Autoservice
Tönning GmbH
Tönning
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.207,00 |
15.362,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.471,00 |
4.938,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.736,00 |
10.424,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.093,80 |
143.217,19 |
| I.
Vorräte |
46.566,56 |
43.513,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.894,55 |
19.922,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.632,69 |
79.781,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.744,99 |
4.691,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.045,79 |
163.270,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
91.483,81 |
121.772,67 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
52.772,67 |
55.999,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.711,14 |
35.773,33 |
| B.
Rückstellungen |
15.305,78 |
12.779,28 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.256,20 |
28.718,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.045,79 |
163.270,62 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Die erweiterten Vorschriften der §§
264 ff. HGB wurden beachtet.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Aufgrund des hierzu gem. Art. 67 (8) Satz 2 EGHGB
bestehenden Wahlrechts wurden in diesem Zusammenhang die
Vorjahresvergleichszahlen nicht angepasst.
II.
Erläuterungen zur Bilanz
A K T I V A
A.
Anlagevermögen
I. +
II.
Immaterielle Vermögensgegenstände,
Sachanlagen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind bewertet mit:
a) den Anschaffungskosten zzgl.
Anschaffungsnebenkosten und nachträglicher
Anschaffungskosten (§ 255 (1) HGB)
b) den Herstellungskosten, und zwar den Aufwendungen
für Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme
von fremden Diensten,
sowie bei eigener Herstellung
desweiteren den notwendigen Fertigungsgemeinkosten.
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
werden planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben,
sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten €
410,00 nicht übersteigen.
Die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009
erworbenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen
€ 150,00 und € 1.000,00 werden gem. §
6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und mit 20
% jährlich abgeschrieben.
B.
Umlaufvermögen
I.
Vorräte
Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung
eines Abschlages mit dem niedrigeren beizulegenden Wert.
II.
+ III.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
sowie Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
Sämtliche Posten sind zum Nominalwert angesetzt,
sofern nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen
ist.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr -
innerhalb eines Jahres fällig.
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich ausschließlich um
transitorische Posten.
P A S S I V A
B.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken.
Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Für Rückstellungen, die aufgrund des BilMoG
abzuzinsen sind, wird das Wahlrecht des Art. 67 (1) Satz 2
EGHGB in Anspruch genommen,
soweit diese Wertminderung bis spätestens am
31.12.2024 wieder zugeführt werden müsste.
Die Überdeckung dieser Rückstellungen
beträgt auf den 31.12.2010 € 391,67.
C.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Posten sind mit den
Erfüllungsbeträgen bewertet.
Von den Verbindlichkeiten haben € 20.256,20
(Vorj.: € 28.718,67) eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen €
6.733,34 (Vorj.: € 4.335,08).
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestehen in Höhe von € 1.490,82 (Vorj.: €
1.645,26).
III.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
- Olaf Bruhn, Poppenbüll
- Friedrich Manke, Tönning
- Manfred Nickel, Tönning
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
2.
Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorgans
Die Angabe unterbleibt unter Hinweis auf § 286
(4) HGB.
3.
Gründe für die planmäßige
Abschriebung des Geschäfts- und Firmenwerts
Die planmäßige Abschreibung des
entgeltlich erworbenen Firmenwerts erfolgt weiterhin unter
Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von
15 Jahren entsprechend den Übergangsvorschriften
des BilMoG.
Tönning, den 12. Dezember 2011
gez. Olaf
Bruhn gez.
Friedrich Manke gez. Manfred
Nickel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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