GMP GmbH & Co. KG
Bergheim (vormals: Kerpen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2016
GMP GMBH & CO. KG, BERGHEIM
A K T I V A
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31.12.2016
€
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31.12.2015
€
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A. Anlagevermögen
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| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
154.520,00 |
129.456,00 |
| II.
Sachanlagen |
61.637,00 |
498,00 |
| |
216.157,00 |
129.954,00 |
|
B. Umlaufvermögen
|
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| I.
Vorräte |
130.764,06 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
509.955,46 |
498.271,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.516,49 |
509.380,53 |
| |
705.236,01 |
1.007.651,96 |
|
C. Rechnungsabgrenzungsposten
|
2.095,40 |
2.897,38 |
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923.488,41 |
1.140.503,34 |
P A S S I V A
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31.12.2016
€
|
31.12.2015
€
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|
A. Eigenkapital
|
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| I.
Festkapital Kommanditisten |
1.000,00 |
1.000,00 |
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B. Rückstellungen
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20.134,51 |
62.914,83 |
|
C. Verbindlichkeiten
|
901.503,90 |
1.075.738,51 |
|
D. Rechnungsabgrenzungsposten
|
850,00 |
850,00 |
|
923.488,41 |
1.140.503,34 |
GMP
GMBH & CO. KG, BERGHEIM
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2016
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die GMP GmbH & Co. KG, Bergheim (Amtsgericht
Köln, HRA 22830), hat als Kommanditgesellschaft ihren
Jahreabschluss unter Beachtung der §§ 242 ff. HGB
sowie der ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufzustellen und gemäß
der §§ 325 ff. HGB offenzulegen. Die Gesellschaft
ist gemäß § 264a HGB verpflichtet, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff.
HGB anzuwenden.
Die Gesellschaft erfüllt am 31. Dezember 2016 die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 (1) HGB.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und
"Davon-Vermerke" in diesem Anhang gemacht.
Im Geschäftsjahr 2016 kommt erstmals die
Umsatzerlösdefinition des § 277 (1) HGB in der
Fassung des BilRUG zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden
entsprechend angepasst. Daraus resultiert für das
Vorjahr eine Umgliederung aus den sonstigen betrieblichen
Erträgen in die Umsatzerlöse in Höhe von
T€ 10.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt fünf Jahre.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der aufgelaufenen Abschreibungen
bewertet.
Die Anschaffungskosten enthalten anteilige
Anschaffungsnebenkosten und sind um
Anschaffungskostenminderungen gekürzt.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich nach der
linearen Methode gerechnet.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind unter Beachtung
des Niederstwertprinzipes zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Anschaffungskosten werden nach der
Durchschnittswertmethode ermittelt. Für nicht
gängige Bestände sind angemessene
Wertabschläge vorgenommen worden.
Die fertigen Erzeugnisse wurden mit Herstellungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzipes bewertet.
In die Herstellungskosten für die fertigen
Erzeugnisse werden neben dem Fertigungsmaterial und den
Fertigungslöhnen auch anteilige Gemeinkosten des
Fertigungsbereiches sowie Abschreibungen, soweit sie auf
den Produktionsbereich entfallen, einbezogen.
Zinsen wurden nicht berücksichtigt.
Der Ansatz der geleisteten Anzahlungen erfolgte mit dem
Nennbetrag (ohne Umsatzsteuer).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich zu Nennwerten angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Vermögensgegenstände in fremder Währung
werden zum Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Die
Folgebewertung bei Vermögensgegenständen mit
einer Restlaufzeit kleiner als ein Jahr erfolgt mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag. Bei einer
Restlaufzeit größer als ein Jahr erfolgt die
Bewertung zum Abschlussstichtag unter Beachtung des
Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste
aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt
werden.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden Forderungen
gegenüber Gesellschaftern (Kommanditisten) in
Höhe von T€ 26 (Vj.: T€ 54) ausgewiesen.
Unter den Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€
560, im Vorjahr T€ 936, (Kommanditisten) sowie in
Höhe von T€ 7, im Vorjahr T€ 7,
(Komplementär) ausgewiesen.
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind insgesamt kurzfristig
fällig.
2. Eigenkapital
Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger
Ergebnisverwendung aufgestellt. Das Ergebnis wurde dem
Verrechnungskonto der Kommanditistin gutgeschrieben.
3. Verbindlichkeiten
Sämtliche am Bilanzstichtag ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig.
IV. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr im Durchschnitt 15
Arbeitnehmer (Vj.: 16 Arbeitnehmer) beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
bestehenden Miet- und Leasingverträgen betragen
T€ 7.
Bergheim, 22. Juni 2017
GMP GmbH & Co. KG
- Geschäftsführung -
gez. Udo Lutz
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurde am 23.
August 2017 per Gesellschafterbeschluss festgestellt.
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