EUR 24.406,53 Die Transaktionskosten beinhalten Kontrahenten-, Liefer- und Börsenspesen, Steuern sowie Kommissionen. Bei manchen Geschäftsarten (u.a. Rentengeschäfte) werden die Provisionen im Rahmen der Abrechnung nicht separat ausgewiesen, sondern sind bereits im jeweiligen Kurs berücksichtigt und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Zwischenbericht für TeilgesellschaftsvermögenAVANA IndexTrend Europa Control zum Verschmelzungszeitpunkt 28.02.2019Vermögensübersicht
Vermögensaufstellung zum 28.02.2019
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen: - Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Derivate(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe.)
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)AVANA IndexTrend Europa Control R für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 28.02.2019
Entwicklung des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Control R
Verwendung der Erträge des TeilgesellschaftsvermögensAVANA IndexTrend Europa Control R
Vergleichende Übersicht über die letzten drei GeschäftsjahreAVANA IndexTrend Europa Control R
Ausgestaltungsmerkmale der gebildeten Aktienklasse für das Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Control
Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBVSonstige Angaben Während des Berichtszeitraums wurden keine Transaktionen gemäß der Verordnung (EU) 2015/2365 über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte abgeschlossen.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates folgende Verschmelzung beschlossen: Das Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Control wurde mit Ablauf des 28.02.2019 auf das Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Asset Pensions verschmolzen. Erläuterung: Aufgrund des geringen Volumens ist eine kosteneffiziente Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens AVANA IndexTrend Europa Control im Interesse der Anleger nicht mehr möglich. Kurz- bis mittelfristig sind keine relevanten Vertriebserfolge bezüglich dieses Teilgesellschaftsvermögens zu erwarten. Angaben nach der Derivateverordnung 1. Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften und OTC-Derivaten (§ 37 DerivateV): Entsprechende Geschäfte wurden im Berichtszeitraum nicht getätigt. 2. Ermittlung der Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential Zeitraum 1. Dezember 2018 - 28. Februar 2019 Qualifizierter Ansatz anhand einer absoluten Value-at-Risk-Grenze, Ermittlung des Value-at-Risk anhand Monte-Carlo-Simulation Potentieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV
Parameter (§ 11 DerivateV)
3. Berechnung der Hebelwirkung
Die Berechnung der Hebelwirkung erfolgte nach der Brutto-Methode gemäß Art. 7 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013. Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die von der Verwahrstelle als verantwortliche Stelle für die Anteilpreisermittlung übermittelten Bewertungskurse für die einzelnen Wertpapiere bzw. Derivate werden von der Société Générale Securities Services GmbH als Insourcer der Fondsadministration mittels unabhängiger Referenzkurse von Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Reuters oder Interactive Data geprüft. Im Fall von handelbaren Wertpapieren erfolgt die Bewertung zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs. Wertpapiere, für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden im Rahmen eines mehrstufigen Prozesses bei der Société Générale Securities Services GmbH einer detaillierten Kursprüfung unterzogen, wobei folgende Grundsätze gelten:
Für die im Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Control zum Stichtag enthaltenen Wertpapiere kamen nachfolgend dargestellte Bewertungsverfahren zum Ansatz: 100,00% Bewertung auf Basis handelbarer Kurse 0,00% Bewertung auf Basis nicht handelbarer Kurse (u.a. anhand der Quelle Interactive Data, indikativer Quotes bzw. Bewertungsmodellen). Die Bewertung von Investmentanteilen erfolgt grundsätzlich auf Basis des Rücknahmepreises des Vortages oder - sofern kein Rücknahmepreis verfügbar ist - auf Basis von Börsenkursen. Exchange-Traded-Funds werden zum Börsenkurs bewertet. Die Bewertung von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt grundsätzlich anhand des letzten verfügbaren handelbaren Kurses. Nicht börsengehandelte Derivate (wie z.B. Devisentermingeschäfte oder Swaps) werden mittels marktgängiger Verfahren unter Einbeziehung der relevanten Marktinformationen bewertet. Bankguthaben und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die sonstigen Aufwendungen enthalten Kosten für Depotgebühren. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden. Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote AVANA IndexTrend Europa Control R
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Investmentaktiengesellschaft kann an Vermittler einmalig oder wiederkehrend Vermittlungsentgelte (z.B. als so genannte "Bestandsprovisionen") zahlen. Die Höhe dieser Provisionen wird in der Regel in Abhängigkeit vom vermittelten Aktienvolumen bemessen und kann einen wesentlichen Teil der aus dem Teilgesellschaftsvermögen an die Investmentaktiengesellschaft geleisteten Vergütungen ausmachen. Zusatzinformationen zu bezahlten Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen bei KVG-eigenen, gruppeneigenen und -fremden Wertpapier- bzw. Immobilien-Investmentanteilen
Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände) EUR 545,87 Die Transaktionskosten beinhalten Kontrahenten-, Liefer- und Börsenspesen, Steuern sowie Kommissionen. Bei manchen Geschäftsarten (u.a. Rentengeschäfte) werden die Provisionen im Rahmen der Abrechnung nicht separat ausgewiesen, sondern sind bereits im jeweiligen Kurs berücksichtigt und daher in obiger Angabe nicht enthalten. Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 20191. Grundlagen der Investmentaktiengesellschaft 1.1 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung seiner Mittel entsprechend der OGAW-Richtlinie nach einer festen Anlagestrategie und dem Grundsatz der Risikomischung zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach Maßgabe der §§ 162 bis 213 KAGB sowie der jeweils geltenden Anlagebedingungen im Sinne des § 14 Absatz 2 lit. (c) zum Nutzen der Aktionäre. Eine operative Tätigkeit und aktive unternehmerische Bewirtschaftung der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände ist ausgeschlossen. Die Gesellschaft bestellt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft als externe Verwaltungsgesellschaft. Der externen KVG obliegt neben der Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit insbesondere auch die Anlage und Verwaltung der Mittel der Gesellschaft. Die externe KVG kann einzelne Tätigkeiten auf Dritte auslagern. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurde die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, beauftragt und als Verwahrstelle durch die Gesellschaft bestellt. Die im Geschäftsjahr verwalteten Teilgesellschaftsvermögen sowie die Anzahl der jeweils umlaufenden Aktien sind im Anhang dargestellt. 1.2 Sonstige Angaben zum Unternehmen Im März 2020 wurde auch die Gesellschaft von den Auswirkungen der weltweiten Corona Pandemie erfasst. Die Gesellschaft hat notwendige Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um Mitarbeiter und Kunden zu schützen. Wesentliche Aufgaben wurden von den Mitarbeitern dezentral wahrgenommen. Störungen des Betriebsablaufs waren nicht zu beobachten. Wie angekündigt, wurden am 30. April 2020 die verbliebenen Teilgesellschaftsvermögen aufgelöst. Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2020 hat die Gesellschaft die Satzung geändert und firmiert seitdem nicht mehr als Investmentaktiengesellschaft im Sinne des KAGB, sondern als einfache Aktiengesellschaft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dieser Änderung unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Eintragung der Änderung ins Handelsregister bereits zugestimmt. Die Gesellschaft wird damit nach Eintragung nicht mehr durch die BaFin beaufsichtigt. 1.3 Fremdverwaltungsvereinbarung Die AVANA Invest GmbH, München hat zum 21.01.2014 die Verwaltung der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen im Sinne des § 112 Abs. 1 KAGB als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft übernommen. Ihr obliegen die Anlage und Verwaltung der Mittel der Investmentaktiengesellschaft (Portfolioverwaltung), das Risikomanagement, die Ausführung der allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Investmentaktiengesellschaft und der Vertrieb. Der Fremdverwaltungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von den Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Ausübung der Stimmrechte aus den von der Investmentaktiengesellschaft für die von ihr aufgelegten Teilgesellschaftsvermögen erworbenen Aktien sowie die Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche (z.B. Glass actions) im Zusammenhang mit Vermögensgegenständen des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens obliegt ausschließlich der Investmentaktiengesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, sämtliche Anlageentscheidungen für die Investmentaktiengesellschaft nach eigenem Ermessen und ohne deren Zustimmung unter Berücksichtigung der Vorschriften des KAGB, der in der jeweils aktuellen Fassung der betreffenden Anlagebedingungen und der Satzung der Investmentaktiengesellschaft aufgeführten Anlagerichtlinien zu treffen. Die Gesellschaft hat Risikomanagement-Grundsätze (Risk-Management-Policy) festgelegt. Die Risk-Management-Policy identifiziert und adressiert alle wesentlichen Risiken, denen die Investmentvermögen ausgesetzt sind oder sein können. Diese werden vom Risikomanagement identifiziert, gemessen, analysiert und gesteuert. Die Verwaltungsgesellschaft wird insbesondere die Investorenbetreuung, Rechtsbehelfsverfahren, die Bearbeitung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen, die Bearbeitung ein- und ausgehender Post, die Erstellung und Aktualisierung der Fondsdokumente, die Buchhaltung, die Feststellung des Wertes des Gesellschaftsvermögens, der Werte der einzelnen Teilgesellschaftsvermögen und der Werte der Aktien sowie die Bereiche gesetzliche Meldepflichten (einschließlich der Meldepflichten nach dem KAGB, dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Aktiengesetz), Revision, Jahresabschluss sowie Nebendienstleistungen der Vermögensverwaltung für die Investmentaktiengesellschaft übernehmen. Soweit dies vom Vorstand der Investmentaktiengesellschaft bzw. vom Aufsichtsrat der Investmentaktiengesellschaft gewünscht wird, unterstützt die Verwaltungsgesellschaft die Investmentaktiengesellschaft insbesondere bei der Vorbereitung der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen, bei der Vorbereitung von Beschlüssen des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie der Hauptversammlungen der Investmentaktiengesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft übernimmt keine über die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Pflichten nach diesem Vertrag hinausgehende Haftung. Insbesondere haftet die Verwaltungsgesellschaft nicht für die Wertentwicklung eines von der Investmentaktiengesellschaft verwalteten Teilgesellschaftsvermögens oder ein angestrebtes Anlageergebnis. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Durchführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise an externe Dienstleister auslagern, wenn gewährleistet ist, dass der externe Dienstleister den zwischen der Investmentaktiengesellschaft und der Verwaltungsgesellschaft bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf die an ihn ausgelagerten Tätigkeiten ebenfalls vollumfänglich nachkommt. Die Vergütung der externen Dienstleister erfolgt seitens der Verwaltungsgesellschaft aus der von ihr erhobenen Verwaltungsvergütung. 1.4 Verwaltungsvergütung Die Höhe der zu leistenden Verwaltungsvergütung ist abhängig vom durchschnittlichen Jahreswert des jeweiligen Teilgesellschaftsvermögens. Die Höhe der Gebühren ist im Anhang den Ausgestaltungsmerkmalen der jeweiligen Aktienklasse zu entnehmen. Im Geschäftsjahr sind Verwaltungskosten (ohne Ertragsausgleich) in Höhe von TEUR berechnet worden:
2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Jahr 2019 hielt für die Marktteilnehmer eine ganze Reihe von Überraschungen bereit. So fiel das Wachstum der Weltwirtschaft mit voraussichtlich 3 % 1 deutlich schlechter aus als zum Jahresanfang erwartet (3,5 %) 2 und statt Zinserhöhungen durch die Notenbanken kam es rund um den Globus zu zahlreichen Leitzinssenkungen 3. So senkte von den großen Notenbanken die FED den Leitzins in drei Schritten um 75 Basispunkte und startete Mitte Oktober ein Ankaufprogramm von US Treasury Bills im Volumen von 60 Mrd. USD pro Monat. 4 Die EZB gab am 12.09.2019 bekannt, den Einlagenzinssatz für Banken um 10 Basispunkte auf -0,5 % zu senken und ab 01.11.2019 das Anleihenkaufprogramm im Umfang von 20 Mrd. Euro pro Monat wieder aufzunehmen. 5 Die erneute Lockerung der Geldpolitik führte weltweit zu einem kräftigen Rückgang der langfristigen Zinsen. Gleichzeitig kam es zu einer Hausse an den Aktienmärkten mit Kurszuwächsen in der Größenordnung von 25 % bis 30 % für wichtige internationale Aktienindizes. Die Aktienmärkte trotzten damit der schwachen Konjunktur und dementsprechend gedämpften Gewinnentwicklung sowie auch der über lange Zeit eher schlechten politischen Nachrichten. So war etwa der Ausgang des Brexit Dramas bis zu den Neuwahlen im Dezember ungewiss. Der Handelsstreit zwischen den USA und China zog sich weit länger hin als erwartet und schließlich nahmen im Nahen Osten die geopolitischen Spannungen erheblich zu. Höhepunkt der Spannungen in der Golfregion war sicherlich der Angriff auf saudische Ölanlagen im September 2019, der zeitweise die Hälfte der saudischen Ölproduktion lahmlegte 6. Der USD profitierte von seinem Zinsvorsprung gegenüber Euroanlagen sowie der im Vergleich stärkeren US Konjunktur und konnte 2019 gegenüber dem Euro gut zwei Prozent zulegen. Insbesondere die Entschärfung des Handelsstreites zwischen China und den USA trug im letzten Quartal 2019 zu einer sich aufhellenden Stimmung der Wirtschaft bei. Viele Frühindikatoren konnten sich von ihren Tiefstständen lösen und signalisierten eine Stabilisierung der Wirtschaft. Beispielhaft sei hier die Erwartungskomponente des ifo Konjunkturindex für Deutschland genannt, die von Oktober bis November drei Mal in Folge zulegte 7.
1 IWF World Economic Outlook update vom Oktober
2019
Entsprechend sind auch die Analysten für das Wirtschaftswachstum im Jahre 2020 weniger pessimistisch geworden und trauen einer ganzen Reihe von Volkswirtschaften ein gegenüber Vorjahr höheres Wachstum zu. Hierzu zählen von den größeren Ländern beispielsweise Deutschland, wo die Wirtschaft um 0,7 % zulegen soll (Vorjahr 0,5 %), Brasilien mit einer Wachstumsverdoppelung von 1,1 % auf 2,2 % und Russland mit einem Zuwachs von 1,7 % nach 1,2 %. Weniger gut sieht es allerdings bei den Schwergewichten USA (1,8 % nach 2,3 %), China (5,9 % nach 6,1 %) und Indien (5,1 % nach 6,8 %) aus. Für die Weltwirtschaft insgesamt wird 2020 mit einem Wachstum von 3,1 % nach 3 % gerechnet. 8 Laut BVI flossen den Fondsgesellschaften von Januar bis September 2019 neue Mittel im Volumen von 68,2 Mrd. Euro zu, ein Zuwachs um 4,1 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Davon entfiel mit 59,6 Mrd. Euro der Großteil auf Spezialfonds. Bei den Publikumsfonds konnten Immobilienfonds mit 8,3 Mrd. Euro ihren Absatz gegenüber dem Vorjahr fast verdoppeln. Dagegen wurden aus Publikums Aktienfonds trotz der freundlichen Börsenentwicklung bis 30.09. 560 Mrd. Euro abgezogen. Mischfonds erreichten mit 3,3 Mrd. Euro nur noch einen Bruchteil des Vorjahresergebnisses. 9 In der Finanzdienstleistungsbranche bleiben die Rahmenbedingungen ebenso wie im Vorjahr schwierig. Die zunehmende Regulierung verursacht Kosten, die im Regelfall nicht an den Kunden weitergegeben werden können. Nach wie vor entwickelt sich in Deutschland keine Aktienkultur. Mit der von Finanzminister Scholz geplanten Finanztransaktionssteuer, eigentlich eine reine Aktiensteuer, wird die Aktienanlage unattraktiver. Je nach Ausgestaltung könnte sogar der Erwerb von Aktienfonds mit der Steuer belegt werden und zusätzlich noch die Investition des Fonds in Aktien, also eine Doppelbesteuerung. Das könnte den Vertrieb von Aktienfonds belasten. Gleichzeitig sind die Absatzperspektiven von Rentenfonds bei einem Zinsniveau in der Nähe von null eher negativ. Bei steigenden Zinsen und entsprechenden Verlusten könnte es sogar zu umfangreichen Fondsrückgaben kommen. Für die aktiv gemanagten Fonds stellen die ETFs weiterhin eine starke Konkurrenz dar. Hier ist das Wachstum ungebrochen. Laut Morning Star betrug es 2019 in Europa 16,5 %, für aktiv gemanagte Fonds dagegen nur 1,1 % (von Januar bis November, Dezemberdaten waren noch nicht erhältlich). 10 Vor dem Hintergrund der niedrigen Renditen dürften Anleger zunehmend kostenbewusster werden, was für eine Fortsetzung des Trends zu ETFs spricht. Der Margendruck im Fondsgeschäft wird voraussichtlich anhalten. 2.2. Tätigkeitsberichte AVANA IndexTrend Europa Dynamic Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019 Das Teilgesellschaftsvermögen (TGV) AVANA IndexTrend Europa Dynamic investiert in Long und Short Exchange Traded Funds (ETFs) auf die Branchen des STOXX® Europe 600, den STOXX® Europe 600 Index und andere, den breiten europäischen Aktienmarkt repräsentierende ETFs, sowie Geldmarkt-ETFs. Weiterhin können Futures auf Aktienindizes eingesetzt werden. Bei den eingesetzten ETFs handelt es sich fast ausschließlich um physisch replizierende Fonds. Nur vereinzelt werden auch geswapte ETFs eingesetzt (z. B. Geldmarkt ETFs, die den EONIA abbilden). Alle 18 Sektoren des STOXX® Europe 600 werden gleichgewichtet (Gleichgewichtungsansatz), um eine Konzentration einzelner Branchen im TGV zu verhindern, wie es bei der verbreiteten Gewichtung nach Marktkapitalisierung der Fall sein kann. Hierdurch soll unterbunden werden, dass überbewertete Titel ein zu hohes Gewicht im Portfolio einnehmen und bei breiten Abwärtsbewegungen der Märkte ein überproportionales Verlustrisiko für das Portfolio mit sich bringen. Über einen regelbasierten Investmentprozess werden wöchentliche Kauf- und Verkaufssignale für jeden Sektor sowie den STOXX® Europe 600 Index als breiten Markt generiert. Im Gegensatz zu einem reinen Indexinvestment, bei dem der Anleger dem Marktrisiko vollständig ausgesetzt ist, wird der Investitionsgrad des Portfolios hierdurch aktiv gesteuert. Ziel ist es, bei deutlichen Negativtrends starke Verluste zu vermeiden und einen größeren Anteil des investierten Kapitals zu erhalten, als dies bei einem passiven Indexinvestment möglich wäre.
8 Consensus Schätzungen Bankenvolkswirte
gemäß Bloomberg, Stand 14.01.2020
Hierzu erfolgt bei negativer Signallage eine Reduzierung des Investitionsgrads des Portfolios, wodurch dieses unterproportional an Verlusten partizipiert. Ist die allgemeine Markttendenz sehr negativ, kann stattdessen auch eine Shortposition in Futures eingegangen werden, um von einer Abwärtsbewegung der Märkte zu profitieren. Ziel ist es, positive Erträge für den Anleger sowohl in positiven als auch in negativen Marktphasen zu erzielen. Die Erzeugung von Kauf- und Verkaufssignalen und die sich hieraus ergebende Bestimmung des Investitionsgrades erfolgen anhand von drei eigenentwickelten Modellen. Durch deren Verknüpfung sollen verschiedene Einflussgrößen auf die zukünftige (Teil-)Marktentwicklung erfasst werden:
Aus der Verknüpfung der drei Modelle leiten sich Kauf- und Verkaufssignale sowie Sollgewichte für die einzelnen (Teil-)Märkte ab. Durch Investitionen in Exchange Traded Funds (ETFs) oder Futures werden die entsprechenden (Teil-)Märkte möglichst exakt nachgebildet. Weisen nur wenige Sektoren ein Kaufsignal auf, kann auch ein ETF oder ein Future auf den breiten Markt STOXX® Europe 600 Index eingesetzt werden bzw. eine Shortposition in Futures eingegangen werden. Die Branchenallokation wird dabei monatlich angepasst, der Investitionsgrad wöchentlich. Das Risiko der erworbenen ETFs besteht im Wesentlichen im Marktpreisrisiko der von diesen abgebildeten Aktienmärkten. Im AVANA IndexTrend Europa Dynamic soll durch Kombination eines regelbasierten Trendfolgesystems und einer sich an Verlustschwellen orientierenden Risikoreduzierung dieses Risiko (gemessen in Form des Drawdown) abgeschwächt werden. Der Maximum Drawdown beschreibt den Maximalverlust, den ein Investor im Berichtszeitraum im ungünstigsten Fall (Kauf zum Höchstkurs, Verkauf zum darauffolgenden Tiefststand) erlitten hätte. Gleichzeitig ist es aber auch Ziel, Chancen sowohl in positiven wie in negativen Markttrends zu nutzen. Von Beginn des Berichtszeitraums bis Anfang Mai 2019 war das TGV mit einem Investitionsgrad von annähernd 100% in ETFs auf Sektoren und den breiten Markt investiert. Anschließend wurde der Investitionsgrad auf 60% reduziert und Anfang Juni wieder auf knapp 100 % erhöht. Dieser hohe Investitionsgrad wurde bis Anfang Oktober beibehalten. Dann wurde mit anfänglich 25 % eine höher als übliche Barreserve gehalten, um im Zusammenhang mit der angekündigten Fondsschließung erwartete Fondsrückgaben bedienen zu können. Nach dem Abebben der Fondsrückgaben wurde der Investitionsgrad Anfang November wieder auf knapp 100 % erhöht und bis zum Geschäftsjahresende beibehalten. In der zweiten Julihälfte 2019 wurde die Strategie des Fonds vorübergehend geändert, indem ca. 45 % des Fondsvermögens in Einzelaktien investiert wurden. Dabei handelte es sich um Titel aus dem STOXX Europe 600 Index, die nach Qualitätsgesichtspunkten ausgewählt wurden. Da der Entschluss gefasst wurde, dass Teilgesellschaftsvermögen zum 30.04.2020 aufgrund des zu geringen Fondsvermögens zu schließen, wurde aus Kostengründen, vor dem Hintergrund des abschmelzenden Fondsvermögens, davon abgesehen, die Einzeltitelstrategie fortzuführen. Daher wurden Anfang Oktober die Einzeltitel verkauft und der Erlös in ETFs sowie dem Aufbau einer Barreserve zur Bedienung der Anteilsrückgaben investiert. Im Geschäftsjahr wurden zur Steuerung des Investitionsgrades auch Futures auf den STOXX Europe 600 Index eingesetzt. Durch die zeitweise Reduzierung des Investitionsgrades konnte das Risiko im TGV gesenkt werden. Während eine passive Anlage in den breiten Markt STOXX® Europe 600 Index im Berichtszeitraum einem Maximalverlust von 8,7% aufwies, fiel der Maximum Drawdown bei den verschiedenen Aktienklassen (Tranchen) geringfügig höher aus: R-Tranche 8,8 %, H-Tranche 8,8 %. Die Performance gemäß BVI-Methode für die verschiedenen Aktienklassen (Tranchen) im Berichtszeitraum beliefen sich wie folgt: R-Tranche 6,7 %, H-Tranche 6,3 %. Die Wertentwicklung des breiten Marktes STOXX Europe 600 Index betrug im Betrachtungszeitraum 17,4 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Aufgrund der Tatsache, dass zu den Ausschüttungszeitpunkten der Investmentvermögen sich diese oftmals nicht mehr im Bestand befanden, konnten nur geringe Erträge aus Investmentanteilen erzielt werden, die durch die belasteten Aufwendungen zu einem negativen ordentlichen Nettoertrag führten. Der ordentliche Nettoertrag besitzt somit wenig Aussagekraft, weswegen das Portfoliomanagement darin keine Relevanz für den Anlageerfolg sieht. Dementsprechend erfolgte keine Fokussierung zur Erzielung von ordentlichen Erträgen. Durch Veräußerungsgeschäfte wurde im Geschäftsjahr ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 46 TEUR erzielt, so dass sich im Berichtszeitraum ein negatives realisiertes Ergebnis von 39 TEUR ergab. Aufgrund steigender Kurse im allgemeinen Börsenumfeld wurde ein positives unrealisiertes Ergebnis in Höhe von 223 TEUR erzielt. Dadurch ergab sich insgesamt (nach Ertragsausgleich auf das realisierte Ergebnis) ein positives Ergebnis von 184 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. Die Gesellschaft hat im September 2019 beschlossen, die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens AVANA IndexTrend Europa Dynamic zum 30. April 2020 zu kündigen, da das Fondsvolumen des Teilgesellschaftsvermögens zu gering ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung dauerhaft zuzulassen, so dass es zu einer überproportionalen Kostenbelastung für die Anleger kommt. AVANA IndexTrend Europa Control Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 28.02.2019 Das Teilgesellschaftsvermögen (TGV) AVANA IndexTrend Europa Control investierte in Long-Exchange Traded Funds (ETFs) auf Indizes deutscher und europäischer Rentenmärkte sowie in Geldmarkt-ETFs. Die Short-Seite wurde durch das Eingehen von Shortpositionen im Bund- bzw. Bobl-Future abgebildet. Bei den eingesetzten ETFs handelte es sich fast ausschließlich um physisch replizierende Fonds. Nur vereinzelt wurden auch geswapte ETFs eingesetzt (z. B. Geldmarkt ETFs, die den EONIA abbilden oder ETFs auf High Yield Anleihen). Das Anlageuniversum des TGVs umfasste ETFs auf Anleiheindizes europäischer Staaten mit Investmentgrade-Rating und ausreichendem Zinsniveau (Spanien, Italien), in USD notierende Rentenindizes des US-Raums (Staats- und Unternehmensanleihen) sowie Corporate Bond-Indizes aus dem Emerging Markets. Dabei konnten die enthaltenen Anleihen auch ein High Yield-Rating besitzen. Die Portfoliopositionen wurden entsprechend der Einschätzung des Portfolio-Managements hinsichtlich des Chance/Risikoverhältnisses gewichtet. Über einen regelbasierten Investmentprozess wurden für jeden der abgebildeten (Teil-)Märkte wöchentliche Kauf- und Verkaufssignale generiert. Im Gegensatz zu einem reinen Indexinvestment, bei dem der Anleger dem Marktrisiko vollständig ausgesetzt ist, wurde der Investitionsgrad des Portfolios hierdurch aktiv gesteuert. Ziel war es, bei deutlichen Negativtrends starke Verluste zu vermeiden und einen größeren Anteil des investierten Kapitals zu erhalten, als dies bei einem passiven Indexinvestment möglich gewesen wäre. Bei (Teil-)Märkten, die ein Verkaufssignal aufwiesen, erfolgte hierzu eine Umschichtung in den Geldmarkt, wodurch der Investitionsgrad des Portfolios gesenkt wurde und dieses unterproportional an Verlusten partizipierte. War die allgemeine Markttendenz sehr negativ, konnte stattdessen auch eine Shortposition auf den Bund Future eingegangen werden, um von einer Abwärtsbewegung der Märkte zu profitieren. Ziel war es, positive Erträge für den Anleger sowohl in positiven als auch in negativen Marktphasen zu erzielen. Die Erzeugung von Kauf- und Verkaufssignalen und die sich hieraus ergebende Bestimmung des Investitionsgrades erfolgte anhand eines eigenentwickelten Trendfolgemodells. Hierüber wurde bestimmt, ob sich einzelne (Teil-)Märkte in einem klaren Trend befanden. Lag ein Aufwärtstrend (Abwärtstrend) vor, so lieferte das Modell ein Kaufsignal (Verkaufssignal) für den entsprechenden (Teil-)Markt. Aus den Kauf- und Verkaufssignalen leiteten sich Sollgewichte für die einzelnen (Teil-) Märkte ab, die durch Exchange Traded Funds (ETFs) bzw. Futures möglichst exakt nachgebildet wurden. Das Risiko der erworbenen ETFs bestand im Wesentlichen im Marktpreisrisiko der von diesen abgebildeten Rentenmärkten. Im AVANA IndexTrend Europa Control sollte durch Kombination eines regelbasierten Trendfolgesystems und einer sich an Verlustschwellen orientierenden Risikoreduzierung dieses Risiko (gemessen in Form des Drawdown) abgeschwächt werden. Der Maximum Drawdown beschreibt den Maximalverlust, den ein Investor im Berichtszeitraum im ungünstigsten Fall (Kauf zum Höchstkurs, Verkauf zum darauffolgenden Tiefststand) erlitten hätte. Gleichzeitig war es aber auch das Ziel, Chancen sowohl in positiven wie auch in negativen Markttrends zu nutzen. Da einige ETFs in US-Dollar gehandelt wurden, konnten Währungsrisiken existieren. Im Berichtszeitraum wurden in der ersten Dezemberhälfte die ETFs auf Dollaranleihen von Unternehmen guter Bonität aus den Emerging Markets sowie Industrieländern verkauft. Die frei werdenden Mittel wurden in ETFs investiert, die in auf Euro lautende Wertpapiere anlegen. Hierzu gehörten ein ETF auf europäische inflationsgebundene Anleihen, ein Geldmarkt ETF und ETFs auf Floating Rate Notes. Ferner erfolgte eine Erhöhung der Barreserve. Zur Wahrnehmung von Renditechancen wurden im Berichtszeitraum auch Futures (Bund-Future Kontrakte) eingesetzt. Per 28.02.2019 fand die Verschmelzung des Teilgesellschaftsvermögens mit dem Teilgesellschaftsvermögen AVANA Multi Assets Pensions statt. Der Maximum Drawdown für die R-Tranche belief sich im Berichtszeitraum auf 2,9 %. Der breite Marktindex wies einen Maximum Drawdown von 0,6 % auf. Die Performance gemäß BVI-Methode für den AVANA IndexTrend Europa Control R im Berichtszeitraum (Verschmelzung zum 28.02.2019) belief sich auf -2,6 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Wesentliche finanzielle Ertragskomponenten des Teilgesellschaftsvermögens AVANA IndexTrend Europa Control waren nicht vorhanden, da sich die Wertpapiere zu deren Ausschüttungszeitpunkten nicht mehr im Bestand befanden. Den Erträgen stehen Aufwendungen gegenüber, die hauptsächlich auf die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie Prüfungs- und Veröffentlichungskosten entfielen. Durch Veräußerungsgeschäfte wurde im Geschäftsjahr ein Veräußerungsverlust in Höhe von 76 TEUR erzielt, so dass das negative realisierte Ergebnis im Berichtszeitraum 94 TEUR betrug. Das positive nicht realisierte Ergebnis resultiert aus der Kursveränderung der im Bestand gehaltenen Wertpapieren und betrug 75 TEUR. Somit ergab sich insgesamt (nach Ertragsausgleich auf das realisierte Ergebnis) ein negatives Ergebnis von 18 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. AVANA Multi Assets Pensions Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.12.2018 bis 30.11.2019 Das Teilgesellschaftsvermögen (TGV) AVANA Multi Assets Pensions kombiniert Einzelstrategien der AVANA IndexTrend-TGVs. Hierzu kann es in Long und Short Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Commodities (ETCs) auf europäische und internationale Aktien-, Renten und Rohstoffmärkte sowie in Geldmarkt-ETFs und Futures investieren. Bei den eingesetzten ETFs handelt es sich überwiegend um physisch replizierende Fonds. Es werden jedoch auch geswapte ETFs eingesetzt (z. B. Geldmarkt ETFs, die den EONIA abbilden oder ETFs auf Floating Rate Notes). Das Anlageuniversum des Aktienteils im TGV umfasst die Branchen des STOXX® Europe 600, den STOXX® Europe 600 Index und andere, den breiten europäischen oder internationalen Aktienmarkt repräsentierende ETFs, sowie Geldmarkt-ETFs. Alle 18 Sektoren des STOXX® Europe 600 werden gleichgewichtet (Gleichgewichtungsansatz). Das Anlageuniversum des Rentenparts im TGV umfasst Anleiheindizes europäischer Staaten mit Investmentgrade-Rating und ausreichendem Zinsniveau (Spanien, Italien), in USD notierende Rentenindizes des US-Raums (Staats- und Unternehmensanleihen), sowie Corporate Bond-Indizes aus den Emerging Markets. Dabei können die enthaltenen Anleihen auch ein High Yield-Rating besitzen. Die Portfoliopositionen im Rentenanteil werden entsprechend der Einschätzung des Portfolio Managements hinsichtlich des Chance/Risikoverhältnisses gewichtet. Über einen regelbasierten Investmentprozess werden wöchentliche Kauf- und Verkaufssignale für jede Position im Anlageuniversum generiert. Im Gegensatz zu einem reinen Indexinvestment, bei dem der Anleger dem Marktrisiko vollständig ausgesetzt ist, wird der Investitionsgrad des Portfolios hierdurch aktiv gesteuert. Ziel ist es, bei deutlichen Negativtrends starke Verluste zu vermeiden und einen größeren Anteil des investierten Kapitals zu erhalten, als dies bei einem passiven Indexinvestment möglich wäre. Hierzu erfolgt bei negativer Signallage eine Umschichtung in den Geldmarkt, wodurch der Investitionsgrad des Portfolios gesenkt wird und dieses unterproportional an Verlusten partizipiert. Ziel ist es, den Anleger sowohl an positiven Entwicklungen der (Teil-)Märkte partizipieren zu lassen und die Risiken bei Abwärtsbewegungen zu begrenzen. Die Erzeugung von Kauf- und Verkaufssignalen und die sich hieraus ergebende Bestimmung des Investitionsgrades erfolgen beim Aktienpart anhand von drei eigenentwickelten Modellen. Durch deren Verknüpfung sollen verschiedene Einflussgrößen auf die zukünftige (Teil-)Marktentwicklung erfasst werden:
Aus der Verknüpfung der drei Modelle leiten sich Kauf- und Verkaufssignale sowie Sollgewichte für die einzelnen (Teil-)Märkte ab. Durch Investition in Exchange Traded Funds (ETFs), werden die entsprechenden (Teil-)Märkte möglichst exakt nachgebildet. Weisen nur wenige Sektoren ein Kaufsignal auf, kann auch ein ETF auf den breiten Markt STOXX® Europe 600 Index eingesetzt werden bzw. eine Shortposition in Futures eingegangen werden. Beim Rentenpart wird zur Signalgenerierung ausschließlich das Trendfolgemodell benutzt. Das Fremdwährungsrisiko von auf USD lautenden Positionen, sofern vorhanden, wird zu ca. 90% durch Devisentermingeschäfte gehedged. Das Risiko der erworbenen ETFs besteht im Wesentlichen im Marktpreisrisiko der von diesen abgebildeten Aktien-, Renten- bzw. Rohstoffmärkten. Im AVANA Multi Assets Pensions soll durch Kombination eines regelbasierten Trendfolgesystems und einer sich an Verlustschwellen orientierenden Risikoreduzierung dieses Risiko (gemessen in Form des Drawdown) abgeschwächt werden. Der Maximum Drawdown beschreibt den Maximalverlust, den ein Investor im Berichtszeitraum im ungünstigsten Fall (Kauf zum Höchstkurs, Verkauf zum darauffolgenden Tiefststand) erlitten hätte. Gleichzeitig ist es auch das Ziel, Chancen sowohl in positiven wie in negativen Markttrends zu nutzen. Da einige der Anlageinstrumente in US-Dollar gehandelt werden, können zudem Währungsrisiken existieren. Mittels Devisentermingeschäften wird versucht, diese Währungsrisiken zu minimieren. Im Berichtszeitraum wurde im AVANA Multi Assets Pensions die Kombination einer internationalen Renten- und einer europäischen Aktienstrategie umgesetzt, wobei die Rentenstrategie mit ca. 70 %, die Aktienstrategie mit ca. 30 % gewichtet war. Von Beginn des Berichtszeitraums bis Anfang Mai 2019 war das TGV im Aktienanteil mit einem Investitionsgrad von annähernd 100% in ETFs auf Sektoren und den breiten Markt investiert. Anschließend wurde der Investitionsgrad auf 60% reduziert und Anfang Juni wieder auf knapp 100 % erhöht. Dieser hohe Investitionsgrad im Rahmen der Aktienstrategie wurde bis zum Geschäftsjahresende beibehalten. Im Geschäftsjahr wurden zur Steuerung des Investitionsgrades auch Futures auf den STOXX Europe 600 Index eingesetzt. Durch die zeitweise Reduzierung des Investitionsgrades konnte das Risiko im TGV gesenkt werden. Der Rentenanteil des TGVs war im Berichtszeitraum sehr defensiv ausgerichtet. Zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos war der Schwerpunkt des Rentenanteils in ETFS auf kurz laufende Unternehmensanleihen und Floating Rate Notes investiert. Des Weiteren bestand auch eine Position in einem ETF auf europäische inflationsgeschützte Anleihen. Durch die verfolgte Anlagestrategie konnte das Marktpreisrisiko in Form des Maximum Drawdown reduziert werden. Während eine passive Anlage in ein Portfolio mit 30% STOXX® Europe 600 Index und 70% iBoxx Euro Sovereigns Eurozone Index im Berichtszeitraum einem Maximalverlust von 5,9 % aufwies, fiel der Maximum Drawdown des Multi Assets Pensions I mit 2,8 % deutlich geringer aus. Die Performance gemäß BVI-Methode für den AVANA Multi Assets Pensions I im Berichtszeitraum belief sich auf 4,9 %. Angaben zur Wertentwicklung erlauben keine Prognose für die Zukunft. Wesentliche finanzielle Ertragskomponenten des Teilgesellschaftsvermögens AVANA Multi Assets Pensions waren Erträge aus Investmentanteilen. Diese Erträge besitzen jedoch keine hohe Aussagekraft, da sich oftmals die Wertpapiere zu deren Ausschüttungszeitpunkten nicht mehr im Bestand befanden und somit keine hohe Aussagekraft haben. Dementsprechend sieht das Portfoliomanagement im ordentlichen Nettoertrag keine Relevanz für den Anlageerfolg des Fonds. Den Erträgen stehen Aufwendungen gegenüber, die hauptsächlich auf die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie Prüfungs- und Veröffentlichungskosten entfielen. Durch Veräußerungsgeschäfte wurde im Geschäftsjahr ein Veräußerungsverlust in Höhe von 164 TEUR erzielt, so dass das negative realisierte Ergebnis im Berichtszeitraum 311 TEUR betrug. Das positive nicht realisierte Ergebnis resultiert aus der Kursveränderung der im Bestand gehaltenen Wertpapiere und betrug 1.438 TEUR. Somit ergab sich insgesamt (nach Ertragsausgleich auf das realisierte Ergebnis) ein positives Ergebnis von 1.127 TEUR. Die Einzelpositionen der Erträge und Aufwendungen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Jahresberichte für die Teilgesellschaftsvermögen zu entnehmen. Die Gesellschaft hat im September 2019 beschlossen, die Verwaltung des Teilgesellschaftsvermögens AVANA Multi Assets Pensions zum 30. April 2020 zu kündigen, da das Fondsvolumen des Teilgesellschaftsvermögens zu gering ist, um eine wirtschaftlich sinnvolle Verwaltung dauerhaft zuzulassen, so dass es zu einer überproportionalen Kostenbelastung für die Anleger kommt. 3. Risikobericht Die AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen hat als Verwaltungsgesellschaft die AVANA Invest GmbH bestellt. Sowohl die Gesellschaft als auch die von der Gesellschaft begebenen Teilgesellschaftsvermögen sind in das Risikomanagementsystem der AVANA Invest GmbH eingebunden. Das Risikomanagementsystem dient dem Zweck, potenzielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, erfassen, messen und steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Teilgesellschaftsvermögen der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen und die AVANA Invest GmbH waren im Berichtszeitraum den folgenden Wesentlichen Risiken ausgesetzt. Zusätzlich verweisen wir für die Gesellschaft auf das bestandsgefährdende Risiko. Adressenausfallrisiko Da im Berichtszeitraum ausschließlich in ETFs großer, namhafter Gesellschaften und in Aktien investiert wurde, die Auswahl dieser Emittenten wiederum einem sorgfältigen Auswahlprozess unterliegt, ist das Emittentenrisiko als gering zu klassifizieren. Dem Verwahrstellenrisiko wurde durch sorgfältige Auswahl der Verwahrstelle in Verbindung mit der Überprüfung möglicher Verwahrrisiken Rechnung getragen. Für den Einsatz ausländischer Unterverwahrer liegen der Verwahrstelle sogenannte Drei-Punkte-Erklärungen vor. Daher wird das Verwahrstellenrisiko als gering erachtet. Zusammenfassend wurde im Berichtszeitraum das Adressenausfallrisiko als gering erachtet. Liquiditätsrisiko Die in den Teilgesellschaftsvermögen gehaltenen Vermögenswerte sind bedingt durch ihren Charakter hoch liquide Vermögensgegenstände. Die Veräußerbarkeit war somit jederzeit gegeben, sodass das Liquiditätsrisiko als gering bewertet wurde. Marktpreisrisiko Die Teilgesellschaftsvermögen unterlagen im Berichtszeitraum dem allgemeinen Marktpreisrisiko (Änderungen von Zinsen, Kursen, Währungskursen). Durch die Anlage in Aktien und in ETFs, verbunden mit deren spezifischen, aus Einzeltiteln resultierenden Marktpreisrisiken, unterlagen auch die Teilgesellschaftsvermögen einem hohen absoluten Marktpreisrisiko, dem durch Diversifikationen, einem eingesetzten Trendfolgemodell, dem Einsatz von Derivaten und dem Einsatz von Devisentermingeschäften zur Reduzierung von Währungsrisiken begegnet wurde. Operationelles Risiko Das Management von operationellen Risiken, die für die Teilgesellschaftsvermögen maßgeblich sind, erfolgt ebenfalls im Rahmen der Fremdverwaltung durch Einbindung in das Interne Kontrollsystem der Verwaltungsgesellschaft AVANA Invest GmbH. Geschäftsbereiche bzw. -prozesse, welche die Teilgesellschaftsvermögen betreffen und die durch die Fremdverwaltungsgesellschaft an externe Unternehmen ausgelagert wurden, unterliegen einem strikten Outsourcing-Controlling Prozess innerhalb der AVANA Invest GmbH. Hierzu zählt die Auslagerung der Fondsbuchhaltung an die SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbH, Unterföhring, welche zusätzlich in das Risikomanagementsystem der AVANA Invest GmbH eingebunden ist. Die Wesentlichen Prozesse der Teilgesellschaftsvermögen und damit verbundene operationelle Risiken unterliegen einer regelmäßigen Risikoinventur. Ziel der Risikoinventur ist die Identifikation, Bewertung und Überwachung von operationellen Risiken und daraus folgend die Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung der operationellen Risiken. Das Operationelle Risiko konnte für den Berichtszeitraum als gering bewertet werden. Corona-Krise Der derzeitige Ausbruch der weltweiten Epidemie (Pandemie) mit der neuartigen Atemwegserkrankung COVID 19 (Corona-Krise) hat zum Abschlussstichtag noch keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, da bis zum Abschlussstichtag noch keine direkten negativen Auswirkungen der Corona-Krise zu verzeichnen waren. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass es bei einer Pandemie zu krankheitsbedingten erheblichen personellen Ausfällen bei der Gesellschaft und/oder ihrer Dienstleister kommt, die die ordnungsgemäße Verwaltung des Fonds beeinträchtigt und hierdurch dem Fonds (z.B. durch Fristversäumnisse o.ä.) weitere Schäden entstehen, die sich wertmindernd auf das Fondsvermögen auswirken. Aufgrund der bereits erfolgten Auflösung der Teilgesellschaftsvermögen zum 30.04.2020 ist jedoch hierin kein Risiko mehr vorhanden. Bestandsgefährdendes Risiko Die Gesellschaft hat verschiedene TGV verwaltet. Im Mai 2014 wurden Untersuchungen der zuständigen Behörden für zwei liquidierte TGV, die in den Jahren 2009 bis 2011 verwaltet wurden und die Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag ausgeführt haben, eingeleitet. Der Gesellschaft sowie weiteren Beklagten wurde im Januar 2020 eine Klage der Depotbank der aufgelösten TGV zum Kostenersatz im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Depotbank durch die Finanzverwaltung zugestellt. Der Gesellschaft liegen steuerrechtliche Gutachten, ergangene Urteile der Finanzgerichte und Veröffentlichungen vor. Der gutachterlich verfasste Rechtsrat der mandatierten Anwälte kommt zu dem Ergebnis, dass erhebliche Zweifel an den geltend gemachten Ansprüchen seitens der damaligen Depotbank bestehen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit keine Rückstellung auf Ebene der Gesellschaft gebildet. Sollte - wovon wir allerdings nicht ausgehen - der Fall einer Inanspruchnahme der Gesellschaft zum Kostenersatz durch eine anders ausfallende Gerichtsentscheidung eintreten, ist der Bestand der Gesellschaft gefährdet. Der Aufsichtsrat wird fortlaufend über diesen Themenkomplex unterrichtet. 4. Erklärung zur Angemessenheit der Rechtsgeschäfte mit verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 3 AktG Über die Beziehungen zur AVANA Invest GmbH, München, (verbundenes Unternehmen) berichtet der Vorstand gemäß § 312 AktG gesondert. Der Bericht schließt mit folgender Erklärung: "Der Vorstand erklärt hiermit, dass die Gesellschaft bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung erhielt. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns im Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren."
München, 28. September 2020 AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen Der Vorstand Götz J. Kirchhoff Thomas W. Uhlmann VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen, München - bestehend aus der Bilanz zum 30. November 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. WESENTLICHE UNSICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORTFÜHRUNG DER UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "1. Allgemeine Angaben"" des Anhangs und im Abschnitt "3. Risikobericht", Unterabschnitt "Bestandsgefährdendes Risiko" des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass der Gesellschaft im Januar 2020 eine Klage einer Depotbank von in der Vergangenheit aufgelösten Teilgesellschaftsvermögen der Gesellschaft zum Kostenersatz im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Depotbank durch die Finanzverwaltung im Bezug auf um den Dividendenstichtag ausgeführten Aktientransaktionen zugestellt wurde und dass der Bestand der Gesellschaft gefährdet ist, sollte - wovon die gesetzlichen Vertreter nicht ausgehen - der Fall einer Inanspruchnahme der Gesellschaft zum Kostenersatz durch eine anders ausfallende Gerichtsentscheidung eintreten. Wie im Abschnitt " 1. Allgemeine Angaben" des Anhangs und im Abschnitt "3. Risikobericht", Unterabschnitt "Bestandsgefährdendes Risiko" des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLÜSSE SOWIE DER IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTE FÜR DIE TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN AVANA INDEXTREND EUROPA DYNAMIC UND AVANA MULTI ASSETS PENSIONS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben die im Jahresabschluss der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen enthaltenen Abschlüsse der Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic und AVANA Multi Assets Pensions - jeweils bestehend aus
geprüft. Darüber hinaus haben wir die im Lagebericht der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis zum 30. November 2019 enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse und der im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLÜSSE UND DER IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTE FÜR DIE TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu den im Jahresabschluss enthaltenen Abschlüssen und zu den im Lagebericht enthaltenen Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu dienen. HINWEIS ZUR HERVORHEBUNG EINES SACHVERHALTS Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt "5. Nachtragsbericht" des Anhangs und in Abschnitt "2.2. Tätigkeitsberichte" des Lageberichts, welche die Beschlüsse zur Kündigung der Verwaltung der Teilgesellschaftsvermögen AVANA IndexTrend Europa Dynamic bzw. AVANA Multi Assets Pensions zum 30. April 2020 beschreiben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DIE IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLÜSSE UND DIE IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTE FÜR DIE TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung der im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, die den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entsprechen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung von Abschlüssen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen sind. Bei der Aufstellung der Abschlüsse der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung dieser Abschlüsse die Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen, sofern einschlägig, anzugeben. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass die im Lagebericht der Gesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft in Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen vermitteln sowie dass diese Tätigkeitsberichte in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen entsprechen. In Bezug auf die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen sind sie zudem dafür verantwortlich, dass es die Abschlüsse gemeinsam mit den Tätigkeitsberichten für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung von den in dem Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichten der jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen in den jeweiligen Tätigkeitsberichten erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DER IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLÜSSE UND DER IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTE FÜR DIE TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieser Abschlüsse und Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Teilgesellschaftsvermögen getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLUSSES SOWIE DES IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTS FÜR DAS TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN AVANA INDEXTREND EUROPA CONTROL PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den im Jahresabschluss der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen enthaltenen Abschluss des Teilgesellschaftsvermögens AVANA IndexTrend Europa Control - bestehend aus
geprüft. Darüber hinaus haben wir den im Lagebericht der AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen für den Zeitraum vom 1. Dezember 2018 bis zum 28. Februar 2019 enthaltenen Tätigkeitsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses und des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichts für das Teilgesellschaftsvermögen in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLUSSES UND DES IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTS FÜR DAS TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu den im Jahresabschluss enthaltenen Abschluss und zu den im Lagebericht enthaltenen Tätigkeitsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLUSS UND DEN IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHT FÜR DAS TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des im Jahresabschluss der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Abschlusses des Teilgesellschaftsvermögens, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Abschlusses des Teilgesellschaftsvermögens zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass der im Lagebericht der Gesellschaft enthaltene Tätigkeitsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen ein zutreffendes Bild von der Tätigkeit der verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaft in Bezug auf das Teilgesellschaftsvermögen vermittelt sowie dass der Tätigkeitsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. In Bezug auf das Teilgesellschaftsvermögen sind sie zudem da-für verantwortlich, dass es der Abschluss gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht für das Teilgesellschaftsvermögen unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Verhältnissen und Entwicklungen des Teilgesellschaftsvermögen zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des im Lagebericht der Investmentaktiengesellschaft enthaltenen Tätigkeitsberichts des Teilgesellschaftsvermögens in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Tätigkeitsbericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES IM JAHRESABSCHLUSS DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN ABSCHLUSSES UND DES IM LAGEBERICHT DER INVESTMENTAKTIENGESELLSCHAFT ENTHALTENEN TÄTIGKEITSBERICHTS FÜR DAS TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 121 Abs. 2 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Abschlusses und Tätigkeitsberichts für das Teilgesellschaftsvermögen getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, 28. September 2020 BDO
AG
gez. Otte, Wirtschaftsprüfer gez. Schmiederer, Wirtschaftsprüfer Angaben zur Feststellung des Jahresberichtes: Der Jahresabschluss zum 30.11.2019 wurde am 21.10.2020 vom Aufsichtsrat festgestellt. Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 drei Sitzungen abgehalten. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren in jeder Sitzung anwesend. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand durch schriftliche und mündliche Berichte regelmäßig über die Geschäftslage und alle wichtigen Vorgänge unterrichten lassen. In den Aufsichtsratssitzungen wurden die bereitgestellten Informationen zusammen mit dem Vorstand ausführlich diskutiert. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von zielgerichtetem und verantwortungsvollem Handeln zur Entwicklung der AVANA I Aktiengesellschaft (vormals: AVANA Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen) ("AVANA InvAG"). Die dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegten Geschäfte wurden gewissenhaft überprüft. Der Aufsichtsrat bestätigt nach bestem Wissen, dass die Aufsichtsratsmitglieder ausreichend über die Lage der Gesellschaft, die allgemeine Geschäftsentwicklung sowie Einzelvorgänge informiert worden sind, um eine wirksame Kontrolle des Vorstands sicher zu stellen. Im Geschäftsjahr vom 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 hat die AVANA InvAG kein weiteres Teilgesellschaftsvermögen aufgelegt. Angekündigte signifikante Mittelrückflüsse haben dazu geführt, dass die Entscheidung zur Auflösung der Teilgesellschaftsvermögen getroffen wurde. Im Folgenden soll dann auch die Gesellschaft selbst aufgelöst werden. Nach Ende der Berichtsperiode wurden alle Investmentvermögen aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2018/2019 folgte Herr Dr. Ulrich Kauffmann ab 1.4.2019 Herrn Florian Rinck im Aufsichtsrat der AVANA InvAG. Der Aufsichtsrat bestand daneben aus Herrn Roger Welz als Vorsitzendem sowie als unabhängigem Mitglied des Aufsichtsrats im Sinne des § 18 Absatz 3 Satz 1 KAGB Herrn Gerhard Weisbrich während des gesamten Geschäftsjahres. Im Hinblick auf die am 13. Mai 2014 eingeleiteten Untersuchungen der zuständigen Behörden bezüglich eines im Jahr 2010 sowie eines im Jahr 2011 aufgelösten Teilgesellschaftsvermögens, für welche im Jahr 2009 bzw. 2010 Aktientransaktionen um den Dividendenstichtag ausgeführt wurden, hat sich der Aufsichtsrat durch den Vorstand in der Sitzung des Aufsichtsrats und auch fortlaufend außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats ausführlich informieren lassen. Besonders zu erwähnen ist die zwischenzeitliche Anzeige der Muttergesellschaft AVANA Invest GmbH an die BaFin wegen drohender Insolvenz. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde im September 2020 eröffnet. Außerdem wurde die Investmentaktiengesellschaft umgewandelt in eine Aktiengesellschaft, so dass sie nicht mehr der Beaufsichtigung der Bafin unterfällt. Der Jahresabschluss zum 30. November 2019 sowie der Lagebericht wurden von dem Aufsichtsrat auf dieser Grundlage geprüft und diskutiert. Die Bilanz ist gemäß § 120 Absatz 2 in Verbindung mit § 101 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 120 Absatz 3 in Verbindung mit § 101 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB erstellt worden. Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Der Aufsichtsrat hat keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zu erheben. Im Ergebnis führt die Prüfung des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts des Vorstands zu keinerlei Einwendungen durch den Aufsichtsrat.
München im Oktober 2020 Der Aufsichtsrat Roger A. Welz, Vorsitzender Gerhard Weisbrich Dr. Ulrich Kauffmann |
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