E + W
Ingenieurgesellschaft mbH
Leichlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
105.169,00 |
110.888,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
12,00 |
894,00 |
| II.
Sachanlagen |
105.157,00 |
109.994,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
282.160,69 |
262.488,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.717,02 |
176.875,95 |
| davon
gegen Gesellschafter |
8.591,36 |
11.567,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
249.443,67 |
85.612,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.536,69 |
1.536,69 |
| Aktiva |
388.866,38 |
374.913,52 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.295,86 |
53.339,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.774,80 |
37.048,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.956,47 |
-9.273,58 |
| B.
Rückstellungen |
64.204,52 |
52.368,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
244.366,00 |
269.206,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
192.615,33 |
225.147,96 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
51.750,67 |
44.058,14 |
| Passiva |
388.866,38 |
374.913,52 |
Anhang zum
31.12.2020
E & W Ingenieurges. mbH
Ingenieurbüro
Mittelstr. 10-12
42799 Leichlingen
Registergericht: Köln
Registernummer: HRB 49091
Alfred Watzke
Steuerberater
Sauerbruchstr. 96
51375 Leverkusen
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften () erstellt.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinst-
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt, soweit keine
Erläuterung folgt, gem. § 264 Abs. 2 HGB ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
§ 284 HGB
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,-- werden im Jahr des
Zugangs, soweit kein Sammelposten zu bilden ist, voll
abgeschrieben. Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 250,-- werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Soweit nicht näher erläutert wurden sowohl
auf die immateriellen Wirtschaftsgüter, als auch auf
das Sachanlagevermögen keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen, bestehen soweit keine
Erläuterung hierzu folgt, nicht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze, wie sie von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden, verwendet
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C. Angaben zur Bilanz gem. § 268 HGB
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände § 268 Abs. 4 HGB
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben, soweit keine weiteren
Angaben erfolgen, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr:
Bilanzposten
|
Betrag
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,00 Euro
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
8.591,36 Euro
|
Soweit die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände Forderungen gegen
Gesellschafter und Geschäftsführer beinhalten,
werden diese unter der Position sonstige Pflichtangaben
näher erläutert werden.
2. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 Abs. 3 HGB
In dem Rechnungsabgrenzungsposten sind
Damnum/Disagio/Bearbeitungsgebühren in Höhe von
0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro) enthalten.
3. Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 Euro
(Vorjahr 0,00 Euro).
4. Haftungsverhältnisse § 268 Abs. 7 HGB,
§ 285 Nr. 27 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB
|
Betrag
|
Sicherheiten Art / Form
|
aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
|
0,00 Euro
|
|
davon durch Pfandrechte
oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00 Euro
|
|
davon gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
0,00 Euro
|
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
3.600,00 Euro
|
9
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
0,00 Euro
|
|
aus Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
|
|
Summe
|
3.600,00 Euro
|
|
Die Haftungsverhältnisse sind wie folgt
besichert:
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren
Rechten
4 = Sicherungsübereignung
Vorräte
5 = Sicherheitsabtretung
Forderungen
6 = Eigentumsvorbehalt
7 = Grundschuld
8 = Bürgschaften
9 = Sicherheiten/Bürgschaften der Gesellschafter
Aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des
bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten
schätzen wir die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der
vorgenannten Haftungsverhältnisse als gering ein.
5. Ausschüttungssperre § 268 Abs. 8 HGB,
§ 285 Nr. 28 HGB
Der Gesamtbetrag, der der Ausschüttungssperre
unterliegt, beträgt Euro 0,00. Im Einzelnen gliedert
sich der Gesamtbetrag wie folgt:
Gesamtbetrag
gemäß Ausschüttungssperre
|
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
0,00 Euro
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
0,00 Euro
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0,00 Euro
|
Gesamtbetrag
|
0,00 Euro
|
6. Gewinnrücklagen gem. § 29 Abs. 4 GmbHG
Im Wirtschaftsjahr wurden in Gewinnrücklagen in
Höhe von 0,00 Euro aus Zuschreibungen im Anlage- und
Umlaufvermögen gebildet.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung § 277
HGB
1. Außerplanmäßige Abschreibungen
§ 277 Abs. 3 und § 253 Abs. 3 Satz 5 und 6
HGB
Im Wirtschaftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen in
Höhe von 0,00 EUR vorgenommen.
2. Erträge und Aufwendungen auf Grund einer
Gewinngemeinschaft § 277 Abs. 3 Satz
2 HGB
Es sind keine Erträge und Aufwendungen
angefallen.
3. Erträge und Aufwendungen gem. § 277 Abs. 5
HGB
|
Posten der G + V
|
|
Erträge aus der
Abzinsung
|
Zinsen u. ähnliche
Erträge
|
0,00 Euro
|
Erträge aus
Währungsumrechnung
|
Sonstige betr.
Erträge
|
0,00 Euro
|
Aufwendungen aus der
Abzinsung
|
Zinsen u. ähnliche
Aufwendungen
|
0,00 Euro
|
Aufwendungen aus
Währungsumrechnung
|
Sonstige betr.
Aufwendungen
|
0,00 Euro
|
E. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
1. Verbindlichkeiten § 285 Abs. 1 HGB
Die ausgewiesen Verbindlichkeiten die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind
gliedern sich wie folgt:
|
Betrag
|
Sicherheiten Art / Form
|
1.
|
Anleihen,
- davon konvertibel
|
0,00 Euro
|
|
2.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
51.750,67 Euro
|
2, 6
|
3.
|
Erhaltene Anzahlungen
auf Bestellungen
|
0,00 Euro
|
|
4.
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
161.009,13 Euro
|
|
5.
|
Verbindlichkeiten aus
der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung
eigener Wechsel
|
0,00 Euro
|
|
6.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00 Euro
|
|
7.
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
|
0,00 Euro
|
|
8.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten,
- davon aus Steuern
- davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit
|
31.606,20 Euro
28.934,26 Euro
Euro
2.171,94 Euro
|
|
Soweit die Verbindlichkeiten auch Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern umfassen werden diese unter
den sonstigen Pflichtangaben näher erläutert.
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt besichert:
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten:
1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen
3 = Pfandrecht an übertragbaren
Rechten
4 = Sicherungsübereignung
Vorräte
5 = Sicherheitsabtretung
Forderungen
6 = Eigentumsvorbehalt
7 = Grundschuld
8 = Bürgschaften
9 = Sicherheiten/Bürgschaften der Gesellschafter
2. Außerbilanzielle Geschäfte § 285 Nr.
3 HGB
Es wurden keine außerbilanzielle Geschäfte
getätigt.
3 Angabe des Gesamtbetrags der sonstigen
finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 3a
HGB
|
Betrag |
Miet- und
Pachtverträge - davon gegenüber verbundenen
Unternehmen |
12.904,80 Euro
0,00 Euro
|
Bestellobligo - davon
gegenüber verbundenen
Unternehmen |
0,00 Euro
0,00 Euro
|
Sonstigen Verträgen
- davon gegenüber verbundenen
Unternehmen |
0,00 Euro
0,00 Euro
|
| Summe |
12.904,80 Euro
|
4. Anzahl der Mitarbeiter § 285 Nr. 7 HGB
Die Gesamtzahl der durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 11 (Vorjahr
9).
5. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 Nr. 9 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer: Andreas Eicker
|
ausgeübter Beruf:
Dipl.-Ingenieur
|
6. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Gesellschafter § 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c
Abs. 1 HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
8.591,36 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
7. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer § 285 Nr. 9c HGB
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
Stand bisheriger Kredite
|
0,00 Euro
|
- Rückzahlung im
Berichtsjahr
|
0,00 Euro
|
+ Neuvergabe im
Berichtsjahr
|
0,00 Euro
|
= neuer Kreditbestand
|
0,00 Euro
|
Kreditkonditionen neu
vergebener Kredite
|
|
Auszahlungsbetrag
|
0,00 Euro
|
Rückzahlungsbetrag
|
0,00 Euro
|
Zinssatz
|
0,00 %
|
Laufzeit
|
0 Jahre
|
Sicherheiten
|
0,00 Euro
|
8. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen
Unternehmen mit einem Betrag von
mindestens 20 % der Anteile § 271 Abs. 1 HGB,
§ 285 Nr. 11 HGB
Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, bestehen keine
Beteiligungen.
Firmenname
|
Beteiligung %
|
Eigenkapital
|
Ergebnis
|
|
|
0,00 Euro
|
0,00 Euro
|
9. Erläuterung des Abschreibungszeitraums für
entgeltlich erworbenen Geschäfts-
oder Firmenwert § 285 Nr. 13 HGB
Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, ist kein
Geschäfts- oder Firmenwert bilanziert.
10. Zeitwert der bewerteten Finanzinstrumente gem.
§ 285 Nr. 20 und § 340e HGB
Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, werden keine
derivativen Finanzinstrumente gehalten.
11. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen § 285 Nr. 21 HGB
Soweit hierzu keine Angaben erfolgen, wurden keine
Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt.
12. Berechnung der latenten Steuern § 285 Nr. 29
HGB
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgende
Differenzen:
Investitionsabzugsbeträge, steuerliche
Sonderabschreibungen, Verlustvorträgen
|
112.984,00 Euro
|
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit dem
unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 31,40
%.
Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
Euro 576,00 (KöSt.), bzw. von Euro 576,00 (GewSt.)
wurden bei der Berechnung passiver latenter Steuern zu
berücksichtigen.
13. Erträge und Aufwendungen von
außerordentlicher Bedeutung § 285 Nr. 31 HGB
Bezeichnung/Art
|
Posten der G + V
|
|
|
|
0,00 Euro
|
14. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind haben sich nicht ergeben.
15. Feststellung des Jahresabschlusses § 42a Abs. 2
GmbHG
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 festgestellt.
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 gebilligt.
16. Vorschlag zur Ergebnisverwendung § 42a Abs. 2
GmbHG
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
26.956,47.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Vortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 17.682,89 der zu
verwenden ist.
In die Rücklagen werden Euro 0,00 eingestellt.
Zur Ausschüttung ist ein Betrag von Euro 0,00
vorgesehen.
Auf neue Rechnung werden Euro 17.682,89 vorgetragen.
17. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
§ 42a Abs. 2 GmbHG
In der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Leichlingen, 21.12.2021
Ort, Datum
|
Andreas Eicker
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2021 festgestellt.
|