AllBright Stiftung gGmbH
Selbe AdresseAllgemeine und politische Erwachsenenbildung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Kieb seit 29.8.2014 | Geschäftsführer |
Franziska Amelie Gräfin von Hardenberg seit 26.3.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Franziska Amelie von Hardenberg | 41.87% |
| 14.25% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Industrial Participations Holding B.V. | 23.52% |
| 6.36% | |
Intan Media-Service GmbH | 6.06% |
Le Peigné S.A. | 2.67% |
Valessa Tech Holding Limited | 2.13% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 8 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bloomy Days GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 01.10.2017BILANZ zum 1. Oktober 2017AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 1. Oktober 2017A. Allgemeine Angaben 1. Die Bloomy Days GmbH in Insolvenz hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 140872 eingetragen. 2. Auf die Gesellschaft sind gemäß § 267 Abs. 1 HGB die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. 3. Über das Vermögen der Bloomy Days GmbH in Insolvenz, Berlin, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (Geschäftsnummer 36b IN 3808/17) am 1. Oktober 2017, 9:00 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. 4. Für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt sich aufgrund § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO i.V.m. §242 Abs. 1 Satz 1 HGB ein Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 1. Oktober 2017. 5. Aufgrund des Insolvenzverfahrens konnten mit zumutbarem Aufwand nicht sämtliche für die Erstellung eines den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung mit hinreichender Sicherheit entsprechenden Jahresabschlusses erforderlichen Informationen beschafft bzw. berücksichtigt werden. Die Aussagekraft des Jahresabschlusses kann dadurch beeinträchtigt sein. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze 1. Bei der Bewertung wurde nicht von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, da über das Vermögen der Gesellschaft mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 1. Oktober 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Geschäftsbetrieb zum 30. September 2017 eingestellt wurde. 2. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Bilanzstichtag einzeln bewertet. 3. Es wurde vorsichtig bewertet, insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Bilanzstichtag realisiert waren. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Gegenstände des Sachanlagevermögens auf Grundlage der dafür erzielten Verkaufserlöse vorgenommen. 2. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder, soweit erforderlich, zum niedrigeren Marktwert angesetzt. 3. Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände sowie des übrigen Umlaufvermögens erfolgte zum Nennwert bzw. mit dem niedrigeren zum Abschlussstichtag beizulegenden Wert. 4. Als Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben ausgewiesen, die erst zu Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag führten. 5. Die Rückstellungen wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet, die notwendig waren, um alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abzudecken. 6. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Oktober 2017 gelten die vor Verfahrenseröffnung begründeten Verbindlichkeiten als fällig (§ 41 InsO). Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie betreffen festgestellte Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO und etwaige Forderungen der Massegläubiger gemäß § 53 InsO. Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 976.197,43 (i.Vj. € 976.197,43). D. Sonstige Angaben 1. Gemäß Handelsregister sind Geschäftsführer des Unternehmens Franziska Gräfin von Hardenberg (Kauffrau), Berlin, und Christian Kieb (Kaufmann), Berlin. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 2. Im Geschäftsjahr waren 9 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 1. Oktober 2017 wurde Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini zum Insolvenzverwalter bestellt.
Berlin, 28. November 2022 Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bloomy Days GmbH in Insolvenz, Berlin |
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