Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 10097
Eingetragen
17.8.2007
Branche
Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklernManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem VersicherungsgeschäftMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Gegenstand
die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen und die Erbringung von Finanzdienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Hörst
seit 17.8.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Margarete Weber
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Neunkirchen
12.600 €
50.00%
Margarete Weber
Eichenbühl
12.600 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hörst GmbH

Neunkirchen, Unterfr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 895,00 1.369,00
I. Sachanlagen 895,00 1.369,00
B. Umlaufvermögen 46.639,97 45.785,56
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.835,72 45.094,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 804,25 691,20
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.534,97 47.154,56

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 36.098,85 33.274,11
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Gewinnvortrag 8.074,11 10.192,72
III. Jahresüberschuss 2.824,74 -2.118,61
B. Rückstellungen 2.300,00 1.816,00
C. Verbindlichkeiten 9.136,12 12.064,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.136,12 12.064,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.534,97 47.154,56

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde auf die Bewertungsstetigkeit geachtet. Es wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis 150,00 EUR wurden als Aufwand des Geschäftsjahres erfasst.

Solche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden als "Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter" erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

Vorräte

Vorräte sind nicht vorhanden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Rechnungsabgrenzungsposten sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag wurden dabei berücksichtigt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

Wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung mussten keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen werden.

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.200,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) lagen in Höhe von EUR 41.046,81 vor.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen.

Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen.

Sonstige bzw. ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane gemäß § 285 S. 1 Nr. 10 HGB:

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Hörst Susanne
Geschäftsführerin
allein, von der Beschränkung des § 181 BGB befreit

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag / Verlustvortrag EUR 8.074,11
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag EUR 2.824,74
Summe EUR 10.898,85

wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Gesellschafter EUR 0,00
Vortrag auf neue Rechnungen EUR 10.898,85
Einstellung in die Gewinnrücklagen EUR 0,00
Verrechnung mit Verlustvortrag EUR 0,00

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 26.11.2012.

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