ATL
GmbH
Römerberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.242.370,50 |
1.964.961,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.661,00 |
11.964,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.234.709,50 |
1.952.997,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.400.285,13 |
1.533.784,89 |
| I.
Vorräte |
5.750,00 |
5.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.387.793,40 |
1.502.379,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.741,73 |
26.405,17 |
| Aktiva |
2.642.655,63 |
3.498.746,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
461.354,82 |
806.320,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
781.320,96 |
750.391,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
344.966,14 |
-30.929,83 |
| B.
Rückstellungen |
219.497,25 |
257.436,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.961.803,56 |
2.434.988,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
889.990,50 |
864.555,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.071.813,06 |
1.570.433,70 |
| Summe
Passiva |
2.642.655,63 |
3.498.746,39 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht:
ATL GmbH, Römerberg
HR B Ludwigshafen am Rhein, Nr. 61976
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
wurde für das Berichtsjahr nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264 Abs. 1, 274a, 276, 288
Abs. 1 sowie 326 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
bemessen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten unterhalb von 800 EUR netto wurden
sofort abgesetzt. Ein Sammelposten wurde nicht gebildet.
Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert und über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren
abgeschrieben.
Es wurden keine außerplanmäßigen
Abschreibungen auf Gegenstände des
Anlagevermögens vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten,
angefangene Arbeiten wurden mit den Herstellungskosten
angesetzt. Sofern der beizulegende Zeitwert
(Wiederbeschaffungskosten bzw. Börsen- oder
Marktpreis) am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser
angesetzt.
Sofern gleichartige Vermögensgegenstände
des Vorratsvermögens vorhanden waren und eine
Einzelbewertung nicht möglich war, wurden diese
gemäß § 256 S. 1 HGB nach der
First-In-First-Out (FiFo) Methode bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet
und soweit erforderlich einzel- und pauschalwertberichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem
hiernach notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Soweit
erforderlich, wurden Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von größer einem Jahr gem. §
253 Abs. 2 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank
ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten
sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Der Wert der Pensionsverpflichtungen wurde nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Basis eines
Zinsfußes von 1,82 % ermittelt. Es wurden dynamische
Rentenanpassungen von 3,0 % p.a. ab Renteneintritt
berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlage wurden die
Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018
G" i.d.F. von Oktober 2018 angewandt.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden
folgende Werte ermittelt:
Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden
|
EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Schulden
|
467.865,91
|
Beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögenswerte
|
-312.958,36
|
Saldierte Pensionsverpflichtung
|
154.907,55
|
Verrechnung von Aufwendungen und
Erträgen
|
EUR
|
Erträge aus
Vermögenswerten zur Verrechnung
|
40.109,04
|
Aufwendungen aus
Vermögenswerten zur Verrechnung
|
-13.453,74
|
Aufwendungen aus
Abzinsung/ Zinsänd. der
Pensionsrückstellung
|
-2.352,00
|
Saldierter Ertrag
|
24.303,30
|
Die Anschaffungskosten der verrechneten
Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 284.781,44
EUR. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten
Vermögenswerte (Wertpapiere) wurde aus deren
Börsenpreis zum Bilanzstichtag ermittelt.
Ausschüttungssperre für langfristige
Rückstellungen:
Unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von
1,74 %, welcher sich aus dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der letzten sieben Jahre ergibt, resultiert
eine Rückstellung für Pensionen in Höhe von
363.616 EUR. Der Unterschiedsbetrag zum
Erfüllungsbetrag in Höhe von 8.037 EUR unterliegt
der Ausschüttungssperre nach
§ 253 Abs. 6 HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr und ggfs. die Vorjahre betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
Gegenüber dem
Gesellschafter-Geschäftsführer besteht am
Bilanzstichtag eine Forderung in Höhe von 62.576,18
EUR, welche mit 2,0 % verzinst wurde.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war während des
Geschäftsjahres bestellt:
Herr Serdar Akiner, Kaufmann.
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 64
Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Römerberg, den
15.01.2025
gez.
Serdar Akiner, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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