biomers.net
GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.190.101,84 |
1.272.448,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
26.723,84 |
13.729,84 |
| II.
Sachanlagen |
1.163.378,00 |
1.258.719,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.053.602,75 |
6.178.893,36 |
| I.
Vorräte |
446.700,00 |
492.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
431.907,41 |
707.306,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.670,00 |
53.670,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.174.995,34 |
4.979.086,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
192.779,16 |
137.714,11 |
| Aktiva |
6.436.483,75 |
7.589.056,31 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.338.488,06 |
6.306.676,98 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-10.000,00 |
-10.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
3.748.400,00 |
3.513.600,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.500.088,06 |
2.703.076,98 |
| davon
Gewinnvortrag |
76,98 |
47,96 |
| B.
Rückstellungen |
611.185,00 |
804.116,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
486.810,69 |
478.262,67 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
486.810,69 |
478.262,67 |
| Summe
Passiva |
6.436.483,75 |
7.589.056,31 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
biomers.net GmbH, Ulm
1. Allgemeine Angaben
Die Firma biomers.net GmbH mit Sitz in Ulm ist
eingetragen beim Amtsgericht Ulm unter HRB 4656.
Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen
Vorschriften in der Fassung des BilRUG zur Rechnungslegung
unter Beachtung der spezielleren Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB und der
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages.
Nach den Vorschriften des § 267 HGB in der
Fassung des BilRUG ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz
sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine
Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276 Satz
2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben
grundsätzlich verzichtet.
Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang
werden die Bilanz in der verkürzten Form nach §
266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf §
288 Abs 1 Nr. 1 HGB i.d.F. des BilRUG ohne Beifügung
des Brutto-Anlagenspiegels nach § 284 Abs. 3 HGB
dargestellt.
Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das
Gesamtkostenverfahren zugrunde.
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurden unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht
erstellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Bei der Bilanzierung und Bewertung werden die
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches befolgt. Auf die
Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet.
Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich
übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz,
sofern handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften diesem
Vorgehen nicht entgegen stehen.
2.2 Bei der Bewertung wurde von der
Unternehmensfortführung ausgegangen
(Going-concern-Prämisse).
2.3 Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare, ggf. zeitanteilige
Abschreibungen angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Fremdwährungsanschaffungskosten wurden mit dem
Stichtagskurs im Anschaffungszeitpunkt umgerechnet.
Die planmäßigen Abschreibungen auf die
abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens
wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung
aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der
betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die
Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 1 und 13 Jahren. In
Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung
zeitanteilig.
Bei den planmäßigen Abschreibungen wurden
wie im Vorjahr Zuschläge für Mehrschichtbetrieb
erforderlich, bei Zweischichtbetrieb 25 % bzw. bei
Dreischichtbetrieb 50 % der regulären Abschreibungen.
Die im Geschäftsjahr 2023 zugegangenen
Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis Euro 800,00 werden in Übernahme
der steuerrechtlichen Regelung im Erwerbsjahr
grundsätzlich voll abgeschrieben und sofort als Abgang
erfasst.
2.4 Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB bewertet. Die
auf Fremdwährung eingekauften Bestände wurden zum
Bilanzstichtag aus Vereinfachungsgründen mit dem
Jahresdurchschnittskurs unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Wesentliche
Anschaffungsneben- und Materialgemeinkosten fielen nicht
an. Für allgemeine Lagerrisiken wurden angemessene
Abschläge bis max. 15 % vorgenommen.
Der Ansatz der unfertigen Erzeugnisse - hier:
Zwischenprodukte - erfolgte in Höhe der bis zum
Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten nach §
255 Abs. 2 HGB, welche ausgehend von den Einzelkosten unter
Berücksichtigung angemessener Zuschläge für
Gemeinkosten ermittelt wurden. Etwaige Verwertungsrisiken
wurden bei der Bewertung berücksichtigt.
Die Bewertung der in Arbeit befindlichen
Aufträge erfolgte mit den bis zum Bilanzstichtag
angefallenen Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB
mit einem durchschnittlichen Prozentsatz bezogen auf den
kalkulierten Auftragswert unter Berücksichtigung eines
durchschnittlich angenommenen Fertigstellungsgrades.
Gemeinkosten der Verwaltung und für soziale
Einrichtungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbe-
zogen.
2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert.
Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht
erforderlich. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch den
Ansatz einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 %
für Inlands- bzw. 3 % für Auslandsforderungen
Rechnung getragen. Fremdwährungsforderungen bis zu
einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurden gem.
§ 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs unter Verwendung
des Euro-Referenzkurses der Europäischen Zentralbank
zum Bilanzstichtag umgerechnet; gleiches gilt für
Bankguthaben in Fremdwährung.
2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen,
wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten
aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.
2.7 Das gezeichnete Kapital wird gemäß
§ 272 Abs. 1a HGB um den Nennbetrag des von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Anteils gekürzt
ausgewiesen.
2.8 Die anderen Gewinnrücklagen umfassen neben
der Dotierung aus Jahresüberschüssen auch die
Zuführung von Umstellungseffekten beim Übergang
zu den BilMoG-Vorschriften in 2010 (erstmalige Abzinsung
von Rückstellungen, Überführung der
früheren Rücklage für eigene Anteile).
2.9 Die sonstigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern erforderlich, wurden zu erwartende
künftige Kostensteigerungen berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Im Einzelfall wird auf die
Berücksichtigung der Änderungen dieser
gegenläufigen Größen wegen
Geringfügigkeit verzichtet.
2.10 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Gleiches gilt für
erhaltene Anzahlungen, jedoch netto, d.h. nach Abzug der
ggf. enthaltenen Umsatzsteuer.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bis zu einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurden gem. §
256a HGB mit dem Euro-Referenzkurs der Europäischen
Zentralbank zum Bilanzstichtag umgerechnet
2.11. Auf den Ansatz des überschlägig
ermittelten aktiven Überhangs an sog. latenten Steuern
wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs.
1 Satz 2 HGB verzichtet.
3. Einzelangaben zu Bilanzposten und sonstige Angaben
3.1 Die in § 284 Abs. 3 Nr. 1 und 2 HGB
geforderten Angaben zur Entwicklung des
Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden,
freiwillig erstellten Brutto-Anlagenspiegel.
Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses
wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.
noch zu 3. Einzelangaben zu Bilanzposten und sonstige
Angaben
3.2 Am Bilanzstichtag bestehen keine Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
3.3 Zur Absicherung von Verpflichtungen aus der
Anmietung der betrieblichen Räume besteht ein
Kautionskonto über TEuro 53,0, welches an den
Vermieter verpfändet ist. Im Übrigen bestehen nur
geschäftsübliche Sicherheiten im Lieferverkehr.
3.4 Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen
im Sinn des § 285 Nr. 3a HGB bestehen nicht.
3.5 Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 28
Arbeitnehmer beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
3.6 Geschäftsführer der biomers.net GmbH
waren im Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023 Dr.
Matthias Resmini, Chemiker, Barbara Zimmermann, Chemikerin,
und Chandra Mohan Sarkar, Medizin-Informatiker.
Ulm, den 07.06.2024
biomers.net GmbH
gez.
Dr. Matthias Resmini
gez.
Barbara Zimmermann
gez.
Chandra Mohan Sarkar
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2024
festgestellt.
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