Haase Tank
GmbH
Großröhrsdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.640.662,19 |
1.257.532,26 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.295,50 |
5.777,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.447.896,13 |
1.008.108,45 |
| III.
Finanzanlagen |
188.470,56 |
243.646,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.368.329,62 |
3.915.247,34 |
| I.
Vorräte |
1.538.463,54 |
1.616.527,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
592.241,06 |
569.346,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.237.625,02 |
1.729.373,93 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.437,97 |
31.246,59 |
| Aktiva |
6.055.429,78 |
5.204.026,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.857.547,89 |
4.097.656,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
80.000,00 |
80.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
184.389,81 |
184.389,81 |
| III.
Gewinnrücklagen |
1.087.368,88 |
1.087.368,88 |
| IV.
Bilanzgewinn |
3.505.789,20 |
2.745.897,90 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.395.897,90 |
1.939.656,07 |
| B.
Rückstellungen |
374.654,04 |
517.601,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
823.227,85 |
588.767,91 |
| Summe
Passiva |
6.055.429,78 |
5.204.026,19 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Haase Tank GmbH
für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023
wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)), unter
Beachtung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) und des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) und unter teilweiser Inanspruchnahme der
Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 Satz
3, 276 HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Die
größenabhängigen Erleichterungen gem. §
288 Abs. 1 HGB wurden grundsätzlich in Anspruch
genommen. Einige Angaben wurden freiwillig gemacht. Auf die
Erstellung eines Lageberichts wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
Die Bilanzgliederung erfolgte in der gemäß
§ 266 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
vorgeschrieben Form.
Angaben zur Generalnorm
Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zusätzliche
Angaben gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB sind nicht
erforderlich.
Ausweis und Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der aufeinander folgenden Bilanzen und der Gewinn- und
Verlustrechnung, wurde - im Vergleich zum Vorjahr -
beibehalten.
Die Vorjahresbeträge in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung wurden aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2022
entnommen und werden in Euro angegeben (§ 265 Abs. 2
HGB).
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern im Anhang angegeben.
Gemäß § 265 Abs. 5 HGB werden Posten
der Bilanz und der Gewinn-/Verlustrechnung nicht weiter
unterteilt.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die
"Davon-Vermerke" in Bezug auf die Forderungen und
Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und
5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB im
Anhang gezeigt (§ 284 Abs. 1 Satz 1 HGB). Gleiches gilt
in Bezug auf etwaige Angaben zum Bilanzgewinn
gemäß § 268 Abs. 1 Satz 3 HGB.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB werden ggf. gem. § 268 Abs. 7 HGB im Anhang
angegeben.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden
nachstehend die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angegeben.
Das Anlagevermögen wurde mit Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der
Ermittlung der Anschaffungskosten wurden
Anschaffungskosten, Anschaffungskostenminderungen sowie
nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. In
die Herstellungskosten wurden Fertigungs- und
Materialeinsatzkosten sowie, soweit vorkommend,
Sondereinzelkosten der Fertigung einbezogen.
Außerdem wurden angemessene Teile der notwendigen
Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt.
Dies gilt auch für die Entwicklungskosten als selbst
erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände i.R.d. BilMoG.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht aktiviert. Die
Abschreibungen auf abnutzbare Gegenstände des
Anlagevermögens erfolgten nach der
betriebsgewöhnlichen, zum Teil nach der
längeren betriebsindividuellen Nutzungsdauer. Dabei
wurde in Anlehnung an die Vorgehensweise bei der
steuerlichen Betriebsprüfung in den Jahren 2007 und 2008
statt der linearen die degressive
Abschreibungsvariante für Neuzugänge
gewählt. Seit dem Jahr 2009 wird die lineare Methode
angewandt. Für die sog. geringwertigen
Wirtschaftsgüter wird seit dem Jahr 2010 auf die
zulässige 410-Euro-Methode zurückgegriffen,
deren Betragsgrenze seit 2018 durch den Gesetzgeber auf 800
Euro angehoben wurde. Im Berichtsjahr war keine
außerplanmäßige Abschreibung wegen dauernder
Wertminderung nach § 253 Abs. 2 S. 3 2. HS HGB
vorzunehmen.
Forderungen gegen Gesellschafter wurden unter den
Finanzanlagen ausgewiesen. Dabei handelt es sich um einen
Rahmenkreditvertrag, der bis zum 31.12.2030 gewährt
wurde. Des Weiteren wurden an drei nahestehende Personen
Annuitätendarlehen gewährt, die ebenfalls
unter den Finanzanlagen ausgewiesen wurden, diese
Forderungen belaufen sich zum 31.12.2023 in Summe auf
38.470,56 Euro (Vorjahr 43.646,31 Euro) und werden bis
31.12.2030 vollständig getilgt. Die
Forderungen an Gesellschafter und
nahestehenden Personen von mehr als 1 Jahr belaufen sich in
Summe auf 83.217,17.
Soweit in den Vorräten Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und Waren enthalten sind, wurden diese mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Dabei wurden die
tatsächlichen Anschaffungskosten oder
Durchschnittspreise ausgewiesen. Die unfertigen und
fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Angemessene
notwendige Gemeinkosten sind
jeweils berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken
wurden durch Abschreibungen berücksichtigt. Es wurden
keine Pauschal- und Einzelwertberichtigung ermittelt.
Fremdwährungspositionen wurden zunächst
mit dem Tageskurs bewertet, zum Stichtag mit dem
amtlichen Mittelkurs gemäß § 256a
HGB.
Die liquiden Mittel (Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten) wurden zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
vorausgezahlten Aufwand des Folgejahres, zurzeit jedoch
keine Disagios.
Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage und andere
Gewinnrücklagen sind zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerrückstellungen zum 31.12.2023
beinhalteten die das Berichtsjahr und Vorjahr betreffenden
Steuern. Für das Jahr 2021 bestanden
Steuerforderungen (Körperschaft- und Gewerbesteuer), die
im Jahr 2023 ausgeglichen wurden.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und mit den nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbeträgen gem. § 253
Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Eine Abzinsung bei der
Gewährleistung ist aus Wesentlichkeitsgründen
unterblieben.
Verbindlichkeiten wurden zu den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die bei der Aktivierung selbst erstellter
Sachanlagegüter sowie Waren und Erzeugnisse einbezogenen
Lohn- und Gemeinkosten werden - bedingt durch das
Kostenrechnungssystem - in der Gewinn- und
Verlustrechnung mit dem Personal- und
Materialaufwand verrechnet. In der Position "Erträge aus
aktivierten Eigenleistungen"
wurde der durch das Kostenrechnungssystem ermittelte
Personal- und Materialaufwand für
Anlagevermögen ausgewiesen. Im
Vorjahr wurden keine Sachanlagegüter selbst hergestellt.
Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch
im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bei der Darstellung der Entwicklung der einzelnen
Posten des Anlagevermögens (§ 268 Abs. 2 Satz 1 und
2 HGB) werden bei den Abschreibungen zu den kumulierten
Abschreibungen auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ausgewiesen.
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu
den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert
ausgewiesen. Dieser Angabepflicht wird im Anhang
nachgekommen:
| Forderungen mit einer
Restlaufzeit > 1 Jahr: |
0,00 EUR (Vorjahr: |
0,00 EUR) |
| Sonst.
Vermögensgegenst. > 1 Jahr: 46.648,42 EUR
(Vorjahr: |
0,00 EUR) |
|
| Forderungen gegen Personal
> 1 Jahr: 2.475,94 EUR (Vorjahr: |
0,00 EUR) |
|
Kautionen: 7.180,49 EUR (Vorjahr: 7.180,49 EUR)
Es bestehen keine Pensionsverpflichtungen.
Die Umsatzsteuerverbindlichkeit
beträgt 9.089,79 EUR (Vorjahr: 137.628,94
EUR).
Zum 31.12.2023 bestanden Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR).
Die Gesellschaft hat den Geschäftsführern
Kredite gewährt, diese sind in den Finanzanlagen in
Höhe von 38.470,56 Euro (Ausleihungen an nahestehende
Personen) ausgewiesen, Vorschüsse wurden an die
Geschäftsführer keine bezahlt, es wurden auch
keine Bürgschaften zugunsten der
Geschäftsführer eingegangen.
Zur Darstellung der
Verbindlichkeitenstruktur dient folgender
Verbindlichkeitenspiegel, der alle erforderlichen
Angaben enthält:
|
|
bis 1 Jahr
|
2 bis 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten gg.
Kreditinstituten
|
1.699,44
|
1.699,44
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
552,13
|
552,13
|
0,00
|
0,00
|
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
|
61.264,18
|
61.264,18
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
92.686,26
|
92.686,26
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
270.573,34
|
270.573,34
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
224.956,18
|
224.956,18
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Verbindlichkeiten
- Darlehen
|
291.483,51
|
91.416,86
|
200.066,65
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Summe
|
354.447,13
|
154.380,48
|
200.066,65
|
0,00
|
Vorjahr
|
588.767,91
|
588.767,91
|
0,00
|
0,00
|
Unter den
sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich solche
| - aus
Steuern 57.214,76 EUR (Vorjahr: |
181.806,92 EUR) |
| - im Rahmen der sozialen
Sicherheit 2.569,10 EUR (Vorjahr: |
2.340,82 EUR) |
Angaben zu
außerbilanziellen Geschäften und sonstigen
finanziellen Verpflichtungen nach
§ 285 Nr. 3 und 3a HGB (pro Jahr):
- Miete (Betriebsimmobilie): 150.000,00 EUR
(Vorjahr: 150.000,00 EUR)
- Leasing und Miete (Kfz / BGA): 58.231,70
EUR (Vorjahr: 54.951,85 EUR)
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Es wurden minimale Kursverluste in Höhe von
58,81 EUR (Vorjahr: 31,46 EUR) erzielt.
Sonstige Angaben
Die Haase Tank GmbH hat ihren Sitz in
Großröhrsdorf und wird beim Amtsgericht Dresden
unter der Handelsregisternummer HRB 18384 geführt
(§ 264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 42 (§ 285 Nr. 7 HGB).
Der Bilanzgewinn von 3.505.789,20 EUR enthält
einen Gewinnvortrag nach Verwendung von 2.395.897,90 EUR.
Großröhrsdorf,
19.03.2025
Haase Tank GmbH
gez.
Thomas Falkenbach gez. Tino Vilsmeier gez. Thomas
Wobst,
Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt. |