Scheibel
Verwaltungs GmbH
Ober-Mörlen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.001,00 |
25.001,00 |
| I.
Finanzanlagen |
25.001,00 |
25.001,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
18.689,94 |
17.454,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.513,00 |
7.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.176,94 |
9.954,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.690,94 |
42.455,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.237,37 |
38.413,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.413,24 |
10.534,49 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.824,13 |
2.878,75 |
| B.
Rückstellungen |
2.001,37 |
2.090,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
452,20 |
1.952,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.690,94 |
42.455,50 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die
für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten
Erleichterungen bei
- der Bilanzierung (§ 266 HGB)
- der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB)
- der Offenlegung (§ 326 HGB)
in Anspruch.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen
aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es
zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bilanz wird in der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.
Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der
vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt;
dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung
über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6
HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer
klaren und übersichtlichen Darstellung des
Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die Bewertung erfolgt nach den für alle
Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§
252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283
HGB.
Finanzanlagen
Die Beteiligung wird mit einem Merkposten von 1,00
€ ausgewiesen.
Die Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen
für ungewisse Verbindlichkeiten werden in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.
Verbindlichkeiten
werden mit der Rückzahlungsleistung angesetzt.
SONSTIGE ANGABEN
Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft
erschöpfte sich im Geschäftsjahr 2010 in der
Komplementärstellung für die Firma Scheibel
Verpachtungs- und Grundbesitz GmbH & Co. KG, an deren
Kapital wir nicht beteiligt sind.
Für die Komplementärstellung erhalten wir
eine angemessene Vergütung.
NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführung:
Herr Adolf Alfred Scheibel
Herr Knud Albert Scheibel
Frau Lydia Maria Jahn
Ober-Mörlen, 16. Februar 2011
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von 16.237,37 €
auf neue Rechnung vorzutragen.
Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten
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2010
|
2009
|
|
€
|
€
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Verbindlichkeiten
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452,20
|
1.952,20
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Davon Verbindlichkeiten
gegenüber
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0,00
|
0,00
|
Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
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R e s t l a u f z e i t e n
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Verbindlichkeiten bis 1
Jahr
|
452,20
|
1.952,20
|
1 bis 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
über 5 Jahre
|
0,00
|
0,00
|
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