Furore...P
GmbH
Schondorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.390,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.390,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
279.563,19 |
226.563,17 |
| I.
Vorräte |
5.994,68 |
37.244,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.391,99 |
107.397,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.176,52 |
81.921,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
305,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
300.258,19 |
226.563,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
69.532,70 |
90.567,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
65.567,25 |
16.209,35 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
21.034,55 |
-49.357,90 |
| B.
Rückstellungen |
8.482,50 |
15.459,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
222.242,99 |
120.536,29 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
200.395,06 |
120.536,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
300.258,19 |
226.563,17 |
Anhang
A) Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB), hier erstmals in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Nach den Abgrenzungsmerkmalen des § 267 HGB ist
unsere Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses unserer
Gesellschaft zum 31.12.2010 erfolgte deshalb unter
Berücksichtigung der Vorschriften von § 242 bis
§ 256 a und § 264 bis 289 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt. Die Erstellung des
Anhangs erfolgte auf der Grundlage der §§ 284 bis
288 HGB.
Die im HGB für kleine Kapitalgesellschaften
zugelassenen größenabhängigen
Erleichterungen wurden überwiegend in Anspruch
genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter
Bezug auf § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Überleitung des Jahresabschlusses der
Gesellschaft zum 31.12.2009 nach den alten, letztmals
für das Geschäftsjahr 2009 anzuwendenden
handelsrechtlichen Vorschriften auf die
Eröffnungsbilanzwerte zum 1.1.2010, welche bereits
nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften unter Einbezug
hierzu vorliegender Überleitungsbestimmungen
vorzunehmen war, führte zu keinen bilanziellen
Auswirkungen. Entsprechend mussten auch die Vorjahreswerte
nicht angepasst werden, sie sind deshalb mit den Zahlen des
Jahresabschlusses für 2010 vergleichbar.
B) Rechnungslegungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr auf der Basis der
Änderungen des BilMoG angewandt, woraus sich aber
keine grundsätzlichen Änderungen im Berichtsjahr
einstellten.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde mit seinen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften entweder
linear oder degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden einzeln aufgenommen
(Inventur) und mit ihren Einkaufswerten bewertet. Auf Grund
des Alters und wegen ihrer schlechten Verwertbarkeit wurden
die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen, sonstige
Vermögensgegenstände, Bankbestände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Sie wurden mit ihren Nennwerten angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten; sie
sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.
Auch die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
C) Erläuterungen zur Bilanz
1. Auf die Wiedergabe der Einzelpositionen des
Anlagevermögens in der Bilanz wurde in Anwendung von
§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB verzichtet.
Die Entwicklung der Einzelpositionen, der Buchwerte
zum 31.12.2010 sowie der Abschreibungen in 2010 sind im
Anlagenspiegel wiedergegeben, welcher aber nicht zu
veröffentlichen ist (§ 274 a Nr. 1 HGB in Verb.
mit § 326 HGB).
2. Der Abschreibungszeitraum entspricht der
branchenüblichen und der steuerlich für
zulässig gehaltenen Nutzungsdauer. Die Zugänge
zum Anlagevermögen im Berichtsjahr wurden -soweit
abschreibungsfähig- zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Vermögensgegenstände lagen nicht
vor.
3. Die Vorratsbestände entsprechen der
Inventur per 31.12.2010.
4. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr. Besondere Risiken, für die
eine Wertberichtigung hätte erfolgen müssen,
waren keine erkennbar.
5. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Abgrenzungen von Kosten des Folgejahres, die bereits im
Berichtsjahr bezahlt worden sind.
6. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
7. Der Jahresfehlbetrag beträgt € 21.034,55
(Vorjahr: Jahresüberschuss € 49.357,90). Er wird
mit dem laufenden Bilanzgewinn verrechnet.
Der Bilanzgewinn beträgt damit € 44.532,70
(Vorjahr: € 65.567,25). Unter Einbezug des
Stammkapitals der Gesellschaft von € 25.000,00
führt dies zu einem Eigenkapital in Höhe €
69.532,70 (Vorjahr: € 90.567,25).
8. Rückstellungen wurden gebildet für
Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Jahresabschlusses und der Veröffentlichung im
Bundesanzeiger, zur Erfüllung der
Aufbewahrungspflichten von Geschäfts- unterlagen sowie
Kosten für Wareneinlagerungen. Andere Risiken oder
ungewisse Verbindlichkeiten, für die eine
Rückstellung hätte gebildet werden müssen,
waren keine erkennbar.
D) Sonstige Angaben
Zum Bilanzstichtag besteht noch eine
Bankverbindlichkeit in Höhe von € 21.847,93
mit einer Laufzeit bis 03.2013.
In der Gesellschaft waren am Bilanzstichtag folgende
Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt:
1 Geschäftsführer (Vorjahr: 1
Geschäftsführer)
Alleiniger und damit auch
alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der
Gesellschaft war im Berichtszeitraum Herr Bodo Reimann. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des
§ 181 BGB befreit.
Schondorf, den
25.05.2011
Bodo Reimann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.
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