RK Autowelt
Ennigerloh GmbH
Ennigerloh
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.743.042,10 |
1.753.968,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.743.036,10 |
1.753.962,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.295.614,15 |
1.764.880,92 |
| I.
Vorräte |
1.247.270,43 |
747.965,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
808.486,22 |
505.294,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
239.857,50 |
511.620,39 |
| Aktiva |
4.038.656,25 |
3.518.849,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
816.591,67 |
555.345,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
525.345,22 |
441.305,93 |
| III.
Jahresüberschuss |
261.246,45 |
84.039,29 |
| B.
Rückstellungen |
66.427,42 |
65.847,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.155.637,16 |
2.897.656,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
937.112,62 |
609.592,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.218.524,54 |
2.288.063,76 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
280.000,00 |
80.000,00 |
| Summe
Passiva |
4.038.656,25 |
3.518.849,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet RK Autowelt Ennigerloh GmbH.
Zuständiges Registergericht ist das Amtsgericht
Münster. Die HR B - Nummer lautet: 15040
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264
ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Die damit
verbundenen Erleichterungen wurden in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen wurden
pro-rata-temporis abgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB
(Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a
HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit
dem Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot. gem.
§ 253 (2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (2) HGB.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden gem.
§ 252 (1) Nr. 6 HGB wurden beibehalten.
Bewertungseinheiten gem. § 245 i.V.m. § 285
Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 174 (1) Satz 1 HGB sind
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahe stehenden Unternehmen oder Personen gem. §
285 Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 24 Mitarbeiter
(ohne Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des Geschäftsjahres 2023 waren Frau
Desiree Bollmeyer und Herr Gerhard
Bollmeyer Geschäftsführer der
Gesellschaft RK Autowelt Ennigerloh GmbH.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit und jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Ennigerloh, den
03.06.2024;
gez.
Gerhard Bollmeyer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2024
festgestellt.
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