Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 279324
Vorher
Weilchensee 1120. V V GmbH
Eingetragen
29.9.2022
Branche
Herstellung von Körperpflegemitteln und DuftstoffenGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von kosmetischen Erzeugnissen, Körperpflegemitteln, Putz- und Reinigungsmitteln
Gegenstand
Entwicklung von Rezepturen für Körperpflege sowie der weltweite Vertrieb und Handel mit Körperpflege-, Hygiene- und Haushaltsprodukten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marc Basler
seit 16.12.2022
Geschäftsführer
Frank Christoph Heller
seit 20.10.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Frank Christoph HellerIsarCare Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BurnusCare GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023

BURNUS CARE GMBH, MÜNCHEN

A K T I V A

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31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 254.022,83 145.758,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 205.519,83 141.619,00
II. Sachanlagen 48.503,00 4.139,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 23.172.654,94 11.594.608,64
I. Vorräte 4.002.201,83 2.677.703,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.057.846,96 8.848.198,46
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.112.606,15 68.707,13
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 53.672,63 1.017,45
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 0,00 472.425,29
23.480.350,40 12.213.809,38

P A S S I V A

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31.12.2023 
EUR
31.12.2022 
EUR
A. EIGENKAPITAL 2.634.167,86 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -497.425,29 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 3.106.593,15 -497.425,29
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 472.425,29
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.663.756,76 88.802,27
C. VERBINDLICHKEITEN 19.182.425,78 12.125.007,11
23.480.350,40 12.213.809,38

BURNUS CARE GMBH, MÜNCHEN
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Die BurnusCare GmbH hat ihren Sitz in München und eine Betriebsstätte in Darmstadt und ist unter der Nummer HRB 279324 in das Handelsregister beim Amtsgericht München eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB.

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB.

Es handelt sich um das erste vollständige Wirtschaftsjahr, die Vorjahreswerte beziehen sich auf ein Rumpfgeschäftsjahr vom 16. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Der gewöhnliche Geschäftsbetrieb der BurnusCare GmbH begann am 1. November 2022. Daher sind die Werte nur eingeschränkt vergleichbar.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Zur Abwendung einer möglichen Überschuldung trat das Mutterunternehmen – die IsarCare Holding GmbH – gemäß Rangrücktrittsvereinbarung vom 31. Dezember 2022 mit ihrer Darlehensforderung in Höhe von TEUR 4.688 hinter die Forderungen aller anderen Gläubiger in der Weise zurück, dass ihre Forderung nur zu Lasten von Bilanzgewinnen und aus dem nicht zur Deckung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens bedient zu werden braucht. Die im Rang zurückgetretenen Forderungen wurden gleichzeitig bis zum 31. Dezember 2025 gestundet.

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren linear abgeschrieben.

2. Sachanlagen

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen werden linear entsprechend den folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen:

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Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 – 10 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu netto EUR 250 werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten über netto EUR 250 bis zu netto EUR 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf den aktuellen Planzahlen beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB aktiviert. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nominalwerten aktiviert. Für das allgemeine Kreditrisiko im Forderungsbestand sowie für erkennbare Einzelrisiken wurden angemessene Wertberichtigungen gebildet.

5. Liquide Mittel

Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.

6. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7. Rückstellung für Pensionen

Die Rückstellung für Pensionen wurde nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der „Projected-Unit-Credit-Methode“ ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die „Richttafeln 2018 G“ von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden keine und erwartete Rentensteigerungen mit 2 % berücksichtigt. Die Fluktuation wurde nicht berücksichtigt.

8. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

9. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel in der Anlage 3, Seite 8 zum Anhang dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 189 (Vorjahr: TEUR 189).

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital weist ein unverändertes Stammkapital in Höhe von TEUR 25 aus.

4. Pensionsrückstellungen

Die Pensionsrückstellungen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.

5. Sonstige Rückstellungen

In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Rechts- und Beratungskosten, Bonuszahlungen sowie weitere Personalkosten enthalten.

6. Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten TEUR 19.182 (Vj. TEUR 12.125) haben TEUR 5.757 (Vj. TEUR 4.957) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und TEUR 13.425 (Vj. TEUR 7.168) eine Restlaufzeit von über einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht.

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 5.010 (Vj. TEUR 4.446) enthalten.

7. Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

8. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Pachtverträgen wie folgt:

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Restlaufzeiten bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre ab 5 Jahre Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Büro – und Laborräume 0 299 0 299

IV. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 35 Mitarbeiter.

2. Gesellschaftsorgane

Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt:

Herr Frank Heller, Kaufmann, Vorsitzender

Herr Marc Basler, Wirtschafts- und Vertriebs Ingenieur

Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

München, den 25.03.2025

- Geschäftsführung -

_______________ _______________

 Frank Heller  Marc Basler

Der Jahresabschluss wurde am 26. März 2025 festgestellt.

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ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 2023 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2023
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 149.949,00 114.633,83 0,00 264.582,83
II. SACHANLAGEN 20.000,20 61.803,29 0,00 81.803,49
169.949,20 176.437,12 0,00 346.386,32
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KUMULIERTE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2023 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2023
EUR EUR EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 8.330,00 50.733,00 0,00 59.063,00
II. SACHANLAGEN 15.861,20 17.439,29 0,00 33.300,49
24.191,20 68.172,29 0,00 92.363,49
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NETTOBUCHWERTE
31. Dez. 2023 31. Dez. 2022
EUR EUR
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 205.519,83 141.619,00
II. SACHANLAGEN 48.503,00 4.139,00
254.022,83 145.758,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Burnus Care GmbH, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Burnus Care GmbH, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, 26. März 2025

GKK PARTNERS Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefan Schmittner
Wirtschaftsprüfer
Katja Stanke
Wirtschaftsprüferin

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