Werbeagentur Kohn GmbH
Nassau/Lahn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
742,00 |
1.297,00 |
| I.
Sachanlagen |
742,00 |
1.297,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.915,54 |
13.868,40 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
156,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.906,65 |
13.703,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
-147,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8,89 |
8,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
121,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
370.266,28 |
369.889,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
373.923,82 |
385.176,58 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
395.454,27 |
359.817,93 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
376,60 |
35.636,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
370.266,28 |
369.889,68 |
| B.
Rückstellungen |
173.799,00 |
172.449,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.124,82 |
212.727,58 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.124,82 |
162.727,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
373.923,82 |
385.176,58 |
Anhang
Jahresabschluss 201
7
Werbeagentur Kohn GmbH
Allgemeine Angaben
Die Bilanz für das Geschäftsjahr 2017 wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt. Ferner wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Für die Bilanz wurden die
Gliederungsvorschriften des §§ 266 HGB beachtet,
wobei von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 GHB Gebrauch
gemacht wurde.
Für jeden Posten der Bilanz ist der
entsprechende Betrag des vorhergehenden Wirtschaftsjahres
Angeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Die Anlagenzugänge wurden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Nebenkosten bewertet. Die Abschreibungen auf
das Anlagevermögen wurden linear oder degressiv
vorgenommen. Bei Zugängen im Berichtsjahr erfolgten
die Abschreibungen zeitanteilig. Zugänge des
Berichtsjahres mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden entsprechend
der steuerlichen Bewertungsmethode nach § 6 Abs. 2a
EStG in einen Sammelposten eingestellt und mit einer
pauschalen Abschreibungsdauer von fünf Jahren
abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von unter EUR 150,00
wurden in voller Höhe im Zugangsjahr abgeschrieben.
Bei der Bewertung der unfertigen Leistungen wurde das
Niederstwertprinzip gem. § 253 Abs.3 HGB
beachtet.
Der Kassenbestand, die Guthaben bei Kreditinstituten,
die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert
angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem
Teilwertverfahren unter Zugrundelegung eines
Rechnungszinsfußes von 6% nach den Richttafeln 2005G
von Dr. Klaus Heubeck für die laufende Pension des
geschäftsführenden Gesellschafters berechnet.
Den bekannten und erkennbaren Risiken ist durch die
Bildung von Rückstellungen in ausreichendem Umfang
Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betrug zum
Bilanzstichtag EUR 0,00.
Sonstige Angaben.
Im Geschäftsjahr 2017 war Herr Hans-Peter Kohn,
Nassau, als alleiniger Geschäftsführer
tätig.
Nassau, den 27.02.2019
gez. H.-P. Kohn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2019 festgestellt.
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