INNIUS GTD GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jan Boden seit 30.4.2025 | Geschäftsführer |
Christian Lehniger seit 1.3.2018 | Prokura |
Ralf Tilo Bauer seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Bernd Klimes seit 10.1.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.33% | |
| 15.17% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
INNIUS DÖ GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Nach den in §267 HGB angegebenen Größenklassen gilt die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaften. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gemäß §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB erstellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte (unfertige Leistungen) wurden retrograd, ausgehend vom Bestand der erhaltenen bzw. in Rechnung gestellten Anzahlungen ermittelt. Daneben wurden erbrachte, aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen berücksichtigt, soweit deren spätere Vergütung aus rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive als gesichert betrachtet werden konnte. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde - aufgrund der Geringfügigkeit der Verpflichtung - abweichend von § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr bzw. das Vorjahr betreffenden und noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 43.668,88 EUR (Vorjahr: 34.190,98 EUR). Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für die Altersversorgungsverpflichtung wurde hilfsweise mit dem nach steuerlichen Vorschriften gegebenen Zinssatz (6%) bewertet. Ein nach handelsrechtlichen Vorschriften ermittelter Rückstellungswert lag nicht vor. Die Zusage wurde bereits nach kurzer Zeit ruhend gestellt. Aufgrund der Geringfügigkeit der Verpflichtung wird davon ausgegangen, dass die Bewertungsabweichung nicht wesentlich ist. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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Herstellung von Lampen und Leuchten
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Bearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Bau von Industrieanlagen, außer Gebäuden
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Reparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln a. n. g.
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