REMONDIS Emsdetten GmbHLiquidiert

48282 Emsdetten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Steinfurt HRB 3764
Vorher
Martin Mülder Papier + Textilverwertung, Containerdienst GmbH
Eingetragen
10.4.1981
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenEnergetische Verwertung von AbfällenSonstige Verwertung von Abfällen
Gegenstand
Wiederaufbereitung von Abfällen sowie Handel mit Roh- und Abfallstoffen aller Art, insbesondere durch die Aufstellung von Containern

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Anna Kamphues
seit 4.1.2021
Geschäftsführer
Tobias Stehling
seit 18.6.2018
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

REMONDIS Emsdetten GmbH

Emsdetten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.260.913,21 1.128.152,21
II. Finanzanlagen 300,00 300,00
1.261.213,21 1.128.452,21
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 12.983,06 17.032,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 564.985,65 568.636,16
(davon Forderungen gegen Gesellschafter € 13.001,04; Vorjahr: € 10.271,10)
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 49.632,58 59.986,07
627.601,29 645.654,73
C. Aktive latente Steuern 12.845,79 12.943,64
Summe Aktiva 1.901.660,29 1.787.050,58

PASSIVA

Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 1.013.523,02 914.195,01
II. Jahresüberschuss 180.777,81 99.328,01
1.220.300,83 1.039.523,02
B. Rückstellungen 479.219,49 473.341,42
C. Verbindlichkeiten 202.139,97 274.186,14
(davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern € 46.824,07; Vorjahr € 95.910,28)
(davon aus Steuern € 3.164,12; Vorjahr € 8.444,02)
Summe Passiva 1.901.660,29 1.787.050,58

Verkürzter Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2023

REMONDIS Emsdetten GmbH, Emsdetten

Registergericht: Amtsgericht Steinfurt

Handelsregister-Nummer: HRB 3764

I. GRUNDLAGEN

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß §§ 264 und 267 Abs. 1 und 4 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den weiteren rechtsformspezifischen Vorgaben sowie den Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien.

Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen.

II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN

Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert:

In der Bilanz:

- gesonderter Ausweis der Forderungen gegen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

In der Bilanz sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben.

Aktiva:

Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.

Bei Anlagegütern erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird seit dem 1. Januar 2018 degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:

- Gebäude 33 Jahre
- Maschinen, maschinelle Anlagen 2-16 Jahre
- Fahrzeuge des Entsorgungsbereichs 4-11 Jahre

Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht.

Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € und 800 € werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt.

Bei den Finanzanlagen sind die Wertpapiere zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusätzlich eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen.

Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern.

Passiva:

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Bei der Bildung der Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst.

Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 13.001,04 € (Vorjahr: 10.271,10 €) ein.

Eigenkapital:

Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 26.000,00 €.

Verbindlichkeiten:

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schließen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 46.824,07 € (Vorjahr: 95.910,28 €) ein.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

Arbeitnehmerzahlen:

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 18 (Vorjahr: 19) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:

Restlaufzeiten
Gesamt
≤ 1 Jahr
> 1 Jahr
davon > 5 Jahre
aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen 87.666,95 44.511,44 43.155,51 0,00
aus sonstigen Verträgen 68.940,00 68.940,00 0,00 0,00
davon mit verbundenen Unternehmen 68.940,00 68.940,00 0,00 0,00
156.606,95 113.451,44 43.155,51 0,00

V. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN

Mitgliedschaft im Konzern:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

 

Emsdetten, den 29. März 2024

REMONDIS Emsdetten GmbH

gez.

Tobias Stehling

Anna Gerke

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. Juni 2024

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