EMIN Fleisch GmbH
Zenettistraße 10, 80337 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hüseyin Yüce seit 2.3.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EMIN Fleisch GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die EMIN Fleisch GmbH, Fleischgroßhandel wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2006 in München gegründet. Sie wird seit 02.03.2007 im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HR B 166660 geführt. Tätigkeitsbereich der Gesellschaft ist das Zerlegen und der Großhandel mit Fleischprodukten. Daneben wurde seit 2016 eine Dönerproduktion mit vielfältigen Produktvarianten aufgebaut. Zu den Kunden der Gesellschaft zählen im regionalen Bereich Restaurants, Supermärkte, Dönerproduzenten und Metzgereien. Bearbeitet wird Fleisch von Jungbullen, Kalb, Rind, Pute und Geflügel. Gehandelt werden darüber hinaus deutsches und englisches Lammfleisch sowie verpackte und tiefgefrorene Geflügelteile. Angeboten werden insbesondere halal zertifizierte Fleischwaren. 2. Wirtschaftsbericht a) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Unternehmen der Fleischwirtschaft sind in einem schwierigen Umfeld tätig. Wie bereits in den vergangenen Jahren, zeigt das Verbraucherverhalten einen Rückgang des Fleischkonsums in Deutschland auf. Während in 2022 der Pro Kopf Verzehr von Fleischprodukten um 4,2 kg auf 52,0 kg stark abgenommen hat, wurde in 2023 nur noch eine marginale Minderung um 0,4 kg auf 51,6 kg verzeichnet. Das Schweinefleisch machte mit 27,5 kg den größten Anteil am Pro Kopf Verzehr aus, dieses reduzierte sich wie auch schon in den Vorjahren um weitere 1,5 kg. Im Gegensatz dazu, kam es in 2023 beim Geflügelfleisch und beim Rindfleisch zu einem leichten Anstieg des Verzehrs. Hierbei erhöhte sich der Anteil von Geflügelfleisch von 12,7 kg auf 13,1 kg sowie die Menge an Rindfleisch von 8,7 kg auf 8,9 kg. Auch der Konsum der anderen Fleischarten, wie u.a. Lamm und Ziege, nahm um 0,4 kg auf 2,1 kg zu. Ebenfalls reduzierte sich in Deutschland die Fleischerzeugung im siebten Jahr in Folge, diese nahm in 2023 um 4,0 % auf 7,2 Mio. t (SG) ab. Insbesondere ist hier der Rückgang der Schlachtungen bei Schweinefleisch von 0,3 Mio t. (SG) hervorzuheben, wohingegen die Schlachtungen bei Rind und Geflügel marginal zunahmen. Die verminderte Fleischnachfrage durch den Endverbraucher ist hierbei durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren geprägt. Die inflationsbedingte Preissteigerung seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges ist weiterhin ein Hauptfaktor für die zurückhaltende Nachfrage nach Fleischprodukten. Die merklichen Teuerungen haben sich auch auf das Einkaufsverhalten der Verbraucher ausgewirkt. Der Preis steht wieder im Vordergrund der Einkaufsentscheidung, sodass mehr auf Quantität als auf qualitativ hochwertige Fleischprodukte geschaut wird. Trotzdem wird in der Gesellschaft immer mehr das Tierwohl eingefordert, was zu höheren Erzeugerpreisen führt. Ebenfalls stellt auch die veränderte Ernährung der Verbraucher eine weitere Schwierigkeit dar. Es wird immer öfter gesünder und umweltbewusster gegessen. Dies ist insbesondere bei den fetthaltigen Fleischerzeugnissen (z.B. beim Schweinefleisch) zu spüren, welche seit Jahren rückläufig sind. Durch all diese Entwicklungen verschärfte sich der Preiswettbewerb im An- und Verkauf der fleischverarbeitenden Unternehmen weiter. Dieses Umfeld wird durch einen starken Preiswettbewerb mit geringen Margen charakterisiert. b) Geschäftsverlauf Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr ihren Handelsumsatz um 17,4 % wie bereits in den Vorjahren deutlich steigern. Die erzielbaren Umsatzrenditen sind nach wie vor sehr gering. Dennoch konnte durch den erzielten Umsatzanstieg ein Ausgleich von Preissteigerungen bei Handelswaren und sonstigen Kosten mehr als erreicht werden. Demzufolge konnte das Berichtsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 5.079 T€ deutlich über dem Vorjahresniveau i.H.v. 2.222 T€ abgeschlossen werden. c) Ertragslage Das Rohergebnis konnte im Vergleich zum vorherigen Wirtschaftsjahr deutlich um 49,0 % erhöht werden. Demgegenüber steht ein Anstieg der betrieblichen Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten und Steuern von 20,2%, welcher sich signifikant unterproportional zum Zuwachs des Rohergebnisses verhält. In diesen betrieblichen Aufwendungen enthalten ist ein Anstieg der Personalkosten um 4,6%, der Abschreibungen um 24,4%, der Steuern um 126,2%, des positiven Zinsergebnisses um 3.275,4% sowie eine Abnahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen inklusive der sonstigen Steuern um 15,5%. Zusammenfassend ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung des Jahresüberschuss um 128,6 % auf 5.079 T€ (Vorjahr 2.222 T€). d) Finanzlage Die Kapitalstruktur weist zum 31.12.2023 mit 60,9 % eine Eigenkapitalquote von überdurchschnittlich gutem Wert aus (Vorjahr 57,0 %). Die Eigenkapitalrendite liegt mit 45,1 % erheblich über dem Kapitalmarktzins für langfristige Geldanlagen. Das Unternehmen verfügte im Berichtsjahr stets über ausreichend eigene liquide Mittel, um alle Verbindlichkeiten fristgerecht unter Ausnutzung von gewährten Skonti zu begleichen. Das Unternehmen begleicht seine Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen. e) Vermögenslage Die Bilanzsumme steigt im Vergleich zum Vorjahr um 2.887 T€ bzw. 18,5 % auf 18.493 T€. Im Wesentlichen basiert die Steigerung auf der Zunahme des Anlagevermögens um 233 T€ und der liquiden Mittel um 2.731 T€, bei gleichzeitiger Abnahme des Vorratsvermögens von 93 T€. Neue Investitionen erfolgten in den PKW- bzw. LKW-Fuhrpark sowie in sonstige Lagerfahrzeuge, in die Betriebsausstattungen für die Produktion und in die Lager- und Produktionsflächen. Die Abschreibungen im Wirtschaftsjahr 2023 belaufen sich auf 2,6 % vom Rohergebnis (Vorjahr 3,2 %). f) Finanzielle Leistungsindikatoren Die Unternehmenssteuerung erfolgt primär auf Basis der Leistungsindikatoren Rohergebnis und Jahresüberschuss vor Steuern und Zinsen (EBIT). g) Gesamtaussage Vor dem Hintergrund eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfeldes wird die Geschäftsentwicklung bei Emin Fleisch GmbH als sehr zufriedenstellend beurteilt. Im Lagebericht des Vorjahres 2022 konnte keine verlässliche Zukunftsprognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund der Unsicherheiten aus dem Ukrainekrieg quantifiziert werden. Die dann doch signifikant positive Entwicklung in 2023 konnte durch gezieltes Kostenmanagement, der Weitergabe der inflationsbedingten Preissteigerungen und der Erweiterung des Kundenstammes erwirtschaftet werden. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Das Berichtsjahr 2023 war das erste Jahr ohne irgendwelche Corona-Beschränkungen. EMIN Fleisch GmbH konnte die Krisenzeit mit guten wirtschaftlichen Zahlen überstehen. Hierbei wurden Umsatzausfälle aus der Gastronomie durch Belieferung von Supermärkten und Metzgereien kompensiert. Aufgrund dieser Maßnahmen steht nun EMIN Fleisch GmbH breit gefächert und weniger abhängig von einzelnen Branchen da. Hierdurch hat sich EMIN Fleisch GmbH nochmals eine krisenfestere Stellung am Markt erarbeitet. Dem Unsicherheitsfaktor, welcher durch den Ausbruch des Ukrainekrieges in 2022 entstanden ist, konnte trotz steigender Energiekosten und Erzeugerpreise in 2023 erfolgreich durch gezieltes Kosten- und Erlösmanagement entgegengewirkt werden. Trotzdem bleibt mit laufender Dauer des Krieges und der daraus resultierenden verschlechterten allgemeinen wirtschaftliche Lage in Deutschland ein Risiko bestehen. Die Energiekosten und die weiterhin bestehende Inflation sind zwar im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, aber weiterhin hoch und die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland stagniert. Da die Ernährungswirtschaft eine energieintensive Branche darstellt, ist man weiterhin davon abhängig, wie sich die Energieversorgung in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund des Ausbaus von erneuerbaren Energieformen bei gleichzeitiger Abschaltung von fossilen Energieträgern, weiterentwickelt. Auch müssen die angestiegenen Kosten für Futtermittel, Transport sowie Hilfs- und Verpackungsmaterialien weiterhin im Auge behalten werden. All diese Preistreiber können zu höheren Einstandskosten und somit zu noch höheren Lebensmittelkosten führen. Die dadurch potenzielle Gefahr einer weiter steigenden Inflation wird wie bisher auch nicht vor dem Lebensmittelkonsum durch den Endverbraucher haltmachen, von einer Reduzierung der Einkaufsmengen sowie von höchster Preissensibilität ist daher davon auszugehen. Eine verlässliche Zukunftsprognose der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lässt sich aufgrund der Unsicherheiten aus dem Ukrainekrieg und den anderen Konflikten auf der Welt zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer quantifizieren. Dies gilt insbesondere bei der Preisentwicklung im Einkauf und Vertrieb. Die EMIN Fleisch GmbH ist jedoch zuversichtlich, dass auch in Zukunft diese Herausforderung gemeistert werden kann. Für das Jahr 2024 gehen wir von einer Steigerung des Rohergebnisses um einen mittleren einstelligen Prozentsatz gegenüber dem Vorjahr aus. Es wird mit ein EBIT auf dem Niveau des Jahres 2023 geplant. Die EMIN Fleisch GmbH rechnet abgesehen von möglichen kriegsbedingten Folgen nicht mit wesentlichen Marktveränderungen. Zudem wird das Unternehmen weiterhin aufgrund des am Markt herrschenden Preisdrucks nur mit geringen Umsatzrenditen rechnen können. Das überwiegende Risiko der Branche liegt im Kaufverhalten der Konsumenten. Dennoch werden auch hier Chancen in dem verändertem Konsumverhalten der Verbraucher gesehen. Die Identifikation von Rendite bringenden Produkten und die Forcierung des Handels mit diesen Waren, sind Grundlage des Unternehmenserfolges. Die Gesellschaft setzt auf die Chancen des bisher etablierten und weiterhin wachsenden Handel mit halal zertifizierten Fleischwaren. Es bestehen Beschaffungsmarktrisiken und -chancen. Die Risiken auf der Beschaffungsseite ergeben sich für die lebensmittelmarktbezogenen Geschäftsfelder insbesondere aus den Preisschwankungen bei den Fleischeinkäufen. Chancen auf den Rohmaterialmärkten werden wie im Vorjahr nur in geringem Umfang erwartet. Vorteile werden aber dennoch insbesondere in den breiten Lieferketten gesehen. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist wie bisher weiterhin als sehr gut zu bezeichnen. Es sind auch zukünftig keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Zu den in dem Unternehmen bestehende Finanzierungsinstrumenten gehören die Eigenfinanzierung aus der Geschäftstätigkeit sowie bestehende Guthaben bei Kreditinstituten. Mögliche Forderungsausfälle werden durch strenge Bonitätskontrollen soweit als möglich vermieden und über Kreditversicherungen abgesichert. Die bisherige Investitionspolitik der Gesellschaft wird fortgesetzt. Investitionen in die Entwicklung der organisatorischen Abläufe und die Optimierung der Hygiene Standards sind geplant.
München, 20.12.2024 Hüseyin Yüce, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine AngabenDie EMIN Fleisch GmbH, Fleischgroßhandel und Dönerproduktion, hat ihren Sitz in München und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 166660 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§276,288HGB) und bei der Offenlegung (§327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. I. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. II. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. AnlagevermögenDie Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Der entgeltlich erworbene Geschäftswert (Kundenstamm) wird auf einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 und 800,00 Euro wurde das Wahlrecht zur Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. 2. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. 3. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 4. Liquide MittelDie liquiden Mittel wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. 5. RechnungsabgrenzungspostenDie aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; die Auflösung dieses Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitaufwand. 6. RückstellungenDie Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 7. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer i.H.v. EUR 372.443,26 ausgewiesen. Es handelt sich um ungesicherte Darlehen einschließlich Zinsen von T€ 154 (Zinssatz 3,6% p.a.; Tilgung im Geschäftsjahr T€ 0) und um ein Verrechnungskonto einschließlich Zinsen von T€ 218 (Zinssatz 3% p.a.; Stand Vj. T€ 97). Forderungsspiegel
Die Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten gezahlte Kfz-Steuern, Versicherungen und Mietzahlungen. Entwicklung und Zusammensetzung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023EMIN Fleisch GmbH, Zenettistr. 10, 80337 München
Der Bilanzgewinn entwickelte sich in 2023 wie folgt:
Die Steuerrückstellungen enthalten die am Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Ertragsteuern für das Jahr 2023 und Vorjahre. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus dem Personalbereich (T€ 306), für Abschluss- und Prüfungskosten für das Jahr 2023 (T€ 58) sowie zur Erfüllung von Aufbewahrungspflichten (T€ 20). Verbindlichkeitenspiegel
*) bankübliche Absicherung, **) branchenübliche Eigentumsvorbehalte C. Ergänzende AngabenI. Angaben über Mitglieder der UnternehmensorganeGeschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet. II. ArbeitnehmerDie nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren im Durchschnitt während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt (ohne Organmitglieder):
III. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenB. Am Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB: C. Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen 300.937,50 € (Schuldbeitritt zugunsten des Geschäftsführers) D. E. Mit einer Inanspruchnahme ist nicht zurechnen. F. Zum Abschlussstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen (Jahresbetrag T€ 331,0) und Leasingverträgen Fuhrpark (Jahresbetrag T€ 11,5). D. Vorschlag zur Verwendung des BilanzgewinnsDie Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, den Bilanzgewinn
München, 20.12.2024 Hüseyin Yüce, Geschäftsführer BestätigungsvermerkIn dem vorstehenden, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden größenabhängige Erleichterungen in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EMIN Fleisch GmbH, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EMIN Fleisch GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht EMIN Fleisch GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 Gemäß §322 Abs.3 Satz1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweise auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt und auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte die Erfüllung der Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB hinsichtlich der Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichtes und von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses insoweit nicht abschließend beurteilt werden, als eine Voraussetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllbar ist. Die noch ausstehende Voraussetzung ist gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB: Die Offenlegung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit Bestätigungsvermerk des Mutterunternehmens, in welchem die Gesellschaft einbezogen ist. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicherfalscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, 04.04.2025 Akanthus
GmbH
Dr. Andreas Koller, Wirtschaftsprüfer Susanne Wiegräfe, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.4.2025. |
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