Ralf Rößchen GmbHLiquidiert

03238 Finsterwalde, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 8122
Eingetragen
11.6.1998
Branche
Einzelhandel mit TabakwarenEinzelhandel mit pharmazeutischen ErzeugnissenGroßhandel mit Tabakwaren
Gegenstand
Betrieb einer Handelsvertretung, eines Einzelhandels mit Waren aller Art, die im Rahmen eines DB ServiceStore geschäftsüblich sind und keiner besonderen Genehmigung bedürfen, Fahrkartenverkauf, Imbiss, Reisebüro und andere Serviceleistungen sowie der Betrieb einer oder mehrerer DB ServiceStores. Desweiteren der Betrieb eines oder mehrerer Einzelhandelsgeschäfte mit Waren aller Art die keiner besonderen Genehmigung bedürfen, Zeitschriften, Zeitungen, Presseartikel, Schreibwaren, Taschen, sowie Lottovertrieb, Postagentur (Postpoint) und anderer Serviceleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Rößchen
seit 28.6.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ralf Rößchen GmbH

Finsterwalde

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

88.790,87

91.083,56

Summe Aktiva

88.790,87

91.083,56



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

87.290,87

87.433,53

B. Rückstellungen

1.500,00

3.300,00

C. Verbindlichkeiten

0,00

350,03

Summe Passiva

88.790,87

91.083,56

ANHANG


Allgemeine Angaben

Vorjahresangaben - Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet.

Größenklasse (§ 267 HGB)

Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.

Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 274a, 276, 288 HGB)

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden.

Unternehmensfortführung

Die Gesellschaft wurde aufgelöst. Die Liquidation ist noch nicht beendet.


Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses

Vollständigkeitsgebot (§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Ansatz der Forderungen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.

Forderungen mit einer Restlaufzeit mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB, Angabe entsprechend IDW im Anhang)

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 1.465 EUR (VJ 1,8 TEUR), davon aus Steuern 1.465 EUR (VJ 1,8 TEUR).


Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen 77.989 EUR (VJ 77,2 TEUR).

Kasse / Bank (§§ 246, 253 HGB)

Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.


Sonstige Rückstellungen (§§ 249, 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§§ 251, 268 Abs. 7-8 HGB)

Im Hinblick auf die ausgereichten Sicherheiten sind in der Bilanz zum Stichtag keine Verbindlichkeiten ausgewiesen.


Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 1 und 2 HGB)

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Gesonderter Ausweis der zusammengefassten Posten (§§ 265 Absatz 8 Nr. 2, § 275 Abs. 2 HGB)

Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.


Sonstige Angaben

Als Liquidator im Geschäftsjahr war bestellt:

Ralf Rößchen, Kaufmann

03238 Finsterwalde

Die Forderungen (Vorschüsse, Kredite) gegen Geschäftsführer betragen 77.989 EUR (VJ 77,2 TEUR).


Ergebnisverwendung (§ 325 Abs. 1 Satz 4 HGB)

Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt.



Finsterwalde

 

- Der Liquidator -

Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.07.2013

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