Auto - Center - Widuckel GmbH

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 2668
Eingetragen
4.9.1992
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Kfz-Handel und Kfz-Reparatur sowie alle Arbeiten, die im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen stehen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Manfred Widuckel
seit 30.8.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto - Center - Widuckel GmbH

Ribnitz-Damgarten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 519.050,04 502.555,24
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 114.785,00 114.440,00
III. Finanzanlagen 404.264,04 388.114,24
B. Umlaufvermögen 1.257.731,10 1.389.525,61
I. Vorräte 824.402,85 822.249,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 403.367,01 436.052,48
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.961,24 131.223,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.571,48 17.850,00
Summe Aktiva 1.797.352,62 1.909.930,85

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 415.538,69 384.409,97
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 389.974,10 358.845,38
B. Rückstellungen 209.657,24 221.333,23
C. Verbindlichkeiten 1.172.156,69 1.304.187,65
Summe Passiva 1.797.352,62 1.909.930,85

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Für die Abzinsung wurde eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre).

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

MITZUGEHÖRIGKEITSVERMERKE

Einzelne Sachverhalte können in der Bilanz mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten:

In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 16.228,00 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 42.094,21 (Vorjahr EUR 20.474,08) enthalten.

In der Bilanz sind folgende Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen:

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 91.647,43 (Vorjahr EUR 0,00) enthalten.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 159.572,09 (Vorjahr EUR 162.912,91) enthalten.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ - PASSIVA

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 3.994,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode der laufenden Einmalprämie (PUC-Methode) ermittelt.

Die Berechnung erfolgte unter folgenden Annahmen:

Zinssatz 1,82%

erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen 0,00%

zugrunde gelegte Sterbetafel Heubeck 2018 G

Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:

Erfüllungsbetrag der Schulden EUR 352.395,00

Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte EUR

Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte EUR 174.037,76

verrechnete Aufwendungen EUR 5.968,00

verrechnete Erträge EUR 13.809,68

Zur Bestimmung des Zeitwertes mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden wurde das geschäftsplanmäßige Deckungskapital zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) zugrunde gelegt.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe von EUR 19.672,09.

SONSTIGE ANGABEN

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023

 

Ribnitz-Damgarten, 16.09.2024

gez. M. Widuckel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.9.2024.

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