Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 278876
Eingetragen
3.7.2002
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Vertrieb von Aktionsartikeln aller Art sowie von Autofußmatten, Reinigungsmitteln, Teppichen, Möbeln, Campingmöbeln, Heizungen, Haushalts-, Sanitär- und Baumarktartikeln; Übernahme von Handelsvertretungen für solche Artikel; jede Betätigung, die unmittelbar oder mittelbar der Gesellschaft zu dienen bestimmt ist.

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Bodo Reimann
seit 4.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Bodo Reimann
St.-Anna-Straße 15, 86938 Schondorf
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Furore...P GmbH

Schondorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.390,00 0,00
I. Sachanlagen 20.390,00 0,00
B. Umlaufvermögen 279.563,19 226.563,17
I. Vorräte 5.994,68 37.244,44
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 173.391,99 107.397,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 100.176,52 81.921,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 305,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 300.258,19 226.563,17

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 69.532,70 90.567,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 65.567,25 16.209,35
III. Jahresfehlbetrag 21.034,55 -49.357,90
B. Rückstellungen 8.482,50 15.459,63
C. Verbindlichkeiten 222.242,99 120.536,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 200.395,06 120.536,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 300.258,19 226.563,17

Anhang


A) Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), hier erstmals in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Nach den Abgrenzungsmerkmalen des § 267 HGB ist unsere Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.



Die Aufstellung des Jahresabschlusses unserer Gesellschaft zum 31.12.2010 erfolgte deshalb unter Berücksichtigung der Vorschriften von § 242 bis § 256 a und § 264 bis 289 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt. Die Erstellung des Anhangs erfolgte auf der Grundlage der §§ 284 bis 288 HGB.

Die im HGB für kleine Kapitalgesellschaften zugelassenen größenabhängigen Erleichterungen wurden überwiegend in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde unter Bezug auf § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Die Überleitung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2009 nach den alten, letztmals für das Geschäftsjahr 2009 anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften auf die Eröffnungsbilanzwerte zum 1.1.2010, welche bereits nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften unter Einbezug hierzu vorliegender Überleitungsbestimmungen vorzunehmen war, führte zu keinen bilanziellen Auswirkungen. Entsprechend mussten auch die Vorjahreswerte nicht angepasst werden, sie sind deshalb mit den Zahlen des Jahresabschlusses für 2010 vergleichbar.


B) Rechnungslegungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr auf der Basis der Änderungen des BilMoG angewandt, woraus sich aber keine grundsätzlichen Änderungen im Berichtsjahr einstellten.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: 

Das Sachanlagevermögen wurde mit seinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften entweder linear oder degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden einzeln aufgenommen (Inventur) und mit ihren Einkaufswerten bewertet. Auf Grund des Alters und wegen ihrer schlechten Verwertbarkeit wurden die Vorräte auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände, Bankbestände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie wurden mit ihren Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten; sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.

Auch die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.



C) Erläuterungen zur Bilanz

1. Auf die Wiedergabe der Einzelpositionen des Anlagevermögens in der Bilanz wurde in Anwendung von § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB verzichtet.

Die Entwicklung der Einzelpositionen, der Buchwerte zum 31.12.2010 sowie der Abschreibungen in 2010 sind im Anlagenspiegel wiedergegeben, welcher aber nicht zu veröffentlichen ist (§ 274 a Nr. 1 HGB in Verb. mit § 326 HGB).

2. Der Abschreibungszeitraum entspricht der branchenüblichen und der steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer. Die Zugänge zum Anlagevermögen im Berichtsjahr wurden -soweit abschreibungsfähig- zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände lagen nicht vor.

3.  Die Vorratsbestände entsprechen der Inventur per 31.12.2010.

4. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Besondere Risiken, für die eine Wertberichtigung hätte erfolgen müssen, waren keine erkennbar.

5. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Abgrenzungen von Kosten des Folgejahres, die bereits im Berichtsjahr bezahlt worden sind.

6. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Es ist in voller Höhe eingezahlt.

7. Der Jahresfehlbetrag beträgt € 21.034,55 (Vorjahr: Jahresüberschuss € 49.357,90). Er wird mit dem laufenden Bilanzgewinn verrechnet.
 
Der Bilanzgewinn beträgt damit € 44.532,70 (Vorjahr: € 65.567,25). Unter Einbezug des Stammkapitals der Gesellschaft von € 25.000,00 führt dies zu einem Eigenkapital in Höhe € 69.532,70 (Vorjahr: € 90.567,25).


8. Rückstellungen wurden gebildet für Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger, zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten von Geschäfts- unterlagen sowie Kosten für Wareneinlagerungen. Andere Risiken oder ungewisse Verbindlichkeiten, für die eine Rückstellung hätte gebildet werden müssen, waren keine erkennbar.



D) Sonstige Angaben

Zum Bilanzstichtag besteht noch eine Bankverbindlichkeit in Höhe von € 21.847,93  mit einer Laufzeit bis 03.2013.
     
 
In der Gesellschaft waren am Bilanzstichtag folgende Anzahl an Mitarbeitern beschäftigt:
           
1 Geschäftsführer  (Vorjahr: 1 Geschäftsführer)
 

Alleiniger und damit auch alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtszeitraum Herr Bodo Reimann. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.



      Schondorf, den 25.05.2011
      Bodo Reimann
      Geschäftsführer



  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2011 festgestellt.

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