Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 176068
Eingetragen
6.11.2008
Branche
Herstellung von TurbinenHerstellung von SolarwärmekollektorenEnergetische Verwertung von Abfällen
Gegenstand
Projektierung, Produktion und Anlagenbau im Bereich der Energietechnik und des Umweltschutzes

Historie

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Management

NameRolle
Vadim Sarkisov
seit 4.5.2018
Geschäftsführer
Frederik L. Heseler
seit 5.12.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Vadim Sarkisov
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Vadim Sarkisov
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

SVS Nevelin GmbH

Vaterstetten, Ortsteil Baldham

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 32.589,00 51.170,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 400,00
II. Sachanlagen 32.586,00 50.770,00
B. Umlaufvermögen 616.708,77 565.706,96
I. Vorräte 493.439,06 365.491,26
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 93.860,44 134.042,62
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 29.409,27 66.173,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.194,48 9.229,98
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 743.267,56 995.982,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.403.759,81 1.622.089,74

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.020.982,79 382.529,09
III. Jahresüberschuss 252.715,23 -638.453,71
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 743.267,56 995.982,80
B. Rückstellungen 81.418,20 33.437,26
C. Verbindlichkeiten 1.322.341,61 1.588.652,48
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.403.759,81 1.622.089,74

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß § 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung erfolgte unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung.

Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den Vorjahreswerten ist gegeben.

Die in Fremdwährung geführten laufenden Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet  (§ 256a HGB).


Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Aktiva

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken berücksichtigt.


Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB bestanden in Höhe von EUR 10.949,47 (Vorjahr EUR 10.949,47).
 

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von EUR 15.315,02 (Vorjahr EUR 14.480,22).


Der Kassenbestand  und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift  des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Passiva

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze  verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
  

 
Geschäftsjahr
Vorjahr
erhaltene Anzahlungen
433.682,00
703.158,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
15.897,15
866.561,53
sonstige Verbindlichkeiten
872.762,46
18.932,95
 
1.322.341,61
1.588.652,48



Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. (§285 Nr. 1a  und Nr. 2 HGB).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden nicht.

Einzelangaben zu Posten der Bilanz

Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Forderungen, Verbindlichkeiten oder langfristige Ausleihungen an Gesellschafter
i. S. v. § 42 GmbHG bestanden in folgender Höhe:
 
Forderungen       EUR 15.315,02 (Vorjahr EUR  14.480,22)
Verbindlichkeiten EUR         0,00 (Vorjahr EUR           0,00)

Haftungsverhältnisse gemäß den §§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.

Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)

Geschäftsführung:


Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Herr Josef Peter Stepanek bis 31.03.2015
Herr Carsten auf der Lake seit 01.04.2015
  

sonstige Berichtsbestandteile


Vaterstetten, den 23.12.2015
gez. Carsten auf der Lake
(Geschäftsführer)


 


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2015 festgestellt.

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