Lightspeed POS Holdings Germany GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dimitri Heidebrecht seit 3.9.2024 | Geschäftsführer |
Dax Dasilva seit 3.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Alcmene S.à.r.l | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lightspeed POS Germany GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Die Lightspeed POS Germany GmbH wurde 2011 als "Gastrofix" gegründet und ist seit 2020 Teil der Lightspeed Unternehmensgruppe. Innerhalb der Lightspeed-Gruppe wird das Produkt von Gastrofix als "Restaurant POS G-Series" bezeichnet. Die Lightspeed POS Germany GmbH beschäftigt sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von cloudbasierter Software für Kassensysteme. Diese wird in der Gastronomie eingesetzt und ersetzt Registrierkassen, Gastrokassen und PC-Kassensysteme vollständig. Zu den wichtigsten Funktionen der Plattform gehören Point-of-Sale (POS), Artikel- und Menüverwaltung, Mitarbeiter-Tracking, Buchhaltungsintegration, Steuerkonformität, Loyalität, Multi-Site-Anbindung, APIs und Reporting. Die Lightspeed POS Germany GmbH erwirtschaftet den Großteil ihrer Einnahmen aus Nutzungsgebühren für die Softwarelösungen und aus damit verbundenen Dienstleistungen. Der Verkauf erfolgt hauptsächlich an Kunden im deutschsprachigen Raum. Die Lightspeed POS Germany GmbH verfügt über Niederlassungen in Österreich, in der Schweiz, in den Niederlanden und in Norwegen. II. Wirtschaftsbericht Überblick OECD Ausblick1 Die Wirtschaft wird den Prognosen zufolge 2022 um 1,8 % wachsen, 2023 um 0,3 % schrumpfen und sich 2024 um 1,5 % erholen. Die Unsicherheit ist angesichts der starken Unbeständigkeit der Energiepreise groß. Die hohe Inflation führt zu einem Rückgang der Realeinkommen und der Ersparnisse und dämpft den privaten Verbrauch. Trotz der schwächeren externen Nachfrage wird sich das Exportwachstum bis 2023 erholen, da sich Engpässe in der Lieferkette auflösen und der Auftragsbestand ein Rekordniveau erreicht hat. Sollten die Energiesparauflagen im Winter nicht erfüllt werden, würde eine Rationierung von Gas zu schwerwiegenden Produktionsunterbrechungen führen. Das Haushaltsdefizit wird sich 2023 ausweiten, bevor es 2024 schrumpft. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Fördermaßnahmen im Energiebereich starke Anreize für Gaseinsparungen schaffen und auf gefährdete Haushalte ausgerichtet sind. Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sollten Liquiditätsprobleme angehen und den notwendigen Strukturwandel nicht behindern. Eine Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und Kapazitäten, insbesondere auf kommunaler Ebene, würde die Energiewende und die Digitalisierung beschleunigen. Dem Fachkräftemangel sollte dadurch begegnet werden, dass das Arbeitsangebot für Frauen, ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer erhöht, die Ausbildung und Erwachsenenbildung verbessert und die Anerkennung der Qualifikationen von Migranten und Flüchtlingen erleichtert wird. 1 vgl. OECD-Wirtschaftsausblick, Band 2022, Ausgabe 2 COVID-19 Es besteht weiterhin Ungewissheit hinsichtlich der Dauer und des Ausmaßes der COVID-19-Pandemie und der Fähigkeit, das Wiederauftreten und neue Varianten weltweit zu kontrollieren. Das Unternehmen ist trotz der anhaltenden Risiken und Ungewissheiten weiterhin der Ansicht, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Einzelhandel und das Gastgewerbe den Bedarf an Lightspeed-Lösungen eher erhöht hat, da kleine und mittlere Unternehmen die traditionellen persönlichen Verkaufsmodelle ergänzen wollen mit Online- und Digitalstrategien. Ein großer Teil des Markts wird derzeit von alten, vor Ort installierten Systemen bedient. Lightspeed sieht sich gut positioniert, um diese Chance zu nutzen und wird weiterhin seine Position am Point-of-Sale nutzen, um die Chancen im Zahlungsverkehr zu ergreifen. Russische Invasion in der Ukraine Das Unternehmen hat keine nennenswerten Geschäfte, Kunden oder Lieferantenbeziehungen in Russland, Weißrussland und der Ukraine. Das gesamte geistige Eigentum und die Kundendaten von Lightspeed befinden sich außerhalb der Region. 2. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses In 2021 wurde entschieden die Entwicklungsleistungen für den europäischen Markt nicht mehr auf das bisherige Gastrofix-Produkt (Restaurant POS G-Series) zu fokussieren, sondern auf die Weiterentwicklung des Produkts (Restaurant POS K-Series) eines Schweizer Gruppenunternehmens, der Lightspeed Commerce CH SA. Die Lightspeed POS Germany GmbH vertreibt und wartet weiterhin das G-Series Produkt. Daneben erbringt die Lightspeed POS Germany GmbH Entwicklungsleistungen an die Lightspeed Commerce CH SA, welche das K-Series Produkt weiterentwickelt. Neben Einnahmen aus Kundenbeziehungen, realisiert das Unternehmen auch zu einem wesentlichen Anteil Einnahmen aus Dienstleistungen innerhalb der Lightspeed-Gruppe. 3. Lage des Unternehmens a. Vermögenslage Die Kennzahlen zur Finanz- und Vermögensstruktur stellen sich wie folgt dar:
Die Zunahme der Aktiva ist insbesondere auf Forderungen gegenüber der Lightspeed Commerce CH SA zurückzuführen (+TEUR 4.573). Gegenüber diesem Unternehmen werden Software-Entwicklungsleistungen erbracht. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten resultiert im Wesentlichen aus der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt im Wesentlichen durch Darlehen der Gruppenunternehmen in Kanada und den Niederlanden. b. Finanzlage Die Kennzahlen zur Finanzlage stellen sich wie folgt dar:
Insbesondere der Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (+TEUR 4.573) und der laufende Verlust des Jahres (TEUR 1.449) führten zu einem negativen Cash-Flow aus operativer Tätigkeit. Das Unternehmen finanziert sich nicht durch externe Darlehen, sondern durch Darlehen, die von Unternehmen der Lightspeed-Gruppe vergeben werden. c. Ertragslage Die Ertragskennziffern stellen sich wie folgt dar:
In der Gesamtleistung sind Erträge aus Entwicklungstätigkeiten in Höhe von TEUR 4.250 enthalten. Dies entspricht einer Zunahme von TEUR 3.595. Bei den Betriebsaufwendungen haben sich insbesondere die Personalkosten um TEUR 2.466 (+32%) gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Steigerung der Personalkosten ist auf allgemeine Gehaltserhöhungen, höhere Provisionen und Boni sowie die gestiegene Mitarbeiteranzahl zurückzuführen. Weiterhin wurde verstärkt in Marketing investiert, wodurch die Aufwendungen in diesem Bereich um TEUR 445 (+80%) gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Weitere Kostensteigerungen sind auf administrative Bereiche (IT, HR) zurückzuführen. Durch Investitionen in Personal und Marketing konnte aus dem Verkauf von Lizenzen, Hardware und Dienstleistungen in 2022 kein Gewinn erzielt werden. Die Investitionen werden über Darlehen aus dem Konzernverbund finanziert. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Das EBIT der Lightspeed POS Germany GmbH für das am 31. März 2022 endende Geschäftsjahr betrug -1.126 TEUR (gegenüber -1.169 TEUR für das am 31. März 2021 endende Geschäftsjahr). III. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens 1. Chance- und Risikobericht Gesamtwirtschaftliche Risiken wurden bereits im Wirtschaftsbericht dargestellt. Die wesentlichen Risiken werden nachfolgend erläutert: Angesichts des hohen Wachstumstempos könnte es für das Unternehmen schwierig sein, neue Mitarbeiter mit den richtigen Fähigkeiten und Erfahrungen zu finden, zu entwickeln und zu halten. Das Risiko eines Forderungsausfalls bestand auf Grund der Struktur der Kunden kaum. Nennenswerte Währungsrisiken bestehen nicht. Die Softwareentwicklung zeichnet sich durch eine sehr hohe Eigenwertschöpfung innerhalb der Lightspeed-Gruppe aus. Das hierfür notwendige qualifizierte Team war im Berichtszeitraum stabil. Aufgrund des Fachkräftemangels könnte es dennoch zukünftig zu Einschränkungen bei der Softwareentwicklung kommen. Die kurzfristige Liquiditätslage wird durch die Lightspeed-Gruppe sichergestellt. Daher ist die Lightspeed POS Germany GmbH von der finanziellen Stabilität der Gruppe abhängig. Die finanzielle Stabilität ist durch ausreichende Liquidität auf Gruppenebene gegeben. Zukünftige Chancen ergeben sich im Wesentlichen durch folgende Faktoren: Es existiert ein erhebliches Potenzial die Marktdurchdringung zu erhöhen und neue Kunden zu gewinnen. Die COVID-19-Pandemie beschleunigt die Notwendigkeit für kleine und mittlere Unternehmen, von alten On-Premise-Systemen auf cloudbasierte Omnichannel-Lösungen umzusteigen. Weiterhin ist es durch die Weiterentwicklung der Software möglich den Umsatz pro Kunden (ARPU) weiter zu steigern. Dabei wird ein "Land and Expand"-Ansatz angewendet, wobei die Kunden die Plattform zunächst für einen bestimmten Anwendungsfall einsetzen. Sobald sie die Vorteile und die breite Funktionalität der Plattform erkannt haben, können sie die Anzahl der Anwendungsfälle erweitern. 2. Prognosebericht In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Lightspeed-Gruppe im Geschäftsjahr 2023 auf die Entwicklung des Flaggschiffprodukts K-Series konzentrieren wird, wird sich das EBIT der Lightspeed POS Germany GmbH stark verbessern, da das Unternehmen als Vertriebsdienstleister die Entwicklung der K-Series in Deutschland gewährleisten wird. Im Geschäftsjahr 2023 wird die Lightspeed POS Germany GmbH gegenüber anderen Gruppenunternehmen Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Verkaufsförderung für den europäischen Markt für das K-Series Produkt. Dies beinhaltet die Implementierung, Unterstützung, Verkaufsstrategie, Positionierung, Akquisition, Schulung, Werbung und andere kommerzielle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem K-Series Produkt. Die Lightspeed POS Germany wird einen Verkaufsanteil aus diesen Dienstleistungen realisieren, der das EBIT deutlich verbessern wird. Im Geschäftsjahr 2023 wird die Lightspeed POS Germany GmbH nahe an der Gewinnzone sein. Nach der besten Schätzung der Lightspeed POS Germany GmbH sollte das EBIT im Geschäftsjahr 2023 bei 400-800 TEUR liegen, +1.500-1.900 TEUR gegenüber dem Geschäftsjahr 2022, hauptsächlich aufgrund des oben erwähnten Vertriebsdienstleistungsvertrages. IV. Bericht über Forschung und Entwicklung Die Entwicklungstätigkeit der Lightspeed POS Germany GmbH wird sich weiterhin auf die Weiterentwicklung der Restaurant POS K-Series Software konzentrieren.
Berlin, den 29.03.2023 Lightspeed POS Germany GmbH Geschäftsführung Geschäftsführer Dax Dasilva Brandon Nussey BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAngaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Rechnungslegungsgrundsätze Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 2 HGB wurde im Wesentlichen Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 bzw. 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. Die Bilanz weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf, welcher auf die bisherige Verlustsituation der Gesellschaft im Rahmen ihrer Markteintrittsphase zurückzuführen ist. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben eine Fortführungsprognose erstellt, nach der die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft in einem Betrachtungszeitraum von mindestens zwei Jahren nach dem Bilanzstichtag sichergestellt ist. In diesem Zeitraum ist das Unternehmen von der erfolgreichen Umsetzung des Unternehmenskonzepts, insbesondere der Generierung entsprechender Umsatzerlöse und auch ggf. weiterer Finanzierungen durch die Muttergesellschaft abhängig. Durch nachrangig zu bedienende Finanzierungen bestand weder zum Bilanzstichtag noch zum Aufstellungszeitpunkt des Jahresabschlusses eine wirtschaftliche Überschuldungssituation. Über den Rangrücktritt hinaus, hat die Muttergesellschaft eine harte Patronatserklärung zu Gunsten der Gesellschaft abgegeben. Bei der Bewertung wurde daher von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going-Concern-Prinzip") ausgegangen. Die Posten der Aktiva sind nicht mit Posten der Passiva, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Bei Zugängen erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nicht gebildet (§ 274 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Fremdwährungsbeträge von Bilanzposten, deren Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weniger als ein Jahr beträgt, werden zum Bilanzstichtag gem. § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Lieferung bzw. Leistung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Lieferung bzw. Leistung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Angaben zu Posten der Bilanz Sachanlagen Zur Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten Anlagespiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bis auf EUR 67.807,36 (Vorjahr: EUR 67.807,36) sind sämtliche Forderungen innerhalb eines Jahres fällig. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt am 31.03.2022 EUR 55.075,00. Es ist vollständig eingezahlt. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 21.279.298,25 enthalten. Rückstellungen Die Rückstellungen betreffen mit EUR 702.430,50 (Vorjahr EUR 404.622,46) Personalrückstellungen inklusive der Rückstellung für Urlaubsansprüche und mit EUR 397.109,76 (Vorjahr EUR 271.760,28) sonstige Rückstellungen, insbesondere für ausstehende Rechnungen. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von verbundenen Unternehmen werden revolvierende Darlehen vergeben. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 733.038,89 (Vorjahr EUR 1.817.079,44) und aus Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 81.530,72 (Vorjahr EUR 105.990,38) enthalten. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2022 waren Dax Dasilva, Kaufmann Brandon Nussey, Kaufmann als Geschäftsführer bestellt. Die Geschäftsführer erhielten Alleinvertretungsbefugnis und wurden von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Mit Gesellschafterbeschluss vom 1.3.2023 wurde Brandon Nussey als Geschäftsführer abberufen. Mit gleichem Datum wurde Martin Laufer zum Geschäftsführer bestellt. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 135 Arbeitnehmer. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen nicht zu bilanzierenden finanziellen Verpflichtungen setzen sich nach Fälligkeitszeiträumen, wie folgt zusammen:
Die Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Mietverträgen über Geschäftsräume. Abschlussprüfer Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr zu berechnende Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 22.000,00. Weitere Dienstleistungen wurden nicht erbracht. Konzernabschluss Die Lightspeed POS Inc., Montreal, Kanada, veröffentlicht einen Konzernabschluss nach IFRS in welchem die Lightspeed POS Germany GmbH vollkonsolidiert ist. Der Konzern ist an der NYSE börsennotiert. Der Konzernabschluss wird in den USA veröffentlicht.
Berlin, den 29. März 2023 Lightspeed POS Germany GmbH Geschäftsführung Dax Dasilva, Geschäftsführer Martin Laufer, Geschäftsführer Anlagespiegel
Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 31. März 2023 festgestellt. Bestätigung- bzw. VersagungsvermerkBestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Lightspeed POS Germany GmbH, Berlin: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Lightspeed POS Germany GmbH, Berlin , - bestehend aus der Bilanz zum 31.03.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Lightspeed POS Germany GmbH, Berlin , für das Geschäftsjahr vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf Angaben im Anhang im Abschnitt "Rechnungslegungsgrundsätze", in der die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die bisherige Verlustsitutation auf die Markteintrittsphase der Gesellschaft zurückzuführen ist und bei der Annahme der Fortbestands des Unternehmens davon ausgegangen wird, dass Kapitalgeber weitere liquide Mittel zuführen sowie das Unternehmenskonzept erfolgreich umgesetzt werden kann. Wie in der Angabe dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 29. März 2023 Rödl
& Partner GmbH
Fischl, Wirtschaftsprüfer Fehlauer, Wirtschaftsprüfer |
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