virtus management GmbH
Selbe AdresseIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
René Bernd Hinzer seit 2.1.2025 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Tino RichterORES Verwaltungsgesellschaft mbH+2 | 90.00% |
R****** R******ORES Verwaltungsgesellschaft mbH+1 | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ALBOR Wertstofftransporte GmbHFredersdorf-VogelsdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BILANZ
Anhang zum Jahresabschluss der ALBOR Wertstofftransporte GmbH Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB Der Jahresabschluss der Firma ALBOR Wertstofftransporte GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen. Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden. Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 350.978,35 Euro. Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro. Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 278.507,73 Euro. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2017 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten. Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2017 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB Zu 1 a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit. Zu 1 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro. Zu 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt. Zu 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 lauten: Ingo Brade. Im Geschäftsjahr 2017 sind keine Geschäftsführungsorgane ausgeschieden. Zu 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1. Zu 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen. Zu 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine bestehenden Organverhältnisse. Zu 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt. Zu 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt. Zu 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB. Zu 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände. Zu 19 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2017 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.
Fredersdorf-Vogelsdorf, den 21. Januar 2019 gez. Ingo Brade Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. Januar 2019 |
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