Holz-Rubarth GmbH
Werl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.044,00 |
67.765,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.600,00 |
741,50 |
| II.
Sachanlagen |
65.144,00 |
66.724,00 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
295.484,35 |
282.910,59 |
| I.
Vorräte |
171.364,05 |
168.617,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
118.058,99 |
78.086,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.061,31 |
36.206,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.097,27 |
2.500,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.761,46 |
27.471,98 |
| Aktiva |
373.387,08 |
380.648,07 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
79.471,98 |
66.626,13 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.710,52 |
-12.845,85 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.761,46 |
27.471,98 |
| B.
Rückstellungen |
12.399,00 |
12.249,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
360.988,08 |
368.399,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
360.988,08 |
353.764,03 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
14.635,04 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
153.263,65 |
116.986,56 |
| Passiva |
373.387,08 |
380.648,07 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis
31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben
Die Holz Rubarth GmbH, Werl, weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs.1 HGB auf und wendet die
Rechnungslegungsvorschriften nach Handelsgesetzbuch und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes an. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs.1 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft wurde per
Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 1981
gegründet und wird beim Amtsgericht Arnsberg unter HRB
4122 geführt.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von 1.761,46 Euro aus. Ein
buchmäßiger Fehlbetrag ist grundsätzlich
nicht geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft im
Sinne der Insolvenzordnung festzustellen. Nach Ansicht der
Geschäftsleitung ist weiterhin von der
Fortführung des Unternehmens auszugehen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es wird von einer unverändert bestehenden
Unternehmensfortführung ausgegangen. Entsprechend
wurde die Bewertung gem.
§ 252 Abs.1 Nr. 2 HGB
vorgenommen. Die Bewertung der Aktiva und Passiva
trägt allen erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Von den
bisherigen Bilanzierungsmethoden wurde im
Geschäftsjahr nicht abgewichen.
In Übereinstimmung des gesetzlichen Wahlrechtes
entspricht der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung dem
System des Gesamtkostenverfahrens.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden,
soweit sie gegen Entgelt erworben wurden, zu
Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit
zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer ermittelt. Die Anlagegüter werden nach
Maßgabe der jeweils steuerlich für zulässig
gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die im
Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis
EUR 800,00 wurde im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Genossenschaftsanteile werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten oder
den niedrigeren Marktpreisen bewertet. Abwertungen für
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und
eingeschränkter Verwertbarkeit ergeben, werden in
angemessen und ausreichendem Umfang vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, die mit erkennbaren
Risiken behaftet sind, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von
1% gebildet.
Sowohl die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
als auch die sonstigen Vermögensgegenstände haben
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sowie der
Kassenbestand werden mit ihrem Nennwert ausgewiesen.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der Ansatz erfolgt ebenfalls zum Nennwert.
Das
Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Von den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit:
| • |
bis zu einem Jahr:
360.988,08 Euro (Vorjahr: 353.764,03 Euro)
|
| • |
von mehr als einem Jahr:
0,00 Euro (Vorjahr: 14.635,04 Euro)
|
| • |
über fünf Jahre:
0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)
|
Verbindlichkeiten, die durch Eigentumsvorbehalt
gesichert sind, betragen zum Bilanzstichtag 64.831,38 Euro
(Vorjahr: 42.172,12 Euro).
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
153.263,65 Euro (Vorjahr: 116.986,56 Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in Höhe von 125.510,66 Euro durch
Grundpfandrechte (Grundschuld) besichert.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 9
Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 3
teilzeitbeschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
jeweils alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführer Margarethe Nierhoff (Kauffrau)
und Andreas Nierhoff (Kaufmann) geführt. Die
Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt
und von den Bestimmungen des § 181 BGB
befreit.
Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB und sonstige
finanzielle Verpflichtungen haben zum Bilanzstichtag nicht
bestanden.
Werl, 26.04.2022
gez. Margarethe Nierhoff
gez. Andreas Nierhoff
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.04.2022 festgestellt.
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