Congero-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Valero Fernandez seit 3.1.2013 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Julián R. Valero Agentur für Werbung GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
Anhangfür das Geschäftsjahr 2011Allgemeine AngabenDer vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungSachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden über die geschätzte Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen bzw. an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht sind zum Nennwert bewertet. Es erfolgte eine Verzinsung mit 3 %. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet. Es erfolgte in Höhe von 35.956,00 € eine Verrechnung mit den zum 31.12.2011 bestandenen Pensionsverpflichtung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt Finanzanlagen Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Ausleihungen sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Es erfolgt eine angemessene Verzinsung. Umlaufvermögen Vorratsvermögen Vorratsvermögen wie insbesondere unfertige Leistungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von EUR 3.522,95 (Vorjahr: EUR 767,93) enthalten. Sonstiges Umlaufvermögen Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Eigenkapital Das Stammkapital von 25.564,60 € ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren bewertet. Nach § 67 Abs. 1 EGHGB wurde die zum 31.12.2010 bestehende Pensionsrückstellung i. H. v. 35.956,00 € beibehalten. Die Zuführung zur Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 beträgt insg. 4.778,07 €, davon entfällt auf die Zuführung wegen Verzinsung ein Betrag von 1.620,00 €. Die zum 31.12.2011 bestehenden Pensionsverpflichtungen i. H. v. 35.956,00 € wurde mit dem entsprechenden Aktivposten für Rückdeckungsversicherung in Höhe von 66.377,00 € verrechnet. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Beratungskosten, Tantieme, Mietnebenkosten sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Julian R. Valero. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9 Mitarbeiter beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Ausschüttungssperre Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.12.2012. |
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