Frank
Fischer GmbH
Haan
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.118,03 |
59.152,03 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
23.726,03 |
24.574,03 |
| II.
Sachanlagen |
15.392,00 |
34.578,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
801.816,15 |
1.224.945,44 |
| I.
Vorräte |
356.182,43 |
302.628,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
444.737,75 |
888.296,29 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
895,97 |
34.020,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.745,31 |
30.526,71 |
| Aktiva |
864.679,49 |
1.314.624,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
188.113,67 |
537.803,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
38.400,00 |
38.400,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
125.266,51 |
125.266,51 |
| III.
Gewinnrücklagen |
5.346,60 |
5.346,60 |
| IV.
Gewinnvortrag |
368.790,88 |
274.942,20 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
349.690,32 |
-93.848,68 |
| B.
Rückstellungen |
468.604,76 |
533.009,03 |
| C.
Verbindlichkeiten |
207.961,06 |
243.811,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
3.149,30 |
| Summe
Passiva |
864.679,49 |
1.314.624,18 |
Anhang
I. Rechnungslegungsgrundsätze
Die
Frank Fischer GmbH hat Ihren Sitz in Haan und ist
eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Wuppertal ( Reg.Nr. HRB 14967).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handels-gesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG). Von
den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses
entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Bei der
Bewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Grundlage dieser Going-concern-Prämisse
ist die vorliegende und auf einer integrierten
Unternehmensplanung basierende, positive
Fortbestehensprognose einer externen Beratungsgesellschaft
vom 14.03.2025 für den Betrachtungszeitraum 2025 bis
einschließlich Dezember 2026.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet.
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Alle erkennbaren Risiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine
Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung mit 1,0%
gebildet.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten
(Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck) ermittelt.
Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten
Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach
§ 253 II Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Vermögengegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und
insolvenzsicher sind sowie ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen
dienen (
Deckungsvermögen), werden gem. § 246 II
Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden
verrechnet.
Die übrigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
II. Angaben zur Bilanz
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (in Vorjahren: sieben Jahre) ergibt
sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe
von EUR 8.816. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB
ausschüttungsgesperrt.
Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen
nach § 246 II Satz 2 HGB:
Pensionsverpflichtung EUR 787.275,00
Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert)
EUR 484.067,01
Pensionsrückstellung
EUR 303.207,99
Die
Sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für Entfernungsverpflichtungen
(TEUR 53), aus dem Personalbereich (TEUR 16),
Gewährleistungen (TEUR 23),
Aufbewahrungsverpflichtung (TEUR 15) und
Abschlußkosten (TEUR 20).
Sämtliche
Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig.
III. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Herren
Frank Fischer und Maximilian Fischer geführt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt. Herr Frank Fischer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Solingen, den 17. März 2025
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gez. Frank Fischer gez. Maximilian Fischer
-Geschäftsführer- -Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025
festgestellt.
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