EFM Real
Estate AG (vormals: EFM Management AG)
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.704.645,03 |
5.397.812,99 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.726,00 |
9.312,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.062.621,99 |
3.148.500,99 |
| III.
Finanzanlagen |
6.638.297,04 |
2.240.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.386.390,75 |
3.240.098,03 |
| I.
Vorräte |
1.111.353,60 |
2.277.478,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.155.827,07 |
50.721,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.371,28 |
1.021,65 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.371,28 |
1.021,65 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
9.797,25 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.119.210,08 |
902.100,37 |
| Aktiva |
14.091.035,78 |
8.637.911,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.776.234,85 |
1.166.931,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
340.800,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
255.417,00 |
133.717,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
627.663,16 |
504.750,23 |
| IV.
Jahresüberschuss |
1.493.154,69 |
187.664,43 |
| B.
Rückstellungen |
1.332.422,50 |
606.466,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.982.378,43 |
6.864.512,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
6.083.630,52 |
4.420.080,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.898.747,91 |
2.444.432,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.650.000,00 |
1.405.000,00 |
| Passiva |
14.091.035,78 |
8.637.911,02 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Die EFM Management AG hat ihren Sitz in Frankfurt am
Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt
am Main unter HRB 92163 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
AktienG aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang.
Nach den Größenklassen des § 267 Abs.
1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft,
so dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs.
1 Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear entsprechend der
jeweiligen Nutzungsdauer des einzelnen
Vermögensgegenstandes planmäßig
abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen die der
geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich
geltend gemacht wurden.
In Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften
werden geringwertige Vermögensgegenstände im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand
abgeschrieben, sofern die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut
Euro 800,00 nicht übersteigen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von
§ 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der Anlage
ersichtlich.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde allen erkennbaren Einzelrisiken Rechnung getragen.
Andere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3
HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite nicht enthalten.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für:
- die Erstellung incl. Offenlegung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen
- ausstehende Rechnungen
- Gewährleistungsverpflichtungen
- die gesetzliche
Aufbewahrungsverpflichtung von
Geschäftsunterlagen und Daten
- Rechtskosten für Prüfung nach der
Makler- und Bauträgerverordnung
- Tantiemen.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt zum 31.12.2023
€ 400.000,00. Die Aktien sind voll eingezahlt.
Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 23.04.2018 hat den Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17.06.2023 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 120.000,00
gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals
zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2018/I).
Bis zum 31.12.2023 ist von dieser Ermächtigung
vollständig Gebrauch gemacht worden.
Am Bilanzstichtag bestanden:
a) Gegenüber Vorstandsmitgliedern
keine Forderungen
keine Verbindlichkeiten
b) Gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern
keine Forderungen,
Verbindlichkeiten in Höhe von €
1.405.000,00.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind (Stand
31.12.2023):
Wolfgang Kolpin, Frankfurt/M. (Vorsitzender)
André Schmitt, Buseck (stellv. Vorsitzender)
Dr. Marc Philipp Kolpin, Frankfurt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind (Stand
31.12.2023):
Karl-Heinz Reinhardt, Bad Hersfeld.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr 8.
Es wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue
Rechnung vorzutragen.
Frankfurt, den 05. Juli
2024
gez.
Karl-Heinz Reinhardt, (Vorstand)
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt, den 05. Juli
2024
gez.
Karl-Heinz Reinhardt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.07.2024
festgestellt.
|