Thermo
Coatings GmbH
Teutschenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,50 |
1,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,50 |
0,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.769,33 |
19.994,15 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.281,18 |
17.491,47 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.488,15 |
2.502,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.770,83 |
19.995,65 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
16.793,04 |
17.642,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
7.357,39 |
7.320,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
849,57 |
37,10 |
| B.
Rückstellungen |
1.158,00 |
580,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.819,79 |
1.773,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.770,83 |
19.995,65 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2012
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt.
B. Angaben
zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch
linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden nicht
angeschafft.
UMLAUFVERMÖGEN
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C. Angaben
zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Auf den Ausweis des Anlagevermögens durch ein
Anlagegitter wurde nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.
Es ist eine Anlage zur Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens den Erläuterungen zum
Jahresabschluss beigefügt.
2.
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 274a Nr. 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
4. Latente
Steuern
Vom Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde
kein Gebrauch gemacht und im Übrigen die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 274a Nr. 5 HGB wahrgenommen.
5.
Sonstige Rückstellungen
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
6.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gem. § 285 Nr. 1 HGB bestehen
keine.
7.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB bestehen nicht.
8.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2012 keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen:
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275
Abs. 2 HGB.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Stichtag waren keine selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert.
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert
durch Herrn Lutz Haschke, Dipl.-Ing(FH).
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem.
§ 288 Abs. 1 HGB.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Es bestehen keine Beteiligungen an anderen
Unternehmen.
Halle, den 11.11.2013
Thermo Coatings GmbH
Lutz Haschke
Geschäftsführer
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