AMBIBAU
Lourenco GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
220.585,00 |
269.851,00 |
| I.
Sachanlagen |
220.585,00 |
269.851,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
454.973,01 |
539.393,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
316.273,30 |
457.944,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.098,63 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.699,71 |
81.448,85 |
| Summe
Aktiva |
675.558,01 |
809.244,73 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
334.485,56 |
277.291,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
252.291,33 |
124.379,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
57.194,23 |
127.912,32 |
| B.
Rückstellungen |
4.300,00 |
20.933,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
336.772,45 |
511.019,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
336.772,45 |
511.019,44 |
| Summe
Passiva |
675.558,01 |
809.244,73 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Ambibau Lourenco GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung
der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB.
Nach den in § 267 Abs.1 HGB in Verbindung mit
§ 267 Abs.3 HGB angegebenen Kriterien ist die
Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sofern sich keine zwingenden Änderungen aufgrund
des BilMoG ergaben, wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Vorjahres beibehalten. Ein
grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher
nicht statt. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit
wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen nach den steuerlichen
Vorschriften in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen
vermindert. Ein aktivierter Geschäfts/Firmenwert liegt
nicht vor.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Ein Sammelposten gemäß § 6 (2a) EStG
für Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in
Höhe von 150,01 € - 1.000,00 € wurde
für das Jahr 2022 nicht gebildet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von bis zu 800,00 € werden im Jahr des Zugangs sofort
als Aufwand erfasst.
Für abnutzbare bewegliche
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von € 250,01 bis € 800,00 wird
im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Es wird hierbei
auch für das Handelsrecht von den steuerlichen
Sonderregelungen für geringwertige
Wirtschaftsgüter Gebrauch gemacht. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 250,01
€ bis zu 800,00 € werden im Jahr der Anschaffung
sofort abgeschrieben.
Erträge aus der Aktivierung selbstgeschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände, latenter
Steuern und der Bewertung von Finanzinstrumenten liegen
nicht vor.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Börsen- oder
Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. Erhebliche Unterschiede bei abweichender
Anwendung von Bewertungsmethoden i. S .d. §§ 240
(4), 256 S.1 HGB liegen nicht vor. Nähere Angaben zu
gebildeten Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 HGB sind
nicht vorzunehmen, da keine Bewertungseinheiten gebildet
wurden. Für Verwendungsrisiken wurden angemessene
Wertberichtigungen auf die Vorräte vorgenommen.
Aus steuerlichen Gründen unterlassene
Zuschreibungen liegen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen worden. Den in den Forderungen aufgrund von
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Ausfallrisiken wird
durch die Bildung angemessen dotierter Einzel- bzw.
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währungen lauteten,
wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem.
§ 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr.2 HGB).
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden
Leistungsansprüche für einen bestimmten Zeitraum
nach dem Bilanzstichtag mit dem anteiligen Nennwert der vor
dem Bilanzstichtag geleisteten Zahlungen aktiviert. Aktive
oder passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen
der steuerlich zulässigen Unwesentlichkeitsgrenze
(410,00 € je abzugrenzenden Posten) nicht gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt und ermittelt (§ 253
I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Zum aktuellen Bilanzstichtag wurde keine Abzinsung
vorgenommen, da entweder die Rückstellungen eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben oder aber
eine Abzinsung aufgrund der absoluten Höhe von
geringem Aussagewert ist (z.B. bei den
Archivierungsrückstellungen) und deshalb der Aspekt
des Gläubigerschutzes nicht gefährdet erscheint.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht
getätigt. Da es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt, waren keine
Rückstellungen für aktive oder passive latente
Steuern auszuweisen (Verweis auf die
Gesamtdifferenzbetrachtung gem. § 274 Abs.1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zu Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Hierbei wurde das
handelsrechtliche Abzinsungsverbot des § 253 (1) S. 2
HGB beachtet. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Im
Jahresabschluss sind keine Verbindlichkeiten enthalten,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währung lauten oder ursprünglich auf fremde
Währung lauteten. Die grundsätzlich bestehende
Wertaufholungspflicht für immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen (mit Ausnahme für Geschäfts- und
Firmenwerte (Verbot)) wurde geprüft und kam im
aktuellen Bilanzjahr nicht zur Anwendung.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
3.1 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag (bei
teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses) ist der Bilanz
zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1. Angaben zu den Geschäftsführern, zu
Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Joao Andre Da Silva Mota (Beruf:
Geschäftsführer), Befreiung § 181 BGB
Name, Sitz und Ort der Offenlegung des
Mutterunternehmens bei Konzernabschluss: entfällt
(kein Konzernabschluss)
Angaben zu gewährten Vorschüssen, Krediten,
Haftungsverhältnissen bei Vorstand,
Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat u.
ä.: entfällt (etwaige Forderungen gegenüber
Gesellschaftern s. weiter unten)
Name und Sitz anderer Unternehmen bei mind. 20%iger
Beteiligung der KapG oder der für sie handelnden
Personen sowie Angaben der Beteiligungsquote, des
Eigenkapitals und des Ergebnisses: entfällt
Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren
unbeschränkt haftender Gesellschafter die
Kapitalgesellschaft ist: entfällt
4.2. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0.00 EUR).
Die Gesellschafter haben den Rangrücktritt
gegenüber anderen Gläubigern der Gesellschaft
erklärt. Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR).
4.3. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über
fünf Jahre
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR). Durch Pfandrechte u. ä. gesicherte
Verbindlichkeiten betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
4.4. Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse,
Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Haftungsverbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB
liegen nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben
zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen
der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht
erforderlich sind.
4.5. Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024 festgestellt.
4.6. Datum der Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
unterzeichnet.
gez. Joao Andre Da Silva Mota
sonstige Berichtsbestandteile
Hagen, den 28.05.2024
gez.
Joao Andre Da Silva Mota
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
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