Voß Familien GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Gördes seit 22.12.2022 | Geschäftsführer |
David Voß seit 17.8.2021 | Geschäftsführer |
Werner Voß seit 23.7.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WERNS GmbHMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhangzum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung a. Allgemeine Vorbemerkungen Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Münster und ist beim Amtsgericht Münster unter HRB 19597 eingetragen. Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden. Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor. b. Anmerkungen zur Gliederung Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung des vorhergehenden Jahresabschlusses. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung waren nicht erforderlich. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeine Vorbemerkungen Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HBG) vorgenommen, da hinsichtlich von Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Höhe von insgesamt 644.797,55 EUR eine Rangrücktrittserklärung vorliegt, wonach die Ansprüche des Gläubigers nachrangig zu befriedigen sind. 2. Erläuterungen einzelner Bilanzposten a. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde nach § 253 Abs. 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Diese Abschreibungen wurden allein nach den handelsrechtlichen Vorschriften, unabhängig von den steuerrechtlichen Regelungen vorgenommen und linear entsprechend der Nutzungsdauer verrechnet. Bei den Zugängen von beweglichen Wirtschaftsgütern wurde der Abschreibungsbetrag in Anrechnung gebracht, der dem Zeitpunkt zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes und dem Ende des Wirtschaftsjahres entspricht. b. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. c. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Regelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB Abzinsungen vorgenommen. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Für passive latente Steuern wurde keine Rückstellung gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Disagien nicht enthalten. Der Bilanzverlust hat sich im vergangenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: Verlustvortrag zum 1. Jan. 2023 84.083,52 EUR + Jahresfehlbetrag 120.594,07 EUR Bilanzverlust zum 31. Dez. 2023 204.677,59 EUR davon durch Eigenkapital gedeckt 25.000,00 EUR nicht durch Eigenkapital gedeckt 179.677,59 EUR Zur Abwendung der bilanziellen Überschuldung haben die Gesellschafter eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen insgesamt 644.797,55 EUR. Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr waren drei Arbeitnehmer beschäftigt. V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt wurden, sind nicht eingetreten. VI. Verwendung des Jahresergebnisses Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung soll der Jahresverlust in den Verlustvortrag eingestellt werden. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.3.2025. |
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