Holstein und Kappert GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mohamed Dr. Astitouh seit 8.9.2025 | Prokura |
Walter Schön seit 1.7.2025 | Geschäftsführer |
Dirk Hentschel seit 12.3.2025 | Prokura |
Tobias Wetzel seit 22.2.2024 | Geschäftsführer |
Eveline Anna Swientek seit 22.2.2024 | Prokura |
Dagmar Swientek seit 22.2.2024 | Prokura |
Helmut Wilhelm Baum seit 3.2.2023 | Prokura |
Ingo Oskar Renner seit 30.6.2021 | Prokura |
Wolfram Michael Stengel seit 12.2.2020 | Prokura |
Christopher Stuhlmann seit 18.9.2019 | Prokura |
Joachim Dr. Konrad seit 4.7.2019 | Prokura |
Siegmar Dr. Stang seit 29.1.2019 | Prokura |
Kai Acker seit 7.11.2018 | Geschäftsführer |
Ulrich Schniedergers seit 23.7.2018 | Prokura |
Christian Alexander Dr. Bach seit 7.8.2017 | Prokura |
Martin Resch seit 18.1.2016 | Geschäftsführer |
Ralph Pohl seit 10.4.2014 | Prokura |
Markus Auinger seit 6.3.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Salzgitter AktiengesellschaftSalzgitterJahres- und Konzernabschluss der Salzgitter AGSalzgitter Aktiengesellschaft, SalzgitterGeschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2019Konzernlagebericht und Lageberichtder Salzgitter AGGeschäftsjahr 2019Salzgitter-Konzern in Zahlen
Ausweis der Finanzdaten gemäß IFRS
1) ROCE = EBIT I (= EBT + Zinsaufwand ohne
Zinsanteil der Zuführung zu
Pensionsrückstellungen) zu Summe aus Eigenkapital
(ohne Berechnung latenter Steuern),
Steuerrückstellungen, zinspflichtigen
Verbindlichkeiten (ohne Pensionsrückstellungen) sowie
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing und
Forfaitierung
Unternehmen und OrganisationKonzernstruktur und GeschäftstätigkeitDer Salzgitter-Konzern zählt mit mehr als 7 Mio. t Rohstahlkapazität, über 25.000 Mitarbeitern sowie rund 9 Mrd. € Außenumsatz zu den führenden Stahl- und Technologieunternehmen Europas. Weltweit gehören über 150 Tochterund Beteiligungsgesellschaften zum Salzgitter-Konzern. Unsere Kernkompetenzen sind die Herstellung und Weiterverarbeitung von Walzstahl- und Röhrenerzeugnissen sowie der Handel mit diesen Produkten. Zudem sind wir erfolgreich im Sondermaschinen- und Anlagenbau tätig. Unter Führung der Salzgitter AG (SZAG) als Holding ist der Konzern in die fünf Geschäftsbereiche Flachstahl, Grobblech / Profilstahl, Mannesmann, Handel und Technologie aufgegliedert. Beteiligungen wie die am europäischen Kupferproduzenten Aurubis AG und unsere überwiegend konzernintern tätigen Dienstleistungsgesellschaften werden unter "Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung" zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel -> "Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Geschäftsbereiche". Alle wesentlichen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns bündelt die Zwischenholding Salzgitter Klöckner-Werke GmbH (SKWG). Auf diese Weise können wir ein zentrales und uneingeschränktes Finanzmanagement für den Konzern durchführen. Die SZAG steuert über die Zwischenholding Salzgitter Mannesmann GmbH (SMG) die SKWG und sämtliche Beteiligungen als Managementholding, wobei der Vorstand der SZAG mit dem Vorstand der SMG sowie der Geschäftsführung der SKWG personenidentisch ist. Leitung und Kontrolle des Konzerns werden somit von den verantwortlichen Organen der SZAG, also Vorstand und Aufsichtsrat, wahrgenommen. Die Aktivitäten der Geschäftsbereiche koordinieren Geschäftsbereichsleiter, die in Personalunion auch operative Geschäftsführer einer großen Gesellschaft ihres Bereiches sind. Vorstand und Geschäftsbereichsleiter bilden zusammen die Konzerngeschäftsleitung. So wird sichergestellt, dass die Tätigkeiten der Gesellschaften bereichsübergreifend und zugleich nah am operativen Geschäft geführt und gesteuert werden. Leitung und KontrolleVorstandDie Mitglieder des Vorstandes der Salzgitter AG (SZAG) werden vom Aufsichtsrat bestellt; er kann die Bestellung widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft, leitet sie und führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung. Einschränkend ist festgelegt worden, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Die Hauptversammlung kann über Fragen der Geschäftsführung nur dann entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. Dem Vorstand der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann Vorsitzender Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg (Vorsitzender) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (Vorsitzender) ■ KHS GmbH, Dortmund (Vorsitzender) ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) ■ Peiner Träger GmbH, Peine (Vorsitzender) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) ■ Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf (Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat, Vorsitzender) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig ■ Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig ■ TÜV Nord AG, Hannover Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Aurubis AG, Hamburg Burkhard Becker Finanzen Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ EUROPIPE GmbH, Mülheim an der Ruhr ■ KHS GmbH, Dortmund ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 30. November 2019 ■ Peiner Träger GmbH, Peine ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Warburg Invest AG, Hannover Michael Kieckbusch Personal Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr ■ Peiner Träger GmbH, Peine ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf ■ Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Aufsichtsrat,Vorsitzender) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Allianz für die Region GmbH, Braunschweig (Aufsichtsrat) ■ Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH, Salzgitter (ehemals Industriepark Salzgitter-Watenstedt Entwicklungs-GmbH) (Aufsichtsrat, stellvertretender Vorsitzender) ■ Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter, Salzgitter (Aufsichtsrat) KonzerngeschäftsleitungProf. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann Vorsitzender Kai Acker Geschäftsbereich Technologie seit 1. Oktober 2019 Burkhard Becker Finanzen Dr.-Ing. Sebastian Bross Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl seit 1. Oktober 2019 Ulrich Grethe Geschäftsbereich Flachstahl Michael Kieckbusch Personal Dr.-Ing. Roger Schlim Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl bis 30. September 2019 Volker Schult Geschäftsbereich Handel Clemens Stewing Geschäftsbereich Mannesmann bis 30. November 2019 AufsichtsratDem Aufsichtsrat der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Heinz-Gerhard Wente Vorsitzender Mitglied des Vorstandes der Continental AG i. R., Hannover b) ■ Alpha ABMD Holdco B. V., Alkmaar, Niederlande, seit 15. Juli 2019 Dr. Hans-Jürgen Urban Stellvertretender Vorsitzender Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (stellvertretender Vorsitzender) Konrad Ackermann Gesamtbetriebsratsvorsitzender der KHS GmbH, Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Ulrike Brouzi Mitglied des Vorstandes der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall, seit 1. Januar 2019 ■ R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, seit 8. April 2019 ■ DZ CompliancePartner GmbH, Neu-Isenburg, seit 29. Januar 2019, (stellvertretende Vorsitzende seit 22. März 2019) Annelie Buntenbach Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Berlin ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Hasan Cakir Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Salzgitter AG, Salzgitter Betriebsratsvorsitzender der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Dr. Bernd Drouven Mitglied des Vorstandes der Aurubis AG i. R., Hamburg ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Roland Flach Vorsitzender des Vorstandes der Klöckner-Werke AG i. R., Duisburg Vorsitzender des Vorstandes der KHS AG i. R., Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Gabriele Handke Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Peiner Träger GmbH, Peine Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Peiner Träger GmbH, Peine Reinhold Hilbers Finanzminister des Landes Niedersachsen Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover (Vorsitzender) ■ Deutsche Messe AG, Hannover b) ■ KfW-Bankengruppe (Verwaltungsrat) Norbert Keller seit 30. August 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr Ulrich Kimpel bis 31. Juli 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 31. Juli 2019 Prof. Dr. Susanne Knorre Unternehmensberaterin Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Deutsche Bahn AG, Berlin ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover ■ RÜTGERS Germany GmbH, Castrop-Rauxel ■ STEAG GmbH, Essen Dr. Dieter Köster Geschäftsführender Gesellschafter der HomeStead GmbH & Co. KG, Osnabrück Vorsitzender des Vorstandes der Köster Holding AG i. R., Osnabrück Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Köster Holding AG, Osnabrück (Vorsitzender) Heinz Kreuzer Vorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R., Hannover Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ eves consulting GmbH, Braunschweig (Beirat), bis 20. Januar 2020 ■ eves_information technology AG, Braunschweig (Aufsichtsrat), seit 10. Januar 2020 ■ Safarihub Europe Ltd. Harrow, Middlesex, United Kingdom, seit 1. Dezember 2019 Bernd Lauenroth Gewerkschaftssekretär des Vorstandes der Industriegewerkschaft Metall, Zweigbüro Düsseldorf Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Georgsmarienhütte Holding GmbH, Georgsmarienhütte, bis 30. September 2019 ■ Aluminium Norf GmbH, Neuss, bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Deutschland GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 Volker Mittelstädt Betriebsratsvorsitzender der Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (stellvertretender Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Prof. Dr. Joachim Schindler Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ CORE SE, Berlin (Vorsitzender) ■ Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Rocket Internet SE, Berlin (stellvertretender Vorsitzender) Christine Seemann Betriebsrätin der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter und Vorsitzende der ARGE Geschäftsbereich Flachstahl ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer Direktorin Produktion und Technik Bayerischer Rundfunk, München Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Bavaria Studios & Production und Services GmbH, Geiselgasteig (Aufsichtsrat - Vorsitzende), seit 1. Juli 2019 ■ Bayern Digital Radio GmbH, München (Aufsichtsrat) Clemens Spiller Systemanalytiker, Betriebsratsvorsitzender der GESIS mbH Standort Salzgitter und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der GESIS mbH ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Dr. Werner Tegtmeier Staatssekretär a. D. im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Ausschüsse des AufsichtsratesPräsidium:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Hasan Cakir Reinhold Hilbers Dr. Hans-Jürgen Urban Prüfungsausschuss:Prof. Dr. Joachim Schindler (Vorsitzender) Konrad Ackermann Roland Flach Bernd Lauenroth Strategieausschuss:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Konrad Ackermann, seit 1. August 2019 Hasan Cakir Dr. Bernd Drouven Reinhold Hilbers Ulrich Kimpel, bis 31. Juli 2019 Bernd Lauenroth Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer Dr. Hans-Jürgen Urban Nominierungsausschuss:Reinhold Hilbers Heinz-Gerhard Wente Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDas Vergütungssystem des VorstandesDie Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder bemisst sich nach ihrer Aufgabe und persönlichen Leistung sowie nach dem Erfolg des Unternehmens. Ihre Höhe orientiert sich insgesamt an der Üblichkeit der Vergütung im Vergleichsumfeld. Als Vergleichsgruppe anderer Unternehmen wurden 2018 die im Deutschen Mid-Cap-Aktienindex (MDAX) der Deutschen Börse AG vertretenen Unternehmen herangezogen, zu denen die Salzgitter AG zu dieser Zeit gehörte. Das Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2018Im Geschäftsjahr 2018 bestand die Vergütung aus folgenden Komponenten:
Das Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2019Mit Wirkung ab 2019 ist die Vorstandsvergütung neu strukturiert worden. Sie entspricht nahezu vollständig den jüngsten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und besteht nunmehr aus folgenden Komponenten:
Zum System der variablen Vergütung im Geschäftsjahr 2019 im Einzelnen: Die variable Vergütung setzt das Erreichen von Zielen voraus. Sie besteht zum einen aus einem Jahresbonus und zum anderen aus einem Performance-Bonus (Performance Cash Award). Für den Jahresbonus ist im Vorstandsanstellungsvertrag ein Zielbonus vereinbart, für den Performance-Bonus ein Zielbetrag.
Voraussetzung für die Auszahlung des Jahresbonus ist zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, gemessen am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Earnings before Taxes (EBT)), und zu 30 % die individuelle Leistung, gemessen an qualitativen Kriterien, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf das jeweilige Jahr festgelegt werden. Zur Ermittlung des Auszahlungsfaktors für das Erfolgsziel EBT wird das im jeweiligen Geschäftsjahr erzielte EBT mit dem EBT des vorausgehenden Geschäftsjahres verglichen. Bei einem gleichbleibenden EBT gegenüber dem Vorjahr beträgt der Auszahlungsfaktor 100 % des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbonus. Wird das EBT gegenüber dem Vorjahr um 50 % gesteigert, so wird der maximale Auszahlungsfaktor von 150 % erreicht. Bei einem EBT von - 50 % gegenüber dem Vorjahr wird der Mindestauszahlungsfaktor von 50 % erreicht. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Wird der Mindestauszahlungsfaktor unterschritten, beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %. Ist das EBT im zweiten Jahr in Folge negativ oder ist das EBT des Vorjahres oder des aktuellen Geschäftsjahres jeweils kleiner als 1 Mio. €, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach billigem Ermessen festlegen. Wird im Vorjahr ein positives EBT erzielt und im jeweiligen Geschäftsjahr ein negatives EBT, so beträgt der Auszahlungsfaktor 0 %. Bei der Festlegung der Kriterien für die individuelle Leistung kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, etwa die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die individuelle Leistung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat anhand der zuvor festgelegten Kriterien beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat linear zwischen 0 % und 150 % festgestellt werden. Der Jahresbonus wird zu 50 % nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres ausgezahlt (einjährige variable Vergütung). Die verbleibenden 50 % (Ausgangswert) des Jahresbonus werden einbehalten und für einen Zeitraum von drei Jahren (Sperrfrist), beginnend mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, in virtuelle Aktien des Unternehmens umgewandelt (Aktien-Deferral). Die Stückzahl der virtuellen Aktien errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist. Nach Ablauf der Sperrfrist wird die Stückzahl der virtuellen Aktien mit dem arithmetischen Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist zuzüglich der während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallenen Dividendenzahlungen multipliziert und ausgezahlt. Der sich daraus ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Ausgangswerts begrenzt. Der für Herrn Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann im Geschäftsjahr 2019 erfasste Aufwand für die aktienbasierte Vergütung beträgt 84 T€ und für die Herren Becker und Kieckbusch jeweils 28 T€. Der Aufsichtsrat kann im Falle außergewöhnlicher, nicht vorhergesehener Entwicklungen den Jahresbonus nach billigem Ermessen reduzieren.
Voraussetzung für die Auszahlung eines Performance Cash Award ist ebenso zu 70 % das Erreichen eines finanziellen Erfolgsziels, hier gemessen an der Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Return on Capital Employed (ROCE)) im Durchschnitt einer vierjährigen Performance-Periode, und zu 30 % das Erreichen von Stakeholder-Zielen, die vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Jahres bezogen auf die jeweilige Performance-Periode festgelegt werden. Zur Ermittlung des Auszahlungsbetrages für das Erfolgsziel ROCE wird am Ende der Performance-Periode der Durchschnitt der jährlich nach Ende der jeweiligen Geschäftsjahre erreichten ROCE-Werte während der Performance-Periode festgestellt. Sodann wird hiervon der Durchschnitt der geplanten ROCE-Werte der jeweiligen Geschäftsjahre abgezogen. Die sich dabei ergebende Abweichung zwischen Plan-Wert und Ist-Wert in Prozentpunkten wird verglichen mit den vom Aufsichtsrat zu Beginn der jeweiligen Performance-Periode unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsentwicklung sowie der wirtschaftlichen Aussichten der Salzgitter AG festgelegten Werte für einen Auszahlungsfaktor von 100 % (Zielwert), von 50 % (Mindestwert) und von 200 % (Maximalwert) des im Vorstandsanstellungsvertrag vereinbarten Zielbetrages. Zielerreichungen zwischen den festgelegten Punkten werden linear interpoliert. Wird der Mindestwert unterschritten, ist der Auszahlungsfaktor null. Überschreitungen des Maximalwertes führen zu keinem Anstieg des Auszahlungsfaktors. Beispiel: Wenn als Zielwert für die Abweichung des durchschnittlich erzielten ROCE vom durchschnittlich budgetierten ROCE 0 %, als Mindestwert - 3 % und als Maximalwert 2 % festgelegt wurden, beträgt der Auszahlungsfaktor, wenn genau der budgetierte ROCE erzielt wird, 100 % des Zielbetrages. Wird ein um einen Prozentpunkt höherer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 150 %. Wird ein um einen Prozentpunkt niedrigerer ROCE als budgetiert erzielt, beträgt der Auszahlungsfaktor 83,33 %. Bei der Festlegung der Stakeholder-Ziele kann der Aufsichtsrat eine Reihe von bestimmten Aspekten berücksichtigen, unter anderem die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die Erreichung der Ziele wird vom Aufsichtsrat nach Ablauf der Performance-Periode beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat linear zwischen 0 % und 200 % festgestellt werden. Der Performance Cash Award ist nach Ablauf der jeweiligen Performance-Periode auszuzahlen. Wird das Dienstverhältnis des Vorstandsmitglieds im Laufe eines Geschäftsjahres durch eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gekündigt oder auf Veranlassung des Vorstandsmitglieds vorzeitig beendet, ohne dass die Gesellschaft für eine solche vorzeitige Beendigung einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gesetzt hat und ohne dass ein Kontrollwechsel im Sinne des Vorstandsanstellungsvertrages vorliegt, entfallen der Anspruch auf den Jahresbonus sowie sämtliche Ansprüche aus laufenden Aktien-Deferrals, deren Sperrzeiten zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht abgelaufen sind, und verfallen sämtliche Tranchen der mehrjährigen Vergütung, deren Performance-Periode zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses noch nicht geendet hat, ersatz- und entschädigungslos. Die PensionszusagenDie Zusagen für die betriebliche Altersversorgung (Pensionszusagen) sind unterschiedlich: Für die Zeit bis zum 31. Dezember 2018 wurde allen Vorstandsmitgliedern die Zahlung einer Pension zugesagt, deren Höhe von der Dauer der Konzernzugehörigkeit abhängt und maximal 60 % der festen Grundvergütung beträgt (versorgungsleistungsorientierte Zusage). Die Zahlung kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres beansprucht werden. Für das Vorstandsmitglied Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann besteht diese Zusage auch für die Zeit nach dem 31. Dezember 2018. Im Rahmen dieser Zusage wird Herr Professor Fuhrmann, falls er auf Wunsch der Gesellschaft oder auf eigenen Wunsch vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausscheidet, so gestellt, als ob er das 65. Lebensjahr vollendet hätte. Die zugunsten der Vorstandsmitglieder Burkhard Becker und Michael Kieckbusch am 31. Dezember 2018 bestehenden Versorgungszusagen sind zu diesem Datum festgeschrieben und ab 1. Januar 2019 durch eine neue, beitragsorientierte Zusage (siehe unten) ergänzt worden. Sofern die Gesellschaft Herrn Becker nach Ablauf seines derzeitigen Anstellungsvertrages keinen Vertrag für eine weitere Amtsperiode anbietet, verzichtet die Gesellschaft auf die Geltendmachung von versicherungsmathematischen Abschlägen für den Fall des vorzeitigen Leistungsbezugs sowie auf die zeitratierliche Kürzung der Anwartschaft für den Fall des Ausscheidens in eine unverfallbare Anwartschaft ohne sich unmittelbar anschließenden Leistungsbezug. Für die Zeit ab dem 1. Januar 2019 ist den Vorstandsmitgliedern Burkhard Becker und Michael Kieckbusch zugesagt, dass das Unternehmen ihnen für jedes Jahr der Vorstandstätigkeit einen bestimmten Geldbetrag auf einem Versorgungskonto zur Verfügung stellt (beitragsorientierte Zusage). Auf dem Versorgungskonto wird zusätzlich eine garantierte jährliche Zinsgutschrift berücksichtigt, die sich nach dem jeweils gültigen gesetzlichen Höchstrechnungszins für die Lebensversicherungswirtschaft gemäß Deckungsrückstellungsverordnung richtet (Garantiezins). Der Geldbetrag wird analog dem in den Bedingungen zur Entgeltumwandlung im Salzgitter-Konzern (Modell SZAG) festgelegten Lebenszyklusmodell und unter Berücksichtigung der vom Anlageausschuss zur betrieblichen Altersversorgung im Salzgitter-Konzern bestimmten Wertpapiere angelegt. Sollten durch die Anlage höhere Zinsen nach Steuern erzielt werden als der Garantiezins, werden diese bei Eintritt des Versorgungsfalls gutgeschrieben. Scheidet das Vorstandsmitglied zu oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus den Diensten der Gesellschaft aus, so erhält das Vorstandsmitglied das Versorgungsguthaben als einmaliges Alterskapital oder auf Antrag in zehn Jahresraten. Scheidet das Vorstandsmitglied vor Erreichen der Regelaltersgrenze aus, so behält das Vorstandsmitglied eine unverfallbare Anwartschaft aus dem Versorgungskonto gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes. Das Vorstandsmitglied erhält auf Antrag ein vorgezogenes Alterskapital frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Ausscheiden aufgrund Kontrollwechsels und vorzeitiges AusscheidenFür den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Gesamtvergütung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit ihres Anstellungsvertrages, wobei dieser Anspruch auf den Wert von drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bis zum Ablauf des Vertrages; dieser Anspruch ist jedoch begrenzt auf den Wert von zwei Jahresvergütungen (feste Grundvergütung und variable Vergütung). Den einzelnen Vorstandsmitgliedern sind weder im Geschäftsjahr 2019 noch für das Vorjahr von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder Leistungen zugesagt oder gewährt worden. Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder: gewährte Zuwendungen für das Jahr
1) Die einjährige variable Vergütung
2019 von Herrn Becker enthalt 50 T€ (2018: 0 T€)
für die vorübergehend zusatzlich wahrgenommene
Funktion als Vorsitzender der Geschäftsführung
der KHS GmbH. Die einjährige variable Vergütung
für 2018 enthalt eine einmalige Sonderzahlung bei
Herrn Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann in Höhe von 285 T€
und bei den Herren Becker und Kieckbusch in Höhe von
je 150 T€.
Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder: Zufluss in dem Jahr
1) Bei der einjährigen variablen
Vergütung von Herrn Prof. Dr.-Ing. Fuhrmann werden
gemäß anstellungsvertraglicher Regelung 15
T€ (2018: 25 T€) seiner Vergütung als
Mitglied des Aufsichtsrates der Beteiligungsgesellschaft
Aurubis AG angerechnet. Die einjährige variable
Vergütung 2019 von Herrn Becker enthält 50
T€ (2018: 0 T€) für die vorübergehend
zusätzlich wahrgenommene Funktion als Vorsitzender der
Geschäftsführung der KHS GmbH. Die
einjährige variable Vergütung für 2018
enthält eine einmalige Sonderzahlung bei Herrn Prof.
Dr.-Ing. Fuhrmann in Höhe von 285 T€ und bei den
Herren Becker und Kieckbusch in Höhe von je 150
T€.
Die Gesamtbezüge (ohne Versorgungsaufwand und inklusive Fair Value des Aktien-Deferrals aus der gewährten Zuwendung) der im Geschäftsjahr 2019 aktiven Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr betrugen insgesamt 3.257 T€ (Vorjahr: 4.378 T€). Pensionen
1) unter Einbeziehung einer gegen Vergütung
übernommenen Versorgungszusage des Vorarbeitgebers
Das Vergütungssystem des AufsichtsratesJedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält pro Geschäftsjahr ein Fixum von 60.000 €. Diese Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden das Doppelte und für den Vorsitzenden das Dreifache. Zudem bekommt jedes Mitglied für Ausschusstätigkeiten 5.000 €, die jeweiligen Ausschussvorsitzenden und die Mitglieder des Prüfungsausschusses 10.000 € sowie der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 30.000 €. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates und dessen Stellvertreter wird eine Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht vergütet. Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern werden maximal zwei Mitgliedschaften in Ausschüssen vergütet. Pro Sitzungsteilnahme wird ein Sitzungsgeld von 500 € gezahlt; die Mitwirkung an einer fernmündlichen Konsultation und Beschlussfassung gilt insoweit nicht als Sitzungsteilnahme. Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
Darüber hinaus erhielten folgende Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bei Tochtergesellschaften:
Die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate GovernanceDie Unternehmensführung der Salzgitter AG (SZAG) ist darauf ausgerichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und unter Wahrung der Verantwortung für Mensch und Umwelt eine nachhaltige Entwicklung und einen langfristigen Erfolg des Unternehmens sicherzustellen. Dies basiert auf den Vorgaben des deutschen Aktiengesetzes und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (-> www.dcgk.de/de). So ist es unser Anliegen und unsere Verpflichtung zugleich, bei der Unternehmenstätigkeit zu jeder Zeit die bestehenden Gesetze einzuhalten, allgemein anerkannte Grundwerte im Umgang mit Menschen und Unternehmen zu achten sowie die Natur zu schonen. Entsprechenserklärung 2019 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex am 5. Dezember 2019 gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt: "Bei der Salzgitter Aktiengesellschaft wurde 2019 und wird derzeit sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen." Ethische Standards der SZAGÜber die gesetzlichen Anforderungen an die Unternehmensführung und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinaus haben wir für unseren Konzern das Leitbild "YOUNITED" erarbeitet. Mitarbeiter aller Konzerngesellschaften und Hierarchieebenen definierten dabei unter anderem eine gemeinsame Wertebasis. Sie umfasst Werte wie Zuverlässigkeit, Fairness und Nachhaltigkeit. Das Leitbild finden Sie im Internet unter -> www.salzgitter-ag.com/de/konzern/leitbild-younited. Außerdem hat der Vorstand allen Mitarbeitern des Konzerns eine Reihe klarer Verhaltensgrundsätze in Form eines Verhaltenskodex vorgegeben, an dem sie ihre Tätigkeit auszurichten haben. Dazu gehören die Einhaltung von Recht und Gesetz, das Bekenntnis zu fairem und lauterem Wettbewerb und die Ablehnung jeglicher Korruption. Er dient zudem einer vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie einem ehrlichen Umgang der Mitarbeiter untereinander und mit Geschäftspartnern. Der Verhaltenskodex ist ebenfalls auf unserer Internetseite unter -> www.salzgitter-ag.com/de/corporate-responsibility/ zugänglich. Die Aktionäre der SZAGDie Aktionäre üben ihre Rechte grundsätzlich in den Hauptversammlungen aus. Jeder Aktionär der SZAG ist berechtigt, an der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Tagesordnungspunkten zu ergreifen, sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen und sein Stimmrecht auszuüben. Grundlegende Unternehmensentscheidungen wie Satzungsänderungen, die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns, die Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat, die Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder die Wahl des jährlichen Abschlussprüfers sind der Hauptversammlung vorbehalten. Diese legt auch die Vergütung des Aufsichtsrates fest. Wir ermöglichen es unseren Aktionären, ihr Stimmrecht wahrzunehmen, ohne selbst an der Hauptversammlung teilnehmen zu müssen: Sie können einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen und ihn anweisen, wie er ihr Stimmrecht ausüben soll. Unter -> www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations/hauptversammlung finden Sie die Ergebnisse der Hauptversammlung 2019. Der Vorstand der SZAGDer Vorstand führt die Gesellschaft gemäß dem Aktiengesetz eigenverantwortlich. In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat bestimmt er die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des Unternehmens. Hierbei ist er an das Unternehmensinteresse gebunden. Innerhalb des Gesellschaftszwecks strebt er eine möglichst hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals an. Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Der Vorstand besteht derzeit aus drei Mitgliedern - dem Vorstandsvorsitzenden, dem Finanzvorstand und dem Personalvorstand. Der Aufsichtsrat hat jedem Vorstandsmitglied ein Ressort mit definierten Fachbereichen zugewiesen und bestimmt, für welche Entscheidungen alle Vorstandsmitglieder gemeinsam zuständig sind. Die Führung der fünf Geschäftsbereiche des Konzerns obliegt allen gemeinsam. Dabei steht ihnen eine Konzerngeschäftsleitung zur Seite. Mitglieder dieses Gremiums sind die drei Vorstandsmitglieder und in der Regel aus jedem der fünf Geschäftsbereiche ein Geschäftsführer, der die Aktivitäten seines Bereiches koordiniert (Geschäftsbereichsleiter). Die Vorstandsmitglieder haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft (D&O-Versicherung) sieht einen angemessenen, den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Selbstbehalt vor. Bestellung und Zusammensetzung des Vorstandes der SZAGDie Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt. Im Rahmen der Nachfolgeplanung berät der Aufsichtsrat rechtzeitig vor Vertragsablauf, ob dem Amtsinhaber oder der Amtsinhaberin eine Verlängerung seines/ihres Anstellungsvertrages angeboten werden soll. Entsprechend dem Ergebnis nimmt er das Gespräch mit dem Vorstandsmitglied auf. Im Falle einer Neubesetzung wie auch bei einer Erstbesetzung einer Vorstandsposition verabschiedet das Präsidium des Aufsichtsrates ein Anforderungsprofil und sucht - in der Regel mit Unterstützung externer Berater - geeignete Kandidaten und Kandidatinnen. Anschließend schlägt das Präsidium nach einer Vorauswahl dem Aufsichtsratsplenum einen oder eine Auswahl mehrerer Kandidaten/Kandidatinnen zur Bestellung vor. Bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat, dass die Amtszeit des oder der Bestellten in der Regel die Vollendung des 65. Lebensjahres nicht überschreitet. Im Rahmen seines Diversitätskonzepts achtet er außerdem darauf, dass
Das Konzept soll hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen neben der Eignung nach persönlicher und fachlicher Kompetenz für die einzelnen Vorstandsressorts durch eine größtmögliche Vielfalt zu einer qualifizierten und verantwortungsgerechten Wahrnehmung der Leitungsaufgabe des Gesamtgremiums Vorstand beitragen. Der Aufsichtsrat setzt das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstandes um, indem er bei der Auswahl von zu bestellenden Vorstandsmitgliedern die in diesem Konzept enthaltenen Diversitätsaspekte so weit wie möglich berücksichtigt. Die Suche nach geeigneten Personen obliegt dem Präsidium des Aufsichtsrates. Dieses bedient sich dabei verschiedener Hilfsmittel. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstandes ist so weit wie möglich umgesetzt. Arbeitsweise des VorstandesDer Vorstand berät und beschließt in regelmäßigen Sitzungen und Telefonkonferenzen. Er hat derzeit keine ständigen Ausschüsse gebildet. Zur Führung und Kontrolle der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften bedient er sich folgender Instrumente, wobei er auch die Konzerngeschäftsleitung hinzuzieht:
Der Aufsichtsrat der SZAGKernaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder zu bestellen und den Vorstand bei der Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen. Bestimmte grundlegende Entscheidungen dürfen gemäß dem Gesetz nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Er hat festgelegt, dass zusätzlich bestimmte Arten von Geschäften seine Zustimmung benötigen. Die Aufsichtsratsmitglieder haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die Haftpflichtversicherung der Gesellschaft (D&O-Versicherung) sieht einen angemessenen Selbstbehalt vor. Zusammensetzung und Arbeitsweise des Aufsichtsrates der SZAGDer Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern, davon zehn Aktionärs- und zehn Arbeitnehmervertreter sowie einem weiteren Mitglied. Diese Zusammensetzung ist in den Vorschriften des für die Gesellschaft maßgebenden Mitbestimmungsergänzungsgesetzes in Verbindung mit § 7 ihrer Satzung festgelegt. Bei Vorschlägen zur Wahl oder zur gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern achtet der Aufsichtsrat darauf, dass die Kandidaten im vorgesehenen Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode beziehungsweise - bei gerichtlicher Bestellung - des Eintritts in den Aufsichtsrat in der Regel das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach der Mandatsübernahme unterstützt die SZAG neue Mitglieder des Aufsichtsrates durch das Angebot eines Onboarding-Programms, in dem der Konzern und seine verschiedenen Geschäftsaktivitäten vorgestellt werden. Außerdem erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ein umfangreiches Handbuch mit für die Aufsichtsratstätigkeit relevanten Informationen über den Konzern. Des Weiteren unterstützt die SZAG die Aufsichtsratsmitglieder bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Im Berichtsjahr fand auf Kosten der SZAG mit Beteiligung externer Berater ein zweitägiges Seminar zur Analyse von Konzernabschlüssen nach IFRS und HGB sowie zur Unternehmenssteuerung für die Arbeitnehmervertreter statt. Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig seine Arbeit insgesamt sowie die Arbeit seiner Ausschüsse. Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die Selbstbeurteilung mithilfe eines Fragebogens an die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Ergebnisse wurden durch einen externen, unabhängigen Berater ausgewertet und in einer Aufsichtsratssitzung präsentiert. Nach Diskussion im Plenum sind Maßnahmen zur weiteren Optimierung vereinbart worden. Im ersten Halbjahr 2020 wird in gleicher Weise erneut eine Selbstbeurteilung durchgeführt. Ziele für die Zusammensetzung und Kompetenzprofil des Aufsichtsrates der SZAGDer Aufsichtsrat hält eine Zahl von mindestens sechs unabhängigen Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat für angemessen. Folgende Anteilseignervertreter sind nach Einschätzung des Aufsichtsrates als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex einzustufen: Ulrike Brouzi, Dr. Bernd Drouven, Roland Flach, Reinhold Hilbers, Prof. Dr. Susanne Knorre, Dr. Dieter Köster, Heinz Kreuzer, Prof. Dr. Joachim Schindler, Prof. Dr. Dr.-Ing Birgit Spanner-Ulmer und Heinz-Gerhard Wente. Darüber hinaus schätzt der Aufsichtsrat Dr. Werner Tegtmeier - weiteres Mitglied des Aufsichtsrates gemäß Mitbestimmungsergänzungsgesetz - als unabhängig ein. Als wesentliche weitere Ziele für seine Zusammensetzung und als Kompetenzprofil hat der Aufsichtsrat festgelegt: Die Mitglieder sollen neben den gesetzlichen persönlichen Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder aufgrund verschiedener fachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie ihrer persönlichen Eignung in der Gesamtheit die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche fachliche und persönliche Kompetenz aufweisen. Sie müssen in ihrer Gesamtheit mit den Sektoren Stahl und Maschinen-/Anlagenbau vertraut sein. Unter den Mitgliedern sollen Personen mit technischem Sachverstand, mit Erfahrungen in der Unternehmensführung und der Entwicklung von Unternehmensstrategien, mit Kenntnissen von Finanzinstrumenten sowie möglichst mit Erfahrungen im Auslandsgeschäft sein. Mindestens ein Mitglied muss über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Ebenso soll mindestens ein Mitglied besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren aufweisen. Bei den Vorschlägen des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung 2018 zur Neuwahl des Aufsichtsrates sind die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele für seine Zusammensetzung und das von ihm erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium ausgefüllt worden. Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der SZAGDer Aufsichtsrat achtet bei der Auswahl der Kandidaten für seine Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern darauf, dass
Das Diversitätskonzept soll hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen durch eine größtmögliche Vielfalt in Bezug auf die im Gremium vertretenen fachlichen und persönlichen Kompetenzen, die Bildungs- und Berufshintergründe sowie unterschiedliche Beurteilungsaspekte aufgrund des Lebensalters und des Geschlechts zu einer qualifizierten und verantwortungsgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Gesamtgremiums Aufsichtsrat beitragen. Der Aufsichtsrat wirkt darauf hin, das Diversitätskonzept für seine Zusammensetzung umzusetzen, indem er bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern die in seinem Konzept enthaltenen Diversitätsaspekte neben den anderen zu berücksichtigenden Gesichtspunkten durch die Auswahl entsprechender Kandidaten so weit wie möglich berücksichtigt. Die Suche nach geeigneten Kandidaten und deren Vorauswahl obliegen dem Nominierungsausschuss des Aufsichtsrates. Dieser bedient sich dabei verschiedener Hilfsmittel. Die letztendliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates obliegt den Aktionären der SZAG in der Hauptversammlung. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist so weit wie möglich umgesetzt. Arbeitsweise des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat tritt mindestens viermal pro Jahr zu Sitzungen zusammen, in denen er sich ausführlich durch den Vorstand berichten lässt und mit ihm gemeinsam die Geschäftsentwicklung sowie die Lage der Gesellschaft berät. Ihm gehen außerdem periodisch schriftliche Berichte des Vorstandes über den Geschäftsverlauf und den Unternehmenserfolg zu. Der Aufsichtsrat nutzt bei der Erfüllung seiner Beratungs- und Überwachungsfunktion insbesondere folgende Instrumente:
Arbeitsweise der Ausschüsse des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat zur Vorbereitung seiner Beratungen und Beschlüsse derzeit vier ständige Ausschüsse gebildet: Das Präsidium bereitet die Bestellung der Vorstandsmitglieder vor und entscheidet anstelle des Aufsichtsratsplenums über zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen, wenn diese eilen. Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit:
Er tritt mindestens viermal jährlich zusammen und lässt sich vom Vorstand schriftlich wie mündlich zu einzelnen Beratungsgegenständen berichten sowie von den Vertretern des Abschlussprüfers dessen Berichte über die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses erläutern. Der Strategieausschuss berät bei Bedarf mit dem Vorstand vertiefend über die Strategie des Unternehmens. Der Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, empfiehlt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat. Die Mitglieder der Ausschüsse sind unter -> "Leitung und Kontrolle/Ausschüsse des Aufsichtsrates" namentlich aufgeführt. Corporate ComplianceDer Vorstand sorgt für die Einhaltung der bei der Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien und wirkt unter anderem durch folgende Maßnahmen auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance-Managementsystem):
Zielgrößen für den Frauenanteil in FührungsebenenDer Vorstand hat 2017 für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes eine Zielgröße von 13 % und für denjenigen in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes von 20 % festgelegt. Diese Quoten sollen bis 30. Juni 2022 erreicht werden. Der Aufsichtsrat beschloss 2017, im Vorstand, der zu diesem Zeitpunkt aus drei männlichen Personen bestand und auch jetzt noch besteht, bis zum 30. Juni 2022 für den Fall einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung einen Frauenanteil von 30 % anzustreben. Das gesetzliche Gebot für den Mindestanteil von Männern und Frauen im Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres eingehalten. Transparenz des UnternehmensDie SZAG veröffentlicht jährlich einen Geschäftsbericht und stellt im Jahresverlauf quartalsweise verkürzt den Geschäftsverlauf dar. Dadurch werden die Aktionäre zeitnah über die Lage der Gesellschaft informiert. Die Veröffentlichungstermine kündigen wir in einem Finanzkalender an, der jeweils mit ausreichendem Vorlauf für das kommende Geschäftsjahr auf unserer Website veröffentlicht wird: -> www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations/service/finanzkalender/. Der Vorstand erläutert außerdem die Ergebnisse eines jeden abgelaufenen Geschäftsjahres unverzüglich, nachdem der Aufsichtsrat den Jahresabschluss festgestellt hat, in einer Bilanzpressekonferenz, von der die Medien berichten. Ferner veranstalten wir für Analysten und institutionelle Anleger regelmäßig Analystenkonferenzen in Frankfurt am Main und London. Schließlich unterrichtet der Vorstand die Öffentlichkeit mittels Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen über besondere Ereignisse. Sämtliche Berichte und Mitteilungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft -> www.salzgitter-ag.com in deutscher und englischer Sprache nachzulesen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist im Internet unter ->www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich.
Salzgitter, 12. März 2020 Der Vorstand Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg Fuhrmann, Vorsitzender Der Aufsichtsrat Heinz-Gerhard Wente, Vorsitzender MitarbeiterAm 31. Dezember 2019 umfasste die Stammbelegschaft des Salzgitter-Konzerns 23.354 Mitarbeiter und somit 169 Personen weniger als zum Ende des Geschäftsjahres 2018. Im Berichtszeitraum wurden erstmals zwei vollkonsolidierte Konzerngesellschaften des Geschäftsbereiches Technologie mit insgesamt 31 Mitarbeitern in der Personalstatistik berücksichtigt. Der Belegschaftsrückgang ist unter anderem auf die planmäßige Umsetzung des Restrukturierungsprogramms bei der Ilsenburger Grobblech GmbH zurückzuführen. Gegenläufig wirkte der Belegschaftsaufbau zur Unterstützung des strategischen Ausbaus der Geschäftsaktivitäten in den KHS-Auslandsgesellschaften. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten wir 771 Leiharbeitnehmer; dies entspricht 3,2 % der Summe aus Stamm- und Leiharbeitskräften. Damit verminderte sich die Anzahl der externen Leiharbeitnehmer gegenüber dem Vorjahr um 142 Personen. Unter Einbeziehung der Ausbildungsverhältnisse und der Personen in passiver Altersteilzeit belief sich die Gesamtbelegschaft des Salzgitter-Konzerns auf 25.227 Mitarbeiter. Am 31. Dezember 2019 befanden sich 886 Belegschaftsmitglieder in Kurzarbeit.
Regionale Verteilung
Der Personalaufwand rangierte 2019 bei 1.815,7 Mio. € und lag damit 4,4 % über dem Vorjahr. Hierin spiegeln sich unter anderem Tarifsteigerungen sowie Rückstellungen für vorgesehene Restrukturierungsmaßnahmen wider. Dem standen Personalkosteneinsparungen dank der bereits realisierten Strukturmaßnahmen sowie aufgrund der geringeren erfolgsabhängigen Vergütung gegenüber. Forschung und EntwicklungDie Forschung und Entwicklung (FuE) des Salzgitter-Konzerns wird für die stahlnahen Geschäftsbereiche in der Salzgitter Mannesmann Forschung GmbH (SZMF) gebündelt. Die SZMF ist mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und industriellen Partnern im Rahmen zahlreicher nationaler und internationaler Forschungsprojekte eng vernetzt. Wir nutzen die daraus resultierenden Kooperationen und bevorzugen diese gegenüber dem Zukauf externen Know-hows, sodass hierfür im Berichtszeitraum keine wesentlichen Aufwendungen entstanden sind. Die SZMF beteiligt sich aktiv an der Mitgestaltung relevanter Normen und Standards - auch im internationalen Umfeld. Für den Geschäftsbereich Technologie ist FuE dezentral organisiert. Innovationskraft ist seit jeher unsere Stärke - dies gilt auch für das Berichtsjahr: Unsere führende Position belegen die zum Jahresende 2019 für den Gesamtkonzern angemeldeten 5.077 Patent- und 1.553 Markenschutzrechte (2018: 4.978 respektive 1.685). Auf den Geschäftsbereich Technologie entfallen davon 4.342 aktive Patente und Patentanmeldungen (2018: 4.177) sowie 563 Markenschutzrechte (2018: 569). FuE-Aufwendungen2019 wandte der Salzgitter-Konzern 97,9 Mio. € für FuE und FuE-nahe Aktivitäten auf. Die Aufteilung nach Geschäftsbereichen stellt sich wie folgt dar: Forschungs- und Entwicklungsaufwand nach Geschäftsbereichen
Am 31. Dezember 2019 waren 762 Personen in FuE und FuE-nahen Bereichen tätig, davon 281 als Mitarbeiter der SZMF und 481 als Beschäftigte der operativen Gesellschaften. Dieses Verhältnis unterstreicht die Produkt- und damit Kundenorientierung unserer FuE-Aktivitäten. Mehrperiodenübersicht zum Forschungs- und Entwicklungsbereich
1) ohne EUROPIPE-Gruppe
FuE-SchwerpunkteUnsere Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte haben wir klar und mit Blick auf die Zukunft definiert: Im Flachstahlbereich liegen sie bei hochfesten Stählen mit verbesserter Umformbarkeit und Restdehnung. Für die Automobilindustrie steht im Bereich der konventionellen Güten die Entwicklung höchstfester Warmbandgüten sowie kaltgewalzter Mehrphasen- und Presshärterstähle mit gesteigerten Produkteigenschaften im Mittelpunkt. Zentral ist auch die Weiterentwicklung der sehr erfolgreichen Güte SZBS800, die bei einigen Automobilherstellern zum Standard für Fahrwerksanwendungen geworden ist. Neben der Produktentwicklung und -verbesserung spielt zunehmend die Unterstützung zur Prozessoptimierung im Stahlwerk, Warm- und Kaltwalzwerk wie auch in der Oberflächenveredelung eine größere Rolle. Im Grobblechbereich liegt unser Fokus darauf, das Produktspektrum bestmöglich auszurichten und zu erweitern. Hierzu zählen die Entwicklung hochfester Baustähle mit größeren Blechdicken, neue verschleißfeste Stahlgüten sowie besondere Walz- und Abkühlstrategien. Schwerpunkte im Groß- und Leitungsrohrbereich sind die weitere Verbesserung der Korrosionsbeständigkeit (Sauergasanwendung) bei zunehmenden Wanddicken, Crack-Arrest, vor allem bei Tieftemperaturbeanspruchung, optimierte Rohrbeschichtungskonzepte und Wasserstoffanwendungen. Auch hier entwickeln wir nicht nur neue Produkte, sondern optimieren die Herstellungsprozesse und steigern deren Effizienz. Konkrete Beispiele sind die automatische Rohrknotenschweißung für Offshore-Gründungsstrukturen sowie das verbesserte HochfrequenzInduktionsschweißen von Leitungs- und Präzisrohren. Für die Anwendung von Präzisrohren im Bereich Automotive werden Airbag-Rohre und -Komponenten entwickelt. Das enge Anforderungsprofil dieser Sicherheitsbauteile macht die gezielte Einstellung spezifischer Eigenschaften in engen Toleranzen notwendig. Für das Marktsegment "Industry" wurden Hydraulikleitungen mit verbessertem Korrosionsschutz entwickelt und der dafür erforderliche Herstellprozess angepasst. Wie schon seit vielen Jahren für die Automobilaktivitäten im Rahmen der "Initiative Automotive", werden in der SZMF jetzt auch sämtliche Wasserstoffaktivitäten im Konzern koordiniert. Damit wollen wir das bereits vorhandene, umfangreiche Know-how im Bereich Wasserstoff bündeln und konzernweit Marktpotentiale erschließen sowie Synergieeffekte erzielen. Der Geschäftsbereich Technologie richtet seine Innovations- und Produktentwicklungsprozesse ebenfalls konsequent an den Kunden- und Marktbedürfnissen aus, so auch bei der Reduzierung der Lifetime-Kosten von Linien und Einzelmaschinen sowie bei der Entwicklung intelligenter Linienkonzepte. In der KHS-Gruppe konzentrierten sich die FuE-Aktivitäten sowohl auf die Optimierung der Produkte des Kernportfolios als auch auf innovative Neuprodukte. So wurde mit der fünften Generation der "InnoPET Blomax" eine besonders nachhaltige und leistungsstarke Streckblasmaschine entwickelt. Im Verpackungssegment realisiert der neue "Nature MultiPack" für Dosen als Vierer- sowie Sechserpack eine Kunststoffeinsparung von bis zu 80 %. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, komplettiert die KHS GmbH zudem das Angebot im Aftersales-Bereich. Darüber hinaus hat sie ihr Portfolio für Verbrauchsgüter erweitert und bietet künftig sämtliche Produkte aus einer Hand an. Gesonderter nichtfinanzieller KonzernberichtDer gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht des Salzgitter-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 ist unter -> www.salzgitter-ag.com/de/corporate-responsibility.html veröffentlicht. Struktur und Inhalt des Berichtes orientieren sich am Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Der Bericht konzentriert sich vorwiegend auf die für unser Unternehmen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen und -kennzahlen. Finanzielles SteuerungssystemUnsere Konzerngesellschaften bewegen sich auf wettbewerbsintensiven Märkten und in einem äußerst herausfordernden Branchenumfeld. Vor diesem Hintergrund sind sowohl die Weiterentwicklung des Konzerns in Eigenständigkeit als auch die kontinuierliche Verbesserung der Kostenstrukturen und der Prozesseffizienz unabdingbar. Diese Ziele verfolgen wir mit unserem umfassenden 360°-Konzept und folgenden Führungs- und Steuerungsinstrumenten:
Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren des Salzgitter-Konzerns sind neben dem ROCE der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern. Umsatz ist dabei als Außenumsatz definiert, das heißt als der Anteil am Gesamtumsatz, der aus Transaktionen mit Gesellschaften außerhalb des Konsolidierungskreises der Salzgitter AG (SZAG) entsteht. Weitere Steuerungsgrößen sind die Auftragseingänge, die Versandmengen sowie die Entwicklung der Cashflows. Unternehmensinternes Steuerungssystem - ROCEQuantitative, ergebnisbezogene Zielvorgabe des Konzerns ist eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE = Return on Capital employed) von mindestens 12 % über einen Konjunkturzyklus hinweg; dieser beträgt gemäß unserer Definition üblicherweise fünf Jahre. Der ROCE setzt das "EBIT I" (Earnings before Interest and Taxes) in Relation zum "Capital employed" und misst die Verzinsung des eingesetzten Kapitals: ROCE (annualisiert) = EBIT I x 100 % / Capital employed Das "EBIT I" zur Berechnung des ROCE entspricht dem Ergebnis vor Steuern und Zinsaufwand, bereinigt um den Zinsanteil der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen. Zinserträge bleiben im "EBIT I", da sie als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit angesehen werden und somit das eingesetzte Kapital verzinsen.
Das "Capital employed" umfasst das verzinsliche Eigen- und Fremdkapital. Dazu werden von der Bilanzsumme die Pensionsrückstellungen und die nicht verzinsbaren Bilanzposten abgezogen.
1) Wechselverbindlichkeiten in Höhe von 0,7
Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €)
Die Pensionsrückstellungen und der darauf bezogene Zinsaufwand werden für die ROCE-Berechnung eliminiert, weil das Management diese Komponenten kurz- bis mittelfristig nicht beeinflussen kann. Die Komponenten der Kennzahlen sind aus den Angaben des Konzernabschlusses hergeleitet. Für die Berechnung verwenden wir stichtagsbezogene Bilanzwerte. Da der ROCE-Zielwert (12 %) durchschnittlich innerhalb des Konjunkturzyklus im Konzern erreicht werden soll, hat er einen mittel- bis langfristigen Charakter. Daraus entwickeln wir je Geschäftsbereich und Gesellschaft spezifische strategische Ziele. Diese werden - gegebenenfalls aktualisiert - gemäß der Mittelfristplanung berücksichtigt. 2019 lag der ROCE bei - 5,8 % (Vorjahr: 10,3 %). Ergebnisverbesserungsprogramm (EVP)Wir sehen unsere permanente Managementaufgabe darin, die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns nachhaltig zu verbessern, indem wir unsere Wertschöpfungsprozesse kontinuierlich optimieren. Das Augenmerk legen wir hier auf die konsequente Erschließung vorhandener Potentiale in sämtlichen Geschäftsbereichen. Dies hat bei uns Tradition: Bereits 1996 haben wir das Ergebnisverbesserungsprogramm (EVP) als einheitliches Managementinstrument im Salzgitter-Konzern eingeführt. Das EVP bündelt konkret definierte, ergebnisoptimierende Maßnahmen der Gesellschaften; Voraussetzung ist die Mess- und Bewertbarkeit der Effekte anhand von Finanzkennzahlen. Für alle Projekte ist eine streng systematische Vorgehensweise der Erfolgsmessung vorgegeben, wobei verbindliche und standardisierte Bewertungskriterien gelten. Im Rahmen der kontinuierlichen Ergebnisverbesserung haben wir in den letzten Jahren verschiedene erfolgreiche Programme aufgesetzt, die wir einschließlich ihrer Effekte unter -> www.salzgitter-ag.com/de/konzern/strategie.html näher erläutern. Individuelle Zielvereinbarungen mit leitenden und außertariflichen MitarbeiternZielvereinbarungen verbinden die Unternehmensziele und die persönlichen Bestrebungen eines jeden Mitarbeiters. Die SZAG untergliedert diese in individuelle Vorgaben für den einzelnen leitenden oder außertariflichen Mitarbeiter und eine kollektive quantitative Komponente. Die quantitative Komponente sieht unter anderem konzernweit die Erreichung des Konzernzieles einer mindestens 12%igen Verzinsung des eingesetzten Kapitals vor. Pro Konzerngesellschaft werden zudem eigene Gesellschaftsziele und - je nach Leistungsverflechtungen und Rolle innerhalb der Geschäftsbereiche - Ziele für den Geschäftsbereich oder verbundene Gesellschaften abgeleitet. Der individuelle Teil der Vorgaben wird im Gespräch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetztem vereinbart. Dabei ergeben sich die persönlichen Ziele aus denen der nächsthöheren Organisationseinheit. Wir achten strikt darauf, dass die Wechselwirkungen der verschiedenen Zielvorgaben aller Beschäftigten eine positive Wirkung auf das Gesamtergebnis des Konzerns haben. Überblick über den GeschäftsverlaufWirtschaftliche RahmenbedingungenDie Konjunktur der Weltwirtschaft verlor 2019 an Schwung. Einen wesentlichen Anteil hieran hatte der Handelskonflikt zwischen China und den Vereinigten Staaten, in dessen Folge viele Länder eine zunehmend protektionistische Politik verfolgten. Dies wirkte sich insbesondere negativ auf den Handel und die Industrie aus. Zudem belasteten soziale Unruhen sowie Umweltkatastrophen in verschiedenen Ländern das Wachstum der jeweiligen Regionen. Erst zum Jahresende hin mehrten sich die Anzeichen für eine Trendumkehr. Der Internationale Währungsfonds (IWF) weist für das Jahr 2019 2,9 % (2018: 3,6 %) Wachstum der Weltwirtschaft aus. Auch die Eurozone verzeichnete 2019 eine gedämpfte Expansion. Belastet wurden insbesondere die Hersteller von Investitionsgütern und Vorleistungen, und das aus mehreren Gründen: Die Nachfrage aus dem außereuropäischen Raum ging zurück, der globale Automobilsektor zeigte als Folge der verstärkten öffentlichen Debatte über alternative Mobilitätsangebote in Europa Schwächen, und die Steuervergünstigungen für Neuwagenkäufe in China liefen aus. Mitgliedsländer mit einem höheren Anteil des Dienstleistungssektors und der Konsumgüterproduktion an der Wertschöpfung wie beispielsweise Frankreich und Spanien erholten sich demzufolge stärker als Staaten, deren produzierendes Gewerbe verstärkt Investitionsgüter herstellt. Der IWF berechnet aktuell eine Expansion des Euroraumes um 1,2 % im Jahr 2019 (2018: 1,9 %). In Deutschland schwächte sich die Konjunkturdynamik 2019 gegenüber dem Vorjahr abermals ab. Im zweiten Quartal wurde gar ein Rückgang des Bruttoinlandsproduktes verzeichnet. Erst im Herbst stabilisierte sich die Wirtschaft wieder. In der sektoralen Betrachtung zeigte sich, dass die Konsum- und Baukonjunktur weiter Träger der Entwicklung war, während das produzierende Gewerbe einen negativen Beitrag leistete. Der Außenhandel litt unter den vielfältigen Handelskonflikten. Insgesamt gibt der IWF 0,5 % Wirtschaftswachstum für Deutschland (2018: 1,5 %) an; das Statistische Bundesamt weist kalenderbereinigt mit 0,6 % einen marginal besseren Wert aus. Die Informationen stammen im Wesentlichen aus den folgenden Quellen: Internationaler Währungsfonds (1/2020): World Economic Outlook Update; ifo Konjunkturprognose Winter 2019; Weltbank (1/2020): Global Economic Prospects; Statistisches Bundesamt, Januar 2020. Gesamtaussage des Vorstandes zur wirtschaftlichen LageEine hohe politische Unsicherheit, verbunden mit mannigfachen Handelskonflikten sowie konjunkturellem Gegenwind, stellte die Salzgitter AG im abgelaufenen Geschäftsjahr vor besondere Herausforderungen. Im Jahresverlauf sukzessiv nachgebende Walzstahlerlöse bei temporär stark gestiegenen Eisenerzkosten sowie die rückläufige Nachfrage - nicht nur aus dem Automobilsektor - belasteten vor allem die stahlerzeugenden und -verarbeitenden Gesellschaften. Darüber hinaus minderten Impairments in Höhe von - 192,9 Mio. € in den Geschäftsbereichen Flachstahl, Grobblech / Profilstahl und Mannesmann sowie bei der Salzgitter Automotive Engineering GmbH & Co. KG und - 62,3 Mio. € Restrukturierungsaufwendungen zur Implementierung des Strukturprogramms "FitStructure 2.0" das Ergebnis vor Steuern. Inklusive der - 140,8 Mio. € Aufwand für die einvernehmliche Beendigung des Ermittlungsverfahrens zu mutmaßlichen Kartellabsprachen betrug der Verlust vor Steuern - 253,3 Mio. € (2018: +347,3 Mio. €). Unter Ausklammerung dieser Sondereffekte wurde die ursprüngliche Prognose für den im operativen Geschäft erwirtschafteten Vorsteuergewinn (zwischen 125 Mio. € und 175 Mio. €) erreicht. Die bilanzielle Basis bleibt mit 34,1 % Eigenkapitalquote (2018: 38,1 %) weiterhin solide. Der Außenumsatz des Konzerns reduzierte sich vor allem aufgrund gesunkener Walzstahlerlöse sowie niedrigerer Versandmengen auf 8.547,3 Mio. € (2018: 9.278,2 Mio. €). Im Ergebnis vor Steuern sind neben den per saldo - 396,0 Mio. € Ergebnisbelastungen aus Sondereffekten (2018: - 62,8 Mio. €) 99,5 Mio. € (2018: 44,0 Mio. €) Beitrag aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Aurubis AG enthalten. Aus - 237,3 Mio. € Nachsteuerverlust (2018: +277,7 Mio. €) errechnen sich - 4,46 € Ergebnis je Aktie (2018: 5,06 €) sowie - 5,8 % Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE; 2018: 10,3 %). Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der GeschäftsbereicheGeschäftsbereich Flachstahl
1) inklusive Umsatz mit anderen
Geschäftsbereichen
Kernkompetenzen des Geschäftsbereiches Flachstahl sind die Stahlerzeugung im voll integrierten Hüttenwerk der Salzgitter Flachstahl GmbH (SZFG) und die anschließende Verarbeitung zu hochwertigen Flachstahlprodukten. Über die angegliederten Stahl-Service-Center der Salzgitter Mannesmann Stahlservice GmbH (SMS) werden die Anarbeitungsbedarfe unserer Kunden bedient. Die weiterverarbeitenden Gesellschaften Salzgitter Europlatinen GmbH (SZEP) und Salzgitter Bauelemente GmbH (SZBE) verlängern die Wertschöpfungskette innerhalb des Geschäftsbereiches um ihre Produkte (Tailored Blanks sowie Dach- und Wandelemente). Wichtigster Kundensektor ist die europäische Automobilindustrie. MarktentwicklungWeltweit herrschten auf den Stahlmärkten unverändert massive Überkapazitäten und ein entsprechender Margendruck. Seitdem die USA als größter Stahlimporteur der Welt den Zutritt von Stahlprodukten aus Drittländern durch Zölle eingeschränkt haben, gibt es erhebliche Verschiebungen im internationalen Stahlhandel. Die US-232-Maßnahmen, die die Erhebung eines pauschalen Wertzolls in Höhe von 25 % auf nahezu alle Stahlimporte zum Gegenstand haben, lösten spürbare Umlenkungen von Stahlhandelsströmen in Richtung EU aus. Die schwierige Marktlage wurde durch einen gleichzeitig schrumpfenden EU-Stahlmarkt verschärft. Die Nachfrageschwäche wichtiger Abnehmergruppen belastete die europäischen Stahlproduzenten, die seit der Jahresmitte 2018 rückläufige Auftragseingänge verzeichneten. Das Erlösniveau brach im Frühjahr ein und tendierte seitdem deutlich unter dem des Vorjahres. Die 2018 verabschiedeten Safeguard-Maßnahmen der EU verfehlten im Berichtszeitraum ihre Wirkung. Auch die im Laufe des Jahres angestrebte und im Oktober in Kraft getretene Revision der Schutzklauselmaßnahmen trug dem Marktumfeld nur unzureichend Rechnung. Zusätzliche Modifikationen sind deshalb notwendig, um Preisverfall und weiteren Produktionskürzungen sowie drohenden Arbeitsplatzverlusten in der europäischen Stahlindustrie entgegenzuwirken. BeschaffungEisenerzDer Eisenerzmarkt zeigte im Verlauf des Jahres 2019 eine gegenüber dem Vorjahr ausgeprägtere Volatilität. So bewegte sich die Leitpreisnotierung für den Spotmarkt, Platts IODEX 62% Fe CFR China, zwischen 69 und 126 USD/dmt. Bis zum Dammbruch in einem Erzabbaukomplex der VALE in Brasilien Ende Januar rangierte der Index aufgrund einer stabilen Nachfrage auf einem Niveau von über 70 USD/dmt. Im Zuge des Unglücks sprang er kurzzeitig auf 95 USD/dmt und pendelte sich im Anschluss in einem Band zwischen 83 und 89 USD/dmt ein. Produktionsanpassungen bei der VALE und Lieferprobleme in Australien gaben den Preisen ab dem zweiten Quartal wieder Auftrieb, sodass die Notierung mit 126 USD/dmt Anfang Juli ein Fünfjahreshoch erreichte und gegenüber dem Jahresbeginn um 74 % anstieg. Doch bereits Ende Juli gerieten die Preise als Folge der Marktstimmung und einer größer werdenden Verfügbarkeit an brasilianischem Erz erheblich unter Druck und fielen bis Anfang November gegenüber dem Höchststand um 39 % und damit erstmals seit Januar wieder unter die 80-USD/dmt-Marke. Ab der Monatsmitte kletterte die Notierung sukzessive auf bis zu 92 USD/dmt. Der Durchschnitt des IODEX 62 % Fe CFR China lag 2019 bei 93,56 USD/dmt und damit 35 % über dem Vorjahreszeitraum. Um die aus der Beschaffung resultierenden Risiken abzufedern, werden definierte Eisenerzmengen durch Hedging preislich gesichert. KokskohleIm ersten Quartal 2019 bewegte sich das Preisniveau um die Marke von 200 USD/t FOB Australien und damit leicht unter dem Jahresdurchschnitt 2018 (207 USD/t FOB Australien). Anhaltendes Kaufinteresse bei hochwertiger Kokskohle verfestigte dieses Level. Erst der im Zuge des Handelsstreits zwischen China und den USA deutlich gesunkene Wechselkurs des Yuan gegenüber dem US-Dollar - der die Kohleimporte der chinesischen Verbraucher merklich verteuerte - führte zu einer nachlassenden Nachfrage. Dies ließ die Notierung bis Ende Juni auf 193 USD/t zurückgehen. Der Preisrückgang setzte sich im dritten Quartal in hohem Tempo fort. Dies ist verschiedenen Faktoren geschuldet. So waren auf der Produzentenseite inklusive der Bahn- und Hafenlogistik in den Sommermonaten 2019 keine Störungen zu vermelden. Darüber hinaus hat die chinesische Regierung weiterhin keine staatlichen Anordnungen zur Drosselung der Kohleproduktion erlassen. Auch ließen die seitens der Regierung verordneten Importquoten, teilweise bereits ab Anfang Oktober, keine weiteren Zukäufe seewärtig gehandelter Kohle mehr zu. Nicht zuletzt zeigte sich der Bedarf außerhalb Chinas aufgrund der weltweit rückläufigen Roheisenproduktion schwächer. Die Notierung sank Mitte November auf 132 USD/t FOB Australien, den niedrigsten Wert seit August 2016. Mit 181 USD/t war der Durchschnittspreis 13 % niedriger als im Vorjahr. Definierte Kokskohlemengen werden durch Hedging-Maßnahmen preislich abgesichert, um die aus der Beschaffung resultierenden Risiken abzufedern. GeschäftsverlaufDer Auftragseingang des Geschäftsbereiches Flachstahl bewegte sich unter dem Vorjahr, während der Orderbestand das 2018er Niveau erreichte. Die Walzstahlerzeugung stellte den Wert des Vergleichszeitraumes annähernd ein, der Versand war etwas geringer. Die SZFG produzierte merklich weniger Rohstahl als ein Jahr zuvor, da aufgrund der Eintrübungen des Stahlmarktes ab dem Spätsommer ein Hochofen aus der Produktion genommen wurde. Brammenbezüge von der Beteiligungsgesellschaft Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH deckten einen Teil des Vormaterialbedarfs ab. Segment- und Außenumsatz gingen vor allem preisbedingt zurück. Die Erlöserosion bei im Jahresverlauf sukzessiv gestiegenen Erzkosten wie auch das Impairment in Höhe von - 100,0 Mio. € belasteten das Vorsteuerresultat (- 42,8 Mio. €; 2018: 205,8 Mio. €) erheblich, zudem wurden - 19,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen (2018: 0 Mio. €) gebucht. Gegenläufig wirkte die Auflösung von Rückstellungen für betriebstypische Risiken in Höhe von 50,3 Mio. €. InvestitionenDer Geschäftsbereich Flachstahl konzentrierte die Investitionstätigkeit 2019 sowohl auf neue Aggregate als auch auf die Optimierung und Erweiterung vorhandener Anlagen. Im Berichtszeitraum wurde das Projekt "Feuerverzinkung 3" gestartet und mit dem Bau der Fundamente begonnen. Der Anlagenbau befindet sich in der Engineeringphase. Entsprechend der Strategie der SZFG wird das Produktportfolio in Richtung hoch- und höchstfester Güten weiterentwickelt. Hierzu dient auch die Investition in eine Warmbandspaltanlage, die sich in der letzten Phase der Montage befindet. Mit dem Austausch des Maschinenkopfes an der Stranggießanlage 1 wird die Belegung auf der Anlage flexibler und die Produktqualität verbessert. Zur Sicherung der Qualitätsanforderungen werden die Schweißmaschinen an der Coillinie 4 ersetzt. Im November wurde der Auftrag zum Bau einer 2,2-Megawatt-PEM-Elektrolyse (PEM = Protonen Exchange Membran) an Siemens Gas and Power vergeben. Damit ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer wasserstoffbasierten Stahlerzeugung vollzogen. Die Anlage soll Ende 2020 in Betrieb gehen und den kompletten gegenwärtigen Wasserstoffbedarf der SZFG decken. Geschäftsbereich Grobblech/ Profilstahl
1) ohne DMU-Gruppe
Der Geschäftsbereich Grobblech/ Profilstahl umfasst die Gesellschaften des Konzerns, die überwiegend projektorientierte Bau- und Infrastrukturkunden bedienen. Dies sind die Ilsenburger Grobblech GmbH (ILG), die Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH (MGB) und die Peiner Träger GmbH (PTG). ILG und MGB stellen ein breites Spektrum hochwertiger Grobblechprodukte her. Wichtige Abnehmer sind die Schwermaschinenindustrie, Rohrproduzenten sowie Hersteller von Windkraftanlagen. Die PTG ist Lieferant im Rahmen von Hoch- und Tiefbauprojekten in ganz Europa. Über die Integration der DEUMU Deutsche Erz- und Metall-Union GmbH (DMU) als Schrottversorger der PTG werden die Logistikprozesse eng koordiniert und flexibel gesteuert. MarktentwicklungFür die Gesellschaften des Geschäftsbereiches sind die Märkte für Quartobleche - inklusive Zulieferung in den Großrohrsektor - und für Stahlträger wesentlich. QuartoblechUnwägbarkeiten aufgrund der geopolitischen Lage mit globalen Krisenherden, Handelsspannungen zwischen den USA und China sowie zahlreichen Strafzöllen und Handelsbarrieren prägten den Grobblechmarkt. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte trübte sich der Markt stark ein. Hohe Lagerbestände bei gleichzeitig ausbleibenden Großrohraufträgen sowie die in vielen Branchen einbrechenden Bedarfe führten im dritten Quartal zu einem erheblichen Wettbewerbs- und Preisdruck. Dies spiegelte sich - trotz gestiegener Vormaterialkosten - in Erlösreduzierungen sowohl bei Basisgüten als auch im höherwertigen Gütensegment wider und hatte zur Folge, dass einige europäische Hersteller ihre Stahlerzeugung drosselten. Die Importe aus Drittländern nach Europa verloren wegen des geringen Preisniveaus in Europa und langer Lieferzeiten zunehmend an Attraktivität und sanken um rund 12 %. Bedingt durch die schwache innereuropäische Nachfrage blieb der Anteil der Importe an der Marktversorgung im Jahresverlauf dennoch über 20 %. Die Ukraine blieb 2019 weiterhin das wichtigste Ursprungsland für Einfuhren in die EU, gefolgt von Südkorea, Russland und Indien. StahlträgerIm Geschäftsjahr 2019 war das Kaufverhalten der Kunden auf dem europäischen Trägermarkt von Zurückhaltung und Spekulation gekennzeichnet. Bestellungen erfolgten aufgrund der großen Verunsicherung, was die Preisentwicklung betrifft, sehr kurzfristig und deckten nur den unmittelbaren Bedarf. Bis in das dritte Quartal wurde auf fallende Preise spekuliert, bis ersichtlich wurde, dass als Folge der starken Schrottpreissteigerung keine weiteren Preisreduzierungen bei den Produzenten durchsetzbar sind. Dies führte kurzzeitig zu einer gestiegenen Nachfrage mit hohen Auftragseingängen und trug zur Normalisierung der im Jahresverlauf reduzierten Lagerbestände beim Handel bei. Insgesamt blieb die von Überkapazitäten gezeichnete Marktsituation angespannt, wenngleich - anders als im Grobblechmarkt - Importe in die EU-28 aus Drittländern kaum von Bedeutung sind. BeschaffungBrammenversorgungDie Grobblechgesellschaften werden konzernintern über die Salzgitter Flachstahl GmbH (SZFG) und die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) mit Vormaterial versorgt. Dabei beliefert die SZFG insbesondere die ILG und HKM die MGB. StahlschrottJährlich werden in den beiden Elektroöfen der PTG etwa 1,2 Mio. t des für den Profilstahlbereich wichtigsten Vormaterials Stahlschrott zu Rohstahl eingeschmolzen. Nach einem Rückgang zu Jahresbeginn, der bereits im ersten Quartal wieder aufgeholt wurde, zeigten sich die Schrottpreise zunächst nahezu stabil. Ab Mitte Mai gaben die Preise dann wegen schwächerer türkischer Importe teils deutlich nach. Ab November bis Jahresende stiegen die Preise wieder spürbar. Dies war im Kern auf ein geringeres Schrottangebot als Folge der schwachen Marktlage in den Vormonaten in Verbindung mit einem merklichen Nachfrageanstieg aus der Türkei zurückzuführen. GeschäftsverlaufAufgrund der schwierigen Marktsituation bewegten sich im Geschäftsbereich Grobblech/ Profilstahl der Auftragseingang und -bestand, die Walzstahlproduktion und Rohstahlerzeugung sowie der Versand spürbar unter dem Vorjahresniveau. In der Folge sanken Segment- und Außenumsatz - auch belastet von überwiegend rückläufigen Erlösen - ebenfalls merklich unter die Vorjahreswerte. Der Geschäftsbereich verbuchte - 124,0 Mio. € Verlust vor Steuern (2018: +24,8 Mio. €). Das Resultat war sowohl von Impairments (- 47,8 Mio. €; 2018: 0 Mio. €) als auch von Restrukturierungsrückstellungen (- 17,1 Mio. €; 2018: 0 Mio. €) für die angestoßenen Maßnahmenprogramme im Bereich Grobblech geprägt. Die PTG und die DMU erzielten positive Ergebnisbeiträge, doch rangierten diese unter denen des Vorjahres. InvestitionenMit der im Rahmen des Wachstumsprogramms "Salzgitter AG 2021" gestarteten Investitionsmaßnahme "Neue Wärmebehandlungslinie" werden wir das Produktportfolio erweitern und uns im höherwertigen Gütensegment stärker positionieren. Die Inbetriebnahme der Anlage ist bis Anfang 2021 vorgesehen. Die weiteren im Geschäftsjahr 2019 vorgenommen Investitionen dienten dazu, die betrieblichen Abläufe aufrechtzuerhalten. Einzelne Projekte zur Verbesserung der Qualität sowie zur Prozessoptimierung wurden mit unseren Effizienzmaßnahmen gekoppelt. Geschäftsbereich Mannesmann
1) unter Berücksichtigung einer
zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung (IFRS 15)
Der Geschäftsbereich Mannesmann ist schwerpunktmäßig auf internationale Projektgeschäfte in den Sektoren Energieversorgung und Infrastruktur ausgerichtet und deckt ein breites Durchmesserspektrum bei den Leitungsrohren ab. Die Produkte eines in Europa dominierenden Anbieters für Präzisionsstahlrohre im Automobilbau sowie eines weltweit führenden Herstellers nahtloser Edelstahl- und Nickelbasisrohre ergänzen das Portfolio. Der Geschäftsbereich verfügt mit der 30 %-Beteiligung an der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM) - einem integrierten Hüttenwerk mit einer Jahreskapazität von mehr als 4,2 Mio. t Rohstahl - über eine eigene Vormaterialversorgung sowie eine Halbzeugproduktion zur Nahtlosrohrherstellung. Zudem nutzt er unsere Handelsorganisation intensiv dazu, Vormaterial zu beziehen und seine Produkte abzusetzen. Die Beteiligungen an der EUROPIPE-Gruppe (EP-Gruppe; 50 %) sowie dem türkischen Rohrhersteller Borusan Mannesmann Boru Yatirim Holding A.S. (BMBYH; 23 %) werden mit dem anteiligen Nachsteuerergebnis berücksichtigt (at-equity-konsolidiert). HKM wird quotal zu 30 % einbezogen und ist dementsprechend im Auftragseingang, Umsatz und Ergebnis des Geschäftsbereiches enthalten. Beim Auftragsbestand sowie Versand erfassen wir diese Gesellschaft nicht, da dort nur Rohre ausgewiesen werden. Zum Konzernabschluss per 31. Dezember 2019 (rückwirkend zum 1. Januar 2019) haben wir zur Bilanzierung nach der Equity-Methode statt des Einzelabschlusses der BMBYH erstmals den Konzernabschluss der BMBYH herangezogen. MarktentwicklungDie globale Stahlrohrproduktion lag im Berichtsjahr nahezu unverändert bei rund 172 Mio. t. Leichten Produktionssteigerungen in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), den USA und in China standen rückläufige Entwicklungen in Japan, der EU und auch in Deutschland gegenüber. China blieb mit 96 Mio. t Gesamtproduktion und 56 % Weltmarktanteil marktbestimmend. Die europäische Stahlrohrproduktion gab im Geschäftsjahr 2019 auf 13,3 Mio. t nach, womit der EU-Weltmarktanteil nur knapp unterhalb der Vorjahresmarke von 8 % auskam. Die deutsche Stahlrohrproduktion unterschritt mit 2,5 Mio. t den 2018er-Wert. Während die Produktion kalt gefertigter, nahtloser und geschweißter Präzisionsstahlrohre trotz der insgesamt zurückgehenden Entwicklung vergleichsweise stabil blieb, war die Ausbringung nahtloser, warm gefertigter Stahlrohre und geschweißter, mittlerer Leitungsrohre niedriger als ein Jahr zuvor. Die Hersteller geschweißter Großrohre verzeichneten projektbedingt einen deutlichen Produktionseinbruch. GeschäftsverlaufDer Ordereingang des Geschäftsbereiches Mannesmann fiel hinter den Wert des Vorjahres zurück. Dies ist im Wesentlichen auf den spürbaren Nachfragerückgang in den Kundensektoren Automotive und Industrie der Präzisrohrgruppe zurückzuführen. Außerdem konnten im Segment der mittleren Leitungsrohre die im Vorjahresvergleich fehlenden Mengen aus dem US-amerikanischen Markt nicht vollständig durch Projekte aus anderen Märkten kompensiert werden. Die Edelstahlrohrgruppe steigerte ihren Auftragseingang hingegen deutlich. Ebenso übertraf die Mannesmann Grossrohr GmbH (MGR) den niedrigen Vorjahreswert, wenngleich im Berichtszeitraum weiterhin nur wenige Projekte zur Vergabe kamen. Der Auftragsbestand erreichte als Folge des geringeren Auftragszulaufes die Vergleichsziffer nicht. Nachfragebedingt blieb der Rohrversand in allen Teilbereichen mit Ausnahme der Edelstahlrohre hinter dem Niveau aus 2018 zurück. Trotz des erkennbar rückläufigen Absatzes entwickelten sich Segment- und Außenumsatz erlösbedingt nahezu stabil. Der Geschäftsbereich Mannesmann verbuchte ein sichtbar geringeres Vorsteuerergebnis als ein Jahr zuvor (- 41,5 Mio. €; 2018: - 5,4 Mio. €). Es beinhaltet - 40,0 Mio. € Impairment der Präzisrohrgruppe in Europa (2018: - 30,0 Mio. €), Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von - 14,1 Mio. € (2018: 0 Mio. €) sowie 30,1 Mio. € Ertrag aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Borusan-Gruppe (2018: 6,0 Mio. €). Während die Edelstahlrohrgruppe ihren Gewinn vor Steuern ausbaute, rangierten die übrigen Produktsegmente unter dem Niveau des Vorjahres. Außerhalb des Konsolidierungskreises stiegen Orderzulauf und -bestand der at-equity-einbezogenen EP-Gruppe erheblich an. Dies ist vor allem auf die gute Projektlage der US-Gesellschaften zurückzuführen, deren Absatz entsprechend zulegte. Aufgrund ausbleibender größerer Projektbuchungen bei der EUROPIPE GmbH in Deutschland wurde insgesamt dennoch ein merklich geringerer Versand verzeichnet. Dank erlösstarker Aufträge der amerikanischen Gesellschaften war der Umsatzrückgang weniger ausgeprägt. In Summe ergibt sich für das Jahr 2019 ein negativer, spürbar niedrigerer At-equity-Beitrag aus der EP-Gruppe. InvestitionenDer Geschäftsbereich Mannesmann konzentrierte sich vornehmlich auf Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen. Im Zuge des Ausbaus der mexikanischen Präzisrohrgesellschaft am Standort El Salto hat 2019 der Produktionshochlauf mit ersten Serienfertigungen für namhafte Tier-1-Kunden stattgefunden. Erste Rohre wurden Anfang des dritten Quartals versandt. Die Investition der Edelstahlrohrgruppe in eine große Kaltpilgermaschine am Standort Remscheid dient dazu, die Kapazität und das Produktangebot im kaltgefertigten nahtlosen Edelstahlbereich auszubauen und so größere Rohrdurchmesser herzustellen. Geschäftsbereich Handel
1) inklusive Umsatz mit anderen
Geschäftsbereichen
Der Geschäftsbereich Handel umfasst eine gut ausgebaute europäische Organisation lagerhaltender Stahlhandelsniederlassungen mit großer Anarbeitungstiefe, diverse auf Grobblech spezialisierte Gesellschaften sowie ein weltumspannendes Tradingnetzwerk. Er vertreibt außer den Walzstahl- und Röhrenerzeugnissen des Salzgitter-Konzerns komplementär Produkte anderer in- und ausländischer Hersteller. Zusätzlich beschafft er an den internationalen Märkten Vormaterial für Konzerngesellschaften und externe Kunden. MarktentwicklungIn einem von intensivem Wettbewerb und einer konjunkturellen Abkühlung geprägten Umfeld wurden rückläufige Verkaufspreise verzeichnet. Die unsichere wirtschaftliche Perspektive sowie die abwärtsgerichtete Preisspirale führten auf der Kundenseite zu einer starken Nachfragezurückhaltung. Während das Tradinggeschäft im Berichtszeitraum außerdem mit zunehmender Verunsicherung angesichts der protektionistischen Handelsmaßnahmen konfrontiert war, prägte im europäischen Lagerhandel und hier insbesondere in Deutschland ein aggressiver Preiswettbewerb den Markt. GeschäftsverlaufDas Absatzvolumen des Geschäftsbereiches Handel fiel im Geschäftsjahr 2019 merklich hinter die Werte des Vorjahres zurück; Gründe sind vor allem das erheblich erschwerte internationale Tradinggeschäft und die Marktsituation im lagerhaltenden Handel. Die Universal-Eisen- und Stahl-Gruppe (UES-Gruppe) erzielte die Tonnage des Jahres 2018. Insgesamt führte dies zu einem erkennbar geringeren Segment- und Außenumsatz. Als Folge der rückläufigen Preisentwicklung in Verbindung mit nachlaufenden Bestandspreisen sanken die Margen des lagerhaltenden Handels. Im internationalen Trading wurden diese zwar auf Vorjahresniveau gehalten, absatzbedingt sowie aufgrund von Belastungen aus Wertberichtigungen bei der US-amerikanischen Gesellschaft wurde dennoch ein signifikant vermindertes Resultat verzeichnet. Die solide Ergebniserwirtschaftung der UES-Gruppe konnte die Entwicklung des Lagerhandels und des internationalen Tradings nicht ausgleichen, sodass das Vorsteuerergebnis des Geschäftsbereiches Handel (- 31,0 Mio. €) inklusive - 5,4 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen für "FitStructure 2.0" (2018: 0 €) sowie der Belastungen aus Wertberichtigungen in Höhe von - 30,5 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr rangierte (2018: 50,5 Mio. €). InvestitionenDer Erhalt und die Modernisierung bestehender Anlagen bildeten 2019 den Investitionsschwerpunkt des Geschäftsbereiches Handel. Darüber hinaus haben wir die im Zuge der "Strategie Salzgitter AG 2021" angestoßenen Maßnahmen weiterverfolgt. Vor diesem Hintergrund wurden - hauptsächlich im europäischen Lagerhandel - zahlreiche Projekte zur Digitalisierung der Vertriebsprozesse von der Lagerhaltung bis zum Warenversand initiiert sowie inhaltlich weiterentwickelt. Geschäftsbereich Technologie
1) inklusive Umsatz mit anderen
Geschäftsbereichen
Der Geschäftsbereich Technologie umfasst drei traditionsreiche Spezialmaschinenhersteller. Umsatzschwergewicht mit einem Anteil von rund 90 % ist die KHS-Gruppe, die in der Abfüll- und Verpackungstechnik zu den weltweit führenden Anlagenproduzenten zählt. KHS ist ein Komplettanbieter; die Leistungspalette reicht von der Intralogistik über das Processing bis zur Getränkeabfüllung und -verpackung. Weitere Gesellschaften des Segments sind im Sondermaschinenbau für die Schuhindustrie tätig oder stellen Gummi- und Silikon-Spritzgießmaschinen her. Die nachstehend genannten Gesellschaften wurden im Berichtszeitraum neu gegründet:
Folgende Gesellschaften wurden zum 30. September 2019 rückwirkend per 1. Januar 2019 neu in den Konsolidierungskreis der Salzgitter AG aufgenommen:
Die NMP Systems GmbH, Kleve wurde zum 30. September 2019 rückwirkend per 1. Januar 2019 auf die KHS GmbH verschmolzen. MarktentwicklungLaut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA) lagen die Auftragseingänge deutlich unter denen des Jahres 2018. Die Nachfrage hat sich im In- und Ausland abgeschwächt. Die Umsätze der Branche verblieben auf dem Vorjahresniveau. Im Markt für Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen zeigten sich die Buchungen stark rückläufig. Während die inländische Ordertätigkeit knapp über dem Vorjahreswert rangierte, nahmen die ausländischen Bestellungen kräftig ab. GeschäftsverlaufDer Auftragseingang des Geschäftsbereiches Technologie entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 etwas besser als im Jahr zuvor. Dabei überschritt der Orderzulauf der KHS-Gruppe den Level von 2018, wohingegen die Klöckner DESMA Elastomer-Gruppe (KDE-Gruppe) wie auch die DESMA Schuhmaschinen GmbH (KDS) die überdurchschnittlich hohen Werte des Vorjahres nicht wiederholen konnten. Der Auftragsbestand des Geschäftsbereiches kam geringfügig über dem Vorjahr aus, Segment- und Außenumsatz bewegten sich auf dem Niveau des Vergleichszeitraumes. Auch hier spiegelt sich die heterogene Entwicklung im Geschäftsbereich wider: Während die KHS-Gruppe einen moderaten Anstieg verzeichnete, folgten der Umsatz der KDE-Gruppe und der KDS dem Auftragseingang. Die KHS-Gruppe erzielte das beste Resultat seit der Konzernzugehörigkeit, das die spürbar unter den ausgezeichneten 2018er Werten liegenden Ergebnisse der KDS und der KDE-Gruppe teilweise kompensierte. Insgesamt erwirtschaftete der Geschäftsbereich Technologie einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 32,7 Mio. € (2018: 43,1 Mio. €), der - 3,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen beinhaltet (2018: 0 Mio. €). Die KHS-Gruppe verfolgt nach wie vor konsequent ihre Maßnahmen der Unternehmensweiterentwicklung. Das aktualisierte, umfassende Effizienz- und Wachstumsprogramm "KHS Future" wird seit Anfang 2018 unter Fortführung der bisherigen Maßnahmen umgesetzt. Mit den Schwerpunkten Kostensenkungen und Ausweitung des Servicegeschäftes trug es wesentlich zur erzielten Ergebnissteigerung bei und soll auch 2020 die Entwicklung des Unternehmens im wettbewerbsintensiven Marktumfeld weiter verbessern. InvestitionenDer Geschäftsbereich Technologie konzentrierte sich im Berichtszeitraum auf die Fortsetzung der Ersatz- und Rationalisierungsmaßnahmen. Um die organisatorischen Abläufe zu optimieren, werden außerdem bei der KHS-Gruppe in Deutschland und in den Auslandsgesellschaften IT-Projekte durchgeführt. Die umfassende Modernisierung des Standortes Bad Kreuznach mit Blick auf das "Lean Manufacturing" wurde in einzelnen Teilprojekten weiter umgesetzt. Am Standort Dortmund fanden umfangreiche Investitionen statt, mit denen der Geschäftsbereich die Fertigung modernisieren und die Montagebereiche erweitern will. Für den chinesischen Markt startete ein Investitionsprogramm zur strategischen Neuausrichtung. Bei der KDS wurde das Projekt "Fabrik der Zukunft" fortgeführt, das den Neubau von Büro- und Produktionsgebäuden auf dem Bestandsgelände in Achim vorsieht. Die Investition dient dazu, das Wachstum und die Wirtschaftlichkeit der KDS nachhaltig sicherzustellen. Damit einhergehend sollen der Informations- und Materialfluss sowie die Montageprozesse optimiert und auf diese Weise die Produktivität gesteigert werden. Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung
1) Beitrag zum Außenumsatz des Konzerns
Im Bereich Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung sind Aktivitäten erfasst, die nicht direkt einem Geschäftsbereich zugeordnet sind. Als Management-Holding ist die SZAG nicht selbst operativ tätig, sondern steuert die Salzgitter Mannesmann GmbH und die Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, von der die wesentlichen Gesellschaften der Salzgitter-Gruppe gehalten werden. Darüber hinaus werden hier die Resultate der überwiegend konzernintern tätigen Gesellschaften ausgewiesen sowie derjenigen Konzernunternehmen, die mit ihren Produkten und Leistungen die Kernaktivitäten der Geschäftsbereiche unterstützen. Der Umsatz des Bereiches Industrielle Beteiligungen / Konsolidierung, der hauptsächlich durch das Halbzeug-und Servicegeschäft mit Tochtergesellschaften und Konzernfremden generiert wird, bewegte sich im Geschäftsjahr 2019 mit 916,7 Mio. € auf dem Niveau des Vorjahres (2018: 910,5 Mio. €). Der Außenumsatz sank leicht auf 177,6 Mio. € (2018: 186,3 Mio. €). Das Ergebnis vor Steuern belief sich i m Geschäftsjahr 2019 auf - 46,7 Mio. € (2018: 28,4 Mio. €). Darin enthalten ist der Beitrag der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Aurubis AG in Höhe von 99,5 Mio. € (2018: 44,0 Mio. €). Dieser umfasst 27,8 Mio. € Ertrag (2018: 13,5 Mio. €) aus einer erfolgswirksamen bilanziellen Anpassung im Zusammenhang mit den Aktien der Aurubis AG, die zu einem durchschnittlichen Kurs unterhalb des Marktwertes des anteiligen Eigenkapitals erworben wurden. Zum Jahresende hält die SZAG eine Beteiligung von 29,99 % an der Aurubis AG (31. Dezember 2018: 25,50 %). Das Resultat beinhaltet per saldo - 148,9 Mio. € Belastungen aus Sondereffekten (2018: - 38,8 Mio. €), vor allem die gebildete Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der Beendigung von Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kartellabsprachen. Stichtagsbezogene Bewertungseffekte von Devisen- und Derivatepositionen sowie das Zinsergebnis des Cash-Managements des Konzernfinanzkreises lieferten insgesamt ein positives Ergebnis. Der Vorsteuergewinn der nicht direkt einem Geschäftsbereich zugeordneten Konzernunternehmen fiel niedriger aus als im Vorjahr. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten GeschäftsverlaufNachdem der Salzgitter-Konzern das Geschäftsjahr 2018 mit dem besten Resultat der vergangenen zehn Jahre abschloss, prognostizierten wir im Februar 2019 angesichts des sich eintrübenden Sentiments sowie zahlreicher wirtschaftlicher Unwägbarkeiten für das laufende Geschäftsjahr
Bereits nach den ersten drei Monaten 2019 erreichte der Vorsteuergewinn mit 125,9 Mio. € das untere Ende der Range. Dennoch bestätigten wir mit Blick auf die labile konjunkturelle Lage und die verminderte Prognosesicherheit unseren zu Beginn des Jahres aufgestellten Ergebnisausblick. Gleichwohl rechneten wir zum damaligen Zeitpunkt eher mit einem Resultat im oberen Bereich der Spanne. Im ersten Halbjahr 2019 verzeichnete der Salzgitter-Konzern eine insgesamt zufriedenstellende Performance, wenngleich sich die Marktbedingungen sukzessiv verschlechterten. Die Salzgitter AG bekräftigte im August die Ergebnisprognose und antizipierte
In der Aufsichtsratssitzung Ende September 2019 wurde für die einvernehmliche Beendigung des Kartellverfahrens die Aufstockung der im Jahresabschluss 2018 gebildeten Risikovorsorge um etwa 140 Mio. € beschlossen. Dies führte in Verbindung mit den noch zu bestimmenden Restrukturierungsaufwendungen aus dem Ergebnisverbesserungsprogramm "FitStructure 2.0" zu einer Senkung der Ergebnisprognose. Nunmehr erwarteten wir
Mitte Januar 2020 war es aufgrund von Impairments im Zuge der Aufstellung des Konzernabschlusses 2019 erforderlich, die Ergebnisprognose weiter anzupassen. Wir berücksichtigten neben der Risikovorsorge Wertminderungen von nahezu 200 Mio. € sowie rund 65 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen zur Implementierung von "FitStructure 2.0" und gingen nunmehr von einem Verlust vor Steuern zwischen 250 Mio. € und 280 Mio. € aus. Mit - 253,3 Mio. € bewegte sich das Vorsteuerresultat des Salzgitter-Konzerns im Rahmen der zuletzt aktualisierten Erwartung. Der Umsatz erreichte 8,5 Mrd. €, der ROCE lag bei - 5,8 %. Im Einzelnen entwickelten sich die Geschäftsbereiche im Vergleich zur Prognose wie folgt: Der Geschäftsbereich Flachstahl rechnete mit einem im Vergleich zum überdurchschnittlich guten Vorjahr gedämpften Geschäftsverlauf. Zum einen wurde ein anhaltend hoher Importdruck auf dem europäischen Stahlmarkt erwartet und zum anderen - insbesondere für Eisenerz - merklich über dem Niveau von 2018 liegende Rohstoffkosten. Das Segment antizipierte
Der Außenumsatz ging preisbedingt auf 2,2 Mrd. € zurück. Die Erlöserosion bei im Jahresverlauf sukzessiv gestiegenen Erzkosten, aber auch das Impairment in Höhe von - 100,0 Mio. € belasteten das Vorsteuerresultat (- 42,8 Mio. €) erheblich. Zudem wurden - 19,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen gebucht. Gegenläufig wirkte die Auflösung von Rückstellungen für betriebstypische Risiken in Höhe von 50,3 Mio. €. Der Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl ging davon aus, dass der Grobblechmarkt weiterhin von besonders hohen Importvolumina aus Drittländern in die EU gekennzeichnet sein würde. Zudem unterstellten wir, dass fehlende Anschlussaufträge zur Lieferung von Vormaterial für Rohrleitungen die Situation für die Mülheimer Gesellschaft verschärfen. Für den Profilstahlbereich wurden nach dem sehr erfreulichen Vorjahr normalisierte Margen unterstellt. Insgesamt erwartete der Geschäftsbereich, dass
Der Außenumsatz unterschritt mit 0,8 Mrd. € sowohl mengenbedingt als auch belastet von überwiegend rückläufigen Erlösen den Vorjahreswert deutlich. Der Geschäftsbereich verbuchte - 124,0 Mio. € Verlust vor Steuern. Das Resultat war sowohl von Impairments (- 47,8 Mio. €) als auch von Restrukturierungsrückstellungen (- 17,1 Mio. €) für die angestoßenen Maßnahmenprogramme im Bereich Grobblech geprägt. Die Peiner Träger GmbH erzielte einen positiven, unter dem Vorjahr rangierenden Ergebnisbeitrag. Der Geschäftsbereich Mannesmann ging mindestens für das erste Halbjahr 2019 von einer unbefriedigenden Auslastung der deutschen Großrohrgesellschaft der EUROPIPE-Gruppe aus. Die amerikanischen EUROPIPE-Gesellschaften hingegen sollten von Auftragszuläufen aus dem Vorjahr und zu Beginn des Jahres profitieren und - wie auch die Mannesmann Grossrohr GmbH - im weiteren Verlauf zusätzliche Projektbuchungen verzeichnen. Das Segment der mittleren Leitungsrohre erwartete nach zwei sehr guten Jahren eine Normalisierung der Nachfrage. Die Präzisrohrgesellschaften rechneten mit einer insgesamt stabilen, der Edelstahlbereich mit einer moderat verbesserten Marktsituation. Bei etwa gleichbleibenden Absatzziffern prognostizieren wir für den Geschäftsbereich
Der Außenumsatz blieb erlösbedingt stabil (1,1 Mrd. €). Der Geschäftsbereich Mannesmann verbuchte ein geringeres Vorsteuerresultat (- 41,5 Mio. €) als ein Jahr zuvor. Es beinhaltet - 40,0 Mio. € Impairment bei der Präzisrohrgruppe in Europa, Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von - 14,1 Mio. € sowie 30,1 Mio. € Ertrag aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Borusan-Gruppe. Der Geschäftsbereich Handel unterstellte, dass die Margenerwirtschaftung im internationalen Trading aufgrund der anhaltenden Einflüsse einer allerorten restriktiven Handelspolitik unter Druck bleibt und die prognostizierten Margenrückgänge im lagerhaltenden Handel zumindest teilweise durch Geschäfte mit zusätzlicher Wertschöpfung kompensiert werden. Insgesamt erwartete der Geschäftsbereich
Bei einem merklich rückläufigen Absatzvolumen verzeichnete der Geschäftsbereich Handel einen spürbar niedrigeren Außenumsatz von 2,8 Mrd. €. Die solide Ergebniserwirtschaftung der UES-Gruppe konnte die Entwicklung des Lagerhandels und des internationalen Tradings nicht ausgleichen, sodass das Vorsteuerresultat des Geschäftsbereiches mit - 31,0 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr rangierte. Ergebnismindernd wirkten zudem - 5,4 Mio. € Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen sowie Belastungen aus Wertberichtigungen in Höhe von- 30,5 Mio. €. Im Geschäftsbereich Technologie setzte die KHS-Gruppe auf eine selektive Auftragsannahme, den weiteren Ausbau des Servicegeschäftes sowie zusätzliche positive Effekte aus den eingeleiteten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Die beiden Spezialmaschinenbauer der DESMA-Gruppe antizipierten eine Normalisierung der Ertragslage. Basierend auf einem hohen Auftragsbestand und guten Auftragseingängen avisierte der Geschäftsbereich Technologie
Mit 1,4 Mrd. € bewegte sich der Außenumsatz etwas über dem Wert des Vorjahres. Die KHS-Gruppe erzielte das beste Resultat seit der Konzernzugehörigkeit, das die spürbar unter den ausgezeichneten 2018er Werten liegenden Ergebnisse der KDS und der KDE-Gruppe teilweise kompensierte. Insgesamt erwirtschaftete der Geschäftsbereich Technologie einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 32,7 Mio. €, der - 3,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen beinhaltet. Ertrags-, Finanz- und VermögenslageErtragslage des KonzernsDer Außenumsatz des Konzerns verringerte sich vor allem aufgrund gesunkener Durchschnittserlöse für Stahlerzeugnisse sowie geringerer Versandmengen auf 8.547 Mio. € (2018: 9.278 Mio. €) und verteilt sich wie folgt auf die Geschäftsbereiche: Konzernumsatz nach Geschäftsbereichen
Die regionale Aufteilung der Umsatzerlöse blieb nahezu konstant: So lag der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Salzgitter-Konzerns unverändert in der EU (6.104 Mio. €; 71 % Umsatzanteil), wobei Deutschland mit 3.845 Mio. € Erlösen und einem Anteil von 45 % weiterhin der mit Abstand größte Einzelmarkt war. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass viele unserer Produkte als Zulieferungen für die exportorientierte deutsche Wirtschaft letztendlich doch den Weg in das Ausland finden. Konzernumsatz nach Regionen
Der Salzgitter-Konzern verzeichnete 2019 infolge einer sich über den Jahresverlauf sukzessive eintrübenden Konjunktur bei anhaltend hohen Stahlimporten und gestiegenen Eisenerzkosten sowie per saldo - 396,0 Mio. € Sondereffekten (2018: - 62,8 Mio. €) ein Ergebnis vor Steuern von - 253,3 Mio. € (2018: +347,3 Mio. €). Das Resultat enthält 99,5 Mio. € Beitrag aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Aurubis AG (2018: 44,0 Mio. €). Dieser umfasst 27,8 Mio. € Ertrag aus einer erfolgswirksamen bilanziellen Anpassung im Zusammenhang mit den zu einem durchschnittlichen Kurs unterhalb des Marktwertes des anteiligen Eigenkapitals erworbenen Aktien der Aurubis AG (2018: 13,5 Mio. €). Die Geschäftsbereiche zeigten folgende Resultate: Das Vorsteuerresultat des Geschäftsbereiches Flachstahl (- 42,8 Mio. €; 2018: 205,8 Mio. €) war von einem erheblichen Erlösrückgang bei im Jahresverlauf sukzessiv gestiegenen Erzkosten sowie dem Impairment in Höhe von - 100,0 Mio. € (2018: 0 Mio. €) massiv belastet. Darüber hinaus beinhaltet das Resultat - 19,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen (2018: 0 Mio. €). Gegenläufig wirkte die Auflösung von Rückstellungen für betriebstypische Risiken in Höhe von 50,3 Mio. €. Der Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl verbuchte - 124,0 Mio. € Verlust vor Steuern (2018: +24,8 Mio. €). Das Ergebnis war sowohl von der schwierigen Marktsituation als auch von Impairments (- 47,8 Mio. €; 2018: 0 Mio. €) und Restrukturierungsrückstellungen (- 17,1 Mio. €; 2018: 0 Mio. €) für die angestoßenen Maßnahmenprogramme im Bereich Grobblech geprägt. Die Peiner Träger GmbH erzielte einen positiven, unter dem Vorjahr rangierenden Ergebnisbeitrag. Der Geschäftsbereich Mannesmann verbuchte ein sichtbar geringeres Vorsteuerergebnis (- 41,5 Mio. €; 2018: - 5,4 Mio. €). Es beinhaltet - 40,0 Mio. € Impairment der Präzisrohrgruppe in Europa (2018: - 30,0 Mio. €), Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von - 14,1 Mio. € (2018: 0 Mio. €) sowie 30,1 Mio. € Ertrag aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Borusan-Gruppe (2018: 6,0 Mio. €). Während die Edelstahlrohrgruppe ihren Gewinn vor Steuern ausbaute, rangierten die übrigen Produktsegmente unter dem Niveau des Vorjahres. Die solide Ergebniserwirtschaftung der UES-Gruppe konnte die aufgrund fallender Stahlpreise und gesunkener Absatzvolumina rückläufige Entwicklung des Lagerhandels und des internationalen Tradings nicht ausgleichen. Somit rangierte das Vorsteuerergebnis (- 31,0 Mio. €) des Geschäftsbereiches Handel inklusive - 5,4 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen für "FitStructure 2.0" (2018: 0 €) und Belastungen aus Wertberichtigungen in Höhe von - 30,5 Mio. € deutlich unter dem Vorjahr (2018: 50,5 Mio. €). Im Geschäftsbereich Technologie erzielte die KHS-Gruppe das beste Resultat seit der Konzernzugehörigkeit, sodass die spürbar unter den ausgezeichneten 2018er Werten liegenden Ergebnisse der KDS und der KDE-Gruppe teilweise kompensiert wurden. Insgesamt erwirtschaftete der Geschäftsbereich einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 32,7 Mio. € (2018: 43,1 Mio. €), der - 3,3 Mio. € Restrukturierungsrückstellungen beinhaltet (2018: 0 €). Das Ergebnis vor Steuern des Bereiches Industrielle Beteiligungen/ Konsolidierung betrug - 46,7 Mio. € (2018: 28,4 Mio. €). Darin enthalten ist der Beitrag der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Aurubis AG in Höhe von 99,5 Mio. € (2018: 44,0 Mio. €). Es beinhaltet zudem per saldo - 148,9 Mio. € Belastungen aus Sondereffekten (2018: - 38,8 Mio. €), vor allem die gebildete Verbindlichkeit im Zusammenhang mit der Beendigung von Ermittlungsverfahren zu mutmaßlichen Kartellabsprachen. Ergebnis der Geschäftsbereiche und Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag
1) inklusive Anteile fremder Gesellschafter
Sondereffekte/EBT Geschäftsbereiche und Konzern
Entwicklung ausgewählter GuV-PostenDie Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist im -> "Anhang" ausführlich dargestellt. Nachfolgend werden ausgewählte Posten erläutert. Dem im Vergleich zum Vorjahr reduzierten Umsatz stehen ähnlich gesunkene Materialaufwendungen gegenüber. In den Abschreibungen sind Aufwendungen für außerplanmäßige Abschreibungen (Impairments) in Höhe von - 192,9 Mio. € enthalten. Das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen nahm spürbar zu. Während die Beteiligung an der Aurubis AG sowie an der Borusan Mannesmann Boru Yatirim Holding A.S. einen höheren Beitrag als ein Jahr zuvor lieferten, war der Ergebnisbeitrag der anderen nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen geringer als im Vorjahr. Nach Berücksichtigung von 16,0 Mio. € Steuerertrag betrug der Konzernjahresfehlbetrag - 237,3 Mio. € (2018: Konzernjahresüberschuss +277,7 Mio. €). Mehrperiodenübersicht zur Ertragslage
1) Restatement aufgrund einer Korrektur des
Vorratsvermögens
Überleitung EBIT/EBITDA
1) Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle
und langfristige finanzielle Vermögenswerte
Die Ergebniskennzahlen EBIT und EBITDA beschreiben die rein operative Ertragskraft eines Unternehmens unabhängig von dessen Kapitalstruktur. Sie ermöglichen eine zusätzliche Analyse und Bewertung des Unternehmensergebnisses sowie eine überschlägige operative Vergleichbarkeit mit dem Wettbewerb. Länderspezifische Unterschiede in der Besteuerung sowie Besonderheiten der Finanzierungs- und Sachanlagenstruktur einzelner Unternehmen können dabei ausgeblendet werden. Entsprechend der im Vorjahresvergleich erheblich rückläufigen Ergebnisentwicklung sind auch die Kennzahlen EBIT und EBITDA deutlich gesunken. Wertschöpfung des Salzgitter-KonzernsDie betriebliche Wertschöpfung des Konzerns erreichte 2019 einen Wert von 1.630 Mio. € (2018: 2.164 Mio. €). Damit konnten die Aufwendungen für die Mitarbeiter (1.855 Mio. €; 2018: 1.776 Mio. €) erstmals seit 2013 nicht vollumfänglich gedeckt werden. Mit Blick auf die öffentliche Hand rangierte der Anteil in Form von Steuern und Abgaben bei - 1,0 % (2018: +3,2 %). Der Darlehensgeberanteil erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreswert auf 1,9 % (2018: 1,7 %). Für die Aktionäre (einschließlich eigener Anteile) stehen für das abgelaufene Geschäftsjahr 0,7 % der Wertschöpfung (2018: 1,5 %) zur Verfügung. Trotz des verbleibenden negativen Werts im Berichtsjahr (- 252 Mio. €) wurden in den letzten 15 Jahren 2,8 Mrd. € aus der Wertschöpfung im Konzern thesauriert. Wertschöpfung
1) Bestandteil des Postens
Finanzierungsaufwendungen
Überleitung Wertschöpfung
Finanz- und VermögenslageFinanzmanagementIm Salzgitter-Konzern führt die Salzgitter Klöckner-Werke GmbH (SKWG), eine 100%ige Tochtergesellschaft der Salzgitter AG (SZAG), seit dem 1. Januar 2012 das Cash- und Devisenmanagement für die Konzerngesellschaften überwiegend zentral durch. Joint-Venture-Gesellschaften sind hierin nicht einbezogen. Die interne Finanzierung der Konzerngesellschaften erfolgt grundsätzlich über Bereitstellung von Kreditlinien im Rahmen des Konzernfinanzverkehrs und in Einzelfällen über Garantiezusagen für externe Kredite. Um den Finanzbedarf ausländischer Konzernunternehmen zu decken - insbesondere außerhalb des Euroraumes -, nutzt die Salzgitter-Gruppe lokale Kreditmärkte. Gleichzeitig zieht sie auch Liquiditätsüberschüsse der Konzerngesellschaften zur Finanzierung heran. Lieferungen und Leistungen innerhalb der Salzgitter-Gruppe werden über konzerninterne Konten gebucht. Das zentrale Finanzmanagement ermöglicht uns eine kosteneffiziente Fremdkapitalbeschaffung und hat positive Auswirkungen auf das Zinsergebnis. Über eine Finanzplanung mit mehrjährigem Planungshorizont sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit sechsmonatigem Prognosezeitraum ermitteln wir den Liquiditätsbedarf des Konzerns. Vorhandene Geldanlagen, mittelfristige bilaterale Kreditlinien, ein im Jahr 2017 erneuerter 560-Mio.-€-Konsortialkreditrahmen mit acht Banken und einer Laufzeit bis Juli 2024 als nicht gezogene Backup-Linie sowie die Nutzung der Anleihemärkte stellen unseren Liquiditätsbedarf sicher. Darüber hinaus wurde 2016 erstmals ein Schuldscheindarlehen begeben. 2019 konnte erneut erfolgreich ein Schuldscheindarlehen mit umgerechnet 364 Mio. € und Tranchen mit bis zu zehn Jahren Laufzeit bei rund 100 Investoren platziert werden. Unsere internationalen Geschäftsaktivitäten führen zu Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen. Um das dabei entstehende Wechselkursrisiko abzusichern, besteht für die Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns im Rahmen der Konzernrichtlinien die Verpflichtung, Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung zu sichern. Die Revision überwacht das Einhalten dieser Vorgabe im Rahmen ihrer turnusmäßigen Aufgaben. Für Währungsgeschäfte in US-Dollar - ein maßgeblicher Anteil unserer Fremdwährungsgeschäfte - wird zunächst konzernintern die Aufrechnung von Verkaufs- und Einkaufspositionen (Netting) geprüft. Die sich darüber hinaus ergebenden Spitzenbeträge werden von uns mittels marktüblicher Sicherungsgeschäfte abgedeckt. Die Pensionsrückstellungen sind weiterhin wesentlicher Bestandteil der Unternehmensfinanzierung. Sie betrugen bei einem vom aktuellen Niveau der Kapitalmarktzinsen abgeleiteten verringerten Rechnungszinssatz (1,4 %) 2.356 Mio. € (2018: 2.275 Mio. € mit 1,75 %). Nach den Vorschriften der internationalen Rechnungslegung wurde die Auswirkung der Rechnungszinssatzanpassung erfolgsneutral im Eigenkapital bilanziert. KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung (ausführliche Darstellung im Kapitel ->"Konzernabschluss") zeigt die Herkunft und Verwendung der Geldströme. Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition "Finanzmittel". Finanzmittel
Der Konzern erzielte 251 Mio. € Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (2018: 528 Mio. €). Dem geringeren Saldo aus Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nichtzahlungswirksamen Aufwendungen und Erträgen, in dem außerplanmäßige Abschreibungen enthalten sind, steht die Abnahme des Working Capitals entgegen. Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (305 Mio. €) zeichnete sich gegenüber der Vergleichsperiode (590 Mio. €) vor allem durch Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte aus. Die Investitionen in sonstige langfristige Vermögenswerte, insbesondere in Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen, waren geringer als im Vorjahr. Einzahlungen für Zertifikate zur kurzfristigen Geldanlage beeinflussten den Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit positiv. Die Mittelverwendung aus der Finanzierungstätigkeit ist geprägt von Auszahlungen für Dividenden, Rückzahlungen für erhaltene Kredite sowie Zinsauszahlungen. Einzahlungen resultierten aus der Aufnahme von Krediten unter anderem aus dem im Mai 2019 ausgegebenen Schuldscheindarlehen, sodass sich insgesamt ein positiver Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit von 195 Mio. € (Vorjahreszeitraum: - 66 Mio. €) ergibt. NettofinanzpositionNettofinanzposition = Geldanlagen - Finanzschulden der Nettofinanzposition
Die Nettofinanzposition von - 140 Mio. € hat gegenüber 2018 (192 Mio. €) signifikant abgenommen. Dies ist insbesondere auf die Aufstockung der Beteiligung an der Aurubis AG sowie die Fortführung der strategischen Investitionsprojekte zurückzuführen. Den reduzierten Geldanlagen einschließlich der Wertpapiere (797 Mio. €) standen zum Geschäftsjahresende deutlich gestiegene Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten von 937 Mio. € (2018: 687 Mio. €) gegenüber. Letztere enthalten 151 Mio. € Nominalverpflichtungen aus Anleihen, die in der Bilanz nur mit ihrem Barwert enthalten sind. Verpflichtungen aus Leasingverträgen, die durch die Erstanwendung von IFRS 16 deutlich höher sind als im Vorjahr, werden nicht in der Nettofinanzposition berücksichtigt. InvestitionenDie Zugänge zu den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten aus Investitionen betrugen 593 Mio. € (2018: 338 Mio. €). Darin enthalten sind 148 Mio. € nichtzahlungswirksame Zugänge aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 für Leasingverhältnisse. Die aktivierten Investitionen übertrafen die planmäßigen Abschreibungen (344 Mio. €). Die Zugänge bei den finanziellen Vermögenswerten (9 Mio. €) betreffen im Wesentlichen Investitionen in die aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierten Tochtergesellschaften. Neben dem Geschäftsbereich Flachstahl (183 Mio. €) wurde 2019 ein Großteil der Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte im Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl (120 Mio. €) getätigt. Daneben wurde in Zukäufe der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an der Aurubis AG investiert. Am Abschlussstichtag bestand ein Bestellobligo auf Investitionen im Umfang von 359 Mio. € (2018: 245 Mio. €). In den Abschreibungen sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 197 Mio. € (2018: 44 Mio. €) enthalten.
1) ohne Finanzanlagen, ab Geschäftsjahr
2019 inkl. nichtzahlungswirksamer Zugänge aus der
erstmaligen Anwendung des IFRS 16 für
Leasingverhältnisse
Die Liquiditäts- und Verschuldungskennzahlen stellten sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar: Mehrperiodenübersicht zur Finanzlage
1) Restatement aufgrund einer Korrektur des
Vorratsvermögens
VermögenslageDas Gesamtvermögen des Konzerns bewegte sich im Vergleich zum Stichtagswert des Geschäftsjahres 2018 (8.757 Mio. €) mit 8.618 Mio. € auf einem ähnlichen Niveau. Die Zunahme der langfristigen Vermögenswerte (+263 Mio. €) resultierte im Wesentlichen aus deutlich gestiegenen Anteilen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen (+185 Mio. €), vor allem der Erhöhung der Beteiligung an der Aurubis AG von 25,50 % zum Jahresende 2018 auf 29,99 % per 31. Dezember 2019. Die Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich geringfügig, die Investitionen (593 Mio. €) übertrafen die Abschreibungen (541 Mio. €). Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr spürbar gesunken (- 402 Mio. €). Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen inklusive Vertragsvermögenswerte und sonstiger Forderungen verringerten sich insgesamt um - 529 Mio. € auch durch die Rückgabe von Zertifikaten zur kurzfristigen Geldanlage. Die Finanzmittel erhöhten sich dagegen (+145 Mio. €). Vermögens- und Kapitalstruktur
Das kurzfristig gebundene Nettovermögen (Working Capital) lag mit 2.455 Mio. € etwas unter dem Vorjahr. Die Eigenkapitalquote erreichte 34,1 % (2018: 38,1 %). Ausschlaggebend hierfür sind das negative Jahresergebnis sowie der verringerte Rechnungszinssatz für Pensionsrückstellungen. Während die langfristigen Schulden (+418 Mio. €) insbesondere durch höhere langfristige Finanzschulden (+346 Mio. €) im Vergleich zum Vorjahr zunahmen, reduzierten sich die kurzfristigen Verbindlichkeiten (- 164 Mio. €) aufgrund merklich geringerer Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen inklusive Vertragsverbindlichkeiten (- 265 Mio. €). Die erhöhten sonstigen Verbindlichkeiten (+193 Mio. €) als Folge der Kartellstrafe stehen dem entgegen. Mehrperiodenübersicht zur Vermögenslage
1) Restatement aufgrund einer Korrektur des
Vorratsvermögens
Jahresabschluss der Salzgitter AGDer Jahresabschluss der Salzgitter AG (SZAG) für das Geschäftsjahr 2019 ist nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Er wird vollständig im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die SZAG führt unverändert die Konzerngeschäftsbereiche, bei denen das operative Geschäft liegt, als Management-Holding. Die wesentlichen Beteiligungsgesellschaften werden über die 100%ige Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH (SMG) von deren 100%iger Tochtergesellschaft Salzgitter Klöckner-Werke GmbH (SKWG) gehalten. Zwischen der SZAG und der SMG sowie zwischen der SMG und der SKWG ist seitens der jeweiligen Obergesellschaft eine Patronatserklärung abgegeben worden. Diese Obergesellschaften verpflichten sich, die SMG beziehungsweise SKWG im nachfolgenden Geschäftsjahr so auszustatten, dass die bis zum Ende des aktuellen Geschäftsjahres eingegangenen Verpflichtungen fristgemäß erfüllt werden können. Die SZAG ist als nicht operative Holdinggesellschaft in das Steuerungskonzept des Salzgitter-Konzerns eingebunden und unterliegt somit den gleichen Chancen und Risiken wie der Salzgitter-Konzern. Die Ertragslage der Gesellschaft ist daher von der Entwicklung der Tochtergesellschaften sowie der Werthaltigkeit der Beteiligungen abhängig. Hierbei werden die rechtlichen Anforderungen an die Steuerung der SZAG berücksichtigt. Bilanz der Salzgitter AG (Kurzfassung)
1) inklusive immaterieller
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus der im Rahmen des konzernweiten Cash-Managements der Tochtergesellschaft SKWG zur Verfügung gestellten Liquidität (645 Mio. €) bilden unverändert den wesentlichen Aktivposten. Die gehaltenen eigenen Aktien werden nach den Vorschriften des HGB offen vom Eigenkapital abgesetzt. Auf der Passivseite sind neben dem Eigenkapital insbesondere 233 Mio. € Pensionsverpflichtungen sowie eine verbleibende Rückzahlungsverpflichtung (168 Mio. €) gegenüber der niederländischen Emittentin einer Wandelschuldverschreibung enthalten. Die Eigenkapitalquote hat sich auf 45,9 % (2018: 46,9 %) reduziert. Gewinn- und Verlustrechnung der Salzgitter AG (Kurzfassung)
1) inklusive Abschreibungen auf Finanzanlagen
und Wertpapiere des Umlaufvermögens
In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen die Erträge aus der Erhebung einer Konzernumlage enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten 2019 überwiegend Erträge aus verbundenen Unternehmen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich aufgrund gestiegener externer Beratungsleistungen. Das Beteiligungsergebnis betrifft nahezu ausschließlich den von der SMG vereinnahmten Ergebnisbeitrag. In der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2019 169 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 162 Mitarbeiter) beschäftigt. Angaben nach §§ 289a und 315a HGBDas gezeichnete Kapital setzte sich am Bilanzstichtag aus 60.097.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien zusammen mit einem rechnerischen Anteil jeder Aktie am Grundkapital von 2,69 €. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Diese ergeben sich aus den Vorschriften des Aktiengesetzes. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bestanden am Bilanzstichtag nach Kenntnis des Vorstandes nur insoweit, als der Gesellschaft aus den von ihr gehaltenen eigenen Aktien (6.009.700 Stück) keine Stimmrechte zustanden und als Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern aus von ihnen gehaltenen Aktien kein Stimmrecht bei der Beschlussfassung über ihre eigene Entlastung zustand. Eine Beteiligung am Kapital von mehr als 10 % der Stimmrechte bestand am Bilanzstichtag nur seitens der Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG), Hannover, die gemäß ihrer Mitteilung vom 2. April 2002 mit 25,5 % der Stimmrechte an der Salzgitter AG beteiligt ist; dies entsprach infolge der seitdem gesunkenen Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien am Bilanzstichtag einem Stimmrechtsanteil von 26,5 %. Alleiniger Gesellschafter der HanBG ist das Land Niedersachsen. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. Am Kapital beteiligte Arbeitnehmer, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind dem Vorstand nicht bekannt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und die Änderung der Satzung erfolgen allein nach den Vorschriften des Aktiengesetzes. Der Vorstand hat aufgrund von Beschlüssen der Hauptversammlung folgende drei Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Darüber hinaus hat der Vorstand am 5. Juni 2015 von einer bis zum 1. Juni 2017 bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe einer Schuldverschreibung Gebrauch gemacht und eine Wandelschuldverschreibung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben mit Wandlungsrechten auf derzeit bis zu 3.610.264 neue Aktien aus bedingtem Kapital (Bedingtes Kapital 2013), ausübbar bis zum 26. Mai 2022. Bis zum Bilanzstichtag hat noch kein Inhaber der Teilschuldverschreibungen sein Wandlungsrecht ausgeübt. Es bestehen folgende wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, mit folgenden Wirkungen:
Für den Fall eines Übernahmeangebotes haben die Mitglieder des Vorstandes unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht zur Kündigung ihres Anstellungsvertrages und einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Gesamtvergütung für die Restlaufzeit ihres Vertrages, wobei dieser Anspruch auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Die nach § 289a Abs. 1 Satz 1 beziehungsweise § 315a Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlichen Angaben zum Bestehen einer Beteiligung/Stimmrechtsmitteilung nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG finden Sie im -> "Anhang" unter (17). Gewinnverwendung der Salzgitter AGDie Salzgitter AG (SZAG) weist für das Geschäftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von 8,7 Mio. € aus. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrags (3,4 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 12,1 Mio. €. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn (12,1 Mio. €) für die Ausschüttung einer Dividende von insgesamt 0,20 € je Aktie (bezogen auf das in 60.097.000 Aktien eingeteilte Grundkapital von 161,6 Mio. €) zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Sofern die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Anteile hält, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der Versammlung dementsprechend angepasst, da eigene Anteile nicht dividendenberechtigt sind. Die Höhe der Dividende wird sich weiterhin an der Ergebnisentwicklung der SZAG orientieren. Allein der Bilanzgewinn im handelsrechtlichen Jahresabschluss der SZAG ist für die Ausschüttungsfähigkeit maßgeblich und insoweit für die Steuerung relevant. Der Salzgitter-Konzern verfolgt grundsätzlich eine Politik kontinuierlicher attraktiver Dividendenzahlungen, die unter der Prämisse tatsächlicher operativer Gewinnerzielung außerhalb von volatilen Stichtagseinflüssen geleistet werden sollen. Dabei muss sich die Zyklizität der Ergebnisentwicklung nicht in vollem Umfang im Dividendenvorschlag niederschlagen. Vor dem Hintergrund des gegenwärtig zu erwartenden Branchenumfelds und der Ergebnisabhängigkeit der SZAG von ihren Tochtergesellschaften wird für das Geschäftsjahr 2020 ein spürbar über dem Vorjahresniveau liegender Bilanzgewinn erwartet. Die Prognose für 2019 wurde deutlich unterschritten. Chancen-, Risiko- und PrognoseberichtChancen- und RisikomanagementsystemDie Erwartungen für die mittelfristige wirtschaftliche Entwicklung und deren mögliche Auswirkung auf unser Unternehmen - unter Ausnutzung sich bietender Chancen und Risiken - kommentieren wir im Kapitel ->"Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns". Abgrenzung von Risiko- und ChancenmanagementWir betrachten das Risiko- und das Chancenmanagement grundsätzlich getrennt. Ein separates Reportingsystem dokumentiert die Risiken und unterstützt deren Überwachung. Hingegen sind Erfassung und Kommunikation von Chancen integrale Bestandteile des etablierten Steuerungs- und Controllingsystems zwischen den Tochter-/Beteiligungsgesellschaften und der Holding. Dem Management der Einzelgesellschaften obliegt es unmittelbar, operative Chancen zu identifizieren, zu analysieren und umzusetzen. Gemeinsam mit der Holding des Konzerns werden zielgerichtete Maßnahmen erarbeitet, um Stärken zu konturieren und strategische Wachstumspotentiale zu erschließen. Chancen und ChancenmanagementDamit wir Chancen erkennen, aufgreifen und realisieren können, gehört es zu den zentralen Bestandteilen unseres Chancenmanagements, die relevanten Produkt-, Technologie-, Markt- und Wettbewerbsentwicklungen im Umfeld der Konzerngesellschaften laufend zu beobachten und zu analysieren. Unsere Konzern- und Führungsstruktur bildet eine wichtige Basis für die konsequente Nutzung von Potentialen. Sie ist auf effiziente und effektive Strukturen und Abläufe ausgerichtet. Auf diese Weise können wir in einem herausfordernden und dynamischen Umfeld Marktchancen schnell und gezielt aufgreifen und unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken. Geschäftschancen sollen unter dem Aspekt nachhaltiger Profitabilität gezielt genutzt werden. Wir befassen uns nicht nur mit initiierten Maßnahmen des organischen Wachstums, sondern prüfen auch neue Geschäftsmodelle sowie externe Möglichkeiten auf ihren möglichen Beitrag zum Unternehmenserfolg des Salzgitter-Konzerns. Anlagenproduktivität und effizienter Ressourceneinsatz bilden genauso wie die klare Ausrichtung unserer Produkte und Leistungen an Kunden- und Marktanforderungen weitere wesentliche Bausteine unseres Unternehmenserfolgs. Chancen ergeben sich vor allem aus unseren vielfältigen Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Über aktuelle Projekte informieren wir im Kapitel -> "Forschung und Entwicklung". Das Projekt SALCOS(r) (Salzgitter Low CO 2 Steelmaking) ist unsere konkrete Klimastrategie zur nachhaltigen CO 2-reduzierten Stahlerzeugung. Informationen zu SALCOS(r) sowie den damit verbundenen Zukunftschancen und Voraussetzungen finden Sie unter -> https://salcos.salzgitter-ag.com. Risiken und RisikomanagementIm vergangenen Jahr hat sich aus unserer Sicht das Risikomanagement bewährt und als wirksam erwiesen. Innerhalb der satzungsgemäßen Geschäftstätigkeit ist es oft unumgänglich, Risiken einzugehen. Dies ist häufig eine notwendige Voraussetzung dafür, Chancen nutzen zu können. Die Unternehmensführung muss daher möglichst sämtliche bestehenden relevanten Risiken überschauen und kontrollieren können. Aus diesem Grund ist eine vorausblickende und wirkungsvolle Risikolenkung für unseren Konzern ein wichtiger und wertschaffender Beitrag des Managements zur Existenzsicherung des gesamten Unternehmens, des Kapitals unserer Aktionäre und der Arbeitsplätze. Qualifiziertes Top-down-RegelwerkEs ist Aufgabe der Management-Holding, die Richtlinien vorzugeben, die die Basis für eine einheitliche und angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation im Konzern bilden. Das entsprechende Konzept vermitteln wir unseren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mithilfe eines Risikoleitfadens. Darin sind die Grundsätze zur
der Risiken formuliert, mit denen das konzernweite Risikoinventar harmonisiert wird, um auf diese Weise die Aussagefähigkeit für den Gesamtkonzern zu gewährleisten. Wir entwickeln unser Risikomanagementsystem entsprechend den Erfordernissen stetig weiter. IdentifikationIm Sinne des Risikomanagements des Salzgitter-Konzerns identifizieren wir Sachverhalte in den Geschäftsbereichen, die wir bei unserer Planung oder Vorausschau noch nicht berücksichtigt haben oder berücksichtigen konnten. Der Schaden respektive die Schadenshöhe ergibt sich aus der potentiellen Abweichung von den prognostizierten beziehungsweise voraussichtlichen Ergebnissen. Die Risikokoordinatoren der Gesellschaften sorgen für einen kontinuierlichen Prozess. Wir haben eine Checkliste entwickelt, die zur Identifikation von Risiken herangezogen werden kann. Zugleich werden diese Sachverhalte Risikoarten zugeordnet. Die im Salzgitter-Konzern angewandte Einteilung der Risikoarten besteht aus den folgenden vier Hauptgruppen:
Um eine Grundsystematik zu gewährleisten, erfassen wir - unabhängig von der Schadenshöhe - für einige Risikoarten Pflichtrisiken in unserem Inventar. Dies sind beispielsweise die leistungswirtschaftlichen Risiken aus Absatz, Beschaffung, Bevorratung und Produktionsausfall. Bei externen Risiken sind neben Umweltschutzrisiken und Risiken, die den Betrieb von Anlagen betreffen, auch umweltpolitische und energiepolitische Risiken für unseren Konzern besonders bedeutsam. Eine exemplarische Maßnahme im finanzwirtschaftlichen Part ist die rollierende kurzfristige Liquiditätsplanung, für die internen Risiken sind es Einschätzungen zur Informationstechnik. Erfahrungsgemäß decken wir hiermit die wesentlichen Risiken unseres Konzernrisikoportfolios ab. BewertungDamit wir die Risiken nachvollziehen können, bewerten wir generell die Bedrohungslage, wobei wir sämtliche beeinflussenden Umstände berücksichtigen. Rückstellungen und Wertberichtigungen vermindern gegebenenfalls die Schadenshöhen, worauf wir in den Risikodokumentationen hinweisen. Risiken aus Feuerschäden, Betriebsunterbrechungen sowie anderen Schadens- und Haftpflichtfällen, für die wir einen Versicherungsschutz haben, erfassen wir nicht. Für gravierende Schäden hieraus sind, mit Ausnahme des Selbstbehaltes, unsere Versicherungsgeber zuständig. Um zu gewährleisten, dass unser Versicherungsschutz immer dem aktuellen Stand entspricht, prüfen wir Umfang und Inhalt kontinuierlich und passen diese bei Bedarf an. Hinsichtlich der Höhe des Schadens unterscheiden wir zwischen Großrisiken ab einem Bruttoschaden von mindestens 25 Mio. €, die nachfolgend auch mit Eintrittswahrscheinlichkeiten belegt sind, und sonstigen Risiken mit einem Bruttoschaden unter 25 Mio. €. Beim Überleiten von der Brutto- auf die Nettoschadenshöhe beziehen wir sämtliche Schadensbewältigungsmaßnahmen ein. Die Eintrittswahrscheinlichkeit haben wir wertmäßig in fünf Wahrscheinlichkeitsklassen eingeordnet: "sehr unwahrscheinlich", "unwahrscheinlich", "eher unwahrscheinlich", "wahrscheinlich" und "sehr wahrscheinlich". Das Eintreten von Risiken der ersten drei Kategorien ist nach sorgfältigem kaufmännischem, technischem und juristischem Ermessen eher nicht zu erwarten. Bei den Risikoeinstufungen darüber ist ein Schaden für das Unternehmen durch ein unerwünschtes Ereignis nicht mehr auszuschließen. BewältigungZu jedem Risiko halten wir die Maßnahmen fest, die für die Bewertung und Bewältigung des Risikos getroffen wurden und noch zu treffen sind, und berichten darüber auf die nachfolgend dargelegte Weise. Kommunikation und DokumentationWir binden sämtliche konsolidierten Gesellschaften unserer Geschäftsbereiche in das Risikomanagement ein. Risiken integrieren wir in die unterjährigen Vorschauen und die Mittelfristplanung. Mit dem Ziel, potentielle Risiken zu vermeiden beziehungsweise entstandene Risiken zu kontrollieren, zu bewältigen und Vorsorge zu treffen, haben wir verschiedene Verfahren, Regelungen und Instrumente festgelegt. Ein bedeutsames Element zur Risikoverminderung ist unser internes Kontrollsystem, das sich an den Prinzipien des COSO-Modells orientiert. Das COSO-Modell basiert auf dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission herausgegebenen "Internal Control - Integrated Framework". Die hohe Transparenz bezüglich risikobehafteter Entwicklungen ermöglicht es uns als Konzern, frühzeitig und zielgerichtet Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Bedingungen, die zu erfüllen sind, damit die Maßnahmen wirken können, dokumentieren wir, überprüfen sie periodisch und aktualisieren sie gegebenenfalls. Durch unser konzernweites Berichtssystem stellen wir sicher, dass das Konzernmanagement die notwendigen sachgerechten Informationen erhält. Die Konzerngesellschaften übermitteln den Risikostatus gemäß den Meldegrenzen anhand monatlicher Controlling-Reports oder ad hoc, und zwar unmittelbar an den Vorstand. Die identifizierten und bewerteten Risiken analysieren wir auf Konzernebene, verfolgen sie detailliert und passen insbesondere Risiken mit akuter Handlungsnotwendigkeit in unsere wirtschaftliche Gesamtlage ein. Für unseren Konzern erachten wir Risiken mit Schadenshöhen von mindestens 25 Mio. € und "wahrscheinlicher" oder "sehr wahrscheinlicher" Eintrittsmöglichkeit als bedeutsam. Aus Gründen der Vorsichtigkeit beziehen wir in diese Betrachtung auch "eher unwahrscheinliche" Risiken mit ein. Risiken im Rahmen von Gemeinschaftsunternehmen, die nicht in unserem mehrheitlichen Besitz sind, grenzen wir mittels geeigneter Berichts- und Konsultationsstrukturen, der Mitwirkung in Aufsichtsgremien und vertraglicher Regelungen ein. So sind Mitglieder des Vorstandes der Salzgitter AG (SZAG) im Aufsichtsrat des Joint Ventures EUROPIPE GmbH und der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH vertreten, um die Transparenz zu sichern. Zudem gehörte zum Berichtsstichtag ein Vorstandsmitglied unseres Unternehmens dem Aufsichtsrat der Beteiligung Aurubis AG an. Der Vorstand berichtet seinerseits dem Aufsichtsrat über die Risikosituation des Konzerns sowie - wenn dies angemessen ist - über Tatbestände einzelner Risiken. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss etabliert, der in seinen regelmäßigen Sitzungen auch das Risikomanagement behandelt. EinzelrisikenWir weisen darauf hin, dass die nachstehende sehr umfassende und ausführliche Beschreibung von Risiken keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit erheben kann. GeschäftsbereichszuordnungenIm Salzgitter-Konzern wirken die wesentlichen Preis- und Beschaffungsrisiken benötigter Rohstoffe beziehungsweise Energien vor allem in den Geschäftsbereichen Flachstahl, Grobblech/ Profilstahl sowie Mannesmann. Dies gilt ebenso für Produktionsausfallrisiken aufgrund der besonderen Relevanz der Kernaggregate wie zum Beispiel der Walzstraßen. Die finanzwirtschaftlichen Risiken für die Gesellschaften koordiniert und steuert die Management-Holding innerhalb des Konzernfinanz- und Organkreises geschäftsbereichsübergreifend. Branchenspezifische RisikenAusgehend von den gesamtwirtschaftlichen Veränderungen auf den internationalen Märkten ist die Entwicklung
besonders bedeutend für den Salzgitter-Konzern. Um die Auswirkungen der daraus resultierenden Geschäftsrisiken zu minimieren, beobachten wir die jeweiligen Trends und lassen sie in die Risikoprognosen einfließen. Dies gilt auch für eventuelle finanzielle oder politisch bedingte Restriktionen des Auslandsgeschäfts. Es besteht eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der tatsächlichen Entwicklung. Risiken sehen wir in den Folgen der von den USA ausgelösten globalen Handelsstreitigkeiten sowie des Austritts des Vereinigten Königreiches aus der EU. Konkret zu nennen sind hier:
Aus Wettbewerbsverzerrungen auf dem internationalen Stahlmarkt, massiven und weiter steigenden Überkapazitäten, den US-Sonderzöllen auf Stahlprodukte sowie dem damit verbundenen Importdruck in der EU ergeben sich branchenspezifische Risiken. Die Ende März 2018 in den USA eingeführten Zölle auf Stahlimporte von 25 % (Section 232) sind weiterhin in Kraft. Als Reaktion auf die daraus entstehenden Umlenkungseffekte und die drohende Schädigung der heimischen Stahlindustrie hat die EU-Kommission am 2. Februar 2019 finale Schutzklauselmaßnahmen (Safeguards) bis Juli 2021 in Kraft gesetzt. Es gelten Einfuhrkontingente auf Basis der durchschnittlichen Importe in den Jahren 2015 bis 2017; oberhalb der Quoten wird ein Zoll von 25 % fällig. Aufgrund der ohnehin zu wenig restriktiven Ausgestaltung und sukzessiver Erhöhungen der Quoten im Februar und Juli 2019 waren die Safeguards bislang nahezu wirkungslos. Zum 1. Oktober hat die EU-Kommission mittels eines Revisionsverfahrens einige positive administrative Veränderungen am Safeguard-System eingeführt. Die großzügigen Quoten wurden jedoch nur unzureichend angepasst. Lediglich die vorgesehenen Steigerungsraten wurden leicht abgemildert. Eine zeitnahe weitere Überprüfung der Maßnahmen ist daher unserer Ansicht nach unerlässlich. Darüber hinaus haben auch zahlreiche Drittstaaten mit eigenen Schutzmaßnahmen auf die US-Einfuhrzölle für Stahlprodukte reagiert. Dadurch dürften Exporte weiter erschwert werden, zusätzliche Umlenkungen in den EU-Markt drohen. Von den Maßnahmen sind einige Konzernunternehmen auch direkt, jedoch in geringem Umfang betroffen. Weitere Risiken ergeben sich aus Versuchen von Importeuren, bestehende Handelsschutzmaßnahmen zu umgehen und sie somit unwirksam zu machen. Um derartigen Praktiken entgegenzuwirken, werden die Warenströme kontinuierlich überwacht und potentielle Verstöße über den Europäischen Stahlverband Eurofer an die EU-Kommission und die EU-Korruptionsbekämpfungsbehörde weitergeleitet. Mit der Unterzeichnung des Austrittsabkommens hat das Vereinigte Königreich die EU offiziell zum 31. Januar 2020 verlassen. Bis Jahresende 2020 gilt eine Übergangsphase, in der das Vereinigte Königreich Mitglied der Zollunion sowie des EU-Binnenmarktes bleibt und weiterhin unter das EU-Recht fällt. In dieser Zeit wollen die EU und das Vereinigte Königreich ein Freihandelsabkommen abschließen. Angesichts des engen Zeitplanes und der damit verbundenen Gefahr einer ungeregelten Handelsbeziehung ab 2021 bestehen die erheblichen mit dem Brexit verbundenen Unsicherheiten fort, bilden jedoch kein unmittelbares Risiko für die Geschäftsentwicklung der Salzgitter AG. Durch die in den vergangenen zwölf Monaten mehrmals verschärften Sanktionen der USA gegen Russland und den Iran bestehen nach wie vor Ungewissheiten bezüglich direkter und indirekter Geschäftsbeziehungen mit beiden Ländern. Aus verschiedenen Bestrebungen zur Energie- und Klimapolitik drohen auch weiterhin signifikante Belastungen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Stahlproduktion der SZAG im europäischen und internationalen Umfeld erheblich beeinträchtigen. Am 1. Januar 2021 beginnt die vierte Periode des Europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems, die bis einschließlich 2030 dauert. Da wir vorsorglich CO 2-Zertifikate erworben haben, dürfte die geschätzte mittelfristige Unterdeckung nach Zuteilung für die dem Emissionshandel unterfallenden Tochtergesellschaften der SZAG überwiegend kompensiert werden. Nachdem im Berichtszeitraum die Daten für unsere Anträge, die bis Ende Juni einzureichen waren, abschließend ermittelt und extern verifiziert worden sind, haben wir dies im Rahmen einer Insiderinformation am 14. Juni 2019 bekannt gegeben. Folglich schätzen wir das Risiko aus CO 2-Zertfikate-Unterdeckung auf dieser Basis bei unseren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie das indirekte Zusatzkostenrisiko aus dem Emissionshandel für den Fremdstrombezug aktuell in der Größenordnung von bis zu 75 Mio. € pro Jahr für die vierte Emissionshandelsperiode (2021/30) ab (zuvor: 155 Mio. € pro Jahr). Die Eintrittswahrscheinlichkeit sehen wir für das Thema "CO 2-Emissionshandel" dem Grunde nach als wahrscheinlich an. Die Schadenshöhe hängt auch weiterhin entscheidend davon ab, wie sich die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entwickeln. Beim Erwerb von CO 2-Zertifikaten haben wir nach wie vor die mögliche Verschärfung der Lage und Preise im Blick. Die SZAG erzeugt nicht nur Walzstahl und Stahlrohre, sondern ist zusätzlich im Handel sowie im Maschinen- und Anlagenbau tätig. Mithilfe dieses breit gefächerten Geschäftsportfolios wird die Abhängigkeit von der stark zyklischen Stahlkonjunktur etwas verringert. Risiken aus Veränderungen an den Stahl- und Röhrenmärkten begrenzen wir, indem wir kurze Entscheidungsprozesse sicherstellen, um zeitnah auf neue Gegebenheiten reagieren zu können. Preisrisiken wesentlicher benötigter RohstoffeAuch 2019 war die Rohstoffpreisentwicklung an den internationalen Beschaffungsmärkten für die bestimmenden Rohstoffe wie Eisenerz, Kokskohle und Schrott volatil. Wir gehen davon aus, dass Belastungen so weit an die Kunden weitergegeben werden können, dass wir hieraus keine bestandsgefährdenden Risiken erwarten. Belastungen als Folge des Minendammbruchs in Brasilien im Januar 2019 und die damit verbundene Produktionsdrosselung des weltweit größten Eisenerzförderers Vale lösten Preissteigerungen bis zum Sommer aus. Es wurden längerfristige, erhebliche Kapazitätseinschränkungen befürchtet, doch diese traten nicht in dem erwarteten Umfang ein. Aufgrund der Konjunktureintrübung sanken die Tagesnotierungen ab August wieder deutlich auf ein niedrigeres Niveau ab. Wir streben grundsätzlich danach, Preisschwankungen der Rohstoffe auszugleichen. Hierzu setzen wir in begrenztem Maße Hedging vor allem für Erz und für Kokskohle ein. Mithilfe eines permanenten Absatz- und Beschaffungs-Monitorings überwacht der Konzern das Gleichgewicht zwischen preislich fixierten Rohstoffeinkäufen und preislich fixierten Verkäufen unserer Produkte. So ist es möglich, Veränderungen frühzeitig zu erfassen, um eventuell entstehenden Risiken rechtzeitig zu begegnen. BeschaffungsrisikenDem generellen Risikoaspekt der nicht bedarfsgerechten Versorgung mit wichtigen Rohstoffen (Erz, Kohle) und Energien (Strom, Gas) wirken wir durch einen abgesicherten Bezug entgegen: zum einen über längerfristige Rahmenverträge und zum anderen über den Einkauf in verschiedenen Regionen und/oder bei mehreren Lieferanten. Außerdem betreiben wir eine entsprechende Lagerpolitik. Nach unserer Einschätzung der Beschaffungsquellen ist die mittelfristige Verfügbarkeit dieser Rohstoffe in den benötigten Mengen und Qualitäten gewährleistet. Strom beziehen wir zu einem erheblichen Teil auf vertraglich abgesicherter Basis, soweit der Bedarf unsere eigene Stromerzeugung übersteigt. Außerdem haben wir ein konzernweites Projekt zur nachhaltigen Steigerung der Energieeffizienz etabliert. Um auch für seltene Netzausfälle gerüstet zu sein, gibt es in besonders sensiblen Bereichen, wie beispielsweise dem Rechenzentrum, Notstromaggregate. Aus diesen Gründen halten wir Versorgungsengpässe für unwahrscheinlich und erwarten insofern keine belastenden Auswirkungen. Die weitere Zunahme an regenerativen Energieträgern verfolgen wir, um mögliche mittelfristige Risiken für unsere Versorgungsstabilität rechtzeitig erkennen zu können. Der termingetreue Bahntransport der Erz- und Kohlemengen vom Überseehafen in Hamburg bis zum Standort Salzgitter ist für uns besonders wichtig. Für etwaige Beeinträchtigungen, zum Beispiel wegen Streiks, haben wir einen detaillierten Notfallplan erarbeitet. Dieser enthält eine vorausschauende Lagerhaltung und intensive Abstimmungen zwischen DB Cargo und uns, um den regulären Zugverkehr aufrechtzuerhalten. Optional sind der intensivere Einsatz der konzerneigenen Eisenbahn sowie vermehrte Binnenschifftransporte für Teilmengen denkbar. Darüber hinaus begegnen wir möglichen Einschränkungen an Wochenenden und Feiertagen im Vormaterialzulauf über die Schiene durch eine engere Abstimmung mit der Bahn beziehungsweise die Option vermehrter Eigentransporte. AbsatzrisikenEin für uns typisches Geschäftsrisiko kann sich aus stärkeren Preis- und Mengenschwankungen auf den Absatzmärkten ergeben. Zur Beurteilung der ökonomischen Situation mit Blick auf das Geschäftsjahr 2020 verweisen wir auf das Kapitel -> "Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns". Dem generellen Risiko, deshalb in eine existenzbedrohende Lage zu geraten, begegnen wir mit einem diversifizierten Portfolio von Produkten, Abnehmerbranchen und regionalen Absatzmärkten. Da sich konjunkturelle Effekte in den einzelnen Geschäftsbereichen unterschiedlich auswirken, erzielen wir eine gewisse Balance unseres Risikoportfolios. Die verlässliche Belieferung unserer Kunden hat für uns hohe Priorität. Deshalb setzen wir vom Standort Salzgitter aus seit 2018 mehr Logistikzüge mit unserer konzerneigenen Bahngesellschaft Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH zu wichtigen Kunden ein. Damit stellen wir sicher, für einen größeren Teil unserer Flacherzeugnisse den Logistikprozess von der Produktion bis hin zur Übergabe an die Kunden in der eigenen Hand zu haben. Dies erlaubt uns zudem eine optimierte Lagerhaltung und erleichtert auch die Berücksichtigung kurzfristiger kundenseitiger Anforderungen. Finanzwirtschaftliche RisikenDie Finanzstruktur legt unsere Management-Holding fest. Sie koordiniert die Finanzmittelströme und steuert die Zins- und Währungsrisiken im Konzernfinanzkreis. Als Risikohorizont hat sich ein rollierender Betrachtungszeitraum von bis zu drei Jahren bewährt, der sich am Planungsrahmen orientiert. Die erlassenen Richtlinien verpflichten sämtliche Gesellschaften des Konzernkonsolidierungskreises, Finanzrisiken zum Entstehungszeitpunkt abzufedern. So sind beispielsweise risikobehaftete offene Positionen oder Finanzierungen des internationalen Tradinggeschäftes seitens der betreffenden Tochtergesellschaften der Salzgitter Klöckner-Werke GmbH mitzuteilen. Diese entscheidet dann über Hedging-Maßnahmen, wobei sie das jeweilige Konzern-Exposure beachtet. Grundsätzlich lassen wir Finanz- und Währungsrisiken nur in Verbindung mit unseren produktions- und handelstypischen Prozessen zu. Siehe auch die Ausführungen zu "Währungsrisiken" und "Zinsrisiken". Im Verhältnis zu den operativen Risiken relativieren sich die finanzwirtschaftlichen Risiken deutlich. WährungsrisikenZu unseren Beschaffungs- oder Absatzgeschäften in ausländischen Währungen gehören naturgemäß Wechselkursänderungsrisiken. So hat die Dollarkursentwicklung einen erheblichen Einfluss auf die Rohstoff- und Energiebeschaffungskosten sowie die Exporterlöse, zum Beispiel im Röhrengeschäft oder Maschinenbau. Die Effekte sind zwar gegenläufig, aber aufgrund der sehr unterschiedlichen Geschäftsvolumina überwiegt der Dollarbedarf für die Beschaffungsseite. Grundsätzlich saldieren wir derartige Fremdwährungszahlungsströme EUR-USD im Konzernfinanzkreis (Netting) und minimieren so das Fremdwährungs-Exposure. Die Volatilität der Finanzrisiken verringern wir, indem wir derivative Finanzinstrumente abschließen, deren Wertentwicklung entgegengesetzt zu den operativen Geschäften verläuft. Die Marktwerte aller derivativen Finanzinstrumente werden regelmäßig festgestellt. Zum Geschäftsjahresabschluss simulieren wir zudem die Sensitivität dieser Instrumente nach den Vorgaben des IFRS 7 (siehe -> "Anhang"). Die Sicherungsbeziehungen werden bilanziell im Wesentlichen nicht als Hedge Accounting abgebildet; diese Methode findet allerdings bei der Absicherung von Preisänderungsrisiken für Rohstoffe Anwendung. Translationsrisiken durch die Überführung von Fremdwährungspositionen in die Berichtswährung sichern wir nicht ab, da sie im Verhältnis zur Konzernbilanz von untergeordneter Bedeutung sind. Nähere Informationen hierzu bietet der -> "Anhang". Infolge der vorbeugenden Maßnahmen halten wir bestandsgefährdende Risiken aus diesem Bereich für unwahrscheinlich. ForderungsausfallrisikenWir begegnen unseren Forderungsrisiken mit einem straffen internen Obligomanagement. Zu etwa zwei Dritteln begrenzen wir diese mithilfe der Warenkreditversicherungen und anderer Sicherheiten. Die ungesicherten Positionen beobachten wir sehr sorgfältig, bewerten diese und berücksichtigen sie bei unseren Geschäften. LiquiditätsrisikenDie Management-Holding beobachtet die Liquiditätslage des Konzerns bei allen im Konzernfinanzkreis eingebundenen Gesellschaften im Rahmen eines zentralen Cash- und Zinsmanagements. Dabei gelten für die Tochtergesellschaften interne Kreditlinien. Sofern ihnen eigene Kreditlinien zur Verfügung stehen, sind sie für die entsprechende Risikominimierung selbst verantwortlich und berichten über eventuelle Risiken innerhalb der Konzernführungs- und -controllingstrukturen. Darüber hinaus könnten Risiken aus notwendigen Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften entstehen, wenn deren Geschäftsentwicklung nachhaltig unbefriedigend verliefe. Aus diesem Risikofeld sind jedoch keine bestandsgefährdenden Belastungen zu erwarten. Wir monitoren dieses Risiko mit einer rollierenden Liquiditätsplanung und entsprechenden Analysen der Kontrahentenrisiken. Aufgrund der verfügbaren Barmittel und Kreditlinien sehen wir derzeit keine Gefährdung für unseren Konzern. ZinsrisikenDie für uns bedeutsame Position der liquiden Mittel ist einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Unsere Geldanlagepolitik orientiert sich grundsätzlich an Anlageklassen angemessener Bonität bei gleichzeitig hoher Verfügbarkeit der Positionen. Um das Zinsänderungsrisiko zu beobachten, erstellen wir regelmäßige Zinsanalysen, deren Ergebnisse direkt in die Anlageentscheidung einfließen. Auf der Verpflichtungsseite der Bilanz kann ein weiterer Rückgang der Renditen auf hochwertige Unternehmensanleihen insbesondere zu einer Erhöhung der zu bildenden Pensionsrückstellungen führen. Sollte dieses Risiko eintreten, wovon in Anbetracht des bereits historisch niedrigen Zinsniveaus nur noch in begrenztem Maße auszugehen ist, bietet die robuste Bilanz des Konzerns eine gute Basis für kompensierende Maßnahmen. SteuerrisikenDie in die Organschaft einbezogenen Gesellschaften erfassen und dokumentieren ihre Steuerrisiken eng abgestimmt mit der Steuerabteilung der Holdinggesellschaft. Die SZAG, die Salzgitter Mannesmann GmbH und die SKWG tragen grundsätzlich die bilanzielle Vorsorge, zum Beispiel für die Risiken der Betriebsprüfungen ihrer steuerlichen Organkreise. Selbstständig steuerpflichtige Tochterunternehmen, vor allem Auslandsgesellschaften der Geschäftsbereiche Handel, Mannesmann und Technologie, müssen eigene bilanzielle Vorkehrungen treffen. Sofern steuerliche Risiken erkennbar gewesen sind, ist für diese vorgesorgt worden. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Frühjahr 2014 gegen Verantwortliche verschiedener Konzernunternehmen wegen des Verdachts steuerlich unzulässiger Rückstellungen und Aufwendungen. Die Verfahren wurden im Berichtsjahr bis auf eine Gesellschaft abgeschlossen und eingestellt. Das Ermittlungsverfahren einer Gesellschaft dauert an. Der Salzgitter-Konzern kooperiert uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden und hat externe Rechtsanwälte mit der Durchführung einer umfassenden Untersuchung der Angelegenheit beauftragt. Wir sind der Auffassung, mit den betreffenden Steuererklärungen der Konzernunternehmen den gesetzlichen Vorschriften gefolgt zu sein. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage und unter Würdigung der Gesamtumstände wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus dem noch laufenden Ermittlungsverfahren als unwahrscheinlich angesehen. Im Jahr 2016 ist durch den Bundesfinanzhof ein Urteil zur Wertpapier-Leihe ergangen, für das der Salzgitter-Konzern bereits in Vorjahren ausreichende bilanzielle Vorsorge hinsichtlich der Rückzahlung von Körperschaftsteuervorteilen (einschließlich Zinsen) getroffen hat. In diesem Zusammenhang ergeben sich noch Rechtsunsicherheiten bezüglich der möglichen Rückzahlung von angerechneten Kapitalertragsteuerbeträgen. Der Eintritt des Risikos wird als unwahrscheinlich angesehen. ProduktionsausfallrisikenDem Risiko eines ungeplanten längerfristigen Stillstandes unserer Schlüsselaggregate setzen wir laufende Anlagenkontrollen, eine vorbeugende Instandhaltung, ständige Modernisierungen und Investitionen entgegen. Potentiellen Schäden und dem damit verbundenen Produktionsausfall sowie anderen etwaigen Schadens- und Haftpflichtfällen beugt der Konzern durch Versicherungsverträge vor, die sicherstellen, dass sich die finanziellen Folgen in Grenzen halten. Umfang und Inhalt dieser Versicherungen überprüfen wir laufend und passen sie bei Bedarf an. Das nicht über Versicherungen abgedeckte Schadenspotential halten wir für beherrschbar und betrachten es als unwahrscheinlich. Rechtliche RisikenUm mögliche Risiken etwaiger Verstöße gegen die vielfältigen umwelt-, wettbewerbs- und korruptionsstrafrechtlichen sowie sonstigen Regelungen und Gesetze einschließlich der DSGVO auszuschließen, verpflichten wir unsere Mitarbeiter jeweils zu ihrer strikten Einhaltung. Der Vorstand hat seine grundlegende Wertvorstellung in einem an alle Mitarbeiter des Konzerns verteilten Verhaltenskodex (Code of Conduct) kundgetan. Wir lassen uns umfassend rechtlich beraten, sowohl von unseren eigenen Fachleuten als auch fallbezogen von ausgewiesenen externen Spezialisten. Umfangreiche Schulungen unterstützen die diesbezügliche Sensibilisierung der Mitarbeiter. Zur präventiven Behandlung von Risiken aus Rechtsverstößen haben wir ein Compliance-Management-System eingerichtet. Den Eintritt rechtlicher Risiken klassifizieren wir als unwahrscheinlich. Für weitere Informationen zum Compliance-Management-System verweisen wir auf unseren -> "Bericht zur Corporate Governance". Die Ermittlungen, die das Bundeskartellamt zuvor gegen einzelne Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns und andere Hersteller von Flachstahlprodukten und von Grobblechen wegen des Verdachts wettbewerbsrechtlicher Verstöße geführt hat, sind gegenüber den betroffenen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns inzwischen beendet worden; hinsichtlich Grobblechen im Wege eines Settlements durch Zahlung eines Bußgeldes, hinsichtlich Flachstahlprodukten durch Verfahrenseinstellung. PersonalrisikenAm Wettbewerb um qualifizierte Fach- und Führungskräfte nimmt die SZAG aktiv teil. Dem Risiko erhöhter Fluktuation und dem damit verbundenen Wissensverlust beugen wir mit breit angelegten Personalentwicklungsmaßnahmen für unterschiedliche Mitarbeitergruppen vor. Neben den bereits etablierten Spezialistenlaufbahnen ist das 2017 erfolgreich eingeführte Nachfolge- und Talentmanagement, das die Identifikation und Vorbereitung von Talenten und Nachfolgern für weiterführende Aufgaben zum Ziel hat, ein wichtiges Element der Personalarbeit, qualifiziertes Fach- und Führungspersonal sicherzustellen. Strukturierte Methoden des Wissenstransfers finden Verwendung, um im Falle der Nachfolge die Übertragung aller wissensrelevanten Informationen, Kontakte und Verknüpfungen der beruflichen Tätigkeit zu gewährleisten. Außerdem bieten wir attraktive Modelle zur betrieblichen Altersversorgung an, die angesichts sinkender Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger werden. Bereits im Jahr 2005 haben wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung das Projekt "GO - Die Generationen-Offensive 2025 der Salzgitter AG" gestartet, um rechtzeitig auf die betrieblichen Konsequenzen zu reagieren und langfristig unsere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Im Fokus steht die systematische Vorbereitung sämtlicher Belegschaftsmitglieder auf ein längeres Erwerbsleben. Durch die vielfältigen Maßnahmen sind wir in diesem Risikobereich gut vorbereitet. Mit dem Software-Tool "ASTRA" befindet sich zudem ein leistungsfähiges Werkzeug in der Anwendung, mit dem die Konzerngesellschaften ihre Belegschaftsstruktur umfassend analysieren und prognostizieren können. Etwaige kritische Tendenzen in der Belegschaftsentwicklung können so frühzeitig identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden. Produkt- und UmweltrisikenZum Schutz vor Produkt- und Umweltrisiken haben wir unter anderem folgende Maßnahmen etabliert:
Der Leiter Umweltschutz- und Energiepolitik der SZAG bündelt und koordiniert gesellschaftsübergreifende Umwelt- und Energiepolitikthemen, vertritt den Konzern bei diesbezüglichen Fragen nach außen und steuert konzernweite Einzelprojekte. Risiken infolge Grundstücksbesitzes könnten sich insbesondere aufgrund der Altlasten früherer Nutzungen ergeben. Dem begegnen wir, indem wir Sanierungspflichten erfüllen. Zur bilanziellen Vorsorge bilden wir angemessene Rückstellungen. Auch aus diesem Risikoaspekt ergeben sich unseres Wissens keine unbeherrschbaren Sachverhalte. Informationstechnische RisikenDie Wertschöpfungsprozesse werden immer stärker digitalisiert, und die Informationstechnologie durchdringt konsequent die Produktionstechnik. Vor diesem Hintergrund wachsen auch bei uns die Ansprüche an die eingesetzten Informationssysteme. Mit dem Einsatz moderner Hard- und Software sowie der stetigen technologischen Erneuerung unserer IT-Infrastruktur begegnen wir möglichen Risiken und gewährleisten die Verfügbarkeit und Sicherheit unserer Informationssysteme. Dazu führt der Konzern neben Harmonisierungsprojekten zu historisch heterogen gewachsenen IT-Strukturen auch neue Technologien ein, um die sich stetig ändernden Anforderungen zu erfüllen. Neben der erforderlichen Wirtschaftlichkeit sind Kompatibilität und Sicherheit der IT-Systeme und des Datenbestandes hierbei gewährleistet. Die Risiken aus diesem Bereich sind beherrschbar, ihre Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen wir als gering beziehungsweise unwahrscheinlich ein. Unternehmensstrategische RisikenZur Sicherung der künftigen Ertragskraft investieren wir regelmäßig. Vertiefende Informationen hierzu liefert das Kapitel -> "Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Geschäftsbereiche". Gleichwohl sehen wir markt- und wettbewerbsbedingte Restrukturierungsbedarfe, die wir gezielt angehen. Nach Abschluss der Programme "SZAG 2015" und "FitStructure" intensivieren wir die kontinuierliche Verbesserung der Kostenstruktur und Prozesseffizienz mit dem Nachfolgeprogramm "FitStructure 2.0", in das alle wesentlichen Gesellschaften eingebunden sind, nochmals. Risiken hieraus sind aus unserer Sicht beherrschbar. Gesamtaussage zur Risikosituation des KonzernsBeurteilung der Risikosituation durch die UnternehmensleitungNachdem wir die Gesamtrisikolage des Salzgitter-Konzerns überprüft haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses 2019 keine den Fortbestand gefährdenden Risiken bestanden. Dies gilt sowohl für die Einzelgesellschaften als auch für den Gesamtkonzern. Gleichwohl belasten uns die weiter anhaltende Strukturkrise des globalen Stahlmarktes, massive Wettbewerbsverzerrungen in Drittstaaten und außenpolitische Entwicklungen. Zu erwähnen sind hier insbesondere die US-Drohung, gegebenenfalls Sondereinfuhrzölle auf Autos und Autoteile zu erheben, eine Eskalation des Handelsstreits zwischen den USA und China sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des Brexits. Als gravierend für die weitere Entwicklung stufen wir die deutsche respektive europäische Energie- und Umweltpolitik ein wie auch den Importdruck, der trotz der von der EU-Kommission erlassenen Handelsschutzmaßnahmen unverändert hoch ist. Unter Umständen können sich hieraus existenzielle Risiken ergeben. Trotz der eingeschränkten Planungssicherheit sehen wir uns in der aktuellen Situation gut gerüstet, diese Phase deutlich erhöhter Anforderungen an das Chancen- und Risikomanagement zu meistern. Unsere risikobewusste und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Geschäftspolitik sowie die solide Aufstellung des Salzgitter-Konzerns sind Basis für diese Einschätzung. Der Abschlussprüfer hat das bei der SZAG gemäß Aktiengesetz konzernumfassend installierte Risikofrüherkennungssystem geprüft. Die Prüfung ergab, dass es seine Aufgaben erfüllt und in vollem Umfang den aktienrechtlichen Anforderungen genügt. Die Revision der SZAG kontrolliert die verwendeten Systeme als unabhängige Instanz konzernweit auf Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Effizienz und gibt gegebenenfalls Anstöße zu ihrer Weiterentwicklung. Rating des UnternehmensFür die SZAG existiert kein externes Rating von im Kapitalmarkt akzeptierten internationalen Ratingagenturen. Wir sehen dazu nach wie vor keinen Anlass, da auch Unternehmen ohne externes Rating mittlerweile grundsätzlich alle wesentlichen Instrumente der Kapitalmarktfinanzierung zur Verfügung stehen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems in Hinsicht auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB)In Ergänzung zu den im Risikobericht bereits getroffenen Ausführungen werden die wesentlichen Merkmale des im Salzgitter-Konzern bestehenden internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess wie folgt beschrieben: Ziel ist es, mittels automatischer oder manueller Prozesskontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Konzernabschluss erstellt wird. Um die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften zu sichern, umfasst es die erforderlichen Grundsätze, Verfahrensanweisungen und Maßnahmen. Der Vorstand der SZAG ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zuständig. Er berichtet dem Prüfungsausschuss (Aufsichtsrat) regelmäßig über die finanzielle Gesamtlage des Salzgitter-Konzerns. Der Prüfungsausschuss befasst sich auch mit der Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates wird über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. Der Salzgitter-Konzern ist dezentral organisiert. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Normen sowie konzerninterner Vorgaben durch die Gesellschaften liegt bei deren Organen. Der Vorstand wirkt unter anderem mithilfe der Stabsabteilungen der SZAG auf die Einhaltung hin. Die Revision der SZAG berücksichtigt bei internen Prüfungen unabhängig und im Auftrag des Vorstandes der SZAG risikoorientiert auch die rechnungslegungsbezogenen Betriebs- und Geschäftsabläufe der SZAG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Bei der Prüfungsplanung und -durchführung seitens der internen Revision werden Risiken im (Konzern-)Rechnungslegungsprozess berücksichtigt. Hierfür werden speziell im Rechnungswesen qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Grundlage der Tätigkeit ist ein jährlicher Prüfungsplan, der auf Basis der gesetzlichen Vorschriften festgelegt wird. Über das Ergebnis der Prüfungen unterrichtet die Revision den Vorstand der SZAG sowie den Konzernabschlussprüfer in Form von schriftlichen Prüfungsberichten. Die Umsetzung der in diesen Prüfungsberichten vereinbarten Maßnahmen und Empfehlungen wird durch die Revision nachgehalten. Das Konzern-Rechnungswesen der SZAG erstellt die Konzernabschlüsse und den Jahresabschluss der Muttergesellschaft. Unabhängige Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren die wesentlichen Berichtspakete der einbezogenen Gesellschaften sowie den Konzernabschluss. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Rechnungslegung werden jährlich Konzern-Bilanzierungsrichtlinien aktualisiert und den Gesellschaften zur Verfügung gestellt. Sie bilden die Grundlage für einen einheitlichen, ordnungsgemäßen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS). Neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden sind vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn-und Verlustrechnung, Anhang, Kapitalflussrechnung und Segmentberichterstattung bei Einhaltung der in der EU geltenden Rechtslage getroffen. Die Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss, sodass die Bestandteile der von den Konzerngesellschaften zu erstellenden Berichtspakete im Detail festgelegt sind. Hierzu kommt ein standardisierter elektronisch gestützter Formularsatz zum Einsatz. Für die deutsche HGB-Rechnungslegung werden ebenso Bilanzierungsrichtlinien zentral erstellt. Konzernrichtlinien enthalten auch konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzern-Verrechnungsverkehrs mit entsprechendem Saldenabstimmungsprozess. Im Rahmen von üblicherweise monatlich versendeten Newslettern sowie bei Bedarf stattfindenden Präsenzveranstaltungen werden die Gesellschaften über gesetzliche Veränderungen und deren Konsequenzen für die Erstellung des Konzernabschlusses informiert. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden mithilfe eines einheitlichen und IT-gestützten Workflows konzernweit erfasst. Dieser beinhaltet ein Berechtigungskonzept, Prüfroutinen und Prüfziffern. Diese Kontroll- und Überprüfungsmechanismen sind sowohl prozessintegriert als auch prozessunabhängig konzipiert. So bilden beispielsweise neben manuellen Prozesskontrollen unter anderem unter Anwendung des "Vier-Augen-Prinzips" maschinelle IT-Prozesskontrollen einen wesentlichen Bestandteil. Im Übrigen sind im Konzern integrierte Buchhaltungssysteme im Einsatz. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zum Sicherstellen der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Berichtspakete. Unter Anwendung bereits in der Konsolidierungssoftware festgelegter Kontrollmechanismen und Plausibilitätskontrollen werden - nach Information der betroffenen Konzerngesellschaft und unter Einbezug des jeweiligen Abschlussprüfers - fehlerbehaftete Berichtspakete bereits vor dem Konsolidierungsprozess korrigiert. Die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien bei Werthaltigkeitstests wird für die aus Konzernsicht spezifischen zahlungsmittelgenerierenden Geschäftseinheiten (Cash Generating Units) mittels zentraler Durchführung im Konzern-Rechnungswesen sichergestellt. Einer einheitlichen Regelung unterliegt unter anderem auch die Bewertung von Pensions- und sonstigen Rückstellungen durch die zentrale Festlegung von konzernweit anzuwendenden Parametern. Zudem erfolgt die Erstellung des Lageberichts zentral, sodass dadurch die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gewährleistet ist. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im folgenden GeschäftsjahrVor dem Hintergrund einer nach wie vor erheblichen politischen Unsicherheit rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) für die Weltwirtschaft mit einem leichten Anstieg der Konjunkturdynamik. Getragen werden soll diese Entwicklung von einer spürbaren Belebung in den Schwellenländern - hier vor allem in Indien, Brasilien und Mexiko. Ein unterstützender Faktor hierfür wird auch in der Lockerung der Geldmarktpolitik in vielen Staaten gesehen. Das Wachstum in den Industrienationen und in China dürfte sich marginal verlangsamen. Insgesamt befindet sich die Weltwirtschaft nach wie vor in einer Phase der robusten Expansion. Ein Risiko ergibt sich aus einer Vielzahl geopolitischer Belastungsfaktoren. In erster Linie sind der Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie der weltweite Trend zu mehr Protektionismus zu nennen. Insgesamt geht der IWF in seiner Prognose für 2020 von 3,3 % Expansion der Weltwirtschaft aus (2019: 2,9 %). Das Wachstum der Eurozone dürfte im laufenden Jahr in etwa auf dem Niveau von 2019 verharren. Während Länder mit einem verarbeitenden Gewerbe, das auf den Konsumgüterbereich ausgerichtet ist, durchaus spürbar expandieren sollten, dürfte die Erholung bei Volkswirtschaften, die auf die Produktion von Investitionsgütern spezialisiert sind, verhaltener ausfallen. Unterstützt wird die Konjunktur von finanzpolitischen Impulsen in vielen Ländern des Euroraumes. Unter Berücksichtigung einer unterstellten expansiven Fiskal- sowie Geldmarktpolitik rechnet der IWF mit 1,3 % Wirtschaftswachstum (2019: 1,2 %) der Eurozone im Jahr 2020. Für Deutschland wird ein allmähliches Ende der rezessiven Phase des verarbeitenden Gewerbes prognostiziert. Eine gesamtwirtschaftliche Rezession dürfte damit nicht zu befürchten sein. Da die Unsicherheiten, was die Ausgestaltung des Brexits und die Handelskonflikte betrifft, nach wie vor erheblich sind und der Anteil von Investitionsgüterherstellern in der exportorientierten deutschen Industrie vergleichsweise hoch ist, wird jedoch zunächst eine verhaltene konjunkturelle Grunddynamik antizipiert. Der IWF prognostiziert daher 2020 moderate 1,1 % Wachstum der deutschen Volkswirtschaft (2019: 0,5 %). MarktausblickFür die relevanten Märkte der Geschäftsbereiche gehen wir von nachstehender Entwicklung aus: StahlNach Ansicht der World Steel Association (WSA) sollte sich das Wachstum der weltweiten Stahlnachfrage 2020 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbieren. Der Haupttreiber hierfür wird in der weiteren Abschwächung der chinesischen Konjunkturdynamik gesehen. Der Stahlbedarf in Nordamerika und Europa wird vermutlich geringfügig höher ausfallen als 2019. Die stärksten Wachstumsimpulse sollten von den Stahlmärkten in den Schwellenländern kommen. Insgesamt rechnet die WSA in ihrer jüngsten Prognose vom Oktober 2019 mit 1,7 % Wachstum der globalen Stahlnachfrage im Jahr 2020. Der europäische Stahlverband Eurofer geht in seinem jüngsten Ausblick für die Europäische Union von einer weiteren Reduzierung der Marktversorgung im Jahr 2020 aus. Insgesamt wird mit einer Kontraktion von 0,4 % gerechnet. Dabei sollte der Tiefpunkt im ersten Quartal erreicht und die negative Entwicklung der ersten Jahreshälfte nicht in Gänze von den erwarteten Zuwächsen im zweiten Halbjahr ausgeglichen werden. StahlrohreDie geopolitischen und konjunkturellen Unwägbarkeiten, die den Stahlrohrmarkt im vergangenen Jahr beeinträchtigt haben, dürften 2020 anhalten. Protektionistische Tendenzen, die weltweit und insbesondere in den USA zu beobachten sind, könnten weiter zunehmen. Projektbedingt dürfte die Großrohrproduktion in Deutschland kurzfristig auf dem aktuell niedrigen Niveau verbleiben. Mittelfristig könnten bereits avisierte Pipeline-Projekte für Entspannung sorgen. Die Automobilindustrie wird aufgrund des Technologiewechsels im Antriebsbereich zunehmend von einer veränderten Bedarfsstruktur geprägt werden, bleibt aber, wie der Maschinenbau, wichtiger Bedarfsträger der Stahlrohrindustrie. MaschinenbauDer Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer e. V. (VDMA) prognostiziert 2020 für den gesamten Maschinenbau einen leichten Umsatzrückgang in der Größenordnung um 2 %. Trotz eines weltweit steigenden Bedarfs an abgepackten Getränken und Lebensmitteln geht der VDMA davon aus, dass auch der Markt der Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen in Teilbereichen nicht an die insgesamt positive Entwicklung der Vorjahre anknüpfen kann. Geopolitische und gesamtwirtschaftliche Unsicherheitsfaktoren dürften kundenseitige Investitionsentscheidungen verzögern. Durch die weltweit geführte Diskussion um Verpackungsabfälle ist davon auszugehen, dass Themen wie Nachhaltigkeit und Ressourceneinsparungen noch stärker in die Entscheidungsfindung von Kunden der Verpackungsmittelindustrie einfließen. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des KonzernsPlanungsprozessGrundsätzlich ist die Unternehmensplanung der Salzgitter AG an den strategischen Zielen ausgerichtet und umfasst unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gleichermaßen unternehmerische Gestaltungsmaßnahmen. Sie bildet die Basis einer realistischen Ergebniseinschätzung, berücksichtigt aber gleichzeitig langfristige Aspekte hinsichtlich Investitionen sowie der Sicherstellung bilanzieller Solidität und finanzieller Stabilität. Die zum Zeitpunkt der Planerstellung herrschenden Markterwartungen wie auch die vorgesehenen unternehmerischen Maßnahmen fließen in diese Planung ein, die in einem konzernumfassenden Prozess erstellt wird: Die Einzelziele der Tochterunternehmen werden in einem kombinierten Top-down- und Bottom-up-Ansatz zwischen dem jeweiligen Management, dem Konzernvorstand und den Geschäftsbereichsleitern diskutiert und festgelegt. Alle Einzelplanungen werden schließlich zu einer Konzernplanung konsolidiert. Der aufwändige Planungsprozess des Konzerns wird einmal vor Beginn eines jeden neuen Geschäftsjahres durchlaufen, startet in der Regel im August und endet mit einer Präsentation der Ergebnisse in der letzten Konzernaufsichtsratssitzung des jeweiligen Geschäftsjahres. Erwartete ErtragslageDie Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns werden sich auch im Jahr 2020 in einem herausfordernden Geschäftsumfeld behaupten. Mit diesem Ziel setzen wir die konsequente, fortlaufende Verbesserung unserer Strukturen und Prozesse mit dem Optimierungsprogramm "FitStructure 2.0" fort. Bis 2022 wollen wir, schwerpunktmäßig in den Stahlsegmenten und im Geschäftsbereich Mannesmann, mindestens 240 Mio. € Ergebnisverbesserungspotential generieren. Ein Teil davon wird bereits im laufenden Jahr ergebnisstützend wirken. Die Geschäftsbereiche gehen, verglichen mit dem Vorjahr, vom nachstehend beschriebenen Verlauf des Geschäftsjahres 2020 aus: Im Flachstahlsegment wird sich der im Laufe des letzten Jahres verzeichnete Erlös- und Margenverfall noch mindestens im ersten Quartal 2020 in einem negativen Vorsteuerergebnis widerspiegeln. Die auf Rekord-Importwerten basierenden Quoten der europäischen Anti-Dumping-Maßnahmen werden aufgrund der insgesamt geringeren Nachfrage nicht annähernd ausgeschöpft und entfalten so in der Breite keine Wirksamkeit. Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir einen erkennbaren Umsatzrückgang. Nachdem das Erlösniveau zum Jahresende 2019 einen Boden gefunden hat, rechnen wir jedoch - abhängig von Stärke und Stabilität der Trendumkehr - mit einem gegenüber dem von Einmaleffekten belasteten Vorjahresergebnis spürbar reduzierten Vorsteuerverlust. Die Rohstoffkosten für Eisenerz und Kokskohle werden dabei auf dem Niveau von Ende 2019 unterstellt. Für die relevanten Märkte des Geschäftsbereiches Grobblech / Profilstahl unterstellen wir eine unverändert angespannte Marktlage. Gleichbleibend hohe Importmengen im Grobblechsegment sowie fehlende Aufträge zur Lieferung von Vormaterial für Rohrleitungen dürften die Situation weiterhin belasten. Im Profilstahlsegment gehen wir davon aus, dass wir uns erneut in einem auf Kurzfristigkeit ausgerichteten, volatilen Marktumfeld bewegen. Da die Belastungen aus den 2019 gebuchten Restrukturierungsrückstellungen und dem Impairment entfallen, werden spürbare Ergebnisverbesserungen prognostiziert. Gleichwohl gehen wir für den Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl bei einem nahezu unveränderten Umsatz von einem Vorsteuerverlust aus. Die wirtschaftliche Entwicklung des Geschäftsbereiches Mannesmann wird nach wie vor von der unbefriedigenden Auslastung der EUROPIPE-Gruppe gekennzeichnet sein. Die amerikanischen EUROPIPE-Gesellschaften hingegen werden weiterhin von der verbesserten Projektlage des amerikanischen Großrohrmarktes profitieren. Die Mannesmann Grossrohr GmbH erwartet die Buchung von Folgeaufträgen zur Sicherstellung eines Zweischichtbetriebes, das Segment der mittleren Leitungsrohre eine leicht steigende Mengenentwicklung bei einem reduzierten Erlösniveau. Für die Präzisrohrgesellschaften dürfte mindestens das erste Halbjahr 2020 noch konjunkturell eingetrübt verlaufen. Hingegen antizipiert der Edelstahlbereich eine Fortsetzung der positiven Entwicklung. Insgesamt prognostizieren wir für den Geschäftsbereich steigende Absatzmengen, einen etwa gleichbleibenden Umsatz sowie ein erheblich verbessertes, leicht positives Vorsteuerresultat. Der Geschäftsbereich Handel rechnet mit einem Absatzanstieg und einem erkennbaren Umsatzwachstum. Während die Margenerwirtschaftung im internationalen Trading aufgrund der allerorten restriktiven Handelspolitik unter Druck bleiben dürfte, sollten im lagerhaltenden Geschäft infolge der antizipierten Verkaufspreisstabilisierung im Jahresverlauf wieder zunehmend höhere Margen erzielt werden. Wir erwarten für das Segment ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigertes, positives Ergebnis vor Steuern. Basierend auf der konsequenten Weiterführung des Effizienz- und Wachstumsprogramms "KHS Future" sowie auf der Vermarktung innovativer Neuprodukte wird für die KHS-Gruppe eine weiter verbesserte Profitabilität bei gleichzeitig moderatem Volumen- und Umsatzzuwachs unterstellt. Insbesondere die Erschließung von Marktanteilen im Standardgeschäft soll den positiven Pfad unterstützen. Hingegen antizipieren die beiden kleineren Spezialmaschinenbauer aufgrund der insgesamt zurückhaltenden Marktprognosen rückläufige Umsatz- und Ertragszahlen gegenüber dem Vorjahr. Für den Geschäftsbereich Technologie wird folglich ein annähernd stabiler Umsatz erwartet sowie ein Vorsteuergewinn, der im Vergleich zu 2019 leicht ansteigen wird. Vor diesem Hintergrund rechnen wir für das laufende Geschäftsjahr 2020 für den Salzgitter-Konzern mit:
Wie schon in den vergangenen Jahren weisen wir darauf hin, dass Chancen und Risiken aus aktuell nicht absehbaren Erlös-, Vormaterialpreis- und Beschäftigungsentwicklungen sowie Veränderungen von Währungskursen den Verlauf des Geschäftsjahres 2020 erheblich beeinflussen können. Die hieraus resultierende Schwankungsbreite des Konzernergebnisses vor Steuern kann ein beträchtliches Ausmaß sowohl in negativer als auch in positiver Richtung annehmen. Welche Dimension diese Volatilität erreichen kann, wird an folgender Beispielrechnung deutlich: Bei rund 12 Mio. t abgesetzten Stahlerzeugnissen der Geschäftsbereiche Flachstahl, Grobblech / Profilstahl, Mannesmann und Handel reichen im Schnitt bereits 25 € Margenveränderung pro Tonne aus, um 300 Mio. € jährliche Ergebnisvarianz zu verursachen. Darüber hinaus begrenzen volatile Rohstoffkosten sowie kürzere Vertragslaufzeiten auf der Beschaffungs- genauso wie auf der Absatzseite die Planungssicherheit des Unternehmens. Erwartete FinanzlageUnsere liquiden Mittel werden zu einem Teil zur Finanzierung der vor allem im Flachstahl-, Grobblech- und Technologiebereich in Realisierung befindlichen Investitionen genutzt. Wir halten es nach wie vor für unverzichtbar, liquide Mittel bis zur Höhe eines mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages vorzuhalten, um bei Verschärfung des Umfelds nicht kurzfristig Geld am Kapitalmarkt aufnehmen zu müssen. Gleichwohl werden externe Finanzierungsmaßnahmen mit Blick auf die Nutzung attraktiver Platzierungsbedingungen kontinuierlich geprüft. Das Investitionsbudget unseres Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 wurde auf 253 Mio. € festgelegt. Der zahlungswirksame Teil des Budgets 2020 dürfte zusammen mit dem Nachlauf von knapp über 300 Mio. € bereits in Vorjahren genehmigter Investitionen gut 500 Mio. € (Vorjahr: 439 Mio. €) betragen. Die effektive Auslösung der Investitionen erfolgt - wie bisher - sukzessive und im Einklang mit der Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung. Der Finanzmittelbedarf des Geschäftsjahres 2020 für absehbare investive Maßnahmen wird sich somit oberhalb der Abschreibungen bewegen. Nach Berücksichtigung der beabsichtigten Investitionen sowie insbesondere der im Januar 2020 erfolgten Zahlung des Bußgeldes an das Bundeskartellamt (- 211 Mio. €) wird die Nettofinanzposition im Geschäftsjahr 2020 gegenüber Vorjahr (- 140 Mio. €) voraussichtlich spürbar abnehmen. In der Gesamtbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass die strategischen Entscheidungen der vergangenen Jahre, vorsorglich CO 2-Zertifikate für die am 1. Januar 2021 beginnende vierte Periode des Europäischen Treibhausgas-Emissionshandelssystems zu erwerben, sowie die Aufstockung des Anteils an der Aurubis AG auf 29,99 % die Nettofinanzposition des Salzgitter-Konzerns seit 2017 um nahezu 600 Mio. € verringert haben. Der Anstieg der Preise für Emissionszertifikate in den letzten Jahren sowie die regelmäßigen Ergebnis- und Dividendenbeiträge der Aurubis AG belegen die Richtigkeit dieser Maßnahmen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Salzgitter-Konzern mit seiner breiten Aufstellung und ausgewogenen finanziellen Fundierung für herausfordernde Phasen vergleichsweise gut gerüstet ist. Hierauf werden wir auch künftig großen Wert legen. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Gesamtergebnisrechnung
KonzernbilanzAktiva
Kapitalflussrechnung(35) Kapitalflussrechnung
Veränderung des Eigenkapitals
Anhang(37) Segmentberichterstattung
Bei den Konzerngesellschaften, die nicht einem anderen Segment zugeordnet sind, handelt es sich um nicht berichtspflichtige Segmente nach IFRS 8.16 und diese stellen "alle sonstigen Segmente" dar. Konzernanlagevermögen 2019
1) Die Zusammensetzung der hierin enthaltenen
Wertminderungen (außerplanmäßige
Abschreibungen) ist im Anhang, Ziffer (5), dargestellt.
Konzernanlagevermögen 2018
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, am 31.12.2019 gem. § 285 Nr. 11 und § 313 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB
Angaben nach IFRS 12Sofern bezüglich der vorstehend angegebenen Unternehmen die Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile nicht 100% beträgt, handelt es sich in Höhe der jeweiligen Differenz um nicht beherrschte Anteile i.S.v. IFRS 12. Währungsumrechnung
Grundlagen des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss basiert auf geprüften Abschlüssen des obersten Mutterunternehmens Salzgitter AG (SZAG) sowie der einzubeziehenden Gesellschaften. Die SZAG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig, Deutschland, unter HRB 9207 eingetragen und hat ihren Sitz in Salzgitter. Die Anschrift des Vorstandes der SZAG ist Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter. Maßgeblich für die Erstellung des Konzernabschlusses der SZAG sind die am Bilanzstichtag in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Boards (IASB) sowie die ergänzend anzuwendenden Vorschriften des § 315e Abs. 1 HGB. Diese Standards sowie die darauf beruhenden Interpretationen bilden die Grundlage der konzerneinheitlich anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze. Sämtliche sich daraus ergebende Anforderungen wurden erfüllt, sodass der Konzernabschluss im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften (IFRS) erstellt wurde. Die Aufstellung des Konzernabschlusses der SZAG erfolgt in Euro. Soweit nicht anders vermerkt, werden die Beträge in Millionen Euro (Mio.€) angegeben. Dadurch können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben. Am 5. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (-> www.salzgitter-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist ebenfalls im Kapitel "Corporate Governance" des Geschäftsberichts abgedruckt. Konzernabschluss und -lagebericht wurden am 12. März 2020 durch den Vorstand zur Weiterleitung an den Aufsichtsrat freigegeben. Sie werden anschließend im Bundesanzeiger offengelegt. Wesentliche Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeAuswirkungen erstmals angewendeter neuer beziehungsweise geänderter Standards
Auswirkungen des IFRS 16 "Leasingverhältnisse"Der Salzgitter-Konzern bilanziert erstmalig zum 1. Januar 2019 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode Leasingverhältnisse nach den Vorgaben des IFRS 16. Die Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Stattdessen wurden die kumulierten Auswirkungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung in den Gewinnrücklagen bilanziert. Der Barwertermittlung liegen dabei Grenzfremdkapitalzinssätze vom 1. Januar 2019 zugrunde. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz hierfür betrug im Salzgitter-Konzern 2,6%. Ausgehend von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2018 ergab sich die nachfolgend dargestellte Überleitungsrechnung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
Unter "Sonstiges" sind unter anderem Leasingverhältnisse für immaterielle Vermögenswerte enthalten, die im Konzern nicht bilanziert werden. Hierunter fallen beispielsweise Lizenzen. Darüber hinaus ist die Veränderung auch auf die Neueinschätzung der Leasingverhältnisse im Hinblick auf Verlängerungs- und Kündigungsoptionen zurückzuführen. Im Wesentlichen resultiert die Reduzierung mit einem Betrag von 24,6 Mio.€ aus einem im Vorjahr berücksichtigten langfristigen Mietvertrag. Hierbei wurde eine jährliche Preissteigerung für die Berechnung verwendet, die aber keine vertraglich festgelegte Staffelmiete oder fixe Indexanpassung darstellt. Für die Bewertung der Leasingverbindlichkeit wurde die aktuelle Leasingzahlung verwendet, ohne weitere Preissteigerungen zu unterstellen. Darüber hinaus wendet der Salzgitter-Konzern beim Übergang auf den neuen Standard die von IFRS 16 gewährten Erleichterungsvorschriften an. Im Zeitpunkt der Erstanwendung wurden Leasingverträge, deren Leasinglaufzeit vor dem 1. Januar 2020 endet, unabhängig von dem Startdatum des Leasingvertrags als kurzfristige Leasingverhältnisse klassifiziert und als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt und entsprechen somit den Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen zum 1. Januar 2019. Hiervon ausgenommen sind die bereits aus dem Vorjahr erfassten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Eine Prüfung hinsichtlich Wertminderung erfolgt nicht. Stattdessen wird das Nutzungsrecht zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung vereinfachend um den Betrag, der zum 31. Dezember 2018 als Rückstellung für belastende Leasingverhältnisse erfasst wurde, vermindert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben sich folgende Darstellungen:
Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betragen im Geschäftsjahr 27,5 Mio.€. Im Konzern entsprechen die im Vorjahr bilanzierten Buchwerte aus Finanzierungsleasingverhältnissen den Buchwerten zu den korrespondierenden Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung. Im Rahmen der Neubeurteilung von Leasingverhältnissen wurden Finanzierungsleasingverhältnisse im Geschäftsjahr ausgebucht, weil die Kriterien für ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 nicht mehr gegeben sind. Die Anpassungen wurden mit 2,3 Mio.€ erfolgsneutral in den sonstigen Gewinnrücklagen bilanziert. Angaben zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten sowie weitere Erläuterungen ergeben sich unter den entsprechenden Bilanzposten. Voraussichtliche Auswirkung zukünftig anzuwendender neuer beziehungsweise geänderter Standards
Konsolidierungsgrundsätze und -methodenTochterunternehmenAlle wesentlichen Tochterunternehmen werden vollständig in den Konzernabschluss einbezogen. Tochterunternehmen sind Gesellschaften, über die die SZAG gemäß IFRS 10 mittelbar oder unmittelbar die Verfügungsgewalt besitzt und daraus positive wie negative variable Rückflüsse erhält, deren Höhe durch die Verfügungsgewalt beeinflusst werden kann (Beherrschung). Diese Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt vollständig in den Konzernabschluss einbezogen, in dem die Möglichkeit der Beherrschung beginnt. Änderungen der Beteiligungsquote der SZAG an einem Tochterunternehmen, die nicht zum Ende der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Endet die Möglichkeit des Konzerns, ein Tochterunternehmen zu beherrschen, scheidet es aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden konzerninterne Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge eliminiert, im Rahmen der Schuldenkonsolidierung Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebniswirksam bereinigt. Die Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaften werden innerhalb des Eigenkapitals gesondert ausgewiesen (Minderheitenanteil). Gemeinsame VereinbarungenVereinbarungen, bei denen die SZAG mit einem oder mehreren Partnerunternehmen vertraglich die gemeinschaftliche Führung ausübt, werden gemäß IFRS 11 als gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements) klassifiziert. Bei der Bilanzierung der gemeinsamen Vereinbarungen wird zwischen Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) unterschieden. Die Unterscheidung ist von den Rechten und Verpflichtungen der Parteien abhängig. Gemeinschaftliche Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass die Parteien Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Schulden der Vereinbarung haben, wohingegen die Parteien bei Gemeinschaftsunternehmen Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzen. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert, gemeinschaftliche Tätigkeiten werden anteilig in den Konzernabschluss einbezogen (anteilige Anwendung der Konsolidierungsvorschriften). Assoziierte UnternehmenDarüber hinaus werden gemäß IAS 28 diejenigen Beteiligungen an Gesellschaften als assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert, bei denen die SZAG die Möglichkeit hat, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, aber weder eine Beherrschung noch eine gemeinschaftliche Führung vorliegt (maßgeblicher Einfluss). Die Bestimmung der Zeitpunkte für die Aufnahme und für das Ausscheiden aus dem Kreis der nach der Equity-Methode bilanzierten Gesellschaften erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die assoziierten Unternehmen sind auf der Grundlage der Neubewertungsmethode auf den Zeitpunkt des Erwerbs mit ihrem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Der Equity-Bewertung liegt grundsätzlich jeweils der letzte geprüfte Jahresabschluss oder bei einem vom Konzernabschluss abweichenden Geschäftsjahr ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember zugrunde. BeteiligungenKann die SZAG keinen maßgeblichen Einfluss ausüben sowie auch keine finanz- und geschäftspolitischen Maßnahmen durchsetzen, werden die Anteile an den Gesellschaften gemäß IFRS 9 erfolgsneutral zum Fair Value als finanzielle Vermögenswerte bilanziert. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst neben dem Jahresabschluss der Muttergesellschaft die Jahresabschlüsse von 58 (Vorjahr 59) inländischen und 61 (Vorjahr 59) ausländischen verbundenen Unternehmen. Die Veränderung bei den inländischen Gesellschaften resultiert aus einer Verschmelzung eines konsolidierten Unternehmens. Die Zugänge im Ausland betreffen zwei - bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte - Gesellschaften des Geschäftsbereichs Technologie, die im Geschäftsjahr 2019 erstmals mit ihren fortgeführten IFRS-Werten in den Konzernabschluss der SZAG einbezogen wurden. Gewinn- bzw. Verlustvorträge wurden dabei direkt im Eigenkapital erfasst. Das Geschäftsjahr der SZAG und ihrer im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Wegen ihrer auch insgesamt geringen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden weiterhin sechs (Vorjahr sechs) inländische und 14 (Vorjahr 13) ausländische Tochtergesellschaften nicht konsolidiert, sondern als sonstige langfristige Vermögenswerte bilanziert. Bei den Gesellschaften handelt es sich vor allem um nicht operative Mantel- bzw. Holdinggesellschaften sowie sehr kleine Vertriebs- oder Immobiliengesellschaften. Unverändert zum Vorjahr wird eine inländische Gesellschaft als gemeinschaftliche Tätigkeit anteilig in den Konzernabschluss einbezogen. Bei dieser Gesellschaft handelt es sich um die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH (HKM), Duisburg, an der die Salzgitter Mannesmann GmbH zu 30% beteiligt ist. Die Geschäftstätigkeit der HKM besteht darin, die Gesellschafterinnen mit Vormaterial zu beliefern. Aus diesem Grund ist das HKM-Geschäftsergebnis insbesondere von den Aufträgen der Gesellschafterinnen abhängig, sodass diese auch die Rechte auf die Vermögenswerte und die Verpflichtungen für die Schulden übernehmen. Als assoziiertes Unternehmen wird die Aurubis AG, Hamburg, an der die Salzgitter Mannesmann GmbH zu 29,9% (Vorjahr 25,5%) beteiligt ist, unverändert zum Vorjahr nach der Equity-Methode bilanziert. Die Aurubis AG hält ihrerseits 1,2% (Vorjahr 1,2%) an der Salzgitter AG. Geschäftliche Beziehungen zwischen den Konzernen bestehen in untergeordnetem Umfang. An der EUROPIPE GmbH, Mülheim, ist die Salzgitter Mannesmann GmbH zu 50% beteiligt. Da die beiden Gesellschafterinnen der EUROPIPE GmbH gemeinschaftlich die Führung ausüben und vertraglich am Nettovermögen beteiligt sind, handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen. Die EUROPIPE-Gruppe wird somit ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Vom Salzgitter-Konzern bezieht die EUROPIPE-Gruppe Vormaterial. Daneben werden die Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung Salzgitter, Salzgitter, deren Geschäftszweck die Errichtung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Immobilien ist, und die Beteiligung an dem türkischen Röhrenproduzent Borusan Mannesmann Boru Yatirim Holding A.S., Istanbul, nach der Equity-Methode bilanziert. Zu den beiden letztgenannten Gesellschaften haben die Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns Geschäftsbeziehungen von untergeordneter Bedeutung. Als Teil des Konzern- und Jahresabschlusses der SZAG ist die Aufstellung des gesamten Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB beim elektronischen Unternehmensregister -> www.unternehmensregister.de sowie unter dem Punkt "Finanzberichte" auf -> www.salzgitter-ag.com/de/investor-relations abrufbar. WährungsumrechnungIn den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten werden ergebniswirksam berücksichtigt. Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme von wenigen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Stichtagskurs; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Differenzen werden bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft erfolgsneutral in der Rücklage aus Währungsumrechnung im Eigenkapital erfasst. Bei der Umrechnung der Eigenkapitalfortschreibung von ausländischen Unternehmen, die nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird entsprechend vorgegangen. Differenzen gegenüber der Vorjahresumrechnung werden erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen, Veränderungen der Rücklagen mit Stichtagskursen umgerechnet. Schätzungen und AnnahmenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Alle Schätzungen und Annahmen werden so getroffen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt wird. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis berücksichtigt. Wesentliche Schätzungen und Annahmen werden hauptsächlich bei den nachfolgend erläuterten Posten "Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien", "Ertrags- und Aufwandsrealisierung", "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag", "Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" sowie "Rückstellungen für betriebstypische und übrige Risiken" verwendet. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen ImmobilienZu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob irgendein auslösendes Ereignis dafür vorliegt, dass der Buchwert eines immateriellen Vermögenswertes, einer Sachanlage oder einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. In diesem Zusammenhang sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen wie insbesondere solche bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze. Vergleichbare Fragestellungen ergeben sich bei Kaufpreisallokationen bei Unternehmenserwerben. UmsatzrealisierungDie Ermittlung des Fertigstellungsgrades zur Bilanzierung von bestehenden Aufträgen zur Erstellung von Maschinen und technischen Anlagen erfordert eine exakte Schätzung der gesamten Auftragskosten, der bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, der gesamten Auftragserlöse und der Auftragsrisiken sowie andere Annahmen. Schätzungen hinsichtlich der Erlöse, Kosten oder des Auftragsfortschritts werden korrigiert, wenn sich Umstände ändern. Etwaige daraus resultierende Erhöhungen oder Verminderungen der geschätzten Erlöse oder Kosten werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Umstände, die Anlass zur Korrektur geben, der Geschäftsleitung zur Kenntnis gelangen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDa der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und dort Einkünfte erzielt, unterliegt er einer Vielzahl von Steuerhoheiten mit den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Um die weltweiten Steuerverbindlichkeiten des Konzerns zu bestimmen, sind daher wesentliche Beurteilungen erforderlich. Die Passivierung potenzieller Steuerrisiken im Konzern erfolgt auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Für mögliche Ertragsteuernachzahlungen abgelaufener Jahre und dazugehörige Zinsen werden Rückstellungen passiviert. Der Salzgitter-Konzern wird laufend von den lokalen Finanzbehörden geprüft. Durch fortlaufende Änderungen der Steuergesetze, der steuerlichen Rechtsprechung und deren Interpretation durch die nationalen Finanzbehörden können sich Abweichungen der tatsächlich zu leistenden Steuerzahlungen gegenüber den im Abschluss getroffenen Einschätzungen und Erwartungen ergeben. Die Bewertung der Rückstellung für Ertragsteuern orientiert sich am wahrscheinlichsten Wert der Realisierung einer Unsicherheit. Ob eine Mehrzahl von steuerlichen Unsicherheiten einzeln oder als Gruppe bilanziert wird, macht der Salzgitter-Konzern je betrachteten Einzelfall davon abhängig, welche Darstellung sich für die Einschätzung des Risikos besser eignet. Im Salzgitter-Konzern bestehen aus steuerlicher Sicht unter anderem Schätzunsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunkts der Abzugsfähigkeit und der Bewertung bilanzieller Posten wie unter anderem Rückstellungen und Aktivierungen, aber auch außerbilanzieller Hinzurechnungen, zum Beispiel im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise. Der mögliche Rückgriff auf vergleichbare Marktpreise oder gleichgelagerte bilanzielle Sachverhalte ist steuerlich vielfach mit Unsicherheit belegt. Es erfolgt hier die bestmögliche Schätzung zu den am Stichtag bekannten Umständen. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, auf Basis des dreijährigen Planungszeitraums, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management unter anderem die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Rückstellung für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Um künftige Ereignisse zu antizipieren, beruhen die versicherungsmathematischen Bewertungen auf statistischen und anderen Faktoren. Diese beinhalten als wesentliche Prämissen die erwarteten Gehalts- und Rentensteigerungen sowie Sterbewahrscheinlichkeiten. Rückstellungen für betriebstypische und übrige RisikenBei der Ermittlung der Verpflichtungen sind Annahmen über zukünftige Zahlungsströme und im Falle von langfristigen Verpflichtungen auch über Kostensteigerungen zu treffen. Die Beurteilung der Sachverhalte erfolgt bei Bedarf unter Hinzuziehung von externen Beratern. Zudem werden Eintrittswahrscheinlichkeiten für den Ansatz der möglichen Verpflichtung berücksichtigt. Immaterielle VermögenswerteEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren, abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Es werden Kosten einbezogen, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung der Vermögenswerte erforderlich sind, um diese für den vom Management des Konzerns beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit zu machen. Diese immateriellen Vermögenswerte werden in der Regel über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen von Kaufpreisallokationen identifizierten Vermögenswerte werden über Zeiträume zwischen zehn und 26 Jahren planmäßig linear abgeschrieben. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass den Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit künftige Finanzmittelzuflüsse gegenüberstehen werden. Der Entwicklungsprozess ist von einer Forschungsphase zu unterscheiden. Entwicklung ist die Anwendung des Forschungsergebnisses und findet vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Nutzung statt. Falls die Voraussetzungen für eine Aktivierung nicht gegeben sind, werden die Aufwendungen im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam erfasst. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie ebenfalls direkt zurechenbare Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear ab dem Produktionsbeginn über die vorgesehene Nutzungsdauer der entwickelten Anlagenmodelle. Rechte zur Emission von CO 2 werden, soweit vorgesehen ist die Emissionsrechte für die Produktion zu verwenden, unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert. Der Aufwand daraus wird im Materialaufwand erfasst. Erstausstattungen an Emissionsrechten, die unentgeltlich erworben worden sind, werden mit Anschaffungskosten von 0 Euro erfasst. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten erfasst. SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gezeigt. Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Kosten für die regelmäßige Wartung und Reparatur von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden nur dann als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer, einer Verbesserung oder einer Nutzungsänderung der Sachanlage führen. Wesentliche Bestandteile von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die in regelmäßigen Zeitabständen eines Ersatzes bedürfen, werden als eigenständige Vermögenswerte aktiviert und über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde: Wirtschaftliche Nutzungsdauern
LeasingIFRS 16 ändert die Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Standard IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen. Zentrales Ziel von IFRS 16 ist die bilanzielle Erfassung aller Leasingverhältnisse. Entsprechend entfällt für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung in Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnisse. Stattdessen müssen für alle Leasingverhältnisse grundsätzlich ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit in ihrer Bilanz erfasst werden. Der erstmalige Ansatz der den Finanzierungsverbindlichkeiten zugeordneten Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, und Beträge, die im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn die Ausübung als hinreichend sicher eingeschätzt wurde, und Vertragsstrafen für die Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in dessen Laufzeit berücksichtigt ist, dass eine Kündigungsoption in Anspruch genommen wird. Variable Zahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Berechnung des Barwertes verwendet der Salzgitter-Konzern den Grenzfremdkapitalzinssatz, weil der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Referenzzinssätze für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren aus den Renditen von Unternehmensanleihen für Industrieunternehmen aus Europa, die der Ratingeinstufung des Salzgitter-Konzerns entsprechen, abgeleitet. Für die ausländischen Konzerngesellschaften erfolgt eine Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten. Die in den Sachanlagen ausgewiesenen Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts ermitteln sich als Barwert sämtlicher zukünftiger Leasingzahlungen zuzüglich der Leasingzahlungen, die zu oder vor Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses getätigt werden, sowie der Vertragsabschlusskosten und der geschätzten Kosten für die Demontage oder Wiederherstellung des Leasinggegenstandes. Zum Abzug kommen sämtliche erhaltene Leasinganreize. In diesem Zusammenhang nimmt der Salzgitter-Konzern das Wahlrecht in Anspruch, die Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten grundsätzlich als Leasingzahlungen zu berücksichtigen. Hiervon ausgenommen sind Leasingverhältnisse für Immobilien und Fuhrpark. Sofern die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch den Eigentumsübergang an dem zugrunde liegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses umfassen, einschließlich der Wahrnehmung einer Kaufoption, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Andernfalls wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Während der Leasinglaufzeit ist das Nutzungsrecht abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit unter Anwendung der Effektivzinsmethode und Berücksichtigung der Leasingzahlungen fortzuschreiben. Anwendungserleichterungen bestehen nach IFRS 16 für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse, die der Salzgitter-Konzern in Anspruch nimmt und daher für solche Leasingverhältnisse kein Nutzungsrecht und keine Verbindlichkeit ansetzt. Die diesbezüglichen Leasingzahlungen werden unverändert als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte angewendet. Für die Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind. Insbesondere Leasingverträge für Immobilien und Grundstücke beinhalten im Salzgitter-Konzern Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Für Einzelheiten zu den möglichen künftigen Leasingzahlungen für Zeiträume nach dem Ausübungszeitpunkt der Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die nicht in der Leasinglaufzeit berücksichtigt sind, wird auf Ziffer (33) -> "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" verwiesen. Die Leasinggeberbilanzierung entspricht im Wesentlichen den ehemaligen Vorschriften des IAS 17. Leasinggeber müssen auch weiterhin auf Grundlage der Verteilung der Chancen und Risiken aus dem Vermögenswert eine Klassifizierung in Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnisse vornehmen. Bei einem Operating-Leasingverhältnis wird im Salzgitter-Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen ausgewiesen und die vereinnahmten Leasingraten unter den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt. Bei einem Finanzierungs-Leasingverhältnis wird der Vermögenswert unter den Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes ausgewiesen. Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienDie als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umfassen Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Sie werden nach IAS 40 mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert ("Cost Model"). Finanzielle Vermögenswerte - Kategorisierung und BewertungBei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert für die Folgebewertung entweder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten", als "erfolgswirksam zum Fair Value" oder als "erfolgsneutral zum Fair Value" eingestuft. KategorisierungGeschäftsmodellbedingung und ZahlungsstrombedingungDie Kategorisierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten bestimmt sich gemäß IFRS 9 nach dem Geschäftsmodell und der Struktur der vereinbarten Zahlungsströme. Die Finanzinstrumente werden anhand dieser beiden Bedingungen verschiedenen Kategorien zugeordnet. Zu fortgeführten AnschaffungskostenEin Finanzinstrument fällt in die Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten", wenn die Zielsetzung des Geschäftsmodells darin besteht, ein Schuldinstrument zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme (zum Beispiel Zinserträge) zu erwirtschaften, und gleichzeitig die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Erfolgswirksam zum Fair ValueEin Finanzinstrument fällt in die Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value", wenn die Zielsetzung des Geschäftsmodells darin besteht, die Schuldinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente kurzfristig zur Realisierung von Kursgewinnen zu halten (Geschäftsmodellbedingung), und im Fall von Schuldinstrumenten nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag erzielt werden (Zahlungsstrombedingung). Darüber hinaus werden in dieser Kategorie auch Derivate abgebildet, für die keine Anwendung von Hedge-Accounting erfolgt. Erfolgsneutral zum Fair ValueEin Finanzinstrument, das als Schuldinstrument definiert ist, fällt in die Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value", wenn es nicht als "Erfolgswirksam zum Fair Value" designiert wurde und die Zielsetzung des Geschäftsmodells sowohl darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme des Schuldinstruments zu halten, als auch, das Schuldinstrument zu veräußern, und die Vertragsbedingungen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Ein Finanzinstrument, das als Eigenkapitalinstrument definiert ist, fällt in die Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value", wenn es nicht nur kurzfristig zur Realisierung von Kursgewinnen gehalten wird, wobei die erfolgsneutralen kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes nicht erfolgswirksam ausgebucht werden (kein Recycling). Die erfolgsneutral kumulierten Gewinne und Verluste werden in die Gewinnrücklagen umgebucht. Von diesem unwiderruflichen Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente, die nicht dem Geschäftsmodell "Handel" zuzuordnen sind und die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 erfüllen, beim erstmaligen Ansatz erfolgsneutral zu bewerten, wird im Salzgitter-Konzern Gebrauch gemacht. Dividenden werden unabhängig davon im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, sie repräsentieren die Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten des Eigenkapitalinstruments. Darüber hinaus werden dieser Kategorie auch Derivate zugeordnet, die gemäß den Vorschriften zum Hedge-Accounting im Rahmen eines Cashflow-Hedges erfolgsneutral bilanziert werden. Von dem Wahlrecht zur Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten bzw. finanziellen Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum Fair Value (Fair Value Option) wird im Salzgitter-Konzern kein Gebrauch gemacht. Erst- und FolgebewertungReguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, zu dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf eines finanziellen Vermögenswertes verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrer ersten Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Finanzinstrumente werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Finanzinstrumente der Kategorien "Erfolgswirksam zum Fair Value" sowie "Erfolgsneutral zum Fair Value" werden in der Folgebewertung mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Folgebewertung der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten" erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Bewertung nicht börsennotierter Anteile an Unternehmen ohne maßgeblichen Einfluss erfolgt "erfolgsneutral zum Fair Value", wenn sie nicht nur kurzfristig zur Realisierung von Kursgewinnen gehalten werden. Für Devisen- und Warentermingeschäfte werden Marktwerte mit Hilfe anerkannter finanzmathematischer Methoden ermittelt. Bei wesentlichen Marktwerten wird das Adressenausfallrisiko in Form eines Kreditrisikoabschlags berücksichtigt. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt durch eigene Berechnungen. Basierend auf den EZB-Referenzkursen der jeweiligen Währungspaare und den Zinsdifferenzen der jeweiligen Laufzeiten der Devisenterminkontrakte wurden die für den Abschlussstichtag geltenden Terminkurse (Outrightkurse) ermittelt. Dabei wurden, ausgehend von standardisierten Laufzeiten, die Zinsdifferenzen der tatsächlichen Laufzeiten durch Interpolation ermittelt. Die Informationen zu den standardisierten Laufzeiten wurden einem handelsüblichen Marktinformationssystem entnommen. Die ermittelte Differenz des vertraglich vereinbarten Fremdwährungsbetrages zum Kontraktterminkurs und zum Stichtagsterminkurs wird auf den Bilanzstichtag vorwiegend mit dem Euribor-Zinssatz entsprechend der Restlaufzeit abgezinst. Offene Eisenerz- und Kokskohleswaps werden mit Hilfe monatlicher Forwardpreise bewertet. Die zukünftigen Cashflows dieser Derivate werden entsprechend ihrer Laufzeit diskontiert. Auf Basis dieser Parameter wird zunächst ein kreditrisikoloser Marktwert der offenen Menge in Fremdwährung berechnet. Im zweiten Schritt wird ein Korrektur-Betrag zur Berücksichtigung des Kreditrisikos gemäß IFRS 13 ermittelt, der als Wertanpassung des risikolosen Marktwertes entsprechend das Kreditausfallrisiko des Kontrahenten (CVA = Credit Value Adjustment) und das eigene Kreditausfallrisiko (DVA = Debit Value Adjustment) berücksichtigt. Der Marktwert in Fremdwährung wird abschließend mit Hilfe des aktuellen Wechselkurses in Euro umgerechnet. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des Fair Values von Finanzinstrumenten der Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value" werden im Eigenkapital erfasst. Wenn als Schuldinstrument definierte Vermögenswerte dieser Kategorie veräußert werden, werden die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn als Eigenkapitalinstrument definierte Vermögenswerte dieser Kategorie veräußert werden, sind die erfolgsneutral kumulierten Gewinne und Verluste bei Ausbuchung des finanziellen Vermögenswertes nicht erfolgswirksam auszubuchen (also kein Recycling). Die erfolgsneutral kumulierten Gewinne und Verluste werden in die Gewinnrücklagen umgebucht. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die sich nicht für das Hedge-Accounting qualifizieren, werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. AusbuchungFinanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Saldierung von FinanzinstrumentenFinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Der Rechtsanspruch auf Saldierung darf nicht von einem künftigen Ereignis abhängen und muss sowohl im normalen Geschäftsverlauf als auch im Falle eines Ausfalls oder einer Insolvenz durchsetzbar sein. Finanzielle Vermögenswerte - Bilanzierung von WertminderungenExpected-losses-ModellDas Wertminderungsmodell des IFRS 9 beruht auf der Prämisse, die tatsächlich zu erwartenden Verluste ("expected credit losses") bereits im Zeitpunkt der Erfassung von finanziellen Vermögenswerten abzubilden. Stufenmodell (General Approach)Vermögenswerte, für die zu erwartende Verluste nach dem Expected-losses-Modell abzubilden sind, werden in Abhängigkeit von möglichen künftigen Verlustereignissen einer von drei Stufen zugeordnet (3-Stufen-Konzept). Bei allen Stufen erfolgt generell eine Wertberichtigung. Beim erstmaligen Bilanzansatz sind alle finanziellen Vermögenswerte der Stufe 1 zuzuordnen. Davon ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die bereits im Zugangszeitpunkt wertgemindert sind. Stufe 1Der Umfang der Erfassung erwarteter Verluste wird danach differenziert, ob sich das Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte seit ihrem Zugang wesentlich verschlechtert hat oder nicht. Liegt eine wesentliche Verschlechterung vor und ist das Ausfallrisiko am Stichtag nicht als niedrig einzustufen, sind ab diesem Zeitpunkt sämtliche Verluste über die gesamte Laufzeit zu erfassen (Stufen 2 und 3). Andernfalls sind nur die über die Laufzeit der Forderung zu erwartenden Verluste zu berücksichtigen, die aus künftigen möglichen Verlustereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate resultieren (Stufe 1). Stufe 2Sollte das Kreditrisiko nach dem Zugangszeitpunkt signifikant ansteigen, erfolgt ein Transfer des Finanzinstruments in Stufe 2. Bei Berechnung der Risikovorsorge in Stufe 2 müssen die erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berücksichtigt werden. Stufe 3Der finanzielle Vermögenswert ist der Stufe 3 zuzuordnen, wenn sich dessen Kreditqualität weiter verschlechtert hat und objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ein Vertragsbruch oder erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners können zum Beispiel einen objektiven Hinweis darstellen. Die Bemessung der Risikovorsorge erfolgt wie in Stufe 2; allerdings muss die Ermittlung der effektiven Zinserträge nicht auf den Bruttobuchwert, sondern dann auf den Nettobuchwert (nach Abzug der Risikovorsorge) berechnet werden. Vereinfachter Ansatz (Simplified Approach)Ausnahmeregelungen bestehen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15. Für diese Vermögenswerte dürfen bereits bei Zugang des Finanzinstruments sämtliche erwartete Verluste über die gesamte Laufzeit berücksichtigt werden. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktive Vertragspositionen wird das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 im Salzgitter-Konzern angewendet, wodurch die Wertminderungen auf Basis der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste ermittelt und sofort erfolgswirksam berücksichtigt werden. Das Stufenmodell kommt im Rahmen des vereinfachten Ansatzes nicht zur Anwendung. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte ausstehende Vertragsverpflichtungen und weisen im Wesentlichen die gleichen Kreditrisikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Salzgitter-Konzern wendet daher die Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch für die Bewertung der zu erwartenden Verluste aus Vertragsvermögenswerten an. Die erwarteten Verlustquoten beruhen dabei auf externen und internen Bonitätsbewertungen. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden neben der externen Bonitätsbewertung insbesondere interne Bonitätsbewertungen sowie signifikante Änderungen der erwarteten Ertragskraft und des Zahlungsverhaltens des Schuldners einbezogen. Finanzinstrumente - Bilanzierung von SicherungsbeziehungenDie Methode zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten von Derivaten hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument designiert wurde, und, wenn dies der Fall ist, von der Art der Sicherungsbeziehung. Der Konzern designiert Derivate entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögenswertes bzw. einer Verbindlichkeit (Fair-Value-Hedge), als Sicherung von Zahlungsströmen aus einer höchstwahrscheinlich künftig eintretenden Transaktion oder als Sicherung des Währungsrisikos einer festen Verpflichtung (beides Cashflow-Hedge). Die als Sicherungsbeziehung designierten Grund- und Sicherungsgeschäfte (Hedge-Accounting) werden im Rahmen des betrieblichen Risikomanagements gesteuert und überwacht. Fair-Value-HedgeIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Salzgitter-Konzern keine Derivate als Fair-Value-Hedge qualifiziert. Cashflow-HedgeDer effektive Teil der Marktwertänderungen von Derivaten, die für eine Absicherung von Zahlungsströmen oder zur Währungssicherung fester Verpflichtungen bestimmt sind und qualifizierte Hedges darstellen, wird im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil der Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam berücksichtigt. Resultiert eine abgesicherte zukünftige Transaktion im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes (zum Beispiel Vorratsvermögen), werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste direkt in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des nicht-finanziellen Vermögenswertes mit einbezogen (Basis-Adjustment). Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder das Sicherungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für Hedge-Accounting erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann als Basis-Adjustment in der Bilanz bzw. direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die kumulierten Gewinne oder Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. VorräteDie Vorräte werden zu Anschaffungs- / Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Durchschnittskosten oder einzeln zugeordneten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Ergeben sich am Abschlussstichtag niedrigere Werte aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte, so werden diese angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwands bzw. Bestandsveränderung erfasst. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie selbst erzeugte Rohstoffe werden mit Konzernherstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch die auf systematischer Basis ermittelten oder zugerechneten variablen und fixen Gemeinkosten enthalten. Vertragsvermögenswerte und VertragsverbindlichkeitenErhaltene Anzahlungen werden von den Vertragsvermögenswerten auftragsspezifisch abgesetzt. Soweit die erhaltenen Anzahlungen einzelner Kundenverträge die Forderungen aus Kundenverträgen übersteigen, wird der überschüssige Betrag unter den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Wenn voraussichtlich die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse überschreiten, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst und, soweit er die bereits angefallenen Auftragskosten übersteigt, als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen. Zur Realisierung von Umsatzerlösen und weiteren Annahmen bei Kundenverträgen wird auf den Abschnitt "Umsatzrealisierung" verwiesen. Rückstellung für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistung gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. In diesen Rückstellungen sind auch Verpflichtungen zur Zahlung von Überbrückungsgeldern in Sterbefällen enthalten. Grundlage für die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind versicherungsmathematische Annahmen und Berechnungen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden nach dem von den IFRS vorgeschriebenen üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Basis zur Ermittlung des angewendeten Rechnungszinses bilden die Renditen hochwertiger Unternehmensanleihen. Es werden dabei alle Unternehmensanleihen mit einer Mindestlaufzeit von zehn Jahren berücksichtigt, die von wenigstens einer der führenden Ratingagenturen mindestens ein AA-Rating erhalten haben. Um einen zur Duration der Verpflichtung adäquaten Zinssatz zu erhalten, erfolgt eine Extrapolation entlang der Zinsstrukturkurve von Staatsanleihen, die von wenigstens einer der führenden Ratingagenturen mindestens ein AAA-Rating erhalten haben. Abweichend von diesem Grundsatz werden Versorgungszusagen, deren Leistung sich an der Wertentwicklung von Wertpapieren orientiert, grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden Wertpapiere bilanziert (sog. wertpapierbasierte Zusagen). Soweit daneben eine Mindestverzinsung der geleisteten Einzahlungen garantiert ist, wird eine versicherungsmathematisch ermittelte Mindestverpflichtung bilanziert, wenn diese den Zeitwert der Wertpapiere übersteigt. Zwecks Verbesserung der Ermittlung des Rechnungszinses zur Bewertung der Pensionen nach IFRS wird dieser ab 31. Dezember 2019 auf Basis des "Mercer Yield Curve Approach" ermittelt. Nach diesem Ansatz wird im Euroraum eine "Spot Rate Yield Curve" auf Basis von hochwertigen Unternehmensanleihen erstellt. Um den Zeitwert des Geldes gemäß IAS 19.84 angemessen darzustellen, bleiben dabei in der Basis sowohl statistische Ausreißer, die in ihrer Risikoeinstufung deutlich höher oder niedriger liegen, als auch Anleihen, die zinsverzerrende Optionen besitzen, unberücksichtigt. Um einen zur Duration der Verpflichtung adäquaten Zinssatz zu erhalten, erfolgt eine Extrapolation entlang der Zinsstrukturkurve. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Rechnungszins von 1,4% verwendet. Bei unveränderter Anwendung der im Geschäftsjahr 2018 verwendeten Herangehensweise zur Ermittlung des Rechnungszinses wären die Pensionsrückstellungen bei einem Zinssatz von 1,00% um rund 155,3 Mio.€ höher ausgewiesen worden. Aufgrund der erfolgsneutralen Verrechnung innerhalb der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste hätten sich die versicherungsmathematischen Gewinne des Geschäftsjahres 2019 und damit das Eigenkapital um denselben Betrag vermindert. Der Zinsaufwand für das Geschäftsjahr 2020 hätte sich bei einem Rechnungszins von 1,00% um rund 7,6 Mio.€ reduziert, während sich der Dienstzeitaufwand um ca. 4,1 Mio.€ erhöht hätte. Eine Ermittlung für die Auswirkungen auf zukünftige Perioden ist nicht valide möglich. Daher wird auf eine entsprechende Angabe verzichtet. ErtragsteuernDie Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert. Zum 31. Dezember 2019 werden die latenten Steuern inländischer Kapitalgesellschaften mit einem Gesamtsteuersatz von 31,5% (Vorjahr 31,4%) bewertet. Dieser Steuersatz setzt sich zusammen aus dem im Konzern geltenden 15,7%igen Gewerbesteuersatz (Vorjahr 15,6%) und dem 15,8%igen Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag; Vorjahr 15,8%). Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für zukünftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus zukünftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen. Ertragsteuerschulden werden - vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig - mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Sonstige RückstellungenRückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, deren Eintritt wahrscheinlich zu einer Vermögensbelastung führen wird. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet. Soweit sich aus der Diskontierung ein wesentlicher Effekt ergibt, werden die Rückstellungen mit ihrem Barwert angesetzt. Dabei wird ein laufzeit- und währungsadäquater, risikoloser Zinssatz verwendet. Eine Aufzinsung bei negativen Zinssätzen erfolgt nicht. Anteilsbasierte VergütungenBei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar abgegolten werden. Die daraus resultierende Schuld des Konzerns wird zu ihrem beizulegenden Zeitwert ermittelt und aufwandswirksam über den Zeitraum verteilt, bis der Anspruch auf Barausgleich unveränderbar besteht. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden erfolgswirksam erfasst. Die Ermittlung des Fair Value erfolgt unter Verwendung eines geeigneten Optionspreismodells. Finanzielle VerbindlichkeitenKategorisierungFinanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum Fair Value kategorisiert und bewertet. Zu fortgeführten AnschaffungskostenFinanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird dann über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode verteilt. Erfolgswirksam zum Fair ValueDa der Salzgitter-Konzern Finanzinstrumente beim erstmaligen Ansatz nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten designiert (Nichtanwendung der Fair Value Option), fallen unter diese Kategorie ausschließlich die Derivate mit negativem Fair Value, die nicht im Hedge-Accounting abgebildet werden. AusbuchungFinanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. UmsatzrealisierungDie Umsatzrealisierung gemäß IFRS 15 basiert auf dem Prinzip des Übergangs der Verfügungsmacht ("control approach"). Seine grundsätzliche Konzeption sieht vor, dass Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten und Umsatzerlösen innerhalb von fünf Schritten ermittelt werden.
Die Erfassung von Umsatzerlösen aus Verträgen mit Kunden erfolgt, wenn die abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen, das heißt die vertraglich zugesagten Güter oder Dienstleistungen, übergegangen sind. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn der Kunde in die Lage versetzt wird, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen zu ziehen. Die Erlöse sind in dem Zeitpunkt und in der Höhe, in der die vertraglichen Verpflichtungen realisiert werden, zu bilanzieren. Demzufolge wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zeitpunkt- oder zeitraumbezogen klassifiziert. Die Umsatzerlöse aus Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - gegebenenfalls unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten - erfasst und entsprechen somit dem Transaktionspreis. Sie werden in der Höhe erfasst, in der es hochwahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird, sofern die damit verbundene Unsicherheit nicht mehr besteht. Im Salzgitter-Konzern geht die Verfügungsgewalt für Produkte in der Regel entsprechend den vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen bei Lieferung auf den Kunden über. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind nicht enthalten. Es liegen keine wesentlichen Rücknahme-, Erstattungs- und ähnlichen Verpflichtungen vor, die über geschäftsübliche Qualitätszusicherungen (sog. "assurance-type warranties") hinausgehen. Für Verträge mit Kunden, die ein Bündel an Leistungsverpflichtungen beinhalten, erfolgt die Schätzung der Preise der Leistungsverpflichtungen überwiegend auf Basis vorhandener Einzelveräußerungspreise. Die vertraglichen Vermögenswerte unterliegen dem Expected-losses-Modell des IFRS 9. Wertminderungen werden in Höhe des über die Laufzeit erwarteten Kreditverlustes erfasst. Verkauf von Flachstahl und Grobblechen, Profilstahlprodukten, Röhren sowie sonstigen ErzeugnissenDer Konzern verkauft in den Segmenten Flachstahl, Grobblech / Profilstahl sowie Mannesmann seine Produkte sowohl im Direktvertrieb als auch in dem Segment Handel. Die Erlöse aus dem Verkauf werden in dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Verfügungsgewalt über das Produkt auf den Käufer übergegangen ist und keine nicht erfüllten Verpflichtungen verbleiben, die sich auf die Abnahme der Produkte durch den Kunden auswirken könnten. Dies ist überwiegend bei Lieferung mit Übertragung des physischen Besitzes an den Kunden in den erstgenannten Segmenten und mit Übertragung der Chancen und Risiken im Segment Handel der Fall. Mit den Kunden ist in der Regel ein Zahlungsziel von weniger als sechs Monaten vereinbart. Die Erlöse aus Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - gegebenenfalls unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten - erfasst. Umsatzerlöse werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird, sofern die damit verbundene Unsicherheit nicht mehr besteht. Verkauf von Maschinen und technischen AnlagenDer Konzern verkauft Maschinen und technische Anlagen grundsätzlich im Direktvertrieb. Daneben werden auch Ersatzteile sowie Service-Dienstleistungen angeboten. Die Erlöse aus dem Verkauf werden sowohl zeitpunkt- als auch zeitraumbezogen erfasst. Bei zeitpunktbezogener Umsatzrealisierung werden die Erlöse in dem Zeitpunkt erfasst, in dem die Verfügungsgewalt über das Produkt auf den Käufer übergegangen ist und keine nicht erfüllten Verpflichtungen verbleiben, die sich auf die Abnahme der Produkte durch den Kunden auswirken könnten. Dies ist überwiegend bei Lieferung mit Übertragung der Chancen und Risiken der Fall. Bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung werden bei entsprechender Vertragsgestaltung die Erlöse im Zeitablauf in dem Umfang realisiert, in dem aus der Erfüllung der Leistungsverpflichtung ein Anspruch auf die vereinbarte Zahlung durch den Kunden entsteht. Mit den Kunden ist in der Regel ein Zahlungsziel von weniger als zwölf Monaten vereinbart. Eine Forderung wird bei Versand oder Lieferung der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, das heißt, dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Unter Anwendung des IFRS 15 werden Erlöse aus Verträgen mit Kunden dann als zeitraumbezogener Umsatz realisiert, wenn aus der Erfüllung der Leistungsverpflichtung ein Anspruch auf die vereinbarte Zahlung durch den Kunden entsteht. Der Konzern erbringt seine Leistung für Verträge mit Kunden zeitraumbezogen, wenn durch die Leistung ein Vermögenswert ohne alternativen Nutzen entsteht und ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf die Gegenleistung (inklusive Marge) für die jeweils erfüllten Leistungsverpflichtungen vorliegt. Kosten der verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt am Ende der Periode erfasst. Zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades wird im Konzern fast ausschließlich die Input-orientierte "Cost-to-cost-Methode" angewendet, da diese Methode am besten dazu geeignet ist, die Übertragung von Vermögenswerten an den Kunden abzubilden. Dabei wird das Verhältnis der bis zum Stichtag kumulativ aufgelaufenen Kosten zu der aktuellen Schätzung der Gesamtkosten zugrunde gelegt. Methode, Annahmen und Schätzungen werden stetig ausgeübt. Auftragsverluste werden in der Periode erfasst, in der die aktuell geschätzten Gesamtauftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen. Die Schätzung der Auftragskosten erfolgt anhand von Projektkalkulationen, die monatlich aktualisiert werden. Sie beinhalten auch geschätzte Nachlaufkosten. Übersteigen die nach Leistungsfortschritt erfassten Umsatzerlöse des einzelnen Auftrags die für ihn erhaltenen Zahlungen und angeforderten Anzahlungen, wird für den übersteigenden Betrag ein vertraglicher Vermögenswert erfasst. Sind die Umsatzerlöse geringer, wird eine vertragliche Verbindlichkeit erfasst. Entsteht für einen Auftrag, für den ein vertraglicher Vermögenswert ausgewiesen wird, sukzessive ein Zahlungsanspruch gegenüber dem Kunden oder zahlt er für den jeweiligen Auftrag, wird der vertragliche Vermögenswert entsprechend gemindert und eine Forderung erfasst; erfüllt das Unternehmen sukzessive für einen Auftrag, für den eine vertragliche Verbindlichkeit ausgewiesen wird, seine Leistungsverpflichtung, so wird die vertragliche Verbindlichkeit gemindert und soweit Umsatz gezeigt. Realisierung von Dividenden, Zinsen und Zuwendungen der öffentlichen HandDividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig erfasst. Im Rahmen von Konsolidierungskreisänderungen werden erworbene Dividendenansprüche im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfolgsneutral erfasst. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erst bilanziert, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Vermögenswertbezogene Zuwendungen werden grundsätzlich als Abzug von den Anschaffungs- / Herstellungskosten bilanziert. Erfolgsbezogene Zuwendungen werden als sonstige betriebliche Erträge erfasst. Sofern sich eine erfolgsbezogene Zuwendung auf zukünftige Geschäftsjahre bezieht, wird sie periodengerecht abgegrenzt. Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment-Test)Spätestens zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner immateriellen Vermögenswerte und seines Sachanlagevermögens, um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag ermittelt und unter Berücksichtigung von Corporate Assets mit dem Buchwert des betreffenden Vermögenswertes verglichen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht ermittelt werden, erfolgt ein Impairment-Test auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, ist der Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag außerplanmäßig abgeschrieben. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nachhaltig entfallen ist, wird eine Zuschreibung vorgenommen. FinanzrisikomanagementDurch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (Fremdwährungs-, Zins- und Marktpreisrisiko), dem Kredit- sowie einem Liquiditätsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns zielt darauf ab, potenziell negative Auswirkungen von Entwicklungen der Finanzmärkte auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren. Das Risikomanagement erfolgt eigenständig durch die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der SZAG, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Das Management gibt sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel die Absicherung von Fremdwährungsrisiken, Zins- und Kreditrisiken, den Einsatz von Finanzinstrumenten sowie die Anlage und Aufnahme von Finanzmitteln. FremdwährungsrisikoDer Konzern ist international tätig und infolgedessen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, die auf Wechselkursänderungen diverser Währungspaare basieren. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen und bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Diese entstehen, wenn Transaktionen auf eine Währung lauten, die nicht der funktionalen Währung des Unternehmens entspricht. Auf Ebene der Konzernunternehmen werden grundsätzlich Devisentermingeschäfte mit der Inhouse-Bank des Konzerns zur Absicherung der Kalkulationsbasis abgeschlossen. Die Inhouse-Bank des Konzerns entscheidet im Rahmen der jeweils gültigen Absicherungsstrategie über den Einsatz geeigneter Finanzinstrumente. Im Konzern werden bei Vorliegen einer effektiven Sicherungsbeziehung bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel seines Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Im Konzern wird bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend die Einschätzung, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, hocheffektiv die Änderungen des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren, überprüft. Cashflow- und Fair-Value-ZinsrisikoDas Zinsrisiko des Konzerns entsteht durch verzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten. Eine variable Verzinsung setzt den Konzern einem Cashflow-Zinsrisiko aus, das den Zinsaufwand bzw. die Zinserträge beeinflusst. Aus den festverzinslichen Verbindlichkeiten entsteht ein Fair-Value-Zinsrisiko, das sich bei einer Bilanzierung der Finanzinstrumente zu Zeitwerten bilanziell auswirkt. Zinssatz-Änderungsrisiken des Konzerns werden immer im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Finanzierungsmaßnahmen betrachtet und analysiert. Ein Einsatz von derivativen Zinssatz-Sicherungsinstrumenten wird ausschließlich für existierende oder höchstwahrscheinliche Grundgeschäfte in Erwägung gezogen. Zur Reduzierung von Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten erfolgt keine Entkoppelung von Zinssatz-Änderungsrisiken und Liquiditätsrisiken. Grundsätzlich werden eher marktbedingte ZinssatzÄnderungsrisiken akzeptiert, als zusätzliche Liquiditätsrisiken durch asymmetrische Zinssatz-Sicherungsgeschäfte zu legen. MarktpreisrisikoDem Risiko aus schwankenden Marktpreisen, insbesondere auch bei der Beschaffung von Rohstoffen und Energie, begegnet der Salzgitter-Konzern durch Preis- und Lieferkontrakte. In begrenztem Maße wird auch Hedging vor allem für Erz und Kokskohle eingesetzt. Der Betrachtungszeitraum für das Hedging orientiert sich an der mittelfristigen Dreijahresplanung. Ausgehend von einer Sicherungsquote bis zum mittleren zweistelligen Bereich wird hierbei in den Folgejahren eine sinkende Tendenz verfolgt. Ein Risikogremium steuert das Risiko-Exposure in Abhängigkeit von der Markt- und Geschäftssituation und leitet geeignete Maßnahmen ein. KreditrisikoBezüglich möglicher Kreditrisiken existieren im Konzern Handlungsvorschriften sowie ein effizientes Forderungsmanagement, die sicherstellen, dass Verkäufe nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Verträge über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden nur mit Finanzinstituten guter Bonität abgeschlossen. Der Konzern hat eine Geschäftspolitik, die das Kreditrisiko im Hinblick auf die einzelnen Finanzinstitute auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Hinsichtlich der Finanzinstitute bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine wesentlichen Risikokonzentrationen. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsmanagement des Konzerns schließt eine ausreichende Reserve an flüssigen Mitteln, handelbaren Wertpapieren und die Möglichkeit zur Finanzierung durch bilaterale Kreditlinien, einen mittelfristigen Konsortialkreditrahmen sowie Kapitalmarktinstrumente ein. KapitalrisikomanagementZur Verringerung der Kapitalkosten verfolgt der Konzern das Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Um die Kapitalstruktur beizubehalten oder zu optimieren, obliegt es dem Konzern, die Höhe der Dividendenzahlungen anzupassen, Kapitalrückzahlungen an die Anteilseigner zu tätigen, neue Aktien auszugeben oder Vermögenswerte zum Zwecke der Schuldenreduktion zu veräußern. Im Mittelpunkt der Unternehmenspolitik steht der Erhalt der Eigenständigkeit der Salzgitter AG. Eine Voraussetzung dafür ist die Beibehaltung einer soliden Bilanz- und Finanzstruktur, um die jederzeitige Handlungsfreiheit hinsichtlich der operativen, finanziellen und strategischen Unternehmensentwicklung des Konzerns zu sichern. Mit Blick auf den weitestgehenden Erhalt einer sehr auskömmlichen Eigenkapitalquote von 34,1% (Vorjahr 38,1%) ist uns dieses erneut gelungen. Wir halten es nach wie vor für unverzichtbar, liquide Mittel bis zur Höhe eines mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrags vorzuhalten, um bei Verschärfung des Umfelds nicht kurzfristig Geld am Kapitalmarkt aufnehmen zu müssen. Vorhandene Geldanlagen, mittelfristige bilaterale Kreditlinien, ein im Jahr 2017 erneuerter 560 Mio. € Konsortialkreditrahmen mit acht Banken, und einer Laufzeit bis Juli 2024 als nicht gezogene Backup-Linie sowie die Nutzung der Anleihemärkte stellen unseren Liquiditätsbedarf sicher. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Die Aufteilung der Umsatzerlöse stellt die Aufgliederung nach Produktgruppen dar, die nicht der Segmentberichterstattung entspricht. Die Umsatzerlöse enthalten zeitpunktbezogene Erlöse in Höhe von 7.797,3 Mio.€ (Vorjahr 7.888,1 Mio.€) sowie zeitraumbezogene Erlöse in Höhe von 750,0 Mio.€ (Vorjahr 720,2 Mio.€). Die zeitpunktbezogenen Umsätze resultieren aus dem Verkauf von Waren. Die zeitraumbezogenen Umsätze setzen sich ganz überwiegend zusammen aus bereits angearbeiteten Fertigungsaufträgen, für die ein Vertragsvermögenswert bilanziert wurde, sowie aus Erlösen für Transportleistungen im Zusammenhang mit zeitpunktbezogenen Umsätzen. Daneben werden auch andere Dienstleistungen als zeitraumbezogen klassifiziert. Die Höhe der Umsatzerlöse, die zu Beginn der Periode im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren, beträgt 284,7 Mio.€ (Vorjahr 87,8 Mio.€). Die Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die bereits in früheren Perioden erfüllt bzw. teilweise erfüllt wurden, umfassen 0,1 Mio.€ (Vorjahr 34,7 Mio.€). Fest kontrahierte Leistungsverpflichtungen, die zum Abschlussstichtag noch nicht vollständig erfüllt wurden, führen voraussichtlich zu folgender Umsatzrealisierung:
Im Vorjahr betrugen die Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr 253,2 Mio.€. Die Ermittlung des Transaktionspreises der verbleibenden Leistungsverpflichtungen erfolgt grundsätzlich in Höhe der bereits zum Bilanzstichtag fest mit Kunden kontrahierten Mengen und Leistungen, für die sowohl der Kunde eine Abnahmeverpflichtung als auch der Konzern eine Leistungsverpflichtung hat. Die zum Ende des Geschäftsjahres nicht (oder teilweise nicht) erfüllten Leistungsverpflichtungen mit einer ursprünglichen Laufzeit von höchstens einem Jahr werden, wie nach IFRS 15.121 zulässig, nicht offengelegt. (2) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 124,4 Mio.€ (Vorjahr 55,6 Mio.€) sowie aus der Bewertung von Finanzderivaten und Fremdwährungspositionen in Höhe von 34,2 Mio.€ (Vorjahr 60,5 Mio.€). Des Weiteren sind unter anderem Leasingerträge in Höhe von 5,4 Mio.€ (Vorjahr 5,3 Mio.€) sowie Zuschüsse in Höhe von 6,9 Mio.€ (Vorjahr 5,3 Mio.€) unter diesem Posten ausgewiesen. (3) Materialaufwand
(4) Personalaufwand
Im Geschäftsjahr betrug die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen im Salzgitter-Konzern 110,3 Mio.€ (Vorjahr 105,2 Mio.€). Der Dienstzeitaufwand für leistungsorientierte Pensionszusagen betrug im Geschäftsjahr 29,9 Mio.€ (Vorjahr 34,2 Mio.€).
Von den Konzernmitarbeitern entfallen 890 (Vorjahr 889) auf unseren Anteil an den gemeinschaftlichen Tätigkeiten. (5) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und SachanlagenDie planmäßigen Abschreibungen beinhalten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen und sind im Anlagespiegel dargestellt. Darüber hinaus wurden folgende außerplanmäßige Wertminderungsaufwendungen berücksichtigt:
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten erfolgte nach der Discounted-Cashflow-Methode unter Zugrundelegung eines Nachsteuer-Zinssatzes von 7,97% (Vorjahr 8,02%) für den Geschäftsbereich Technologie bzw. von 6,22% (Vorjahr 6,28%) für die übrigen Geschäftsbereiche. Basis ist die vom Management erstellte aktuelle Planung für die drei Folgejahre (Level 3 der Bewertungshierarchie). Die Planungsprämissen werden jeweils an dem aktuellen Erkenntnisstand angepasst; dem liegen allgemeine Wirtschafts- und Konjunkturdaten zugrunde, die durch eigene Einschätzungen ergänzt wurden. Hierbei werden insbesondere Grundannahmen im Bereich der Absatz- und Beschaffungspreise sowie Absatzmengen herangezogen. Der erzielbare Betrag entspricht jeweils dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Im Salzgitter-Konzern wurden insgesamt Wertminderungsaufwendungen von 196,6 Mio.€ berücksichtigt, und sind den angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der hieraus resultierenden rückläufigen Umsatzentwicklung geschuldet. Die Wertminderungsaufwendungen entfallen zum einen mit 100,0 Mio.€ auf die Salzgitter Flachstahl GmbH bei einem dazugehörigen ermittelten erzielbaren Betrag von 1.672,9 Mio.€. Darüber hinaus wurden Wertminderungen auf die Ilsenburger Grobblech GmbH von 30,0 Mio.€ sowie auf die Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH von 17,8 Mio.€ durchgeführt, und stehen einem erzielbaren Betrag von 197,5 Mio.€ und - 34,3 Mio.€ gegenüber. Ferner sind im Geschäftsbereich Mannesmann Wertminderungen von 40,0 Mio.€ berücksichtigt, und entfallen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit der Mannesmann Precision Tubes Gruppe. Der zugrunde liegende erzielbare Betrag beträgt hierbei 201,3 Mio.€. Bei der Salzgitter Automotive Engineering Gruppe wurden Vermögenswerte in Höhe von 5,0 Mio.€ korrigiert und ein erzielbarer Betrag von 14,0 Mio.€ berechnet. Überdies wurde bei einer Dienstleistungsgesellschaft der Restbuchwert für ein aktiviertes Entwicklungsprojekt wertberichtigt, weil die Marktreife nicht zu erwarten ist. Die Aufwendungen hieraus belaufen sich auf 3,6 Mio.€. Darüber hinaus wurden bei der Salzgitter Hydroforming Verwaltungs GmbH Wertminderungen von 0,1 Mio.€ erfasst. Ebenfalls enthalten sind die folgenden Abschreibungen auf Nutzungsrechte:
Im Vorjahr wurden Abschreibungen im Rahmen des Finanzierungsleasings in Höhe von 4,9 Mio.€ unter "Technische Anlagen und Maschinen" berücksichtigt. In den Abschreibungen auf Nutzungsrechte sind zudem außerplanmäßige Wertminderungsaufwendungen von 0,8 Mio.€ auf "Technische Anlagen und Maschinen" und 0,1 Mio.€ auf "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" enthalten. (6) Sonstige betriebliche AufwendungenDieser Posten beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Fremdleistungen und Rückstellungsbildung (335,1 Mio.€; Vorjahr 318,3 Mio.€) sowie für den Vertrieb (296,1 Mio.€; Vorjahr 310,1 Mio.€). In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zudem 140,8 Mio.€ enthalten, die aus der einvernehmlichen Beendigung des Kartellverfahrens resultieren (Vorjahr 70,0 Mio.€). (7) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von -16,0 Mio.€ betreffen das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die periodenfremden Ertragsteuern betreffen latente und tatsächliche Steuern für Vorjahre. Die Verringerung der tatsächlichen Ertragsteuern auf 29,6 Mio.€ ist im Wesentlichen auf das gesunkene Konzernergebnis zurückzuführen. Insgesamt entfallen auf das Ausland tatsächliche Ertragsteuern von 23,4 Mio.€ (Vorjahr 18,1 Mio.€). Der latente Steuerertrag in Höhe von 45,6 Mio.€ ist im Wesentlichen durch die Bildung von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen, unter anderem aufgrund der Wertminderungsaufwendungen bei inländischen Konzerngesellschaften begründet. Durch die Nutzung bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge wurde der tatsächliche Steueraufwand um 0,9 Mio.€ (Vorjahr 1,4 Mio.€) gemindert. Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
Zusammensetzung der aktivierten Steuerersparnisse aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen (im In- und Ausland):
Entwicklung der aktivierten Steuerersparnisse aus zukünftig realisierbaren Verlustvorträgen:
Durch die ab 2004 in Deutschland eingeführte Mindestbesteuerung werden die steuerlichen Verlustvorträge bis zu einem Betrag von 1 Mio.€ unbeschränkt, darüber hinaus nur noch zu 60% mit dem laufenden steuerlichen Ergebnis verrechnet. Für einige Inlandsgesellschaften wurden für gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.452,5 Mio.€ (Vorjahr 1.279,6 Mio.€) sowie körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.825,3 Mio.€ (Vorjahr 1.642,4 Mio.€) keine latenten Steuern aktiviert, da aus heutiger Sicht die Möglichkeit der Nutzung als unwahrscheinlich einzuschätzen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Für ausländische nicht werthaltige Verlustvorträge in Höhe von 145,0 Mio.€ (Vorjahr 106,3 Mio.€) wurden ebenfalls keine aktiven latenten Steuern aktiviert. Davon sind 110,4 Mio.€ (Vorjahr 87,8 Mio.€) unbegrenzt, 23,3 Mio.€ (Vorjahr 15,5 Mio.€) begrenzt innerhalb der nächsten 5 Jahre und 11,3 Mio.€ (Vorjahr 3,0 Mio.€) begrenzt innerhalb der nächsten 20 Jahre nutzbar. Zusätzlich wurden für in- und ausländische Gesellschaften auf abzugsfähige temporäre Differenzen keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 99,2 Mio.€ (Vorjahr 82,4 Mio.€) gebildet. Bei Konzerngesellschaften, die im laufenden oder vorherigen Geschäftsjahr steuerliche Verluste erzielt haben, sind zum 31. Dezember 2019 aufgrund zukünftig zu erwartender steuerpflichtiger Erträge latente Steueransprüche in Höhe von 418,3 Mio.€ (Vorjahr 5,0 Mio.€) ausgewiesen, davon entfallen 411,6 Mio.€ auf den inländischen Organkreis. Es wird von der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steueransprüche ausgegangen, da in den Folgejahren eine nachhaltig positive Ertragsprognose nach dem aktuellen konjunkturellen Rückgang des Geschäfts erwartet wird. Die positiven Ertragsaussichten im Rahmen der Konjunkturzyklen werden durch die bereits eingeleiteten Restrukturierungsmaßnahmen im Berichtsjahr gestützt. Für temporäre Differenzen zwischen Nettovermögen und steuerlichem Buchwert von Konzernunternehmen der SZAG in Höhe von 20,4 Mio.€ (Vorjahr 19,9 Mio.€) wurden keine latenten Steuerverbindlichkeiten gebildet, da eine Umkehr der temporären Differenzen in näherer Zukunft nicht zu erwarten ist. Überleitung vom erwarteten zum ausgewiesenen Ertragsteueraufwand (+) bzw. -ertrag (-):
Der ausgewiesene Ertragsteuerertrag von 16,0 Mio.€ weicht gegenüber dem erwarteten Ertragsteuerertrag von 79,5 Mio.€ um insgesamt 63,5 Mio.€ ab. Dies resultiert im Wesentlichen aus der steuerlichen Nichtabziehbarkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren und der Neueinschätzung aktivierter Vorteile sowie der Nichtaktivierung latenter Steuern. Dem stehen insbesondere steuerfreie Erträge gegenüber. (8) Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 als Quotient aus dem auf die Aktionäre der SZAG entfallenden Konzernergebnis und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Inhaberstückaktien ermittelt. Eine Verwässerung würde dann eintreten, wenn das Ergebnis je Aktie durch die Ausgabe potenzieller Aktien aus Wandelrechten vermindert wird. Derartige Rechte waren am Bilanzstichtag aus einer Wandelanleihe vorhanden. Jedoch ergibt sich bei deren Berücksichtigung keine Verringerung des Periodenergebnisses je Aktie, wodurch diese Wandelrechte zu keiner Verwässerung führen.
Erläuterungen zur BilanzLangfristige Vermögenswerte(9) Immaterielle VermögenswerteDie gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Berichtszeitraum 97,9 Mio.€ (Vorjahr 100,3 Mio.€) einschließlich 10,4 Mio.€ (Vorjahr 10,8 Mio.€) für Externe. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beinhalten keine Aufwendungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. (10) SachanlagenDie nachstehende Tabelle zeigt die separat dargestellten Nutzungsrechte an Vermögenswerten, die im Rahmen eines Leasingvertrags im Anlagevermögen bilanziert sind:
Im Vorjahr wurden Vermögenswerte im Rahmen des Finanzierungsleasings in Hohe von 25,4 Mio.€ unter "Technische Anlagen und Maschinen" bilanziert. Die Zugänge aus den bilanzierten Nutzungsrechten gliedern sich nach den nachfolgenden Anlagenklassen:
Der Salzgitter-Konzern mietet insbesondere Vermögenswerte aus den Bereichen Hallen- und Produktionsflächen sowie Büroflächen, die unter der Anlagenklasse "Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" erfasst werden. Die Position wird im Besonderen durch einen langfristigen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von über 15 Jahren bestimmt. Eine Verlängerungsoption liegt dem Vertrag nicht zugrunde. Unter den technischen Anlagen und Maschinen werden im Wesentlichen gemietete Loks und Güterwaggons ausgewiesen, während in den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend der Fuhrpark berücksichtigt wird. Unter dem Fuhrpark werden ganz überwiegend Gabelstapler und Fahrzeuge angemietet. Die Eigentums- und Verfügungsbeschränkungen haben sich aufgrund von Fremdfinanzierungsbedingungen im Ausland auf 1,2 Mio.€ vermindert (Vorjahr 4,0 Mio.€). Öffentliche Zuwendungen in Höhe von 1,2 Mio.€ (Vorjahr 0,9 Mio.€) wurden von den Anschaffungskosten der Sachanlagen abgesetzt. Die im Zusammenhang mit den öffentlichen Beihilfen stehenden Bedingungen werden zum Stichtag erfüllt. In den Positionen "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" sind Vorauszahlungen in Höhe von 8,5 Mio.€ (Vorjahr 8,0 Mio.€) enthalten. Bei einem Operating-Leasingverhältnis wird im Salzgitter-Konzern das Leasingobjekt als Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen ausgewiesen. Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen können den nachfolgenden Übersichten entnommen werden:
Für weitergehende Erläuterungen zu den Leasingerträgen verweisen wir auf Ziffer (18) -> "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte". (11) Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienBei den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien handelt es sich um unbebaute und bebaute Grundstücke, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht zu Produktions- oder Verwaltungszwecken gehalten werden. Im Berichtszeitraum sind Mieterträge von 8,4 Mio.€ (Vorjahr 5,0 Mio.€) angefallen. Die direkten betrieblichen Aufwendungen betrugen 6,3 Mio.€ (Vorjahr 5,4 Mio.€) und sind im Wesentlichen für Objekte angefallen, für die im Berichtsjahr Mieteinnahmen erzielt wurden. Zum 31. Dezember 2019 beträgt der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 91,3 Mio.€ (Vorjahr 90,1 Mio.€); wesentliche Wertminderungseinflüsse sind nicht bekannt. Dieser beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode bzw. mittels Vergleich mit aktuellen Marktwerten vergleichbarer Immobilien ermittelt. Als Inputfaktoren sind unter anderem die erwarteten Mieterträge, mögliche Leerstandskosten sowie Instandhaltungskosten in die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte eingeflossen. Die beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden turnusgemäß von externen Gutachtern bewertet. Die Wertermittlung basiert auf einer alternativen Potenzialnutzung, der sogegannten Highest-and-Best-Use-Methode gemäß IFRS 13, und ist der Fair-Value-Hierarchie Level 3 einzuordnen. (12) Finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen Ausleihungen entfallen im Wesentlichen auf ein anteilig konsolidiertes Unternehmen. (13) Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen
Die Anteilsveränderungen enthalten Zugänge aus dem Erwerb von Anteilen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen. Die erfolgswirksamen Anpassungen im Rahmen der Equity Methode enthalten in Höhe von 31,4 Mio.€ einen Anpassungseffekt aus dem erstmaligen Einbezug des Konzernabschlusses der Borusan Mannesmann Boru Yatirim Holding A.S. anstelle des Einzelabschlusses dieser assoziierten Gesellschaft. Die Konsolidierungskreisveränderungen aus dem Vorjahr enthalten die Effekte aus der Erstkonsolidierung zweier bisher aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierter Gesellschaften. Der beizulegende Zeitwert des Anteils an der Aurubis AG beträgt 738,0 Mio.€ (Vorjahr 495,5 Mio.€). Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Buchwertes (Value-in-Use-Modell) ergab keinen Abschreibungsbedarf. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen stellen sich wie folgt dar (100%-Werte):
Weitere zusammenfassende Finanzinformationen für Gemeinschaftsunternehmen:
(14) Latente Ertragsteueransprüche und latente ErtragsteuerschuldenSofern die Realisierung von Steuervorteilen als wahrscheinlich gilt, besteht eine Aktivierungspflicht. Eine Verrechnung ist nur möglich, wenn die aktiven und passiven latenten Steuern fristenkongruent gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen. Nach Saldierung ergeben sich für das Geschäftsjahr 2019 folgende latente Steueransprüche und Steuerschulden:
Kurzfristige Vermögenswerte(15) Vorräte
Im Berichtszeitraum erfolgten Zuschreibungen in Höhe von 2,0 Mio.€ (Vorjahr 1,5 Mio.€). Wertminderungen von Vorräten wurden in Höhe von 67,6 Mio.€ (Vorjahr 46,4 Mio.€) als Aufwand erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte beträgt 686,0 Mio.€ (Vorjahr 454,3 Mio.€). (16) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenFür Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in Höhe von 125,3 Mio.€ (Vorjahr 142,7 Mio.€) Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Diese entfallen auf die Forfaitierung und das Factoring von Forderungen. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf Ziffer (29) -> "Kurzfristige Finanzschulden". (17) VertragsvermögenswerteDer Saldo der Vertragsvermögenswerte erhöhte sich innerhalb der Berichtsperiode von 175,2 Mio.€ auf 186,3 Mio.€. Der Anstieg betrifft fast ausschließlich die technischen Anlagen und Maschinen im Geschäftsbereich Technologie. (18) Sonstige Forderungen und VermögenswerteUnter dem Posten "Sonstige Forderungen und Vermögenswerte" werden eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der konsolidierten Unternehmen ausgewiesen. Im Vorjahr enthält dieser Posten auch Zertifikate zur kurzfristigen Geldanlage. Für sonstige Forderungen bestehen in Höhe von 2,6 Mio.€ (Vorjahr 2,6 Mio.€) Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen. Der Konzern vermietet unter Operating-Leasingverhältnissen als Leasinggeber im Wesentlichen gewerblich genutzte Immobilien. Die künftigen Mindestmieterträge aus diesen Verträgen betragen:
In der Gewinn und Verlustrechnung sind Leasingerträge des laufenden Jahres von 2,3 Mio.€ (Vorjahr 1,6 Mio.€) enthalten. (19) Ertragsteuererstattungsansprüche und ErtragsteuerschuldenDie zum 31. Dezember 2019 bestehenden Ertragsteuererstattungsansprüche in Höhe von 22,6 Mio.€ (Vorjahr 24,6 Mio.€) betreffen unter anderem Kapitalertragsteuerforderungen inländischer Konzerngesellschaften. Dem stehen langfristige Ertragsteuerschulden in Höhe von 36,6 Mio.€ (Vorjahr 36,9 Mio.€) sowie kurzfristige Ertragsteuerschulden in Höhe von 8,6 Mio.€ (Vorjahr 37,0 Mio.€) gegenüber. Erstattungsansprüche werden mit Steuerschulden saldiert, wenn ein einklagbares Recht, die bilanzierten Beträge gegeneinander aufzurechnen, besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis herbeigeführt werden soll. Voraussetzung hierfür ist, dass Steuererstattungsanspruch und Steuerschuld gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und die Steuerbehörde eine Verrechnung gestattet. (20) WertpapiereUnter den Wertpapieren werden Fonds zur kurzfristigen Geldanlage im Gesamtbetrag von 50,9 Mio.€ (Vorjahr 67,4 Mio.€) ausgewiesen. Die hier ausgewiesenen Geldanlagen haben eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten. (21) Finanzmittel
Eigenkapital(22) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt unverändert nach Verrechnung mit dem rechnerischen Wert eigener Anteile 145.453.745,98€, was insgesamt 54.087.300 Stückaktien entspricht. Der auf die einzelne auf den Inhaber lautende Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,69€ je Aktie. Die ausgegebenen Anteile sind voll eingezahlt. Die Salzgitter Aktiengesellschaft hielt am Bilanzstichtag unverändert 6.009.700 eigene Aktien. Auf sie entfallen unverändert 16.161.527,33€ (= 10,00%) des Grundkapitals. Sämtliche dieser Aktien sind gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben worden (2.487.355 Stück Ermächtigung vom 26. Mai 2004, 462.970 Stück Ermächtigung vom 8. Juni 2006, 2.809.312 Stück Ermächtigung vom 21. Mai 2008, 35.600 Stück Ermächtigung vom 27. Mai 2009 und 214.463 Stück Ermächtigung vom 8. Juni 2010), um sie - insbesondere für künftige Akquisitionen - zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder zur Abgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens verwenden zu können. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2022 um bis zu 80.807.636,65€ durch Ausgabe von bis zu 30.048.500 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei darf das Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zusammengerechnet jedoch nur um bis zu 32.323.054,66€ (20% des Grundkapitals) durch Ausgabe von bis zu 12.019.400 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Die 20%-Grenze verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten aus Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und / oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente beziehen, die seit dem 1. Juni 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Der Vorstand kann des Weiteren mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Mai 2022 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1 Mrd. € begeben und den Inhabern der jeweiligen Teilschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 26.000.093 Stück (Bedingtes Kapital 2017) gewähren. Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen, mit denen Wandlungsrechte auf Aktien verbunden sind, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, ausgeschlossen werden. Eine Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf dabei nur erfolgen, soweit seit dem 1. Juni 2017 noch nicht Aktien mit einem Anteil von 20% des Grundkapitals aus dem genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Aktien aus dem genehmigtem Kapital sind seit dem 1. Juni 2017 bis zum Bilanzstichtag nicht ausgegeben worden. Am 5. Juni 2015 ist eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 167.900.000€ unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Wandlungsrechten auf derzeit bis zu 3.610.263 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben worden. Der Gesamtnennwert der von der Gesellschaft begebenen Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung war am Bilanzstichtag unverändert. Die Teilschuldverschreibungen verbriefen neben dem Rückzahlungsanspruch ein Recht auf Wandlung in Aktien der Gesellschaft zum derzeit maßgeblichen Wandlungspreis von 46,5063€ / Aktie, ausübbar bis zum 26. Mai 2022. Der bis zum frühestmöglichen Wandlungszeitpunkt (25. Juli 2015) entstandene sichere, unentziehbare Vorteil von 536.757,63€ aus der Unverzinslichkeit der im Geschäftsjahr 2015 emittierten Wandelanleihe wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 27. Mai 2020 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben und zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. (23) KapitalrücklageVon der Kapitalrücklage in Höhe von 257,0 Mio.€ (Vorjahr 257,0 Mio.€) entfallen 115,2 Mio.€ auf ein anlässlich einer Kapitalerhöhung am 1. Oktober 1970 eingebrachtes Agio sowie 7,9 Mio.€ auf zwei aus der Ausübung von Optionsschuldverschreibungen der Jahre 2004 und 2005 eingebrachte Agios. Im Rahmen der Entflechtungsvereinbarung wurden der Salzgitter AG von der Preussag AG Vermögenswerte von jeweils 0,51€ verkauft. Diese Vermögenswerte wurden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren beizulegenden Werten (49,2 Mio.€) bilanziert und die Differenzbeträge in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Wert der Eigenkapitalkomponente der am 6. Oktober 2009 begebenen und inzwischen abgelösten Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 296.450.000€ beläuft sich auf 54,4 Mio.€. Der Wert der Eigenkapitalkomponente der am 5. Juni 2015 begebenen Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 167.900.000€ beläuft sich auf 18,3 Mio.€. Der Betrag der Transaktionskosten, der als Abzug vom Eigenkapital bilanziert wurde, beträgt dabei 0,2 Mio.€. Die anderen Zuzahlungen von Gesellschaftern aus dem Jahr 1995 betragen 12,0 Mio.€. (24) BilanzgewinnFür Ausschüttungen an die Aktionäre der Salzgitter AG ist gemäß deutschem Handelsrecht das Ergebnis des deutschen handelsrechtlichen Jahresabschlusses der Salzgitter AG maßgeblich. Im Salzgitter-Konzernjahresabschluss wird der Bilanzgewinn in gleicher Höhe wie im Abschluss der Salzgitter AG ausgewiesen. Die Überleitung vom Konzernjahresergebnis zum Bilanzgewinn der Salzgitter AG ist in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Der Hauptversammlung der Salzgitter AG wird vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2019 eine Dividende von 0,20€ je Aktie aus dem Bilanzgewinn der Salzgitter AG auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Für das Vorjahr betrug die Dividende 0,55€ je Aktie. Bezogen auf den Xetra-Schlusskurs der Salzgitter-Aktie am 31. Dezember 2019 von 19,76€ errechnet sich eine Dividendenrendite von 1,0% (Vorjahr 2,2%). Sofern die Gesellschaft am Tag der Hauptversammlung eigene Anteile hält, werden die Gewinnverwendungsvorschläge in der Versammlung dementsprechend angepasst, da eigene Anteile nicht gewinnberechtigt sind. (25) Weitere Angaben zum EigenkapitalAngaben zum Bestehen einer Beteiligung / Stimmrechtsmitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG: Zum Bilanzstichtag 2019 bestehen Beteiligungen an der Salzgitter AG, die nach § 33 Abs. 1 WpHG (§ 21 Abs. 1 WpHG a. F.) mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG (§ 26 Abs. 1 WpHG a. F.) veröffentlicht worden sind: Die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, Deutschland, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 25,5% der Stimmrechte an der Salzgitter AG zustehen. Zusätzlich dazu hat uns das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, Hannover, mitgeteilt, dass ihm diese 25,5% der Stimmrechte an der Salzgitter AG zustehen. Diese gesamten Stimmrechte seien dem Land Niedersachsen nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG a. F. zuzurechnen. Hierzu wird angemerkt, dass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Gesamtzahl der Aktien der Salzgitter AG die vorgenannte Anzahl der Stimmrechte gegenwärtig einem Stimmrechtsanteil von 26,48% entspricht. Die Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, hat am 8. Juli 2010 in Bezug auf eigene Aktien gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 WpHG a. F. in Verbindung mit § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG a. F. bekannt gegeben, dass ihr Besitz an eigenen Aktien am 6. Juli 2010 die Schwelle von 10% erreicht hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils in Bezug auf eigene Aktien beträgt 10,000%. Die Salzgitter AG besitzt derzeit 6.009.700 eigene Aktien. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 10,000%. Die BlackRock, Inc., Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 31. Mai 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 24. Mai 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,85% (das entspricht 1.710.694 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 2,85% der Stimmrechte (das entspricht 1.710.694 Stimmrechten) der BlackRock, Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die BlackRock, Inc. hat angegeben, dass sie hinsichtlich weiterer 0,74% Inhaber von Instrumenten nach § 38 WpHG ist, von denen 0,13% (das entspricht 76.541 Stimmrechten) als Instrumente nach § 38 Abs. 1 WpHG und 0,61% (das entspricht 369.233 Stimmrechten) als Instrumente nach § 38 Abs. 2 WpHG einzuordnen sind. Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 21. September 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 27. August 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,40% (das entspricht 2.045.932 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,40% der Stimmrechte (das entspricht 2.045.932 Stimmrechten) der Dimensional Holdings Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nach dem Bilanzstichtag hat uns die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Januar 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 6. Januar 2020 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,96% (das entspricht 1.781.642 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 2,96% der Stimmrechte (das entspricht 1.781.642 Stimmrechten) der Dimensional Holdings Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Ferner hat uns nach dem Bilanzstichtag Herr Richard Penza gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 22. Februar 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 1.810.376 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 1.810.376 Stimmrechten) der Penza Investment Management, LCC gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nach dem Bilanzstichtag hat uns Herr Richard Penza des Weiteren gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 4. Februar 2020 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,07% (das entspricht 3.046.579 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 5,07% der Stimmrechte (das entspricht 3.046.579 Stimmrechten) der Penza Investment Management, LCC gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Langfristige Schulden(26) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenIm Inland existieren Kollektiv- und Einzelzusagen in Form von unmittelbaren Direktzusagen des Arbeitgebers. Der weit überwiegende Teil der Mitarbeiter in den inländischen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns erhält eine Altersversorgung auf Basis einer im Dezember 2006 abgeschlossenen Konzernbetriebsvereinbarung ("Salzgitter-Rente"). Im Rahmen dieser kollektiven Versorgungszusage bringt der Arbeitgeber jährlich einen festen Prozentsatz des versorgungsfähigen Jahreseinkommens als Versorgungsbeitrag in das individuelle Versorgungskonto des Mitarbeiters ein. Die Höhe des sich daraus ergebenden Versorgungsbausteins richtet sich nach dem Alter des Mitarbeiters im jeweiligen Beitragsjahr. Im Leistungsfall steht dem Mitarbeiter bzw. seinen Hinterbliebenen eine monatliche Rente zu, ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Die vor dem Inkrafttreten der Konzernbetriebsvereinbarung gewährten Versorgungszusagen sahen in der Regel eine Rentenleistung in Abhängigkeit von den Einkommensverhältnissen bei Ausscheiden bzw. bei Eintritt des Leistungsfalls vor (sog. endgehaltsbezogene Zusagen). Diese Ansprüche wurden im Geltungsbereich der Konzernbetriebsvereinbarung abgelöst und durch Überleitungsregelungen in die Salzgitter-Rente überführt. Des Weiteren können die Mitarbeiter Teile ihres Bruttoentgelts in Altersversorgungsleistungen in Form eines Einmalbetrages umwandeln (Entgeltumwandlung). Die im Rahmen der Entgeltumwandlungszusage angesammelten Beträge werden in Fondsanteile investiert. Im Leistungsfall erhält der Mitarbeiter die von den Fondsanteilen erwirtschafteten Erträge, mindestens jedoch seine umgewandelten Beiträge zuzüglich einer garantierten Mindestverzinsung (sog. wertpapierbasierte Zusage). Für leitende Mitarbeiter der Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns bestehen Einzelzusagen im Wesentlichen aufgrund der Leistungsordnungen des Essener Verbandes. Entsprechend dieser Versorgungsordnungen werden die Anwärter in Abhängigkeit von ihrer Position im Unternehmen einer bestimmten Leistungsgruppe zugewiesen. Der maximale Anspruch der jeweiligen Leistungsgruppe ist in der Regel nach 25 Jahren erreicht und wird ratierlich erdient. Im Leistungsfall wird dem Mitarbeiter bzw. seinen Hinterbliebenen eine Rentenleistung ohne Kapitaloption gewährt. Im Rahmen des Neuabschlusses der Vorstandsverträge wurden die bisherigen "leistungsorientierten" Zusagen an die Vorstandsmitglieder Becker und Kieckbusch zum 31. Dezember 2018 eingefroren und für die Dienstzeit ab dem 01. Januar 2019 von "beitragsorientierten" Zusagen abgelöst. Diese sehen feste jährliche Versorgungsbeiträge vor. Die im Rahmen der Zusage angesammelten Beträge werden in Fondsanteile investiert. Im Leistungsfall erhält der Vorstand den Fondserlös, mindestens jedoch die Beiträge zuzüglich einer garantierten Mindestverzinsung (sog. wertpapierbasierte Zusage). Die Auszahlung erfolgt als Einmal-Kapital oder gegebenenfalls in 10 Jahres-Raten. Die Rentenleistungen an die Empfänger aufgrund von Kollektivzusagen werden entsprechend § 16 BetrAVG alle drei Jahre überprüft und im Falle einer Pflicht zur Anpassung an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Im Bereich der Einzelzusagen wird die Leistungsanpassung jährlich durch den Essener Verband festgelegt und von der Gesellschaft unverändert übernommen. Aufgrund des lediglich unbedeutenden Planvermögens wird auf eine Asset-Liability-Matching-Strategie verzichtet. Die voraussichtlichen Liquiditätsabflüsse werden im Rahmen der rollierenden Unternehmensplanung bewertet und bei der Cashflow-Planung des Konzerns berücksichtigt. In den ausländischen Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns existieren nur in unwesentlicher Höhe Versorgungszusagen, die zu geringen Teilen durch Planvermögen gedeckt sind (i.W. Versicherungen). Darüber hinaus hat eine Gesellschaft des Salzgitter-Konzerns im Zusammenhang mit ihren Pensionsverpflichtungen einen Erstattungsanspruch gegenüber der öffentlichen Hand. Der Barwert dieses Anspruchs wird unter den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten ausgewiesen. Im Konzernabschluss erfasste Werte im Zusammenhang mit Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen: Bilanz
Sonstiges Ergebnis
Die Netto-Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2019 ermittelt sich wie folgt:
Das Planvermögen zum 31. Dezember 2019 entfällt im Wesentlichen auf Investmentfonds (62,8 Mio.€) und sonstige Eigenkapitalinstrumente (1,7 Mio.€), deren Zeitwerte zum Stichtag an einem aktiven Markt ermittelt wurden. Daneben besteht das Planvermögen aus Versicherungsverträgen (1,1 Mio.€), deren Zeitwerte nicht an einem aktiven Markt ermittelt wurden. Die Netto-Pensionsverpflichtung zum 31. Dezember 2018 ermittelte sich wie folgt:
Der Verpflichtungsbarwert kann wie folgt aufgeteilt werden:
Die Sensitivität des Verpflichtungsbarwertes stellt sich wie folgt dar:
Analog zur Ermittlung des bilanzierten Verpflichtungsbarwertes erfolgt die Ermittlung der Sensitivität dieses Wertes. Dabei wird jeweils eine Annahme verändert, während die übrigen Annahmen unverändert bleiben. Mögliche Abhängigkeiten zwischen den Annahmen werden nicht berücksichtigt. In den nächsten 20 Jahren sind voraussichtlich folgende Rentenzahlungen zu leisten:
Die Duration des Verpflichtungsbarwertes nach Macaulay beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 15,88 Jahre. (27) Sonstige RückstellungenIn der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen und der sonstigen langfristigen Rückstellungen dargestellt:
Die unter den Personalrückstellungen ausgewiesenen Jubiläumsrückstellungen haben eine Duration von zehn Jahren. Bezüglich der Erläuterungen zur anteilsbasierten Vergütung nach IFRS 2 wird auf die Erläuterungen unter Ziffer (41) -> "Angaben zur Vergütung des Vorstandes, Aufsichtsrates und anderer Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen" verwiesen. Rückstellungen für betriebstypische Risiken werden insbesondere für Deponieverpflichtungen gebildet, sie haben eine Duration von 18 Jahren. Die Rückstellungen für übrige Risiken enthalten Vorsorgen für Preisnachlässe / Reklamationen, Prozessrisiken, Gewährleistungen und Risiken aus schwebenden Geschäften. Die Restrukturierungsaufwendungen des Jahres belaufen sich insgesamt auf 62,3 Mio.€, wovon 61,4 Mio.€ durch die Rückstellungszuführung begründet sind, 0,9 Mio.€ wurden als laufende Aufwendungen für Restrukturierung berücksichtigt. (28) Langfristige Finanzschulden
Der Abgang der Anleihen resultiert aus einer restlaufzeitbedingten Umgliederung zwischen lang- und kurzfristigen Finanzschulden. Mit der Erstanwendung des IFRS 16 wurden erstmalig Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen erfasst. Im Vorjahr wurden nur Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen berücksichtigt. Die unter den langfristigen Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen ergeben sich aus den folgenden Tabellen:
Für weitergehende Erläuterungen zu den bilanzierten Vermögenswerten aus der Leasingbilanzierung verweisen wir auf Ziffer (10) -> "Sachanlagen". Kurzfristige Schulden(29) Kurzfristige Finanzschulden
Der Zugang der Anleihen resultiert aus einer restlaufzeitbedingten Umgliederung zwischen lang- und kurzfristigen Finanzschulden. Für die am 5. Juni 2015 begebenen Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 167.900.000€ betrug die Fremdkapitalkomponente 148,0 Mio.€. Die Werte der Eigenkapital- und Fremdkapitalkomponente wurden zum Ausgabedatum der Wandelschuldverschreibungen bestimmt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Anteile dieser Wandelschuldverschreibung in Höhe von 17,0 Mio. € nominal am Markt zurückgekauft. Gesellschaften im In- und Ausland haben konzernfremde Außenfinanzierungen vorgenommen. Die daraus folgenden Verbindlichkeiten aus Factoring werden durch Lieferungen und Leistungen besichert. Das Ausfallrisiko und das Spätzahlungsrisiko hinsichtlich der verkauften Forderungen liegen weiter bei den Gesellschaften. Die Forderungen werden weiterhin vollständig bei den Gesellschaften bilanziert. Die erhaltenen Mittel werden als Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Buchwert der Forderungen und Verbindlichkeiten entspricht aufgrund der kurzfristigen Laufzeiten dem beizulegenden Zeitwert. Die Forderungen werden an die Bank abgetreten. Für verkaufte Forderungen in Höhe von 84,8 Mio.€ steht dem Forderungskäufer das Recht zu, die übertragenen Forderungen an Dritte zu übertragen, wobei die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht beeinträchtigt werden dürfen. Mit der Erstanwendung des IFRS 16 wurden erstmalig Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen erfasst. Im Vorjahr wurden nur Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen berücksichtigt. Die unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
Für weitergehende Erläuterungen zu den bilanzierten Vermögenswerten aus der Leasingbilanzierung verweisen wir auf Ziffer (10) -> "Sachanlagen". (30) VertragsverbindlichkeitenDer Saldo der Vertragsverbindlichkeiten nahm innerhalb der Berichtsperiode von 250,2 Mio.€ auf 200,7 Mio.€ ab. Der Rückgang betrifft überwiegend die technischen Anlagen und Maschinen im Geschäftsbereich Technologie. (31) Sonstige Verbindlichkeiten
Neben den durch Forderungen gesicherten Verbindlichkeiten aus Factoring sind 37,8 Mio.€ (Vorjahr 34,5 Mio.€) durch Grundpfandrechte gesichert. In den "Übrigen Verbindlichkeiten" werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit der einvernehmlichen Beendigung des Kartellverfahrens ausgewiesen (210,8 Mio.€). Ansonsten enthält dieser Posten eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der konsolidierten Unternehmen. (32) Haftungsverhältnisse und EventualverbindlichkeitenHaftungsverhältnisse sind bestehende Besicherungszusagen für fremde Verbindlichkeiten, bei denen jedoch mit einer Inanspruchnahme nicht gerechnet wird. Die Höhe dieser zum Bilanzstichtag valutierten Zusagen beträgt 23,9 Mio.€ (Vorjahr 16,1 Mio.€). Unter Berücksichtigung individueller Risikobeurteilungen sowie der tatsächlichen vertraglichen Verpflichtungen am Bilanzstichtag bestehen innerhalb der Haftungsverhältnisse Bürgschaften und Garantien mit insgesamt 11,3 Mio.€ (Vorjahr 8,5 Mio.€). Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme ist aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit als gering einzuschätzen. Eventualverbindlichkeiten sind eigene Verbindlichkeiten mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit für einen möglichen Ressourcenabfluss kleiner 50% und nicht gänzlich unwahrscheinlich. Im Jahr 2016 ist durch den Bundesfinanzhof ein Urteil zur sogenannten Wertpapier-Leihe ergangen, auf das der Salzgitter-Konzern bereits zum 31. Dezember 2016 bilanziell reagiert hat. Im Laufe des Jahres 2017 hat sich die Rechtsauffassung hinsichtlich der Sachverhalte bei der Salzgitter AG dahingehend konkretisiert, dass bei den bereits vollumfänglich erfassten Risiken nun mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Darüber hinaus ergeben sich Rechtsunsicherheiten bezüglich der möglichen Rückzahlung von angerechneten Kapitalertragsteuerbeträgen in Höhe von 102,4 Mio.€ (einschließlich Zinsen), deren Inanspruchnahme als unwahrscheinlich angesehen wird. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit Frühjahr 2014 gegen Verantwortliche verschiedener Konzernunternehmen wegen des Verdachts steuerlich unzulässiger Rückstellungen und Aufwendungen. Die Verfahren wurden im Berichtsjahr bis auf eine Gesellschaft abgeschlossen und eingestellt. Das Ermittlungsverfahren einer Gesellschaft dauert an. Der Salzgitter-Konzern kooperiert uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden und hat externe Rechtsanwälte mit der Durchführung einer umfassenden Untersuchung der Angelegenheit beauftragt. Wir sind der Auffassung, mit den betreffenden Steuererklärungen den gesetzlichen Vorschriften gefolgt zu sein. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnislage und unter Würdigung der Gesamtumstände ist eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich. An weiteren laufenden oder absehbaren Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage haben könnten, ist die Salzgitter AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften nicht beteiligt. (33) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die übrigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen langfristige Abnahmeverpflichtungen der Gesellschaften der Geschäftsbereiche Flachstahl und Mannesmann für die Sicherstellung des Vormaterialbezugs für Rohstoffe und Seefrachten. In den Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen sind auch die nicht aktivierten Leasingverträge enthalten, die im Rahmen der Anwendungserleichterungen weiterhin in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Darüber hinaus werden auch künftige Leasingverhältnisse berücksichtigt, die der Salzgitter-Konzern bereits eingegangen ist, deren Bereitstellungsdatum aber nach dem Bilanzstichtag liegt. Insgesamt entfallen 2,9 Mio.€ auf Leasingverpflichtungen; sie sind im Wesentlichen auf nicht aktivierte geringwertige sowie künftige Leasingverhältnisse zurückzuführen. Die im Geschäftsjahr berücksichtigen Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen von 8,4 Mio.€ sind insbesondere auf die Erleichterungsvorschrift zurückzuführen, wonach im Zeitpunkt der Erstanwendung Leasingverträge, deren Leasinglaufzeit vor dem 1. Januar 2020 endet, unabhängig von dem Startdatum des Leasingvertrags als kurzfristige Leasingverhältnisse klassifiziert und als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Infolgedessen sind keine wesentlichen Leasingverpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen berücksichtigt. Der Konzern hat insbesondere Leasingverträge im Bereich Immobilien und Grundstücke, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten, und prognostiziert potenzielle zukünftige Leasingzahlungen nach dem Ausübungszeitpunkt, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossen sind, von 7,6 Mio.€. Der Rückgang der Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen resultiert im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aus der geänderten Bilanzierung für Leasingverhältnisse nach IFRS 16. (34) FinanzinstrumenteFür hochwahrscheinlich erwartete Beschaffungsgeschäfte können im Rahmen von Cashflow Hedges abgrenzbare Risikokomponenten als Grundgeschäfte für die Bilanzierung als Hedge Accounting designiert werden. Im Salzgitter-Konzern wird diese Möglichkeit genutzt. Die Sicherungs- und Grundgeschäfte sowie das Management der Risiken werden im Verlauf dieses Kapitels beschrieben. Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden in einem separaten Portfolio Beteiligungen zur Erzielung von Dividendenerträgen gehalten. Diese Eigenkapitalinvestments stellen Investitionen dar, die der Konzern langfristig hält. Der Salzgitter-Konzern hat diese Investitionen in Eigenkapitalinstrumente als "Fair Value through other comprehensive income" designiert. Die kumulierte Rücklage aus Zeitwertänderungen im Zusammenhang mit diesen Investitionen wird niemals erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. In der Position "Wertpapiere" werden ausschließlich Fondsanteile ausgewiesen, die zur Geldanlage gehalten werden. Diese Fondsanteile wurden zum "Fair Value through profit and loss" klassifiziert, da die Zahlungsströme aus diesen Fondsanteilen nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Sicherungsgeschäfte außerhalb des Hedge Accounting werden zum "Fair Value through profit and loss" klassifiziert, da die Zahlungsströme aus diesen Geschäften nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Kategorien und beizulegende Zeitwerte (Fair Values) von FinanzinstrumentenZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 ergibt sich folgende Überleitung der Bilanzpositionen auf die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung der Bilanzpositionen auf die verschiedenen Kategorien von Finanzinstrumenten:
Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte (Fair Values) von FinanzinstrumentenForderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Finanzmittel verfügen größtenteils über kurze Restlaufzeiten, weshalb deren Buchwerte zum Abschlussstichtag dem Fair Value entsprechen. Zur Ermittlung des Fair Values von Derivaten verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzielle Vermögenswerte - Ansatz und Bewertung" im Kapitel -> "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Der Buchwert der derivativen Finanzinstrumente entspricht dem Marktwert. Die Wertpapiere sind börsennotiert und werden auf Grundlage des Börsenkurses zum Bilanzstichtag erfolgswirksam bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, somit stellen die bilanzierten Werte die Fair Values dar. Die Ermittlung der Fair-Value-Angaben für nicht zum Fair Value bilanzierte finanzielle Vermögenswerte und Schulden sowie für Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen erfolgt grundsätzlich durch die Diskontierung zukünftiger Zahlungsströme. Hierbei findet ein laufzeitabhängiger Zinssatz Anwendung, der den risikolosen Zinssatz und das Adressenausfallrisiko der Gegenpartei bzw. das über eine Peergroup abgeleitete Adressenausfallrisiko des Salzgitter-Konzerns widerspiegelt. Die Berechnungsparameter basieren auf Daten aus direkt und indirekt beobachtbaren Inputfaktoren. Die Fair-Value-Angaben in der Spalte "Fair Value" in der obigen Tabelle sind somit insgesamt Level 2 zuzuordnen. Weitere Informationen zur Fair Value Hierarchie sowie zur Kategorisierung der Finanzinstrumente im Hedge Accounting sind im Folgenden in den Erläuterungen zu der Fair Value Hierarchie zu finden. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet der Konzern soweit möglich am Markt beobachtbare Daten. Auf Basis der in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte unterschiedlichen Leveln der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Level 1: notierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden. Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt (aus der Ableitung von Preisen) beobachten lassen. Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Falls die für die Bestimmung des Fair Values verwendeten Inputfaktoren nicht nur einem Level zugeordnet werden können, erfolgt die Zuordnung in ihrer Gesamtheit insgesamt in dem Level, der dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Die Marktwerte wurden grundsätzlich auf Basis der Verhältnisse am Bilanzstichtag ermittelt, und zwar zu den Werten, zu denen die betreffenden derivativen Finanzgeschäfte gehandelt bzw. notiert wurden, ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Der zu bilanzierende Zeitwert der Derivate ergibt sich aus der Bewertung des gesicherten Fremdwährungsbetrages bzw. Warenpreises mit der Kursdifferenz zwischen dem Kurs bei Abschluss des Termingeschäfts und dem Terminkurs am Bilanzstichtag; dieser Betrag wird entsprechend der Restlaufzeit auf den Bilanzstichtag abgezinst. Fair-Value-Ermittlung:
Bei den finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, handelt es sich ausschließlich um langfristig gehaltene Anteile an Gesellschaften, auf die der Salzgitter-Konzern keinen maßgeblichen Einfluss ausüben kann. Die gewählte Bewertung über das sonstige Ergebnis ohne nachträgliche Umklassifizierung in die Gewinn- und Verlustrechnung wird für angemessen betrachtet, da für die Beteiligungen keine kurzfristigen Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Die im Geschäftsjahr erfassten Dividenden aus diesen Finanzinvestitionen resultieren ausschließlich aus Eigenkapitalinstrumenten, die auch noch am Abschlussstichtag vom Salzgitter-Konzern gehalten werden. Die Dividendenerträge sind im Beteiligungsergebnis des Konzerns erfasst. Zudem wirkte die erfolgsneutrale Folgebewertung von den gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten mit 3,1 Mio.€ wertmindernd (Vorjahr 23,1 Mio.€ werterhöhend). Der Buchwert der gesamten Finanzinvestitionen zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 sowie der Buchwert des Vorjahres sind in den Erläuterungen zu den Bilanzposten angegeben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente veräußert. Im Zusammenhang damit wurden auch keine kumulierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals übertragen. Die Marktwertermittlung für diese Eigenkapitalinstrumente erfolgte auf Basis von Parametern, für die keine beobachtbaren Marktdaten zur Verfügung stehen. Bei den Level 3 zugeordneten erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich mit einem Buchwert von 22,1 Mio.€ um Beteiligungen, deren Bewertung auf Basis der zum Abschlussstichtag besten verfügbaren Informationen vollzogen wird. Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren für eine Bewertung von zum Fair Value der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordneten Finanzinvestitionen setzen sich aus den Dividendenausschüttungen und den anzunehmenden Kapitalkosten zusammen. Auf Basis dieser Inputfaktoren wird anhand einer Discounted-Cashflow-Methode der Fair Value ermittelt. Bei einer Veränderung der Kapitalkosten um + / - 1% würde sich der Fair Value um 1,8 Mio.€ verringern (Vorjahr 2,3 Mio.€), bzw. um 2,1 Mio.€ (Vorjahr 3,0 Mio.€) erhöhen. Die erfolgswirksam zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente beinhalten im Wesentlichen Derivate zur Währungssicherung außerhalb des Hedge-Accountings sowie Fondsvermögen.
Nettoergebnisse der Kategorien von FinanzinstrumentenDie Nettoergebnisse der Kategorien stellen sich wie folgt dar:
Das Nettoergebnis der Kategorie "Erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" enthält im Wesentlichen die Ergebniseffekte aus der Stichtagsbewertung von Devisentermingeschäften. In der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte" sind neben Wertberichtigungen und Effekten aus Wechselkursänderungen Zinserträge in Höhe von 14,6 Mio.€ (Vorjahr 14,8 Mio.€) enthalten. Die Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente" beinhaltet vor allem Beteiligungserträge. Zinsaufwendungen in Höhe von 31,8 Mio.€ (Vorjahr 36,8 Mio.€) sind der Kategorie "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten" zugeordnet. Daneben sind in dieser Kategorie Effekte aus Währungsumrechnung enthalten. Für nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertete Finanzinstrumente entstanden Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr in Höhe von 6,5 Mio.€ (Vorjahr 7,8 Mio.€), die sofort erfolgswirksam erfasst wurden. Finanzielles Risikomanagement von Finanzinstrumenten - AusfallrisikoDie Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird als niedrig beurteilt, da die Kunden in verschiedenen Staaten ansässig sind, unterschiedlichen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen Märkten tätig sind. Es gibt keine Kunden, gegen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen, die mehr als 10% der Gesamtsumme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausmachen. Zur Abdeckung von überwiegenden Teilen des Risikos von Forderungsausfällen bestehen Kreditversicherungen bei den einzelnen Konzerngesellschaften. Der Salzgitter-Konzern hat drei Arten von Vermögenswerten, die dem Modell der erwarteten Verluste unterliegen. Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich dabei um Vertragsvermögenswerte sowie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente unterliegen ebenfalls den Wertminderungsvorschriften des IFRS 9, der identifizierte Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich. Der Salzgitter-Konzern wendet für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale zusammengefasst. Die Vertragsvermögenswerte betreffen noch nicht fakturierte laufende Arbeiten und weisen im Wesentlichen die gleichen Kreditrisikomerkmale wie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für die gleichen Vertragsarten auf. Der Salzgitter-Konzern wendet daher die Verlustquoten für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auch für die Bewertung der zu erwartenden Verluste aus Vertragsvermögenswerten an. Der Salzgitter-Konzern berücksichtigt die Ausfallwahrscheinlichkeit zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes von Vermögenswerten und das Vorliegen einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos während der Berichtsperiode. Um zu beurteilen, ob sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko im Hinblick auf den Abschlussstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes verglichen. Dabei werden neben der externen Bonitätsbewertung insbesondere interne Bonitätsbewertungen sowie signifikante Änderungen der erwarteten Ertragskraft und des Zahlungsverhaltens des Schuldners einbezogen. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung eine Realisierbarkeit nicht mehr erwartet wird, beispielsweise, wenn ein Schuldner den Abschluss eines Rückzahlungsplans ablehnt. Wurden Kredite oder Forderungen abgeschrieben, setzt das Unternehmen Vollstreckungsmaßnahmen fort, um die fälligen Forderungen noch zu realisieren. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, zum Beispiel nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen. Aus diesen Gründen wurden im Geschäftsjahr Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 22,5 Mio.€ (Vorjahr 3,5 Mio.€) ausgebucht. Am Bilanzstichtag stellt sich das Ausfallrisiko im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
Zusätzlich bestehen Ausfallrisiken in Höhe der positiven Marktwerte der Derivate in Höhe der bilanzierten Werte, für die das Ausfallrisiko nicht abgesichert ist. Die Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Zahlungsausfälle erfolgt in Höhe von 581,1 Mio.€ (Vorjahr 733,8 Mio.€) mittels Kreditversicherungen. Der Salzgitter-Konzern ordnet die Forderungen, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Vertragsvermögenswerte drei Kategorien zu, die ihr Ausfallrisiko sowie die Art und Weise, wie die Wertberichtigung für jede dieser Kategorien bestimmt wird, widerspiegeln. Diese Bonitätsratings werden auf die Ratings externer Agenturen, wie Standard and Poor's, Moody's und Fitch, abgestimmt. Das Rating für Vermögenswerte, die nach dem allgemeinen Ansatz (General Approach) bilanziert werden, stellt sich wie folgt dar:
Der Rückgang der Wertberichtigungen ist im Wesentlichen dem Abgang von Bruttobuchwerten aus den sonstigen Forderungen (Geldanlagen) zuzurechnen. Die Vorgehensweise für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste ist unverändert gegenüber der Beschreibung im letzten Konzernabschluss der Salzgitter AG. Das Rating für Vermögenswerte, die nach dem vereinfachten Ansatz (Simplified Approach) bilanziert werden, stellt sich folgendermaßen dar: 31.12.2019 in Mio.€
31.12.2018 in Mio.€
Die angegebenen Werte für die verschiedenen Ratingkategorien sind Bruttobuchwerte vor Berücksichtigung des Kreditausfallrisikos. Der Bruttobuchwert der gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt zum 31. Dezember 2019 1.209,9 Mio.€ (Vorjahr 1.460,8 Mio.€). Von der gesamten Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 73,1 Mio.€ (Vorjahr 68,2 Mio.€) entfallen 68,9 Mio.€ (Vorjahr 62,3 Mio.€) auf die Ratingkategorie "Erhöhtes Ausfallrisiko". Die verbleibende Summe für die Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,2 Mio.€ (Vorjahr 5,9 Mio.€), ergibt sich vor allem aus der Risikovorsorge für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Ratingklasse "Mittlere Kreditwürdigkeit". Der Bruttobuchwert der gesamten Vertragsvermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2019 186,9 Mio.€. (Vorjahr 176,0 Mio.€). Insgesamt besteht eine Risikovorsorge für Vertragsvermögenswerte in Höhe von 0,6 Mio.€ (Vorjahr 0,9 Mio.€), die sich im Wesentlichen aus der Risikovorsorge für Vertragsvermögenswerte der Ratingklasse "Hohe Kreditwürdigkeit" ergibt.
Finanzielles Risikomanagement von Finanzinstrumenten - LiquiditätsrisikoDie Management-Holding beobachtet die Liquiditätslage des Konzerns bei allen im Konzernfinanzkreis eingebundenen Gesellschaften im Rahmen eines zentralen Cash- und Zinsmanagements. Dabei gelten für die Tochtergesellschaften interne Kreditlinien. Sofern ihnen eigene Kreditlinien zur Verfügung stehen, sind sie für die entsprechende Risikominimierung selbst verantwortlich und berichten über eventuelle Risiken innerhalb der Konzernführungs- und -controllingstrukturen. Darüber hinaus könnten Risiken aus notwendigen Kapital- und Liquiditätsmaßnahmen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften entstehen, wenn deren Geschäftsentwicklung nachhaltig unbefriedigend verliefe. Aus diesem Risikofeld sind jedoch keine bestandsgefährdenden Belastungen zu erwarten. Der Risikokonzentration wird mit einer rollierenden Liquiditätsplanung begegnet. Aufgrund der verfügbaren Barmittel und Kreditlinien sehen wir derzeit keine Gefährdung für unseren Konzern. Die Liquiditätsstruktur sämtlicher finanzieller Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
Zum 31. Dezember 2019 führen derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr zu Auszahlungen in Höhe von 531,4 Mio.€ (Vorjahr 361,6 Mio.€) und mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren zu Auszahlungen in Höhe von 12,1 Mio.€ (Vorjahr 1,2 Mio.€). Den Auszahlungen aus derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, für die Zahlungen auf Bruttobasis vereinbart wurden, stehen Einzahlungen gegenüber. Unter Berücksichtigung dieser Einzahlungen fallen die Auszahlungen wesentlich geringer aus. Finanzielles Risikomanagement von Finanzinstrumenten - MarktpreisrisikoDas Geschäftsmodell der stahlintensiven Geschäftsfelder des Salzgitter-Konzerns ist der Volatilität der Rohstoff- und Absatzpreise ausgesetzt. Ausgewählte Rohstoffpreis-Sicherungsgeschäfte, die zur Steuerung von Rohstoffpreis- und Margenrisiken abgeschlossen werden, werden unter Anwendung von Hedge-Accounting bilanziert. Ausgehend von der Variabilität der Rohstoffeinkaufspreise aus den Beschaffungsverträgen sind der Preiszusammenhang zu den Stahlabsatzpreisen, der zeitliche Versatz zwischen der Rohstoff- und der Absatzpreisfixierung sowie die Besonderheiten des Geschäftsmodells (Durchlaufzeiten, Mindestbestände, Losgrößen innerhalb der Produktion etc.) im Rahmen der Risikoidentifikation enthalten. Bedingt durch die genannten Umstände besteht das Risiko, dass die tatsächliche Marge von der ursprünglich geplanten Höhe abweichen kann. Zur Steuerung dieser Rohstoffpreis- und damit verbundenen Margenrisiken im Salzgitter-Konzern werden Steuerungskennzahlen einschließlich zugehöriger Limits eingesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Steuerungskennzahlen verantwortet ein Risikogremium konzernweit die Einleitung und Auswahl von geeigneten Maßnahmen zur Steuerung der Risikopositionen und legt eine Sicherungsquote fest. Zur Bestimmung der ökonomischen Sicherungsbeziehung werden die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft gegenübergestellt. Da die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft übereinstimmen (Nominalvolumen, Preisindex und Fälligkeitstag), ist von einer ökonomischen Sicherungsbeziehung auszugehen. Die folgenden Gründe können gegebenenfalls zu Ineffektivitäten führen: Änderung der Zahlungstermine, Erhöhung oder Reduzierung des Nominalvolumens oder Preises oder eine wesentliche Änderung des Kreditrisikos bei einer der beiden Vertragsparteien oder beiden Vertragsparteien. Die Messung der Ineffektivitäten erfolgt anhand der kumulierten Dollar-Offset-Methode zu jedem Quartal, das heißt die kumulativen Zahlungsstromänderungen des Grundgeschäfts werden den kumulativen Zahlungsstromänderungen des Sicherungsgeschäfts gegenübergestellt. Sowohl das Grund- (hypothetisches Derivat) als auch das Sicherungsgeschäft werden dabei mit Marktterminkursen bewertet, und zwar grundsätzlich nach der Forward-to-Forward-Methode. Für hochwahrscheinlich erwartete Beschaffungsgeschäfte können unter IFRS 9 im Rahmen von Cashflow-Hedges abgrenzbare Risikokomponenten als Grundgeschäfte designiert werden. Im Salzgitter-Konzern wird diese Möglichkeit genutzt, um Ineffektivitäten bei Sicherungsbeziehungen über Rohstoffbeschaffungsgeschäfte für Eisenerz und Kokskohle zu reduzieren. Durch die Möglichkeit der Designation abgrenzbarer Risikokomponenten entfällt zum Beispiel die Risikokomponente Schiffsdiesel bei der Kalkulation der Effektivitäten aus der Absicherung von Eisenerz- und Kokskohlebeschaffungsgeschäften. Der Salzgitter-Konzern wendete im Geschäftsjahr Hedge-Accounting nach IFRS 9 für Warentermingeschäfte (Eisenerz- und Kokskohleswaps) sowie in geringem Umfang für Devisentermingeschäfte an. Dabei wurden die Preis- und Währungsänderungsrisiken im Rahmen von Cashflow-Hedges gesichert. Die entsprechenden Marktwerte gestalteten sich wie folgt:
Die Warentermingeschäfte werden in den Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022 erfolgswirksam. Den Wertänderungen der Devisentermingeschäfte stehen aufgrund einer hohen Effektivität entsprechende Grundgeschäfte in nahezu identischer Höhe gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die positiven Devisentermingeschäfte um 1,3 Mio.€ verringert (Vorjahr 2,0 Mio.€ erhöht) und die negativen Devisentermingeschäfte um 0,6 Mio.€ erhöht (Vorjahr 1,9 Mio.€ verringert). Den Wertänderungen der Warentermingeschäfte stehen aufgrund einer hohen Effektivität ebenfalls Grundgeschäfte in nahezu identischer Höhe gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die positiven Warentermingeschäfte um 8,3 Mio.€ (Vorjahr 23,5 Mio.€) verringert und die negativen Warentermingeschäfte um 23,3 Mio.€ (Vorjahr 1,5 Mio.€) erhöht. Die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage, die erfolgsneutral im Eigenkapital verbucht wurde, zeigt die folgende Aufstellung (nach Steuern):
Das Volumen der Sicherungsgeschäfte, die im Hedge Accounting zum jeweiligen Bilanzstichtag bilanziert wurden:
Die Effektivität aller Sicherungsbeziehungen wird zu jedem Berichtsstichtag überprüft. Dabei werden die kumulierten Wertänderungen des Grundgeschäfts mit den kumulierten Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts verglichen. Im Geschäftsjahr entstanden Ineffektivitäten aus Cashflow-Hedges in Höhe von unter 0,1 Mio.€ (Vorjahr 0,1 Mio.€). Die Ineffektivitäten wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Im Geschäftsjahr wurde ein Betrag in Höhe von 48,9 Mio.€ (Vorjahr 48,4 Mio.€) aus ausgelaufenen Termingeschäften mit den Anschaffungskosten nicht-finanzieller Vermögenswerte verrechnet (Basis-Adjustment). Für Fremdwährungsforderungen bestehen Kurssicherungen über verschiedene Banken durch den Abschluss von Devisentermingeschäften. Die im Hedge-Accounting bilanzierten Ansprüche sind zum jeweils vereinbarten Kurs angesetzt. Es wurden sowohl für feste Verpflichtungen als auch für erwartete zukünftige Transaktionen Sicherungsbeziehungen begründet. Der Salzgitter-Konzern ist aus der Bewertung der langfristig gehaltenen Eigenkapitalinstrumente weiteren Preisrisiken ausgesetzt. Die Entwicklung der Wertänderungsrücklage von Finanzinstrumenten der Kategorie "Erfolgsneutral zum Fair Value bewertete Eigenkapitalinstrumente" stellt sich nach Steuern wie folgt dar:
Der Buchwert der erfolgsneutral zum Fair Value bewerteten Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 22,1 Mio. € (Vorjahr 25,3 Mio. €) ist in der Überleitungsmatrix für Finanzinstrumente innerhalb der finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Die im Salzgitter-Konzern zum Fair Value im sonstigen Ergebnis bewerteten Eigenkapitalinstrumente beinhalten im Wesentlichen die folgenden nicht börsennotierten Gesellschaften:
Sensitivitätsanalyse für Währungs-, Zins- und MarktpreisrisikenDer Salzgitter-Konzern ist verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Im Sinne der Sensitivitätsanalyse des IFRS 7 sind dies Zinsrisiken, Wechselkursrisiken und sonstige Preisrisiken. Für die Zinsrisiken wird im Rahmen der Sensitivitätsanalyse eine Veränderung des Marktzinsniveaus um 100 Basispunkte unterstellt. Bei den Währungsrisiken wird eine Schwankung der jeweiligen funktionalen Währung der Konzerngesellschaften um 10% gegenüber den Fremdwährungen angenommen. Die sonstigen Preisrisiken ergeben sich für den Salzgitter-Konzern aus Veränderungen von Rohstoffpreisen oder Börsenindizes. Hier werden die Auswirkungen einer Änderung der jeweiligen Preisnotierungen um 10% berechnet. Die Ermittlung der Sensitivitäten erfolgte durch Banken oder interne Berechnungen anhand anerkannter Methoden (zum Beispiel Black-Scholes, Heath-Jarrow-Morton). Der Bestand der Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag ist repräsentativ für das Geschäftsjahr.
Saldierung von FinanzinstrumentenDie Salzgitter AG schließt Finanztermingeschäfte nur mit Kernbanken und ausschließlich auf Grundlage eines standardisierten Vertrags für Finanztermingeschäfte ab. Dieser Vertrag enthält eine bedingte Aufrechnungsvereinbarung, nach der im Insolvenzfall die Partei, die den höheren Betrag schuldet, die Differenz zahlt. Derivate mit positiven bzw. negativen Marktwerten werden in der Bilanz nicht miteinander saldiert. Die Spalte "nicht saldierte Beträge" enthält die Beträge der bilanzierten Derivate, die die Saldierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. 31.12.2019 in Mio.€
31.12.2018 in Mio.€
(35) Erläuterungen zur KapitalflussrechnungDie Kapitalflussrechnung weist entsprechend IAS 7 die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittel-zu- und -abflüssen aus der laufenden Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit aus. Die Kapitalflussrechnung ist nach der indirekten Methode aus dem Konzernabschluss der Salzgitter AG abgeleitet. Der verwendete Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbeständen, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und Termingeldern (Laufzeit unter drei Monate) zusammen. Im Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit sind die Erträge und Aufwendungen aus Anlagenabgängen eliminiert. Die Zinseinzahlungen betragen 8,7 Mio.€ (Vorjahr 7,8 Mio.€). Die Einzahlungen aus Dividenden im Geschäftsjahr 2019 belaufen sich auf 24,6 Mio.€ (Vorjahr 16,5 Mio.€). Die im Mittelabfluss für die Investitionstätigkeit ausgewiesenen Investitionen enthalten die zahlungswirksamen Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie zu den langfristigen finanziellen Vermögenswerten, insbesondere Investitionen in Anteile an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen sowie Zugänge durch Unternehmenserwerbe neu erworbener oder neu gegründete aus Wesentlichkeit nicht konsolidierte Gesellschaften, für Kapitalerhöhungen nicht konsolidierter Gesellschaften sowie für Wertpapiere (8,8 Mio.€). Die Ein- und Auszahlungen aus bzw. für Geldanlagen umfassen Terminkontrakte und Anleihefonds.
(36) Erläuterungen zur SegmentberichterstattungDie Segmentierung des Salzgitter-Konzerns in fünf Geschäftsbereiche folgt der internen Steuerung und Berichterstattung des Konzerns. Hauptentscheidungsträger ist der Vorstand. In der Segmentberichterstattung sind die Geschäftsaktivitäten des Salzgitter-Konzerns entsprechend der nach unterschiedlichen Produkten bzw. Dienstleistungen gegliederten Konzernstruktur den Geschäftsbereichen Flachstahl, Grobblech / Profilstahl, Mannesmann, Handel und Technologie zugeordnet. Der Geschäftsbereich Flachstahl stellt hochwertige Marken- und Spezialstähle her. Hauptprodukte sind Warmbreitband und Feinblech, Bauelemente und Tailored Blanks. Die Gesellschaften aus dem Geschäftsbereich Grobblech / Profilstahl produzieren ein breites Spektrum an hochwertigen Grobblechen. Hauptprodukte sind darüber hinaus die Herstellung von Profilstählen sowie der Schrotthandel. Im Geschäftsbereich Mannesmann werden vor allem Pipelinerohre, HFl-geschweißte Rohre, Präzisrohre und Edelstahlrohre gefertigt. Der Geschäftsbereich Handel sorgt über ein dichtes europäisches Vertriebsnetz sowie weltweit angesiedelte Handelsgesellschaften und Vertriebsbüros für die Vermarktung der Produkte und Leistungen des Salzgitter-Konzerns. Der Geschäftsbereich Technologie betätigt sich vor allem im Geschäftsfeld Abfüll- und Verpackungstechnik, aber auch im Spezialmaschinenbau für die Schuhfertigung und Elastomerproduktion. Die Gesellschaften der Kategorie "Industrielle Beteiligungen" umfassen überwiegend für den Konzern tätige Dienstleistungsgesellschaften und entsprechen der Zusammenfassung nach IFRS 8.16. Von den Dienstleistungseinheiten bieten einige Gesellschaften ihre Dienste auch Drittkunden an. Auf dieser Basis konzipieren und realisieren die Unternehmen attraktive Serviceangebote in einem breiten Spektrum. Dies reicht von Rohstoffversorgung über IT-Dienstleistungen, Facilitymanagement, Logistik und Automotive Engineering bis zu Forschung und Entwicklung. Unter den Konsolidierungen werden die Salzgitter AG als Management-Holding, die Zwischenholdings Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter-Klöckner-Werke GmbH und Salzgitter Finance B.V. sowie die Aurubis AG zugeordnet. Die Rechnungslegungsgrundsätze sind die gleichen, wie sie für den Konzern in den wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen beschrieben sind. Eine Berücksichtigung für konzerninterne Leasingverhältnisse nach IFRS 16 sowie konzerninterne Rückstellungen nach IAS 37 erfolgt in der Segmentberichterstattung nicht. Dies gilt gleichermaßen für offene konzerninterne Derivate nach IFRS 9. Die Effekte aus der Eliminierung der Zwischenergebnisse für geschäftsbereichsübergreifende Konzernbeziehungen sind im Geschäftsbereich des Lieferanten enthalten. Die Periodenergebnisse der jeweiligen Geschäftsbereiche beinhalten somit die Effekte aus der geschäftsbereichsübergreifenden Eliminierung der Zwischenergebnisse. Es gibt keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist. Für eine Übersicht über die Umsätze nach Regionen verweisen wir auf unsere Darstellung im Kapitel "Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung" und zwar auf Ziffer (1) -> "Umsatzerlöse". Die Länderzuordnung erfolgt für langfristige Vermögenswerte nach dem jeweiligen Standort und wird für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien dargestellt.
Die Überleitung der Summe der Segmentumsätze und Segmentergebnisse zum Konzernumsatz bzw. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Konzerns ergibt sich aus folgenden Übersichten:
(37) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden UnternehmenNeben den Geschäftsbeziehungen zu vollkonsolidierten Tochtergesellschaften existieren Beziehungen zu Gesellschaften, die als nahestehende Unternehmen nach IAS 24 zu qualifizieren sind. Die Kategorie der gemeinschaftlichen Tätigkeiten beinhaltet ausschließlich die Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg. In der Kategorie der anderen nahestehenden Unternehmen befinden sich die Mehrheitsbeteiligungen und Gemeinschaftsunternehmen des Landes Niedersachsen. Zwischen Gesellschaften des Konsolidierungskreises und nahestehenden Unternehmen des Salzgitter-Konzerns bestehen folgende Lieferungs- und Leistungsbeziehungen:
Offene Posten aus Lieferungen und Leistungen aus dem Kauf bzw. Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen Gesellschaften des Konsolidierungskreises und nahestehenden Unternehmen des Salzgitter-Konzerns:
In den Forderungen gegenüber Unternehmen mit gemeinschaftlichen Tätigkeiten ist eine Kreditforderung gegenüber der zu 30% konsolidierten Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg, in Höhe von 39,9 Mio.€ (Vorjahr 48,1 Mio.€) nach Konsolidierung enthalten. Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen umfasst im Wesentlichen die Lieferungen von Vormaterial zur Herstellung von Großrohren. Es bestehen Haftungsverhältnisse gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Gesellschaften in Höhe von 11,3 Mio.€ (Vorjahr 7,8 Mio.€). (38) Angaben zu den für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honoraren gemäß § 314 Nr. 9 HGB
Bei weiteren Abschlussprüfern sind Aufwendungen von unter 0,1 Mio.€ (Vorjahr unter 0,1 Mio.€) für die Prüfung der Jahresabschlüsse konsolidierter Inlandsgesellschaften entstanden. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Salzgitter AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Für die Salzgitter AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen nahezu ausschließlich für energiewirtschaftliche Bescheinigungen und EMIR-Prüfungen erbracht. Zudem wurden in unwesentlichem Umfang Steuerberatungsleistungen erbracht, die insbesondere den Bereich der Verrechnungspreisdokumentation betreffen. (39) Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sindVorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, liegen nicht vor. (40) Verzicht auf Offenlegung und Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 3 oder § 264b HGBNachfolgende vollkonsolidierte inländische Tochterunternehmen haben die gemäß § 264 Abs. 3 oder § 264b HGB erforderlichen Bedingungen erfüllt und sind deshalb von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und der Erstellung eines Lageberichts befreit.
Darüber hinaus hat die Gesellschaft VPS Infrastruktur GmbH, Salzgitter, gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Möglichkeit, auf die Erstellung eines Lageberichts zu verzichten, Gebrauch gemacht.
1) Von der Möglichkeit, gemäß
§ 264 Abs. 3 und § 264 b auf die Erstellung eines
Anhangs zu verzichten, wurde Gebrauch gemacht.
(41) Angaben zur Vergütung des Vorstandes, des Aufsichtsrates und anderer Mitglieder des Managements in SchlüsselpositionenDas Management in Schlüsselpositionen gemäß IAS 24 umfasst die Mitglieder der Konzerngeschäftsleitung sowie die Mitglieder des Aufsichtsrates. In der Konzerngeschäftsleitung sind neben den aktiven Mitgliedern des Vorstandes die Leiter der fünf Geschäftsbereiche des Salzgitter-Konzerns vertreten. Sie werden in den nachfolgenden Tabellen unter "Andere Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen" ausgewiesen. Vergütungen durch den Salzgitter-Konzern:
Neben den dargestellten Beträgen erhielten die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrates, die Arbeitnehmer im Salzgitter-Konzern sind, Bezüge im Rahmen ihres Anstellungsverhältnisses. Deren Höhe entsprach dabei einer ihren Funktionen und Aufgaben im Konzern angemessenen Vergütung. Verpflichtungen des Salzgitter-Konzerns:
Die Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer beinhalten die variable jährliche Vergütung, die im Folgejahr ausgezahlt wird. Frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene bezogen im Geschäftsjahr Pensionen in Höhe von insgesamt 2,9 Mio.€ (Vorjahr 2,9 Mio.€}. Weitere Verpflichtungen des Salzgitter-Konzerns aus anteilsbasierten Vergütungen und anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer:
Alle zum 31. Dezember 2019 bestehenden Ansprüche aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Zum Bilanzstichtag ist ein auf virtuellen Aktien beruhendes langfristiges Anreizprogramm für Vorstandsmitglieder aktiv. Für jedes Geschäftsjahr wird jedem Vorstandsmitglied ein individueller Zielbetrag gewährt, der am Ende des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung der Zielerreichung in eine Anzahl an virtuellen Aktien umgerechnet wird. Der Zielerreichungsgrad wird am Ende des ersten Geschäftsjahres ermittelt und in virtuelle Aktien umgewandelt. 70% des Zielerreichungsgrades ergeben sich aus dem vom Salzgitter-Konzern erwirtschafteten EBT. Der Auszahlungsfaktor wird dabei auf Basis eines Abgleiches mit dem EBT des Vorjahres ermittelt. Bei einem gleichbleibenden EBT beträgt der Auszahlungsbetrag 100%. Bei einer Steigerung um 50% beträgt der Auszahlungsfaktor 150% (Maximalwert}. Bei einer Verringerung des EBT um 50% liegt der Auszahlungsfaktor bei 50% (Mindestwert). Zwischen dem Mindest- und dem Maximalwert erfolgt eine lineare Interpolation. Wird der Mindestauszahlungsfaktor unterschritten, beträgt der Auszahlungsfaktor 0%. Ist das EBT im zweiten Jahr in Folge negativ oder ist das EBT des Vorjahres und des aktuellen Geschäftsjahres jeweils kleiner als 1 Mio.€, kann der Aufsichtsrat die Zielerreichung nach billigem Ermessen festlegen. Die verbleibenden 30% des Gesamtzielerreichungsgrades werden auf Basis der individuellen Leistung des Vorstandsmitgliedes im Geschäftsjahr ermittelt. Bei der Festlegung der Kriterien für die individuelle Leistung kann der Aufsichtsrat eine Reihe von Aspekten berücksichtigen, etwa die strategische Unternehmensentwicklung, besondere Projekte, die Arbeitssicherheit oder die Mitarbeiterentwicklung. Die individuelle Leistung wird nach Ablauf des Geschäftsjahres durch den Aufsichtsrat anhand der zuvor festgelegten Kriterien nach billigem Ermessen beurteilt. Der Grad der Zielerreichung kann vom Aufsichtsrat linear zwischen 0% und 150% festgelegt werden. Die Hälfte des ermittelten Jahresbonus wird unmittelbar nach Feststellung des Aufsichtsrates über den Grad der jeweiligen Zielerreichungen in bar fällig. Die verbleibenden 50% des ermittelten Jahresbonus werden in ein virtuelles Aktien-Deferral überführt. Das Aktien-Deferral unterliegt einer Sperrfrist von drei Jahren. Die Sperrfrist beginnt jeweils nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres, für das der Jahresbonus gewährt wird. Die Stückzahl des Aktien-Deferrals zu Beginn der Sperrfrist berechnet sich aus der Division des Ausgangswertes durch den Startaktienkurs. Als Startaktienkurs gilt das arithmetische Mittel des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Beginn der Sperrfrist. Der Anspruch auf Barausgleich aus den ermittelten virtuellen Aktien entsteht nach Ablauf einer dreijährigen Sperrfrist. Zu diesem Zeitpunkt werden die virtuellen Aktien multipliziert mit einem durchschnittlichen Aktienkurs zum Ende der Sperrfrist zuzüglich während der Sperrfrist auf die virtuellen Aktien fiktiv entfallener Dividendenzahlungen. Der durchschnittliche Aktienkurs wird anhand des arithmetischen Mittels des Xetra-Schlusskurses der Salzgitter-Aktie an der Frankfurter Börse über die letzten 30 Handelstage vor Ende der Sperrfrist bestimmt. Der sich ergebende Auszahlungsbetrag ist auf 150% des Ausgangswertes begrenzt. Wird das Dienstverhältnis des Vorstandsmitgliedes im Laufe eines Geschäftsjahres durch eine außerordentliche Kündigung der Gesellschaft aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gekündigt oder auf Veranlassung des Vorstandsmitgliedes vorzeitig beendet, ohne dass die Gesellschaft für eine solche vorzeitige Beendigung einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB gesetzt hat und ohne dass ein Kontrollwechsel im Sinne des Vorstandsanstellungsvertrags vorliegt, entfallen sämtliche Ansprüche aus laufenden Aktien-Deferrals, deren Sperrzeiten zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung noch nicht abgelaufen sind, ersatz- und entschädigungslos. Im Falle eines vertragskonformen Ausscheidens eines Vorstandes aus dem Unternehmen werden laufende Tranchen der virtuellen Aktien, deren Sperrfrist noch nicht abgelaufen sind, nach Ende der Sperrfrist abgerechnet und ausbezahlt. Der Personalaufwand wird den Vorschriften des IFRS 2 entsprechend über den Zeitraum der Leistungserbringung verteilt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von 0,1 Mio.€ erfolgswirksam erfasst. Ergänzende detaillierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind im "Konzernlagebericht und Lagebericht der Salzgitter AG" im Abschnitt -> "Leitung und Kontrolle" offengelegt. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Salzgitter, den 12. März 2020 Der Vorstand Fuhrmann Becker Kieckbusch Leitung und KontrolleVorstandDie Mitglieder des Vorstandes der Salzgitter AG (SZAG) werden vom Aufsichtsrat bestellt; er kann die Bestellung widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft, leitet sie und führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung. Einschränkend ist festgelegt worden, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Die Hauptversammlung kann über Fragen der Geschäftsführung nur dann entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. Dem Vorstand der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg FuhrmannVorsitzender Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg (Vorsitzender) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (Vorsitzender) ■ KHS GmbH, Dortmund (Vorsitzender) ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) ■ Peiner Träger GmbH, Peine (Vorsitzender) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) ■ Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf (Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat, Vorsitzender) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig ■ Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig ■ TÜV Nord AG, Hannover Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Aurubis AG, Hamburg Burkhard BeckerFinanzen Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ EUROPIPE GmbH, Mülheim an der Ruhr ■ KHS GmbH, Dortmund ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 30. November 2019 ■ Peiner Träger GmbH, Peine ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Warburg Invest AG, Hannover Michael KieckbuschPersonal Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr ■ Peiner Träger GmbH, Peine ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter ■ Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf ■ Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Aufsichtsrat,Vorsitzender) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Allianz für die Region GmbH, Braunschweig (Aufsichtsrat) ■ Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH, Salzgitter (ehemals Industriepark Salzgitter-Watenstedt Entwicklungs-GmbH) (Aufsichtsrat, stellvertretender Vorsitzender) ■ Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter, Salzgitter (Aufsichtsrat) KonzerngeschäftsleitungProf. Dr.-Ing. Heinz Jörg FuhrmannVorsitzender Kai AckerGeschäftsbereich Technologie seit 1. Oktober 2019 Burkhard BeckerFinanzen Dr.-Ing. Sebastian BrossGeschäftsbereich Grobblech / Profilstahl seit 1. Oktober 2019 Ulrich GretheGeschäftsbereich Flachstahl Michael KieckbuschPersonal Dr.-Ing. Roger SchlimGeschäftsbereich Grobblech / Profilstahl bis 30. September 2019 Volker SchultGeschäftsbereich Handel Clemens StewingGeschäftsbereich Mannesmann bis 30. November 2019 AufsichtsratDem Aufsichtsrat der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Heinz-Gerhard WenteVorsitzender Mitglied des Vorstandes der Continental AG i. R., Hannover b) ■ Alpha ABMD Holdco B. V., Alkmaar, Niederlande, seit 15. Juli 2019 Dr. Hans-Jürgen UrbanStellvertretender Vorsitzender Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (stellvertretender Vorsitzender) Konrad AckermannGesamtbetriebsratsvorsitzender der KHS GmbH, Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Ulrike BrouziMitglied des Vorstandes der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall, seit 1. Januar 2019 ■ R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, seit 8. April 2019 ■ DZ CompliancePartner GmbH, Neu-Isenburg, seit 29. Januar 2019, (stellvertretende Vorsitzende seit 22. März 2019) Annelie BuntenbachGeschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Berlin ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Hasan CakirVorsitzender des Konzernbetriebsrates der Salzgitter AG, Salzgitter Betriebsratsvorsitzender der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Dr. Bernd DrouvenMitglied des Vorstandes der Aurubis AG i. R., Hamburg ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Roland FlachVorsitzender des Vorstandes der Klöckner-Werke AG i. R., Duisburg Vorsitzender des Vorstandes der KHS AG i. R., Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Gabriele HandkeStellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Peiner Träger GmbH, Peine Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Peiner Träger GmbH, Peine Reinhold HilbersFinanzminister des Landes Niedersachsen Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover (Vorsitzender) ■ Deutsche Messe AG, Hannover b) ■ KfW-Bankengruppe (Verwaltungsrat) Norbert Kellerseit 30. August 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr Ulrich Kimpelbis 31. Juli 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 31. Juli 2019 Prof. Dr. Susanne KnorreUnternehmensberaterin Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Deutsche Bahn AG, Berlin ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover ■ RÜTGERS Germany GmbH, Castrop-Rauxel ■ STEAG GmbH, Essen Dr. Dieter KösterGeschäftsführender Gesellschafter der HomeStead GmbH & Co. KG, Osnabrück Vorsitzender des Vorstandes der Köster Holding AG i. R., Osnabrück Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Köster Holding AG, Osnabrück (Vorsitzender) Heinz KreuzerVorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R., Hannover Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ eves consulting GmbH, Braunschweig (Beirat), bis 20. Januar 2020 ■ eves_information technology AG, Braunschweig (Aufsichtsrat), seit 10. Januar 2020 ■ Safarihub Europe Ltd. Harrow, Middlesex, United Kingdom, seit 1. Dezember 2019 Bernd LauenrothGewerkschaftssekretär des Vorstandes der Industriegewerkschaft Metall, Zweigbüro Düsseldorf Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Georgsmarienhütte Holding GmbH, Georgsmarienhütte, bis 30. September 2019 ■ Aluminium Norf GmbH, Neuss, bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Deutschland GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 Volker MittelstädtBetriebsratsvorsitzender der Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (stellvertretender Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Prof. Dr. Joachim SchindlerWirtschaftsprüfer in eigener Praxis Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ CORE SE, Berlin (Vorsitzender) ■ Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Rocket Internet SE, Berlin (stellvertretender Vorsitzender) Christine SeemannBetriebsrätin der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter und Vorsitzende der ARGE Geschäftsbereich Flachstahl ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-UlmerDirektorin Produktion und Technik Bayerischer Rundfunk, München Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Bavaria Studios & Production und Services GmbH, Geiselgasteig (Aufsichtsrat - Vorsitzende), seit 1. Juli 2019 ■ Bayern Digital Radio GmbH, München (Aufsichtsrat) Clemens SpillerSystemanalytiker, Betriebsratsvorsitzender der GESIS mbH Standort Salzgitter und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der GESIS mbH ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Dr. Werner TegtmeierStaatssekretär a. D. im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Ausschüsse des AufsichtsratesPräsidium:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Hasan Cakir Reinhold Hilbers Dr. Hans-Jürgen Urban Prüfungsausschuss:Prof. Dr. Joachim Schindler (Vorsitzender) Konrad Ackermann Roland Flach Bernd Lauenroth Strategieausschuss:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Konrad Ackermann, seit 1. August 2019 Hasan Cakir Dr. Bernd Drouven Reinhold Hilbers Ulrich Kimpel, bis 31. Juli 2019 Bernd Lauenroth Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer Dr. Hans-Jürgen Urban Nominierungsausschuss:Reinhold Hilbers Heinz-Gerhard Wente Bericht des AufsichtsratesDas Geschäftsjahr 2019 war von sich im Jahresverlauf stark verschlechternden Bedingungen auf dem Stahlmarkt geprägt. Die Nachfrage ging aufgrund eines sowohl weltweit als auch in Europa deutlich geringeren allgemeinwirtschaftlichen Wachstums spürbar zurück. Gleichzeitig stiegen die Rohstoffkosten beträchtlich. Dennoch erzielte der Konzern im operativen Geschäft trotz der sehr herausfordernden Bedingungen in der Gesamtjahresbetrachtung ein positives Resultat, nicht zuletzt aufgrund der konsequenten Umsetzung und der Auswirkungen der Ergebnisverbesserungsprogramme der letzten Jahre. Ein Kartellordnungswidrigkeitsverfahren im Produktbereich Grobblech führte jedoch zu einem insgesamt negativen Jahresergebnis. Ein nach einer eingehenden Werthaltigkeitsanalyse zum Ansatz gebrachtes Asset Impairment belastete das Ergebnis zusätzlich, bildet jedoch eine entlastende Grundlage für die kommenden Perioden. Erfreulich entwickelte sich der Geschäftsbereich Technologie. Zur Realisierung einer künftig CO 2-armen Stahlerzeugung wirbt der Konzern weiter intensiv bei der Landesregierung, der Bundesregierung und der Europäischen Kommission für die Unterstützung seines Konzepts SALCOS(r) (Salzgitter Low CO 2 Steelmaking). Für die Umstellung von Kohle auf andere Energiequellen bei der Stahlerzeugung müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen - auch von der Politik - geschaffen werden. Die Überwachung und Beratung des Vorstandes bei der Führung der GeschäfteDer Aufsichtsrat ließ sich im Geschäftsjahr 2019 kontinuierlich über die Lage des Konzerns und den Geschäftsverlauf berichten. In quartalsweisen schriftlichen Berichten informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über die Ertragslage und die aktuelle Finanz- und Vermögenslage des Konzerns sowie über die Entwicklung auf den relevanten Märkten, den Geschäftsverlauf und die Investitionen in den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Berichte enthielten ebenso Angaben über die Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich Human Resources sowie detaillierte Einschätzungen zu den Chancen und Risiken im weiteren Jahresverlauf. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in vier Sitzungen mündlich eingehend über die jeweils aktuelle Lage des Konzerns und der bedeutenden Konzerngesellschaften sowie über gewichtige Geschäftsvorfälle und relevante Veränderungen unterrichten lassen. Der Geschäftsverlauf im Vergleich zur Unternehmensplanung wurde uns dargestellt. Abweichungen des Verlaufs von der Planung sind uns im Einzelnen erläutert, von uns hinterfragt und diskutiert worden. Kompensative Möglichkeiten wurden erörtert. Gegenstand der Sitzungen waren zudem der Stand der Umsetzung des konzernweiten Effizienzprogramms "FitStructure SZAG" und die Fortschritte bei der Realisierung des Wachstumsprogramms "Salzgitter AG 2021". Besondere Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat auch in diesem Geschäftsjahr der Unternehmensstrategie und der langfristigen Unternehmensplanung. Geschäftsvorgängen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, stimmte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ließ sich darüber hinaus auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig vom Vorsitzenden des Vorstandes über aktuelle Themen informieren. Im Berichtsjahr trat der Aufsichtsrat im März, im Mai, im September und im Dezember jeweils zu einer Sitzung zusammen. Die Teilnahmequote bei den Sitzungen betrug insgesamt 92 %. Der Aufsichtsrat tagte ganz überwiegend in Anwesenheit des Vorstandes, beriet sich zu Themen wie der Vorstandsvergütung und anderen Vorstandsangelegenheiten aber ohne Anwesenheit von Vorstandsmitgliedern. Regelmäßige Vorbesprechungen - zeitweise mit und zeitweise ohne Anwesenheit des Vorstandes - dienten der Vorberatung der aktuellen Lage und anstehender Entscheidungen. Weder Aufsichtsrats- noch Vorstandsmitglieder zeigten dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr Interessenkonflikte an. Das zum 1. Januar 2019 gestartete neue System zur variablen Vergütung des Vorstandes beinhaltet unter den sogenannten Stakeholder-Zielen auch die Themen Arbeitssicherheit und Weiterbildung, welchen der Aufsichtsrat insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Arbeitgeberattraktivität in Verbindung mit einem aufkommenden möglichen Fachkräftemangel große Bedeutung beimisst. Die Beratungsschwerpunkte im AufsichtsratIn seiner Sitzung am 21. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat - wie in den März-Sitzungen üblich - vorrangig mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie dem gemeinsamen Lagebericht für die Aktiengesellschaft und den Konzern über das Geschäftsjahr 2018. Die Vertreter des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie gingen dabei auch auf die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder ein. Nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen mithilfe des Berichts des Abschlussprüfers billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss und stimmte der vom Vorstand vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zu. Des Weiteren verabschiedete er seinen Bericht an die Hauptversammlung, den Corporate-Governance-Bericht sowie die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die Hauptversammlung 2019 beschließen sollte. Darüber hinaus setzte der Aufsichtsrat den variablen Bestandteil der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 fest und verständigte sich mit den Vorstandsmitgliedern auf eine Umstellung ihrer Anstellungsverträge auf die neue, an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex orientierte Vergütungsstruktur. Weiterhin setzte sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung, insbesondere im Stahlbereich, und der Entwicklung des Aktienkurses auseinander. Hauptgegenstände der Beratungen des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 bildeten die aktuelle Lage einschließlich Risiken und Aussichten und die Fortschritte des Effizienz- und des Wachstumsprogramms. Außerdem legte der Aufsichtsrat Schwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019 durch den von der Hauptversammlung zu wählenden Abschlussprüfer fest. In seiner Sitzung am 26. September 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der jüngsten Geschäftsentwicklung und dem Stand des Investitionsvorhabens Neubau einer Wärmebehandlungsanlage bei der Ilsenburger Grobblech GmbH. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem über den aktuellen Stand des kartellrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Bereich Grobblech berichten und stimmte nach intensiver Erörterung der Sachlage und Abwägung zu, einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens näherzutreten. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums, Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing Kai Acker für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. Oktober 2023 zum Leiter des Konzerngeschäftsbereiches "Technologie" zu ernennen sowie Herrn Dr.-Ing. Sebastian Bross für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2024 zum Leiter des Konzerngeschäftsbereiches "Grobblech / Profilstahl". Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand zudem ausführlich schriftlich und mündlich über das Compliance-Managementsystem des Konzerns und über untersuchte Verdachtsfälle möglicher Verstöße informieren. Darüber hinaus beschloss er auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung 2020 vorzuschlagen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Salzgitter AG (SZAG) einschließlich Prüfung des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Dem war eine öffentliche Ausschreibung der Prüfungsleistung und Bewertung der Angebote durch den Prüfungsausschuss vorausgegangen. Am 5. Dezember 2019 legte uns der Vorstand die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 vor und erläuterte sie. Außerdem ließen wir uns über den aktuellen Stand des Projektes SALCOS(r) berichten. Weitere Gegenstände der Beratungen in dieser Sitzung waren die Überprüfung der Vorstandsvergütung und - für die variable Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 - die Festlegung der qualitativen Kriterien zur Bewertung der individuellen Leistung sowie der Stakeholder-Ziele für die Performance-Periode 2020 bis 2023. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der Abgabe der Entsprechenserklärung 2019. Die Arbeit der AusschüsseZur Vorbereitung seiner Beratungen und Entscheidungen hat der Aufsichtsrat ein Präsidium, einen Prüfungs-, einen Strategie- und einen Nominierungsausschuss gebildet. Das Präsidium trat 2019 fünfmal zusammen. Zu den Themen dieser Sitzungen gehörten wichtige Fragen des Geschäftsverlaufs, der Unternehmensstrategie sowie Personalangelegenheiten im Bereich der Geschäftsbereichsleitung. Weiterhin befasste sich das Präsidium mit den schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeldbedingungen im Stahlbereich und beriet anliegende Entscheidungen vor. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses kamen im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammen. Im März bereiteten sie die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2018 durch das Aufsichtsratsplenum in Anwesenheit von Vertretern des Abschlussprüfers vor, insbesondere durch eingehende Befassung mit den jeweiligen Prüfungsberichten und dem mündlichen Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfung keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Plenum, die Abschlüsse zu billigen. In gleicher Weise prüften die Mitglieder des Prüfungsausschusses vorbereitend den nichtfinanziellen Konzernbericht 2018. Beratungsschwerpunkte der weiteren Sitzungen des Prüfungsausschusses waren die IT-Sicherheit, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Compliance- und des Risikomanagementsystems. Zudem wurden die Risikoeinschätzung der internen Revision und deren Prüfungsplanung diskutiert. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Wirksamkeit der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss war in das Auswahlverfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer-Verordnung) eingebunden und erarbeitete eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat. Die quartalsweise Finanzberichterstattung des Konzerns wurde vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Im März 2020 empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsratsplenum nach eingehender Vorprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019, die Abschlüsse zu billigen. Seine Vorprüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts 2019 führte ebenfalls zu keinen Beanstandungen. Der Strategieausschuss tagte 2019 einmal. Zentrales Thema hierbei war eine Ist-Aufnahme des aktuellen Unternehmensportfolios und daraus abgeleitet schließlich die Portfoliostrategie des Unternehmens, nachdem 2016 die Grundsätze der Unternehmensstrategie, 2017 das Thema "Digitalisierung" und 2018 die "Strategie 2021" im Mittelpunkt gestanden hatten. Infolge des Ausscheidens von Herrn Ulrich Kimpel aus dem Aufsichtsrat und dem Strategieausschuss zum 31. Juli 2019 wählte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 einstimmig Herrn Konrad Ackermann mit Wirkung ab 1. August 2019 für die restliche Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates zum Mitglied des Strategieausschusses. Eine Sitzung des Nominierungsausschusses war im Jahr 2019 nicht erforderlich. Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2019
Die Jahresabschluss- und KonzernabschlussprüfungIn seiner Sitzung am 12. März 2020 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Jahresabschluss der SZAG und dem Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie dem gemeinsamen Lagebericht der Aktiengesellschaft und des Konzerns über das Geschäftsjahr 2019. Zuvor hatte der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, beide Abschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten -> "Bestätigungsvermerk" versehen. Er testierte die Übereinstimmung der Bilanzierung, Bewertung und Konsolidierung im Konzernabschluss mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Außerdem bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Der Jahresabschluss der SZAG, der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns, der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns schlossen wir uns an. Der nichtfinanzielle KonzernberichtGegenstand der Aufsichtsratssitzung am 12. März 2020 war außerdem der nichtfinanzielle Konzernbericht für 2019. Zuvor hatte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diesen im Auftrag des Aufsichtsrates geprüft und folgendes Prüfungsurteil abgegeben: "Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht von Salzgitter für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist." Nach eigener Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch die KPMG an. Die Veränderungen im AufsichtsratHerr Ulrich Kimpel, Vertreter der Arbeitnehmer, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2019 sein Mandat niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt ihm für seine Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens. Als Nachfolger von Herrn Kimpel bestellte das Amtsgericht Braunschweig Herrn Norbert Keller mit Wirkung zum 30. August 2019 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern des Konzerns für die geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2019.
Salzgitter, 12. März 2020 Der Aufsichtsrat Heinz-Gerhard Wente Vorsitzender BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Salzgitter Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (2) Aktive latente Steuern insbesondere auf steuerliche Verlustvorträge (3) Pensionsrückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen (1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft wird unter den Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" und "Sachanlagen" insgesamt ein Betrag von € 2.343 Mio ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen wurde zum Bilanzstichtag durch Werthaltigkeitstests (sog. "Impairment-Tests") gemäß IAS 36 überprüft. Grundlage dieser Bewertung ist der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Der Barwert wird mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt, wobei die von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommene operative Drei-Jahresplanung des Konzerns zugrunde gelegt und mit Annahmen über z.B. langfristige Wachstumsraten zwecks Abbildung eines nachhaltigen Zustands (sog. "ewige Rente") fortgeschrieben wird. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der zugrundeliegenden Komplexität der methodischen Anforderungen an die Impairment-Tests war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und -abflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommenen Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Dabei haben wir auch die Annahmen der gesetzlichen Vertreter im Rahmen ihrer Werthaltigkeitsbeurteilungen zu den Auswirkungen der geplanten Reform des EU-Emissionshandels ab 2021 gewürdigt. Zudem haben wir die sachgerechte Berücksichtigung der in der Segmentberichterstattung erfassten Kosten der Konzernfunktionen bei den Impairment-Tests der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit beurteilt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns auch intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern, einschließlich der gewichteten Kapitalkosten, beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Barwert im Vergleich zum Buchwert) durchgeführt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen auch innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sind im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und in den Abschnitten 5, 9 und 10 des Konzernanhangs enthalten. (2) Aktive Latente Steuern insbesondere auf steuerliche Verlustvorträge (1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden aktive latente Steuern in Höhe von € 492 Mio ausgewiesen, davon € 65 Mio für steuerliche Verlustvorträge. Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge erfolgt in dem Umfang, in dem es nach Einschätzung der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verluste genutzt werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorhanden sind, Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt. Diese zu versteuernden Ergebnisse ergeben sich aus der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten steuerlichen Planungsrechnung, die aus der Mehrjahresplanung des Konzerns für die Jahre 2020 bis 2022 abgeleitet ist. Daneben bestehen latente Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von € 99 Mio, im Wesentlichen für Inlandsgesellschaften, sowie inländische gewerbe- und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 1.453 Mio bzw. € 1.825 Mio und ausländische Verlustvorträge in Höhe von € 145 Mio, für die keine aktiven latenten Steuern aktiviert wurden. Eine steuerliche Nutzung aus der Verrechnung mit zu versteuernden Ergebnissen ist nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter nicht wahrscheinlich. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Steuerposten und der Angemessenheit der bilanziellen Abbildung unsere internen Spezialisten aus dem Bereich Tax Reporting & Strategy eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerlichen Verlustvorträge auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises mit der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und aus der Mehrjahresplanung für die Jahre 2020 bis 2022 abgeleiteten steuerlichen Planungsrechnung abgeglichen sowie die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern und steuerlichen Verlustvorträgen sind im Konzernanhang in Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie im Abschnitt 7 und Abschnitt 14 enthalten. (3) Pensionsreckstellungen (1) In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" Pensionsrückstellungen von insgesamt € 2.356 Mio (27% der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen, von denen ein Teil durch Planvermögen (im Wesentlichen Investmentfonds) gedeckt ist. Die Pensionsrückstellungen setzen sich zusammen aus dem Barwert der Verpflichtungen in Höhe von € 2.422 Mio und dem hiermit saldierten und zu Zeitwerten bewerteten Planvermögen in Höhe von € 66 Mio. Im Inland existieren Kollektiv- und Einzelzusagen in Form von unmittelbaren Direktzusagen des Arbeitgebers. Die Bewertung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Dabei sind insbesondere Annahmen über den langfristigen Gehalts- und Rententrend, die Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Ferner ist der Abzinsungssatz zum Bilanzstichtag aus der Rendite hochwertiger, währungskongruenter Unternehmensanleihen mit vergleichbaren Laufzeiten abzuleiten. Dabei müssen regelmäßig Extrapolationen vorgenommen werden, da keine ausreichenden langfristigen Unternehmensanleihen existieren. Änderungen dieser Bewertungsannahmen sowie erfahrungsbedingte Anpassungen sind als versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Im Berichtsjahr ergaben sich versicherungsmathematische Verluste in Höhe von € 127 Mio. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzungsunsicherheiten verbunden ist. Der Ertrag aus Planvermögen (unter Ausschluss von Beträgen, die im Nettozins erfasst werden) wird neben dem versicherungsmathematischen Gewinn oder Verlust als Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst und beträgt im Berichtsjahr € 5 Mio. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug unserer Pensions-Spezialisten unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Standardkonformität und Angemessenheit überprüft. Zudem wurde die Entwicklung der Verpflichtung und der Aufwandskomponenten gemäß versicherungsmathematischem Gutachten vor dem Hintergrund der eingetretenen Änderungen in den Bewertungsparametern und im Mengengerüst analysiert und plausibilisiert. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens haben wir Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben zu den Pensionsrückstellungen sind im Abschnitt "Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und im Abschnitt 26 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1938 als Konzernabschlussprüfer der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schröder.
Hannover, den 12. März 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Martin Schröder, Wirtschaftsprüfer ppa. Stephan Hachmeyer, Wirtschaftsprüfer Jahresabschluss der Salzgitter AG, Salzgitterfür das Geschäftsjahr 2019Handelsregister HR-B 9207Amtsgericht BraunschweigBilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang(Handelsregister HR-B 9207; Amtsgericht Braunschweig)I. Allgemeine AngabenBei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden die Vorschriften des Handelsrechts für große Kapitalgesellschaften sowie des Aktiengesetzes zugrunde gelegt. Der Lagebericht der Salzgitter AG wird in Anwendung von § 315 Abs. 5 HGB mit dem Lagebericht des Salzgitter Konzerns zusammengefasst. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 werden mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Sinne einer größeren Klarheit werden in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Hierzu wird nachfolgend eine Aufgliederung nach Einzelpositionen mit ergänzenden Erläuterungen und Vermerken gegeben. Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen erfolgen grundsätzlich in je 1.000€ (T€). Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von einer Einheit (€, % usw.) auftreten. Die nach § 265 Abs. 2 HGB angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018. Am 5. Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.salzgitter-ag.de/de/Investor_Relations/Corporate_Governance/Entsprechenserklaerung) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung und Bericht zur Corporate Governance" des Konzernlageberichts und Lageberichts der Salzgitter Aktiengesellschaft abgedruckt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, im Regelfall zwischen 3 und 5 Jahre, abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger bzw., bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen berücksichtigen den technischen und wirtschaftlichen Wertverzehr. Im Zuge der Erstanwendung des BilMoG wurden die bisher verwendeten Nutzungsdauern beibehalten. Anlagenzugänge ab dem 1. Januar 2010 werden grundsätzlich linear pro rata temporis abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250€ nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte oder hergestellte, abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten 250€, aber nicht 1.000€ übersteigen, werden Sammelposten gebildet. Diese als unwesentlich klassifizierten Sammelposten werden, unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein/Gebrauch, einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Börsenkursen oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Verzinsliche Ausleihungen sind zum Nominalwert bilanziert; zinslose Darlehen werden auf den Barwert abgezinst. Im Falle wertpapiergebundener Pensionszusagen werden die zur Rückdeckung gehaltenen Wertpapiere mit dem höheren beizulegenden Wert bilanziert, sofern dieser die garantierte Mindestzusage übersteigt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2) angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen), werden zu Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den betreffenden Altersversorgungsverpflichtungen saldiert. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Wertpapiere die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Das Fondsvermögen aus Entgeltumwandlung im Modell SZAG ist als Deckungsvermögen zu qualifizieren und wird mit dem Verpflichtungsbarwert saldiert. Der Saldo wird unter den Altersversorgungsverpflichtungen ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf den Barwert abgezinst. Soweit bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in Vorjahren außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden, werden diese, solange die Gründe hierfür weiter bestehen, beibehalten. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag bewertet. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigen neben den Leistungen aufgrund von Einzel- und Kollektivzusagen auch Todesfall-Überbrückungsgelder. Die Ermittlung erfolgt aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen ist der 30. September 2019. Der Berechnung werden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,75% p.a., Rentenerhöhungen von 1,75% p.a. sowie eine jährliche Fluktuation von 1,00% zugrunde gelegt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (2,71%; Vorjahr: 3,21%) zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz (1,97%; Vorjahr: 2,32%) zum Geschäftsjahresende beläuft sich auf T€ 19.754 (Vorjahr: T€ 23.526), welcher gemäß § 253 Abs. 6 S.3 HGB mit einer Ausschüttungssperre belegt ist. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wird allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Für Ausgaben bzw. Einnahmen, die Aufwendungen und Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem zum Bilanzstichtag ermittelten Haftungsumfang. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Der Gesamtsteuersatz der Salzgitter Aktiengesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlust-/Zinsverrechnung berücksichtigt. Ergibt sich aus dem Vergleich der Gesamtdifferenz der bilanzpostenbezogenen aktiven und passiven latenten Steuern sowie der aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge und gegebenenfalls Zinsvorträge ein Aktivüberhang, wird vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB dahingehend Gebrauch gemacht, einen Aktivüberhang an latenten Steuern nicht zu bilanzieren. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, vom Ausweiswahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 3 HGB wird ebenfalls kein Gebrauch gemacht. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagengitter (Anlage I zum Anhang) dargestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Software sowie Lizenzen und Schutzrechte. Für das am 31. Dezember 2009 vorhandene Anlagevermögen wurde von dem gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB bestehenden Beibehaltungs- und Fortführungswahlrecht steuerrechtlich zulässiger Abschreibungen weiterhin Gebrauch gemacht. Bedingt durch die steuerrechtlich vorgenommenen Mehrabschreibungen wird das Jahresergebnis in Höhe von T€ 419 beeinflusst. Die Zugänge zum Sachanlagevermögen (T€ 1.319) beinhalten im Wesentlichen Ersatzinvestitionen und sonstige Investitionen in Immobilien. Die Finanzanlagen verzeichneten einen Zugang in Höhe von T€ 10.731. Dies ist auf andere Zuzahlungen im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die Kapitalrücklage einer Tochtergesellschaft zurückzuführen. Bei einer Tochtergesellschaft erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von T€ 3.767 auf den niedrigeren beizulegenden Wert. (2) VorräteEs handelt sich um unfertige Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von energetischen Anlagen, die im Geschäftsjahr 2019 wertberichtigt (T€ 2.566) bzw. auf eine andere Gesellschaft übertragen wurden (T€ 193). (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(4) Eigenkapital
Grundkapital, eigene Anteile, genehmigtes und bedingtes KapitalDas Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt unverändert nach Verrechnung mit dem rechnerischen Wert eigener Anteile 145.453.745,98€, was insgesamt 54.087.300 Stückaktien entspricht. Der auf die einzelne auf den Inhaber lautende Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt 2,69€ je Aktie. Die ausgegebenen Anteile sind voll eingezahlt. Die Salzgitter Aktiengesellschaft hielt am Bilanzstichtag unverändert 6.009.700 eigene Aktien. Auf sie entfallen unverändert 16.161.527,33€ (= 10,00%) des Grundkapitals. Sämtliche dieser Aktien sind gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz auf der Grundlage einer Ermächtigung der Hauptversammlung erworben worden (2.487.355 Stück Ermächtigung vom 26. Mai 2004, 462.970 Stück Ermächtigung vom 8. Juni 2006, 2.809.312 Stück Ermächtigung vom 21. Mai 2008, 35.600 Stück Ermächtigung vom 27. Mai 2009 und 214.463 Stück Ermächtigung vom 8. Juni 2010), um sie -insbesondere für künftige Akquisitionen-, zur Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen oder zur Abgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens verwenden zu können. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 31. Mai 2022 um bis zu 80.807.636,65€ durch Ausgabe von bis zu 30.048.500 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei darf das Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zusammengerechnet jedoch nur um bis zu 32.323.054,66€ (20% des Grundkapitals) durch Ausgabe von bis zu 12.019.400 neue auf den Inhaber lautenden Stückaktien erhöht werden. Die 20%-Grenze verringert sich um den anteiligen Betrag am Grundkapital, auf den sich Options- oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten aus Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente beziehen, die seit dem 1. Juni 2017 unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Der Vorstand kann des Weiteren mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Mai 2022 Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 1 Mrd. € begeben und den Inhabern der jeweiligen Teilschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft in einer Gesamtzahl von bis zu 26.000.093 Stück (Bedingtes Kapital 2017) gewähren. Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre bis zu einem Gesamtnennbetrag von Schuldverschreibungen, mit denen Wandlungsrechte auf Aktien verbunden sind, deren anteiliger Betrag des Grundkapitals 10% des Grundkapitals nicht überschreitet, ausgeschlossen werden. Eine Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre darf dabei nur erfolgen, soweit seit dem 1. Juni 2017 noch nicht Aktien mit einem Anteil von 20% des Grundkapitals aus dem genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben worden sind. Aktien aus dem genehmigtem Kapital sind seit dem 1. Juni 2017 bis zum Bilanzstichtag nicht ausgegeben worden. Am 5. Juni 2015 ist eine Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 167.900.000€ unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Wandlungsrechten auf derzeit bis zu 3.610.263 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben worden. Der Gesamtnennwert der von der Gesellschaft begebenen Teilschuldverschreibungen dieser Wandelschuldverschreibung war am Bilanzstichtag unverändert. Die Teilschuldverschreibungen verbriefen neben dem Rückzahlungsanspruch ein Recht auf Wandlung in Aktien der Gesellschaft zum derzeit maßgeblichen Wandlungspreis von 46,5063€/Aktie, ausübbar bis zum 26. Mai 2022. Der bis zum frühestmöglichen Wandlungszeitpunkt (25. Juli 2015) entstandene sichere, unentziehbare Vorteil von 536.757,63€ aus der Unverzinslichkeit der im Geschäftsjahr 2015 emittierten Wandelanleihe wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB in die Kapitalrücklage eingestellt. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum Ablauf des 27. Mai 2020 eigene Aktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital von bis zu 10% zu erwerben und zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
In erstmaliger Anwendung der BilMoG-Bestimmungen bzw. der entsprechenden Übergangsregelungen wurde im Jahr 2010 ein Betrag von 26 Mio.€ ergebnisneutral in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt (Umbuchungen für eigene Aktien 16 Mio.€ und Sonderposten mit Rücklageanteil 10 Mio.€). BilanzgewinnDie ordentliche Hauptversammlung der Salzgitter AG hat am 23. Mai 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von T€ 33.100 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von T€ 29.748 zu verwenden und den restlichen Bilanzgewinn in Höhe von T€ 3.352 auf neue Rechnung vorzutragen. Weitere Angaben zum EigenkapitalAngaben zum Bestehen einer Beteiligung / Stimmrechtsmitteilungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktGZum Bilanzstichtag 2019 bestehen Beteiligungen an der Salzgitter AG, die nach § 33 Abs. 1 WpHG (§ 21 Abs. 1 WpHG a.F.) mitgeteilt und nach § 40 Abs. 1 WpHG (§ 26 Abs. 1 WpHG a.F.) veröffentlicht worden sind: Die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover, Deutschland hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass ihr am 1. April 2002 25,5% der Stimmrechte an der Salzgitter AG zustehen. Zusätzlich dazu hat uns das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, Hannover, mitgeteilt, dass ihm diese 25,5% der Stimmrechte an der Salzgitter AG zustehen. Diese gesamten Stimmrechte seien dem Land Niedersachsen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG a.F. zuzurechnen. Hierzu wird angemerkt, dass aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Gesamtzahl der Aktien der Salzgitter AG die vorgenannte Anzahl der Stimmrechte gegenwärtig einem Stimmrechtsanteil von 26,48% entspricht. Die Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, hat am 8. Juli 2010 in Bezug auf eigene Aktien gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 WpHG a.F. in Verbindung mit § 21 Abs. 1 S. 1 WpHG a.F. bekannt gegeben, dass ihr Besitz an eigenen Aktien am 6. Juli 2010 die Schwelle von 10% erreicht hat. Die Höhe ihres Stimmrechtsanteils in Bezug auf eigene Aktien beträgt 10,000%. Die Salzgitter AG besitzt derzeit 6.009.700 eigene Aktien. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil von 10,000%. Die BlackRock, Inc. Wilmington, Delaware, USA, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 31. Mai 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 24. Mai 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,85% (das entspricht 1.710.694 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 2,85% der Stimmrechte (das entspricht 1.710.694 Stimmrechten) der BlackRock, Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die BlackRock, Inc. hat angegeben, dass sie hinsichtlich weiterer 0,74% Inhaber von Instrumenten nach § 38 WpHG ist, von denen 0,13% (das entspricht 76.541 Stimmrechten) als Instrumente nach § 38 Abs. 1 WpHG und 0,61% (das entspricht 369.233 Stimmrechten) als Instrumente nach § 38 Abs. 2 WpHG einzuordnen sind. Die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 21. September 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 27. August 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,40% (das entspricht 2.045.932 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,40% der Stimmrechte (das entspricht 2.045.932 Stimmrechten) der Dimensional Holdings Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nach dem Bilanzstichtag hat uns die Dimensional Holdings Inc., Austin, Texas, USA, gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Januar 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 6. Januar 2020 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten und an diesem Tag 2,96% (das entspricht 1.781.642 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 2,96% der Stimmrechte (das entspricht 1.781.642 Stimmrechten) der Dimensional Holdings Inc. gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Ferner hat uns nach dem Bilanzstichtag Herr Richard Penza gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 22. Februar 2019 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 1.810.376 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 1.810.376 Stimmrechten) der Penza Investment Management, LCC gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Nach dem Bilanzstichtag hat uns Herr Richard Penza des Weiteren gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 10. Februar 2020 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Salzgitter AG, Salzgitter, Deutschland, am 4. Februar 2020 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,07% (das entspricht 3.046.579 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind 5,07% der Stimmrechte (das entspricht 3.046.579 Stimmrechten) der Penza Investment Management, LCC gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. (5) Rückstellungen
Der Posten Zuführung/Aufzinsung beinhaltet Zuführungen in Höhe von T€ 19.980 (davon: Pensionen T€ 13.517, Steuern T€ 1.811 und Sonstige Rückstellungen T€ 4.652) sowie Aufzinsungen in Höhe von T€ 7.221 (davon: Pensionen T€ 7.196 und Sonstige Rückstellungen T€ 24). Es bestehen verpfändete Rückdeckungsversicherungen mit einem Aktivwert in Höhe von T€ 43.871 (Vorjahr: T€ 43.865). Diese Vermögenswerte stehen ausschließlich zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen zur Verfügung. Sie sind daher nicht in den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst, sondern werden gemäß § 246 Abs. 2 HGB in Höhe des Aktivwerts mit den Pensionsverpflichtungen verrechnet (Erfüllungsbetrag in Höhe von T€ 276.958). In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden aufgrund von Zeitwertänderungen diesbezüglich Zinserträge in Höhe von T€ 1.390 (Vorjahr: T€ 1.301) erfasst und mit dem Zinsanteil der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der wertpapiergebundenen Pensionszusage (Entgeltumwandlungsprogramm Modell "SZAG") beläuft sich auf T€ 3.024. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf T€ 2.128, der beizulegende Zeitwert liegt am Abschlussstichtag bei T€ 3.024. Der Saldo ist unter den Rückstellungen für Pensionen und sonstige Verpflichtungen ausgewiesen. Die Erhöhung des Verpflichtungsbarwerts i.H.v. 282 T€ wurde mit dem erhöhten beizulegenden Zeitwert des Ebase Fondsvermögen i.H.v. 282 T€ verrechnet. Für die Rückstellungen für Altersteilzeit (T€ 688; Vorjahr: T€ 593) sowie für Demographiefonds (T€ 0; Vorjahr: T€ 27) besteht ein Deckungsvermögen in Form eines Tagesgeldkontos. Dieses beläuft sich auf T€ 350 (Vorjahr: T€ 285) für die Altersteilzeitrückstellung und auf T€ 0 (Vorjahr: T€ 11) für die Demographiefondsrückstellung. Das besagte Deckungsvermögen wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den jeweiligen Verpflichtungen verrechnet und nicht in den Finanzanlagen erfasst. Der beizulegende Zeitwert dieses Deckungsvermögens entspricht den Anschaffungskosten. Laufende Erträge aus dem Deckungsvermögen sind im Zinsergebnis erfasst worden. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Körperschaft- und Umsatzsteuer. Die Vorsorgen für Personalaufwendungen resultieren aus Jahresabschlussvergütungen, Tantiemen, Jubiläumsgeldern, Altersteilzeitvereinbarungen und Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter. Die übrigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rückbauverpflichtungen sowie Rückstellungen für zukünftige Betriebsprüfungen. (6) Verbindlichkeiten
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(7) Umsatzerlöse
Es handelt sich ausschließlich um inländische Umsätze. Von den Umsatzerlösen entfielen T€ 22.796 (Vorjahr: T€ 21.790) auf verbundene Unternehmen. (8) Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen
(9) Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.059 (Vorjahr: T€ 6.354). Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus erstatteten Umsatzsteuern sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. (10) Materialaufwand
(11) Personalaufwand und Mitarbeiter
Der Aufwand für Altersversorgung enthält nicht die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen (T€ 7.196; Vorjahr: T€ 8.799); diese ist im Zinsergebnis erfasst. Neben den Aufwendungen für zusätzlich verdiente Ansprüche waren die bereits zu Geschäftsjahresbeginn bestehenden Ansprüche mit dem vorgegebenen geringeren Zinssatz von 2,71% (Vorjahr: 3,21%) ergebniswirksam neu zu bewerten. Die Salzgitter Aktiengesellschaft beschäftigte im laufenden Geschäftsjahr durchschnittlich 168 Angestellte (Vorjahr: 159 Angestellte). (12) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 248 (Vorjahr: T€ 285). (13) Beteiligungsergebnis
(14) Zinsergebnis
Im Zinsergebnis sind auch Zinserträge aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von T€ 1.390 (Vorjahr: T€ 1.301) enthalten und mit dem Zinsanteil der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (T€ 8.587; Vorjahr: T€ 10.100) verrechnet. (15) Abschreibungen auf FinanzanlagenDie Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen wertgeminderte Anteile an einem verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 3.767 (Vorjahr: T€ 5.833). (16) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (T€ 923; Vorjahr: T€ 891) enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für Körperschaftsteuer, welche demzufolge periodenfremd sind. Die Abweichung zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand beruht im Wesentlichen auf steuerfreien Erträgen sowie der Nichtaktivierung von latenten Steuern (17) Sonstige Steuern
V. Sonstige AngabenPassive latente SteuernEin Ausweis passiver latenter Steuern ist unterblieben, da den passiven latenten Steuern, die im Wesentlichen auf temporären Differenzen aufgrund der nur in der Steuerbilanz gebildeten Sonderposten mit Rücklageanteil beruhen, höhere aktive latente Steuern aus Verlustvorträgen sowie aus temporären Differenzen gegenüberstehen. Letztere ergeben sich insbesondere aus Bewertungsunterschieden bei den Pensionsrückstellungen. Haftungsverhältnisse
Die Bürgschaften und Garantien betreffen im Wesentlichen Bankgarantien für Kredite an verbundene Unternehmen. Im Hinblick auf § 264 Abs. 3 Nr. 2 HGB hat die SZAG am 17. Oktober 2019 gegenüber der SMG, SZAB und der SZHF Patronatserklärungen mit dem Inhalt abgegeben, dass sie sich gegenüber dem jeweiligen Patronatsnehmer (SMG, SZAB und SZHF) verpflichtet, diesen im Geschäftsjahr 2020 in der Weise finanziell auszustatten, dass er stets in der Lage ist, seine bis zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2019 gegenüber seinen Gläubigern eingegangenen Verpflichtungen fristgemäß nachzukommen. Die Patronatserklärungen sind nach § 325 HGB offengelegt. Die Verpflichtungen können nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden, da die Tochtergesellschaften finanziell in der Weise ausgestattet sind, dass mit einer Inanspruchnahme nicht zu rechnen ist. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es besteht ein Mietvertrag zwischen einem verbundenen Unternehmen und der Salzgitter Aktiengesellschaft auf unbestimmte Zeit. Es ist ein monatlicher Mietzins in Höhe von T€ 73 vertraglich vereinbart. Weiterhin besteht ein Dienstleistungsvertrag zwischen einem verbundenen Unternehmen und der Salzgitter Aktiengesellschaft auf unbestimmte Zeit. Die Aufwendungen beliefen sich im laufenden Geschäftsjahr auf durchschnittlich T€ 32 pro Monat. Geschäfte mit nahestehenden Personen und UnternehmenIm Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unterhält die Salzgitter Aktiengesellschaft Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen. Dazu gehören auch verbundene und assoziierte Unternehmen, die als nahestehende Unternehmen gelten
Die sonstigen Erträge beinhalten im Wesentlichen Kostenweiterbelastungen. Ferner ist im Geschäftsjahr an ein assoziiertes Unternehmen eine Dividende in Höhe von T€ 402 (Vorjahr: T€ 329) gezahlt worden. Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung
Honorar des AbschlussprüfersDas vom Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar wird nach Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen aufgeschlüsselt und in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses der Salzgitter AG angegeben. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten vor allem Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Salzgitter AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Für die Salzgitter AG und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden andere Bestätigungsleistungen nahezu ausschließlich für energiewirtschaftliche Bescheinigungen und EMIR-Prüfungen erbracht. Zudem wurden in unwesentlichem Umfang Steuerberatungsleistungen erbracht, die insbesondere den Bereich der Verrechnungspreisdokumentation betreffen. NachtragsberichtBerichtspflichtige Ereignisse lagen nach dem Bilanzstichtag nicht vor. Vorschlag zur GewinnverwendungDie rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der Salzgitter AG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 wie folgt zu verwenden:
Der Gewinnverwendungsvorschlag geht davon aus, dass die 6.009.700 zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind, auch noch am Tag der Hauptversammlung nicht dividendenberechtigt sind. Soweit diese Aktien am Tag der Hauptversammlung infolge Veräußerung dividendenberechtigt sein sollten, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von € 0,20 je dividendenberechtigter Aktie zulasten des Gewinnvortrags entsprechend angepasst. AnteilsbesitzDie Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage II zum Anhang dargestellt. Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand erhielt im Geschäftsjahr für seine Tätigkeit eine Vergütung bestehend aus Festvergütung, Nebenleistungen und variabler Vergütung von T€ 3.257 (Vorjahr: T€ 4.379). Frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene bezogen für das Geschäftsjahr insgesamt T€ 2.139 (Vorjahr: T€ 2.165). Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstandes und ihren Hinterbliebenen sind mit insgesamt T€ 31.690 (Vorjahr: T€ 31.072) zurückgestellt. Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr für seine Tätigkeit insgesamt T€ 1.595 (Vorjahr: T€ 1.617). Es wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstandes gewährt oder Haftungsverhältnisse eingegangen. Zu weiteren Angaben nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9 HGB verweisen wir auf den Konzernlagebericht und Lagebericht der Salzgitter Aktiengesellschaft im Abschnitt "Leitung und Kontrolle". Die Angaben zu den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstandes gemäß § 285 Nr. 10 HGB sind nachfolgend unter Organe der Gesellschaft ausgewiesen. VI. Organe der GesellschaftVorstandDie Mitglieder des Vorstandes der Salzgitter AG (SZAG) werden vom Aufsichtsrat bestellt; er kann die Bestellung widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft, leitet sie und führt ihre Geschäfte in eigener Verantwortung. Einschränkend ist festgelegt worden, dass bestimmte Arten von Geschäften nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates vorgenommen werden dürfen. Die Hauptversammlung kann über Fragen der Geschäftsführung nur dann entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt. Dem Vorstand der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Prof. Dr.-Ing. Heinz Jörg FuhrmannVorsitzender Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg (Vorsitzender) Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (Vorsitzender) KHS GmbH, Dortmund (Vorsitzender) Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) Peiner Träger GmbH, Peine (Vorsitzender) Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (Vorsitzender) Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf (Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat, Vorsitzender) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Braunschweig Öffentliche Sachversicherung Braunschweig, Braunschweig TÜV Nord AG, Hannover Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Aurubis AG, Hamburg Burkhard BeckerFinanzen Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ EUROPIPE GmbH, Mülheim an der Ruhr ■ KHS GmbH, Dortmund Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 30. November 2019 Peiner Träger GmbH, Peine Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Warburg Invest AG, Hannover Michael KieckbuschPersonal Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr Peiner Träger GmbH, Peine Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Salzgitter Mannesmann Handel GmbH, Düsseldorf Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH, Salzgitter (Vorsitzender) b) ■ Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH, Hamburg (Aufsichtsrat, Vorsitzender) Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Allianz für die Region GmbH, Braunschweig (Aufsichtsrat) Projektgesellschaft Salzgitter-Watenstedt GmbH, Salzgitter (ehemals Industriepark Salzgitter-Watenstedt Entwicklungs-GmbH) (Aufsichtsrat, stellvertretender Vorsitzender) Wohnungsbaugesellschaft mbH Salzgitter, Salzgitter (Aufsichtsrat) KonzerngeschäftsleitungProf. Dr.-Ing. Heinz Jörg FuhrmannVorsitzender Kai AckerGeschäftsbereich Technologie seit 1. Oktober 2019 Burkhard BeckerFinanzen Dr.-Ing. Sebastian BrossGeschäftsbereich Grobblech/Profilstahl seit 1. Oktober 2019 Ulrich GretheGeschäftsbereich Flachstahl Michael KieckbuschPersonal Dr.-Ing. Roger SchlimGeschäftsbereich Grobblech/Profilstahl bis 30. September 2019 Volker SchultGeschäftsbereich Handel Clemens StewingGeschäftsbereich Mannesmann bis 30. November 2019 AufsichtsratDem Aufsichtsrat der SZAG gehörten im Geschäftsjahr 2019 nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Heinz-Gerhard WenteVorsitzender Mitglied des Vorstandes der Continental AG i.R., Hannover b) ■ Alpha ABMD Holdco B. V., Alkmaar, Niederlande, seit 15. Juli 2019 Dr. Hans-Jürgen UrbanStellvertretender Vorsitzender Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter (stellvertretender Vorsitzender) Konrad AckermannGesamtbetriebsratsvorsitzender der KHS GmbH, Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Ulrike Brouzi Mitglied des Vorstandes der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Schwäbisch Hall, seit 1. Januar 2019 ■ R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ R+V Lebensversicherung AG, Wiesbaden seit 1. Januar 2019 ■ Union Asset Management Holding AG, Frankfurt am Main, seit 8. April 2019 ■ DZ CompliancePartner GmbH, Neu-Isenburg, seit 29. Januar 2019, (stellvertretende Vorsitzende seit 22. März 2019) Annelie BuntenbachGeschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Berlin ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Hasan CakirVorsitzender des Konzernbetriebsrates der Salzgitter AG, Salzgitter Betriebsratsvorsitzender der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter Dr. Bernd DrouvenMitglied des Vorstandes der Aurubis AG i. R., Hamburg ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Roland FlachVorsitzender des Vorstandes der Klöckner-Werke AG i.R., Duisburg Vorsitzender des Vorstandes der KHS AG i.R., Dortmund Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ KHS GmbH, Dortmund Gabriele HandkeStellvertretende Betriebsratsvorsitzende der Peiner Träger GmbH, Peine Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Peiner Träger GmbH, Peine Reinhold HilbersFinanzminister des Landes Niedersachsen Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover (Vorsitzender) Deutsche Messe AG, Hannover b) ■ KfW-Bankengruppe (Verwaltungsrat) Norbert Kellerseit 30. August 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr Ulrich Kimpelbis 31. Juli 2019 Betriebsratsvorsitzender der Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH, Duisburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Mannesmann Precision Tubes GmbH, Mülheim an der Ruhr, bis 31. Juli 2019 Prof. Dr. Susanne KnorreUnternehmensberaterin Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Deutsche Bahn AG, Berlin ■ Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover ■ RÜTGERS Germany GmbH, Castrop-Rauxel ■ STEAG GmbH, Essen Dr. Dieter KösterGeschäftsführender Gesellschafter der HomeStead GmbH & Co. KG, Osnabrück Vorsitzender des Vorstandes der Köster Holding AG i.R Osnabrück Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Köster Holding AG, Osnabrück (Vorsitzender) Heinz KreuzerVorsitzender der Geschäftsführung der TUI InfoTec GmbH i. R., Hannover Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ eves consulting GmbH, Braunschweig (Beirat), bis 20. Januar 2020 ■ eves_information technology AG, Braunschweig (Aufsichtsrat), seit 10. Januar 2020 ■ Safarihub Europe Ltd. Harrow, Middlesex, United Kingdom, seit 1. Dezember 2019 Bernd LauenrothGewerkschaftssekretär des Vorstandes der Industriegewerkschaft Metall, Zweigbüro Düsseldorf Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ Georgsmarienhütte Holding GmbH, Georgsmarienhütte, bis 30. September 2019 ■ Aluminium Norf GmbH, Neuss, bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 ■ Hydro Aluminium Deutschland GmbH, Grevenbroich (stellvertretender Vorsitzender), bis 30. September 2019 Volker MittelstädtBetriebsratsvorsitzender der Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg Nicht börsennotierte konsolidierte Unternehmen: a) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg (stellvertretender Vorsitzender) b) ■ Ilsenburger Grobblech GmbH, Ilsenburg und Salzgitter Mannesmann Grobblech GmbH, Mülheim an der Ruhr (gemeinsamer Beirat) Prof. Dr. Joachim SchindlerWirtschaftsprüfer in eigener Praxis Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: a) ■ CORE SE, Berlin (Vorsitzender) ■ Zoologischer Garten Berlin AG, Berlin Börsennotierte Unternehmen: a) ■ Rocket Internet SE, Berlin (stellvertretender Vorsitzender) Christine SeemannBetriebsrätin der Salzgitter Flachstahl GmbH, Salzgitter und Vorsitzende der ARGE Geschäftsbereich Flachstahl ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-UlmerDirektorin Produktion und Technik Bayerischer Rundfunk, München Nicht börsennotierte sonstige Unternehmen: b) ■ Bavaria Studios & Production und Services GmbH, Geiselgasteig (Aufsichtsrat - Vorsitzende), seit 1. Juli 2019 ■ Bayern Digital Radio GmbH, München (Aufsichtsrat) Clemens SpillerSystemanalytiker, Betriebsratsvorsitzender der GESIS mbH Standort Salzgitter und Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der GESIS mbH ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Dr. Werner TegtmeierStaatssekretär a.D. im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ■ keine Mitgliedschaft in anderen Gremien Ausschüsse des AufsichtsratesPräsidium:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Hasan Cakir Reinhold Hilbers Dr. Hans-Jürgen Urban Prüfungsausschuss:Prof. Dr. Joachim Schindler (Vorsitzender) Konrad Ackermann Roland Flach Bernd Lauenroth Strategieausschuss:Heinz-Gerhard Wente (Vorsitzender) Konrad Ackermann, seit 1. August 2019 Hasan Cakir Dr. Bernd Drouven Reinhold Hilbers Ulrich Kimpel, bis 31. Juli 2019 Bernd Lauenroth Prof. Dr. Dr.-Ing. Birgit Spanner-Ulmer Dr. Hans-Jürgen Urban Nominierungsausschuss:Reinhold Hilbers Heinz-Gerhard Wente Versicherung der gesetzlichen Vertreter:Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Salzgitter, den 12. März 2020 Der Vorstand Fuhrmann Becker Kieckbusch Anlagen zum AnhangI. Anlagevermögen
Aufstellung des Anteilsbesitzes der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, am 31.12.2019 gem. § 285 Nr. 11 und § 313 Abs. 2 Nr. 1-4 HGB
Angaben nach IFRS 12Sofern bezüglich der vorstehend angegebenen Unternehmen die Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile nicht 100% beträgt, handelt es sich in Höhe der jeweiligen Differenz um nicht beherrschte Anteile i.S.v. IFRS 12. Währungsumrechnung
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter,- bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Salzgitter Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Werthaltigkeit von Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen (2) Pensionsrückstellungen Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: (1) Werthaltigkeit von Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen (1) In dem Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" Forderungen in Höhe von € 727,9 Mio (87,5 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen gegen die Cashpool-führende Gesellschaft (Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, Salzgitter). Ein bedeutsames Risiko kann sich aus der Werthaltigkeit der Forderungen ergeben. Zur Sicherstellung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen führt die Gesellschaft eine Überprüfung des beizulegenden Zeitwerts der Forderungen gegen die Cashpoolführende Gesellschaft durch. Dies erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme aus den wesentlichen Beteiligungen der Cashpool-führenden Gesellschaft mittels eines Discounted-Cashflow-Modells. Aus unserer Sicht war dieser Sachverhalt aufgrund der betragsmäßigen Höhe und dem damit verbundenen Risiko einer signifikanten Auswirkung auf die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft bei einer Wertminderung von besonderer Bedeutung im Rahmen unserer Prüfung. (2) Zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung unter anderem ein Verständnis der internen Prozesse zur Abwicklung des Cash-Managements der Gesellschaft verschafft und die diesbezüglich eingerichteten Kontrollen der Gesellschaft auf ihre Wirksamkeit gewürdigt. Dabei haben wir uns auch mit den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und vertraglichen Regelungen auseinandergesetzt. Zudem haben wir anhand von Einzelfallprüfungshandlungen die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaften beurteilt, gegen die wesentliche Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen bestehen. Dabei haben wir unter anderem die von der Gesellschaft durchgeführten Werthaltigkeitsbeurteilungen nachvollzogen und anhand von Unternehmensplanungen der Gesellschaften sowie weiteren Unterlagen gewürdigt. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bilanzierungs-und Bewertungsmethoden für die Forderungen aus Cashpool-Vereinbarungen sind aus unserer Sicht insgesamt sachgerecht. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind in der Textziffer 3 des Anhangs enthalten. (2) Pensionsrückstellung (1) In dem Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt € 233,4 Mio ausgewiesen, von denen ein Teil durch Deckungsvermögen (im Wesentlichen Ansprüche aus Versicherungsverträgen und Anteile an Investmentfonds) gedeckt ist. Die Pensionsrückstellungen ergeben sich hauptsächlich als Saldo aus dem handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag der unmittelbaren Verpflichtungen aus den Pensionsplänen der Gesellschaft in Höhe von € 277,3 Mio und dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens in Höhe von € 43,9 Mio. Daneben bestehen wertpapiergebundene Versorgungszusagen. Es existieren Kollektiv- und Einzelzusagen in Form von unmittelbaren Direktzusagen der Gesellschaft. Die Bewertung der Verpflichtungen der unmittelbaren Versorgungszusagen aus den Pensionsplänen erfolgt nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Die Bewertung des Deckungsvermögens der Gesellschaft erfolgt zum beizulegenden Zeitwert, der wiederum mit Schätzunsicherheiten verbunden ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf den Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter Einbezug unserer Pensions-Spezialisten unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Rückstellungsberechnung sowie die Darstellung in Bilanz und Anhang nachvollzogen. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens haben wir Versicherungs-, Bank- und Fondsbestätigungen eingeholt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Pensionsrückstellungen sind in der Textziffer 5 des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1938 als Abschlussprüfer der Salzgitter Aktiengesellschaft, Salzgitter, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Schröder.
Hannover, den 12. März 2020 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Martin Schröder, Wirtschaftsprüfer ppa. Stephan Hachmeyer, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDas Geschäftsjahr 2019 war von sich im Jahresverlauf stark verschlechternden Bedingungen auf dem Stahlmarkt geprägt. Die Nachfrage ging aufgrund eines sowohl weltweit als auch in Europa deutlich geringeren allgemeinwirtschaftlichen Wachstums spürbar zurück. Gleichzeitig stiegen die Rohstoffkosten beträchtlich. Dennoch erzielte der Konzern im operativen Geschäft trotz der sehr herausfordernden Bedingungen in der Gesamtjahresbetrachtung ein positives Resultat, nicht zuletzt aufgrund der konsequenten Umsetzung und der Auswirkungen der Ergebnisverbesserungsprogramme der letzten Jahre. Ein Kartellordnungswidrigkeitsverfahren im Produktbereich Grobblech führte jedoch zu einem insgesamt negativen Jahresergebnis. Ein nach einer eingehenden Werthaltigkeitsanalyse zum Ansatz gebrachtes Asset Impairment belastete das Ergebnis zusätzlich, bildet jedoch eine entlastende Grundlage für die kommenden Perioden. Erfreulich entwickelte sich der Geschäftsbereich Technologie. Zur Realisierung einer künftig CO 2-armen Stahlerzeugung wirbt der Konzern weiter intensiv bei der Landesregierung, der Bundesregierung und der Europäischen Kommission für die Unterstützung seines Konzepts SALCOS(r) (SAlzgitter Low CO 2 Steelmaking). Für die Umstellung von Kohle auf andere Energiequellen bei der Stahlerzeugung müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen - auch von der Politik - geschaffen werden. Die Überwachung und Beratung des Vorstandes bei der Führung der GeschäfteDer Aufsichtsrat ließ sich im Geschäftsjahr 2019 kontinuierlich über die Lage des Konzerns und den Geschäftsverlauf berichten. In quartalsweisen schriftlichen Berichten informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über die Ertragslage und die aktuelle Finanz- und Vermögenslage des Konzerns sowie über die Entwicklung auf den relevanten Märkten, den Geschäftsverlauf und die Investitionen in den einzelnen Geschäftsbereichen. Die Berichte enthielten ebenso Angaben über die Entwicklungen und Aktivitäten im Bereich Human Resources sowie detaillierte Einschätzungen zu den Chancen und Risiken im weiteren Jahresverlauf. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat in vier Sitzungen mündlich eingehend über die jeweils aktuelle Lage des Konzerns und der bedeutenden Konzerngesellschaften sowie über gewichtige Geschäftsvorfälle und relevante Veränderungen unterrichten lassen. Der Geschäftsverlauf im Vergleich zur Unternehmensplanung wurde uns dargestellt. Abweichungen des Verlaufs von der Planung sind uns im Einzelnen erläutert, von uns hinterfragt und diskutiert worden. Kompensative Möglichkeiten wurden erörtert. Gegenstand der Sitzungen waren zudem der Stand der Umsetzung des konzernweiten Effizienzprogramms "FitStructure SZAG" und die Fortschritte bei der Realisierung des Wachstumsprogramms "Salzgitter AG 2021". Besondere Aufmerksamkeit widmete der Aufsichtsrat auch in diesem Geschäftsjahr der Unternehmensstrategie und der langfristigen Unternehmensplanung. Geschäftsvorgängen, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedurften, stimmte der Aufsichtsrat nach gründlicher Prüfung und Beratung zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ließ sich darüber hinaus auch außerhalb der Sitzungen regelmäßig vom Vorsitzenden des Vorstandes über aktuelle Themen informieren. Im Berichtsjahr trat der Aufsichtsrat im März, im Mai, im September und im Dezember jeweils zu einer Sitzung zusammen. Die Teilnahmequote bei den Sitzungen betrug insgesamt 92 %. Der Aufsichtsrat tagte ganz überwiegend in Anwesenheit des Vorstandes, beriet sich zu Themen wie der Vorstandsvergütung und anderen Vorstandsangelegenheiten aber ohne Anwesenheit von Vorstandsmitgliedern. Regelmäßige Vorbesprechungen - zeitweise mit und zeitweise ohne Anwesenheit des Vorstandes - dienten der Vorberatung der aktuellen Lage und anstehender Entscheidungen. Weder Aufsichtsrats- noch Vorstandsmitglieder zeigten dem Aufsichtsrat im Berichtsjahr Interessenkonflikte an. Das zum 1. Januar 2019 gestartete neue System zur variablen Vergütung des Vorstandes beinhaltet unter den sogenannten Stakeholder-Zielen auch die Themen Arbeitssicherheit und Weiterbildung, welchen der Aufsichtsrat insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Arbeitgeberattraktivität in Verbindung mit einem aufkommenden möglichen Fachkräftemangel große Bedeutung beimisst. Die Beratungsschwerpunkte im AufsichtsratIn seiner Sitzung am 21. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat - wie in den März-Sitzungen üblich - vorrangig mit dem vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss und dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie dem gemeinsamen Lagebericht für die Aktiengesellschaft und den Konzern über das Geschäftsjahr 2018. Die Vertreter des von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfers, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie gingen dabei auch auf die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder ein. Nach eingehender Prüfung der Abschlussunterlagen mithilfe des Berichts des Abschlussprüfers billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss und stimmte der vom Vorstand vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zu. Des Weiteren verabschiedete er seinen Bericht an die Hauptversammlung, den Corporate-Governance-Bericht sowie die Beschlussvorschläge zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung, über welche die Hauptversammlung 2019 beschließen sollte. Darüber hinaus setzte der Aufsichtsrat den variablen Bestandteil der Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 fest und verständigte sich mit den Vorstandsmitgliedern auf eine Umstellung ihrer Anstellungsverträge auf die neue, an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex orientierte Vergütungsstruktur. Weiterhin setzte sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung, insbesondere im Stahlbereich, und der Entwicklung des Aktienkurses auseinander. Hauptgegenstände der Beratungen des Aufsichtsrates in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 bildeten die aktuelle Lage einschließlich Risiken und Aussichten und die Fortschritte des Effizienz- und des Wachstumsprogramms. Außerdem legte der Aufsichtsrat Schwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019 durch den von der Hauptversammlung zu wählenden Abschlussprüfer fest. In seiner Sitzung am 26. September 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der jüngsten Geschäftsentwicklung und dem Stand des Investitionsvorhabens Neubau einer Wärmebehandlungsanlage bei der Ilsenburger Grobblech GmbH. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem über den aktuellen Stand des kartellrechtlichen Ermittlungsverfahrens im Bereich Grobblech berichten und stimmte nach intensiver Erörterung der Sachlage und Abwägung zu, einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens näherzutreten. Des Weiteren beschloss der Aufsichtsrat auf Empfehlung des Präsidiums, Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing Kai Acker für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 31. Oktober 2023 zum Leiter des Konzerngeschäftsbereiches "Technologie" zu ernennen sowie Herrn Dr.-Ing. Sebastian Bross für die Zeit vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2024 zum Leiter des Konzerngeschäftsbereiches "Grobblech/ Profilstahl". Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand zudem ausführlich schriftlich und mündlich über das Compliance-Managementsystem des Konzerns und über untersuchte Verdachtsfälle möglicher Verstöße informieren. Darüber hinaus beschloss er auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses, der Hauptversammlung 2020 vorzuschlagen, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der Salzgitter AG (SZAG) einschließlich Prüfung des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Dem war eine öffentliche Ausschreibung der Prüfungsleistung und Bewertung der Angebote durch den Prüfungsausschuss vorausgegangen. Am 5. Dezember 2019 legte uns der Vorstand die Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2020 bis 2022 vor und erläuterte sie. Außerdem ließen wir uns über den aktuellen Stand des Projektes SALCOS(r) berichten. Weitere Gegenstände der Beratungen in dieser Sitzung waren die Überprüfung der Vorstandsvergütung und - für die variable Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2020 - die Festlegung der qualitativen Kriterien zur Bewertung der individuellen Leistung sowie der Stakeholder-Ziele für die Performance-Periode 2020 bis 2023. Der Aufsichtsrat befasste sich zudem mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex einschließlich der Abgabe der Entsprechenserklärung 2019. Die Arbeit der AusschüsseZur Vorbereitung seiner Beratungen und Entscheidungen hat der Aufsichtsrat ein Präsidium, einen Prüfungs-, einen Strategie- und einen Nominierungsausschuss gebildet. Das Präsidium trat 2019 fünfmal zusammen. Zu den Themen dieser Sitzungen gehörten wichtige Fragen des Geschäftsverlaufs, der Unternehmensstrategie sowie Personalangelegenheiten im Bereich der Geschäftsbereichsleitung. Weiterhin befasste sich das Präsidium mit den schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeldbedingungen im Stahlbereich und beriet anliegende Entscheidungen vor. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses kamen im Berichtszeitraum zu vier Sitzungen zusammen. Im März bereiteten sie die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2018 durch das Aufsichtsratsplenum in Anwesenheit von Vertretern des Abschlussprüfers vor, insbesondere durch eingehende Befassung mit den jeweiligen Prüfungsberichten und dem mündlichen Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Der Prüfungsausschuss sah im Rahmen seiner Prüfung keinen Anlass für Beanstandungen und empfahl dem Plenum, die Abschlüsse zu billigen. In gleicher Weise prüften die Mitglieder des Prüfungsausschusses vorbereitend den nichtfinanziellen Konzernbericht 2018. Beratungsschwerpunkte der weiteren Sitzungen des Prüfungsausschusses waren die IT-Sicherheit, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Compliance- und des Risikomanagementsystems. Zudem wurden die Risikoeinschätzung der internen Revision und deren Prüfungsplanung diskutiert. Darüber hinaus befasste sich der Prüfungsausschuss mit der Vorbereitung des Vorschlags des Aufsichtsrates zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 durch die Hauptversammlung, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer. Er überwachte die Wirksamkeit der Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie die von diesem zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachten Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss war in das Auswahlverfahren zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer-Verordnung) eingebunden und erarbeitete eine entsprechende Empfehlung an den Aufsichtsrat. Die quartalsweise Finanzberichterstattung des Konzerns wurde vor ihrer Veröffentlichung mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Im März 2020 empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsratsplenum nach eingehender Vorprüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019, die Abschlüsse zu billigen. Seine Vorprüfung des nichtfinanziellen Konzernberichts 2019 führte ebenfalls zu keinen Beanstandungen. Der Strategieausschuss tagte 2019 einmal. Zentrales Thema hierbei war eine Ist-Aufnahme des aktuellen Unternehmensportfolios und daraus abgeleitet schließlich die Portfoliostrategie des Unternehmens, nachdem 2016 die Grundsätze der Unternehmensstrategie, 2017 das Thema "Digitalisierung" und 2018 die "Strategie 2021" im Mittelpunkt gestanden hatten. Infolge des Ausscheidens von Herrn Ulrich Kimpel aus dem Aufsichtsrat und dem Strategieausschuss zum 31. Juli 2019 wählte der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23. Mai 2019 einstimmig Herrn Konrad Ackermann mit Wirkung ab 1. August 2019 für die restliche Dauer der Wahlperiode des Aufsichtsrates zum Mitglied des Strategieausschusses. Eine Sitzung des Nominierungsausschusses war im Jahr 2019 nicht erforderlich. Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen im Geschäftsjahr 2019
Die Jahresabschluss- und KonzernabschlussprüfungIn seiner Sitzung am 12. März 2020 beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Jahresabschluss der SZAG und dem Konzernabschluss jeweils zum 31. Dezember 2019 sowie dem gemeinsamen Lagebericht der Aktiengesellschaft und des Konzerns über das Geschäftsjahr 2019. Zuvor hatte der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, beide Abschlüsse geprüft und mit einem uneingeschränkten -> "Bestätigungsvermerk" versehen. Er testierte die Übereinstimmung der Bilanzierung, Bewertung und Konsolidierung im Konzernabschluss mit den International Financial Reporting Standards (IFRS). Außerdem bestätigte der Abschlussprüfer im Rahmen seiner Beurteilung des Risikofrüherkennungssystems, dass der Vorstand die nach dem Aktiengesetz geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Der Jahresabschluss der SZAG, der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns, der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegen. An der Beratung des Jahres- und des Konzernabschlusses nahmen Vertreter des Abschlussprüfers teil und erläuterten die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts erhob der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er stimmte dem Ergebnis der Prüfung seitens des Abschlussprüfers zu und billigte den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes bezüglich der Verwendung des Bilanzgewinns schlossen wir uns an. Der nichtfinanzielle KonzernberichtGegenstand der Aufsichtsratssitzung am 12. März 2020 war außerdem der nichtfinanzielle Konzernbericht für 2019. Zuvor hatte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diesen im Auftrag des Aufsichtsrates geprüft und folgendes Prüfungsurteil abgegeben: "Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass der Bericht von Salzgitter für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist." Nach eigener Prüfung schloss sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch die KPMG an. Die Veränderungen im AufsichtsratHerr Ulrich Kimpel, Vertreter der Arbeitnehmer, hat mit Wirkung zum 31. Juli 2019 sein Mandat niedergelegt. Der Aufsichtsrat dankt ihm für seine Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens. Als Nachfolger von Herrn Kimpel bestellte das Amtsgericht Braunschweig Herrn Norbert Keller mit Wirkung zum 30. August 2019 bis zum Ablauf der laufenden Amtsperiode. Wir danken dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern des Konzerns für die geleistete Arbeit und ihren Einsatz im Geschäftsjahr 2019.
Salzgitter, 12. März 2020 Der Aufsichtsrat Heinz-Gerhard Wente, Vorsitzender ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2019des Vorstands und des Aufsichtsrats der Salzgitter AGgemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der"Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz: Bei der Salzgitter AG wurde 2019 und wird derzeit sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" entsprochen.
Salzgitter, 5. Dezember 2019 Der Aufsichtsrat Der Vorstand |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen