EHS Elektro-Handwerker-Service GmbH

Bertlicher Straße 19, 45896 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 10635
Eingetragen
14.9.2010
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenReparatur und Instandhaltung von elektrischen AusrüstungenHerstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Erbringung von Elektro-Handwerker-Leistungen sowie Lieferung und Verkauf von Elektroartikeln

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Schwinkowski
seit 8.7.2015
Geschäftsführer
Dirk Henze
seit 14.9.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

66.66% identifiziert33.33% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
33.33%
33.33%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Essen
8.500 €
33.33%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EHS Elektro-Handwerker-Service GmbH

Gelsenkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

A K T I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 190.325,00 99.198,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 272.837,06 49.800,00

II. Forderungen und sonstige

Vermögensgegenstände

280.727,50 322.846,44

III. Kassenbestand, Bundesbank-

guthaben, Guthaben bei

Kreditinstituten und Schecks

128.768,49 161.647,38
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.012,85 6.605,98
SUMME Aktiva 879.670,90 640.097,80

P A S S I V A

31.12.2022 31.12.2021
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
- Nennbetrag eigener Anteile -8.500,00 0,00
II. Gewinnrücklagen -120.000,00 0,00
III. Gewinn- und Verlustvortrag 122.956,85 -14.977,57
IV. Jahresüberschuss 117.501,51 137.934,42
V. buchmäßiges Eigenkapital 137.458,36 148.456,85
B. RÜCKSTELLUNGEN 68.282,36 74.394,02
C. VERBINDLICHKEITEN 673.930,18 417.246,93
SUMME Passiva 879.670,90 640.097,80

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der

§§ 264c, 266, 275 HGB.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.

Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist.

Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert.

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert von 150 EUR bis 1.000 EUR werden im Jahr der Anschaffung aktiviert (Pool) und über fünf Jahre verteilt abgeschrieben.

Zugänge des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

Vermögensgegenstände bei den Vorräten wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten oder zu einem entsprechend niedrigeren Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips ausgenutzt.

Einzelne Positionen wurden - sofern vorhanden - wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde ggf. durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung genügt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Zusammensetzung kann dem Erläuterungsteil entnommen werden.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Ergebnisverwendung

Das ausgewiesene Jahresergebnis wurde entsprechend den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben verteilt.

Ergänzende Angaben

Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 1a HGB:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren beträgt 0,0 EUR.

Angaben gem. § 285 Satz 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer waren im Berichtsjahr die Elektromeister Herr Dirk Henze und Ralf Schwinkowski.

Gez. Dirk Henze

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2023 festgestellt.

Gez. Dirk Henze

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