Yuman GmbH
Selbe AdresseSonstige Überlassung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Krause seit 20.5.2025 | Geschäftsführer |
Jochen Kaiser seit 20.5.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
manibia Beteiligungs-GmbHMainzKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KonzernlageberichtA. Darstellung des Geschäftsverlaufs Darstellung und Positionierung des Konzerns Der Konzern ist eine bundesweit agierende Dienstleistungsgruppe, die seit über 30 Jahren erfolgreich am Markt agiert. Sie realisiert prozessoptimierende Outsourcing-Lösungen sowohl im Werkvertrag als auch im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung. Das unternehmerische Handeln ist auf Nachhaltigkeit, Leistung und Kundenzufriedenheit ausgerichtet. Mit umfangreichem Know-how im strategischen Outsourcing, fachkundiger Beratung sowie erstklassigem Service leistet die Gruppe einen wesentlichen Beitrag dazu, dass die Kunden ihre unternehmerischen Tätigkeiten optimal ausüben können. Sie werden in die Lage versetzt, die eigene Profitabilität zu erhöhen, effizientere Leistungen zu erbringen und höhere Erträge zu erzielen. Nach wie vor sind für die Auftraggeber des Handels nicht nur die angebotenen reinen Dienstleistungen ausschlaggebend, sondern langfristige Aspekte, wie die finanzielle Sicherheit des Dienstleisters, die Einhaltung aller rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Gewährleistung, dass soziale Standards über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus umgesetzt und eingehalten werden. Dieses wird auch durch kosten- und prozessintensive Zertifizierungen von unabhängigen Prüfinstituten nachgewiesen. Diese Entwicklungen und die genannten Entscheidungskriterien sind für das Geschäftsmodell des Konzerns von großer Bedeutung. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Gruppe liegt nach wie vor im Bereich Handel. Die von den Unternehmen im Hauptgeschäftsbereich Instore Logistik betreuten Märkte gehören dabei nahezu ausschließlich zu den führenden Handelsunternehmen in Deutschland. Ebenso zählen im Bereich der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung namhafte national und international tätige Industrieunternehmen zum Kundenkreis. Umsatz- und Ertragsentwicklung Die Unternehmensgruppe manibia Beteiligungs-GmbH konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 einen Umsatz von rund € 59,39 Mio. erzielen (VJ € 67,74 Mio.). Der Umsatz konnte im Vergleich zum Vorjahr nicht gehalten werden. Neben den weiter anhaltenden Auswirkungen der Covid Krise haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch den Krieg in der Ukraine nicht verbessert. Der Umsatz der Gruppe ist um 8,35 Mio € zurückgegangen. Auch im Geschäftsjahr 2022 lag der Schwerpunkt auf der Bewältigung der Folgen der Corona Pandemie und dem Ukrainekrieg. Aufgrund der Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Unsicherheiten hat die Gruppe Ihre Strukturen den neuen Geschäftsentwicklungen zwar schnell anpassen können. Wegfallende Umsätze aus dem Bereich Hotellerie, Veranstaltungen und Fashion Handel konnten jedoch noch nicht kompensiert werden. Der Bereich "Instore Logistik" ist dabei weiterhin das Kerngeschäft des Konzerns. Der Umsatz entfällt zu 70% auf diesen Bereich, 29,5% wurden in der Arbeitnehmerüberlassung erwirtschaftet. Auf anderweitige Dienstleistungen, wie Inventuren, Sonderarbeiten, Umbauten und Facility Management entfielen 0,5%. Diese Bereiche verlieren zunehmend an Bedeutung. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert mit T€ 633,9 sowie Zinsergebnis von T€ 184 und Ertragsteuern von T€ 466,5 ergab sich ein Konzernjahresüberschuss in Höhe von T€ 502 (VJ T€ 687). Vergleich mit der Vorjahresprognose Der Umsatzrückgang fiel aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nach wie vor geringer aus als erwartet. Auch das Ergebnis des Vorjahres konnte nicht erreicht werden. Der Konzern hat flexibel und schnell auf die veränderte Situation reagiert, hat Strukturen in allen relevanten Bereichen an die veränderte Ausgangslage angepasst und konnte so das Jahresergebnis sicherstellen. Investitionen und Finanzierungsmaßnahmen Investitionen tätigen wir nach einem detaillierten Abstimmungs- und Evaluierungsprozess. Ausgehend von entsprechenden Investitionsvorhaben, werden zunächst das Budget sowie die Schwerpunkte für zukünftige Investitionen des Konzerns festgelegt. Trotz der Umsatzrückgänge wurden im Bereich der Personal-Rekrutierung und IT, wie bereits im Vorjahr, weitere Investitionen getätigt. Die Kundenwünsche fordern zunehmend flexible und kurzfristigere Personalsuche. Dies führt zu einem zunehmend höheren Zeit- und Kostenaufwand im Recruiting. Ein bedeutender Schlüssel für einen langfristigen Erfolg am Markt, sieht die Gesellschaft u.a. in der konsequenten Einführung und Nutzung der aktuell technischen Möglichkeiten im Bereich der IT. Im Fokus steht nach wie vor das Thema Digitalisierung. Hier werden Systeme entwickelt, die mit moderner, neuer Technik die Arbeitsprozesse "weg vom Papier" hinzu elektronischer Datenübertragung schneller und effizienter gestalten. Weitere große Investitionen wurden zum Aufbau des neuen Geschäftsbereichs Online / Fulfillment getätigt. Weitere Besonderheiten im abgelaufenen Geschäftsjahr Die wirtschaftliche Entwicklung wurde 2022 von Inflation und Kaufzurückhaltung geprägt. Zahlreiche unserer Kunden wurden hier hart getroffen und mussten Ihr Dienstleistungsbudget deutlich kürzen. Besonders betroffen waren die Bereiche Fashion und Hotellerie. B. Lage des Unternehmens Das Gesamtvermögen des Konzerns beträgt zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres T€ 16.500 (VJ T€ 18.449). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die abschreibungsbedingte Verringerung des Anlagevermögens zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 7.018, dies entspricht einem Anteil von 42,5% am Gesamtvermögen. Das Ausfallrisiko ist hierbei aufgrund der vorhandenen Kundenstruktur sowie einem optimierten Forderungsmanagement zu vernachlässigen. Das Geschäftsergebnis war unter den Rahmenbedingungen erwartet jedoch nicht zufriedenstellend. Vor Firmenwertabschreibung (T€ 633,9), Zinsergebnis (T€ 184) und Ertragsteuern (T€ 466,5) ergab sich ein Ergebnis von T€ 1.805, das um T€ 301 unter dem Vorjahr lag. Das Eigenkapital erhöht sich um T€ 502 auf T€ 5.466. Die Eigenkapitalquote beträgt 33,1% (VJ 26,9%). C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Die Konzernleitung trifft zusammen mit den Geschäftsführern der einzelnen Unternehmensbereiche die operativen und strategischen Managemententscheidungen auf Grundlage der konzerninternen verwendeten Leistungsindikatoren für Wachstum und Profitabilität. Im Rahmen der Wachstumsstrategie ist die Umsatzentwicklung auf Konzernebene und in den einzelnen Bereichen, insbesondere das organische Umsatzwachstum, von wesentlicher Bedeutung. Nicht zuletzt ist es unser Ziel, die Ertragskraft des Konzerns zu erhöhen. Auf der Kostenseite konzentrieren wir uns vor allem darauf, die Effizienz unserer Dienstleistungen zu steigern und die Vertriebsstrukturen intensiver zu nutzen und grundsätzlich Kostendisziplin zu üben. Wir wollen unser Portfolio an Dienstleistungen weiter entwickeln, um noch mehr auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen. Gemäß unserer Planung, unter der Annahme, dass sich die Wirtschaftsaktivitäten weiter normalisieren werden, geht der Konzern von einer positiven Umsatz- und Ergebnisentwicklung für das Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr aus. Risikobericht Das Liquiditätsrisiko, d.h. Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können, schätzen wir als gering ein. Die manibia-Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen positiven Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit. Des Weiteren stellen die Gesellschafter Mittel auf Basis von Darlehensverträgen zur Verfügung. Die Unternehmensentwicklung des Konzerns hängt maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Pandemie (Krankheit und Quarantäne), des Krieges in der Ukraine und der damit stark gestiegenen Kosten lässt sich die Konjunktur und deren Auswirkung auf den Handel nur schwer vorhersehen. Die konjunkturellen Risiken werden als mittel bis hoch eingeschätzt. Ein weiteres mögliches Wachstumshemmnis ist im Rekrutierungsengpass zu sehen. Die Rekrutierung qualifizierter Mitarbeiter ist ein kritischer Erfolgsfaktor im Markt und macht sich bemerkbar durch eine geringere Anzahl von interessanten Bewerbern. Um dieses Risiko einzugrenzen, setzt der Konzern auf die kontinuierliche Verbesserung der Rekrutierungsprozesse sowie die optimale Ausnutzung der Kanäle, auch mit der Unterstützung von neuen innovativen Softwarelösungen. Die Einstellung von externem Personal ist ein kritischer Faktor, der bedeutend das Wachstum und die zukünftige Profitabilität beeinflusst, daher stufen wir dieses Risiko als erhöhtes Risiko ein. Die Zeitarbeitsbranche unterliegt in Deutschland zahlreichen gesetzlichen Normen und Bestimmungen, wie z.B. dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Anwendung der tariflichen Vereinbarungen werden einerseits durch ein internes und externes Qualitätsmanagement geprüft und andererseits durch ein stringentes und umfassendes IT-System sichergestellt. Unterstützt wird diese Einschätzung dadurch, dass in den letzten Jahren die durchgeführten Prüfungen, wie z.B. von der Bundesagentur für Arbeit oder der Deutsche Rentenversicherung Bund, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestätigt haben. Daher stufen wir das rechtliche Risiko als gering ein. Alle Gesellschaften des Konzerns werden in ein übergreifendes Risikomanagementsystem eingebunden. Kernstück ist ein kontinuierlich verbessertes internes Berichtswesen, das ein umfassendes Controlling und Liquiditätsmanagement aller wirtschaftlichen relevanten Vorgänge einschließt. Es garantiert zukünftig unternehmensinterne Reaktionsfähigkeit sowie Flexibilität und Transparenz. Durch den Einsatz verschiedener Analysemethoden werden Risiken früh erkannt und verringert. Das Jahr 2022 hat gezeigt, dass das Risikomanagement der Unternehmensgruppe einen proaktiven Umgang mit Risiken ermöglichte und einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fortbestands des Konzerns und zur Erhöhung des Bewusstseins für die mit den geschäftlichen Aktivitäten verbundenen Risiken geleistet hat. Nach wie vor lassen sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schwer vorhersagen. Aufgrund der starken Führungsmannschaft und den Erfahrungen aus dem Geschäftsjahr 2022 sehen wir uns auch für die Unsicherheit gut aufgestellt. Darüber hinaus bestehen unserer Einschätzung nach, keine wesentlichen Risiken die den Fortbestand des Konzerns gefährden.
Mainz , den 30. Juni 2023 manibia Beteiligungs-GmbH Geschäftsführung Jochen Kaiser Stefan Krause Mile Vrljic KonzernbilanzAktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Konzernkapitalflussrechnung
Konzerneigenkapitalspiegel
KonzernanhangA. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der manibia Beteiligungs-GmbH zum 31. Dezember 2022 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die für Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die manibia Beteiligungs-GmbH hat ihren Sitz in Mainz und ist unter der Nummer HRB 51458 im Register des Amtsgerichts Mainz eingetragen. B. Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst zum Bilanzstichtag neben der manibia Beteiligungs-GmbH als Mutterunternehmen 7 vollkonsolidierte Gesellschaften (Tochterunternehmen). Folgende im Mehrheitsbesitz der manibia Beteiligungs-GmbH befindlichen Unternehmen wurden wegen untergeordneter Bedeutung (§ 296 Abs. 2 HGB, § 311 Abs. 2 HGB) in 2022 nicht als vollkonsolidierte bzw. assoziierte Unternehmen, sondern zu Buchwerten des Einzelabschlusses in den Konzernabschluss übernommen:
Die YUMAN GmbH wurde in 2020 aufgrund einer teilweisen Veräußerung der Anteile im Konzernabschluss erstmals nach der Equity-Methode bewertet. Da zum Zeitpunkt des Übergangs ein negatives Reinvermögen bestand, wurden die restlichen Anteile zum Erinnerungswert angesetzt. C. Konsolidierungsgrundsätze Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 wird auf den Stichtag des Jahresabschlusses der manibia Beteiligungs-GmbH, der gleichzeitig Stichtag aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ist, aufgestellt. Er wird aus den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzernunternehmen abgeleitet. Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB angewandt. Dabei erfolgt die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist (01. Juli 2016). Der sich aus der Erstkonsolidierung ergebende aktivische Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 9.509,2 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibung für das Geschäftsjahr 2022 beträgt T€ 633,9. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung gegeneinander aufgerechnet. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere konzerninterne Erträge werden im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Auf die Eliminierung von Konzernzwischenergebnissen wird verzichtet, soweit dies für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. D. Allgemeine Informationen zum Konzernabschluss I. Bilanzierung und Bewertung Die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wenden grundsätzlich einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze an. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bewertet und zeitanteilig unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 4 bis 5 Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Kapitalkonsolidierung wird gemäß § 309 Abs. 1 Satz 1 HGB über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren gleichmäßig abgeschrieben. Die in 2016 erworbene Unternehmensgruppe ist seit über 30 Jahren im Markt erfolgreich tätig. Entsprechend wurde als wertbestimmender Faktor für die Berechnung der Nutzungsdauer die voraussichtliche Bestandsdauer der erworbenen Unternehmensgruppe zugrunde gelegt. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen bewegen sich im Rahmen der steuerlichen Richtwerte. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Anteile nicht in den Konzernabschluss einbezogener, verbundener Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden durch ausreichende Wertabschläge berücksichtigt. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden zum Nominalwert angesetzt. Für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind, werden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen, die einen Zinsanteil enthalten, werden abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. II. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wird nach den Grundsätzen des DRS 21 erstellt und ist als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses dargestellt. Die Gliederung erfolgt nach der indirekten Methode. Dabei wird die Kapitalflussrechnung nach Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Die Finanzmittelfonds umfassen den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel dargestellt. II. Eigenkapital Die Entwicklung des Eigenkapitals ist gemäß § 297 Abs. 1 HGB im Konzern-Eigenkapitalspiegel nach DRS 7 als eigener Bestandteil des Konzernabschlusses dargestellt. 1. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 3.000.000,00 entspricht dem im Handelsregister eingetragenen und voll erbrachten Stammkapital der Gesellschaft. 2. Eigene Anteile Die Gesellschaft hält eigene Anteile zum Nominalwert von T€ 180,0. 3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
4. Konzern-Jahresergebnis Das Konzern-Jahresergebnis entwickelte sich ausgehend vom Jahresergebnis der Muttergesellschaft wie folgt:
III. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Resturlaubsverpflichtungen, Tantiemen/Prämien, Altersteilzeitverpflichtung, Jahresabschlusskosten sowie sonstige Personalverpflichtungen. IV. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 966.247,70 aus Steuerverbindlichkeiten und in Höhe von € 417.414,44 im Rahmen der sozialen Sicherheit. F. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. I. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Konzerns (€ 59,4 Mio.) wurden im Wesentlichen im Inland erzielt und verteilen sich auf die einzelnen Tätigkeitsbereiche wie folgt:
II. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Kostenweiterbelastungen und Privatnutzungsanteile aus Kraftfahrzeug-Überlassungen sowie Überbrückungshilfen in Höhe von T € 508,1. III. Abschreibungen Die Zusammensetzung der Position Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von T€ 920,1 ergibt sich im Einzelnen aus dem Anlagespiegel. Von den Abschreibungen entfallen € 633.945,18 auf die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung. G. Anteilsbesitz der manibia Beteiligungs-GmbH
zu 1): Ergebnisabführungsvertrag mit der manibia Beteiligungs-GmbH zu 2): Ergebnisabführungsvertrag mit der manibia Verwaltungs-GmbH H. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen über Büro- und Lagerräume sowie Garagenstellplätze. Die jährliche Gesamtverpflichtung aus diesen Verträgen beträgt T€ 535,7. Aus abgeschlossenen Leasing- und Wartungsverträgen ergeben sich jährlich finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt T€ 1.032,1. Die Verträge haben Restlaufzeiten bis zu maximal 4 Jahren. Es besteht eine selbstschuldnerische Ausfallbürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von T€ 764,0. II. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022 wurden im Jahresdurchschnitt 7.170 (Vorjahr: 8.325) Mitarbeiter beschäftigt, davon 225 (Vorjahr: 185) Angestellte, 1.309 (Vorjahr: 1.552) festangestellte Stundenlöhner und 5.636 (Vorjahr: 6.588) Aushilfen. III. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2022 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt T€ 95,0 und setzt sich wie folgt zusammen:
IV. Gesellschaftsorgane Geschäftsführer des Mutterunternehmens sind: - Herr Jochen Kaiser - Herr Stefan Krause - Herr Mile Vrljic Hinsichtlich der Gesamtbezüge wird § 286 Abs. 4 HGB analog angewandt.
Mainz, 30. Juni 2023 Konzernanlagespiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die manibia Beteiligungs-GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der manibia Beteiligungs-GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der manibia Beteiligungs-GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31.12.2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeiten des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschluss und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 24. Juli 2023 O
F M Oebel Fröhlich Michels GmbH
Schiefer, Wirtschaftsprüfer |
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