Sportzport
GmbH
(vormals:
sap-zone GmbH)
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
341,00 |
454,00 |
| I.
Sachanlagen |
341,00 |
454,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.899,65 |
29.572,43 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.662,30 |
383,06 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.237,35 |
29.189,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.240,65 |
30.026,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.292,78 |
19.926,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
11.292,78 |
-5.073,32 |
| B.
Rückstellungen |
6.425,00 |
900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.522,87 |
9.199,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.240,65 |
30.026,43 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
335 HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist für jeden Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten
der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind
nur Gegenstände zugeordnet, die dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und
bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-., Finanz- und
Ertragslage
II. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Sportzport GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Anwendung des BilMoG im vorliegenden
Jahresabschluss hat zu keinen Änderungen geführt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders
bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 wurden
beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der
Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung
erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
III.
Angaben zu Bilanzposten
Die Gesellschaft hatte gegenüber dem
Gesellschafter zum 31.12.2010 Forderungen in Höhe
2.462,39 Euro aus einem Verrechnungskonto. Ein gesonderter
Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den
"Sonstigen Vermögensgegenständen" enthalten. Die
Verzinsung erfolgte vertragsgemäß.
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über fünf Jahre |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
1. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
9.970,40
(0,00) |
9.970,40
(0,00) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
2. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
7.552,47
(9.199,75) |
7.552,47
(9.199,75) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
|
davon aus Steuern |
5.881,23
(15,56) |
5.881,23
(15,56) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
|
Summe |
17.522,87
(9.199,75) |
17.522,87
(9.199,75) |
0,00
(0,00) |
0,00
(0,00) |
IV.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Anthony Ralston. Er ist von den Beschränkungen des
§181 BGB befreit.
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Frankfurt, den 02.03.2012
Herr Anthony Ralston
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