Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 107411
Eingetragen
4.10.1994
Branche
Großhandel mit keramischen Erzeugnissen und GlaswarenGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Lederwaren, Reisegepäck, Geschenk- und Werbeartikeln
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Kunsthandwerk und Dekorationsgegenständen aus aller Welt, Design von Gebrauchs- und Dekorationsgegenständen, deren Herstellung durch Subunternehmer sowie deren Vertrieb

Historie

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Management

NameRolle
Robert Risinger
seit 18.2.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERRO Design GmbH

Ismaning

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   437,00    
II. Sachanlagen   7342,50    
III. Finanzanlagen        
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   92007,27    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   5875,39    
III. Wertpapiere        
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   87428,97    
C. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Aktiva   193091,13    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25564,59    
II. Kapitalrücklage   105000,00    
III. Gewinnrücklagen        
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   -143228,91    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   90794,11    
B. Rückstellungen   10430,00    
C. Verbindlichkeiten   104531,34    
D. Rechnungsabgrenzungsposten        
Summe Passiva   193091,13    

Anhang

A. Allgemeines

Der Anhang wird nach den Bestimmungen der §§ 284 HGB unter Anwendung der für "kleine Kapitalgesellschaften" geltenden Vorschriften erstellt.

Der Jahresabschluß zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches nach Änderung durch das Bilanzrichtrichtliniengesetz erstellt, somit unter Anwendung der § 242 ff HGB.

Die Gliederung der Bilanz zum 31.12.2010 wurde nach § 266 HGB die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB, (Gesamtkostenverfahren) HGB vorgenommen.

Die Bewertung erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des Unternehmens. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet, wobei das Vorsichtsprinzip beachtet ist.

Danach sind vorhersehbare Risiken und Verluste die bis zum Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekanntgeworden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlußstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind. Die Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungskosten, vermindert um erforderliche Abschreibungen bewertet. Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach den §§ 279 bis 283 HGB vorgenommen.

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