INTUS Elektronik GmbH
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ERNI ES GmbHEschenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2010
Anhang für 2010A. Allgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der ERNI ES GmbH, Eschenbach, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Zum 1. Januar 2010 wurden erstmalig die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet. Soweit sich Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen ergeben haben, wurden die Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen der JahresabschlusspositionenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 1. Anlagevermögen Die Aufgliederung und die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel (Anlage A zum Anhang) dargestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen sind auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden innerhalb von drei Jahren nach der linearen Methode abgeschrieben. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für bewegliche Anlagegüter, die vor dem 1. Januar 2010 zugegangen sind, wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt soweit dies steuerlich zulässig war. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 werden ab dem 1. Januar 2008 im Jahr des Zugangs sofort ergebniswirksam erfasst. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. 2. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden zu Einstandspreisen bewertet. Zur Abdeckung der in den Vorräten liegenden Verwertungsrisiken bei längerer Lagerdauer sind Bewertungsabschläge nach dem Gängigkeitsverfahren auf die Inventurwerte vorgenommen worden. Dabei sind Lagerbestände mit einer Reichweite von 36 bis 60 Monaten mit 25 bis 100 Prozent abgewertet worden. Bestände in Höhe von T€ 11 wurden über das Festwertverfahren bewertet. Durch die auftragsbezogene Fertigung werden unfertige und fertige Erzeugnisse mit Herstellungskosten bewertet. Der Skontoabzug auf alle Vorräte beträgt im Geschäftsjahr T€ 36. Rechte Dritter am Vorratsvermögen bestanden, abgesehen von den üblichen Eigentumsvorbehalten, nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Forderungen sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine pauschale Wertberichtigung berücksichtigt. Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 1 (Vj. T€ 1) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche sonstige Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen Gesellschafter sind im Wesentlichen im Rahmen des Verrechnungskontos mit der ERNI Electronic Solutions GmbH, Adelberg, entstanden. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten besteht im Wesentlichen aus einer Leasingvorauszahlung für Software. 4. Latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung der latenten Steuer unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. 5. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt unverändert € 38.347,00 und ist voll einbezahlt. 6. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalkosten sowie Bonuszahlungen. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Alle Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Grundsätzlich bestehen keine Sicherheiten gegenüber den Kreditinstituten. Allerdings wurde für den Kontokorrentkredit in Höhe von ursprünglich T€ 500 (zum Bilanzstichtag T€ 337) gegenüber der Volksbank Göppingen eG vereinbart, dass die Gesellschaft eine Eigenkapitalquote von 15 % sowie das Verhältnis der zinstragenden Verbindlichkeiten zum erweiterten Cash Flow eine Quote von 15 % nicht unterschreitet. Sollten diese Werte unterschritten werden, verpflichtet sich die Firma ERNI Electronics GmbH, Adelberg, dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschaft kapitalmäßig stets ausreichend ausgestattet ist, um den oben genannten Verbindlichkeiten in vollem Umfang nachkommen zu können. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverhältnissen in Höhe von T€ 371, wovon T€ 93 innerhalb des nächsten Jahres fällig sind. Der Mietvertrag endet frühestens 2015. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 180. Hiervon haben T€ 114 eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die restlichen Verpflichtungen haben eine Laufzeit zwischen ein und vier Jahren. 9. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen wie im Vorjahr Erträge aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen. 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von insgesamt T€ 256 (Vj. T€ 277). 11. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 38 Mitarbeiter (Vj. 35 Mitarbeiter). Die Gesellschaft führte im März 2009 Kurzarbeit ein, die bis Dezember 2009 andauerte. Für diese Zeit ergab sich gegenüber dem Finanzamt ein Erstattungsanspruch in Höhe von insgesamt T€ 63, der in 2009 in den Personalaufwendungen enthalten ist. Im Geschäftsjahr 2010 kam es nicht mehr zum Einsatz von Kurzarbeitsmaßnahmen. C. Angaben zur Geschäftsführung
D. KonzernverhältnisseAm Stammkapital der Gesellschaft ist die ERNI Electronic Solutions GmbH, Adelberg, mit 100 % beteiligt, die ihrerseits mittelbares Tochterunternehmen der ERNI International AG, Hergiswil/Schweiz, ist. Der Jahresabschluss der ERNI ES GmbH, Eschenbach, wird in den Konzernabschluss der ERNI International AG, Hergiswil/Schweiz, einbezogen.
Eschenbach, 7. April 2011 ERNI ES GmbH Die Geschäftsführung BestätigungsvermerkWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der ERNI ES GmbH, Eschenbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Stuttgart, 8. April 2011 Ernst
& Young GmbH
Kern, Wirtschaftsprüfer Fischer, Wirtschaftsprüferin |
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