SVS Nevelin
GmbH
Vaterstetten, Ortsteil Baldham
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.589,00 |
51.170,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
400,00 |
| II.
Sachanlagen |
32.586,00 |
50.770,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
616.708,77 |
565.706,96 |
| I.
Vorräte |
493.439,06 |
365.491,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
93.860,44 |
134.042,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.409,27 |
66.173,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.194,48 |
9.229,98 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
743.267,56 |
995.982,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.403.759,81 |
1.622.089,74 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.020.982,79 |
382.529,09 |
| III.
Jahresüberschuss |
252.715,23 |
-638.453,71 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
743.267,56 |
995.982,80 |
| B.
Rückstellungen |
81.418,20 |
33.437,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.322.341,61 |
1.588.652,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.403.759,81 |
1.622.089,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 238 - 263 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 - 283 HGB). Die
nachfolgenden Erläuterungen geben Aufschluss über
die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die Bewertung
erfolgte unverändert unter der Prämisse der
Unternehmensfortführung.
Die
Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den
Vorjahreswerten ist gegeben.
Die in
Fremdwährung geführten laufenden
Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten
wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in
Euro umgerechnet (§ 256a HGB).
Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Aktiva
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung
selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr gem. § 268 Abs. 4 HGB bestanden in Höhe
von EUR 10.949,47 (Vorjahr EUR 10.949,47).
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
in Höhe von EUR 15.315,02 (Vorjahr EUR 14.480,22).
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5
HGB über die Abgrenzung
latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.
Passiva
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
erhaltene Anzahlungen
|
433.682,00
|
703.158,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen u. Leistungen
|
15.897,15
|
866.561,53
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
872.762,46
|
18.932,95
|
|
1.322.341,61
|
1.588.652,48
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht. (§285 Nr.
1a und Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht.
Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital von EUR 25.000,00 wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen, Verbindlichkeiten oder langfristige
Ausleihungen an Gesellschafter
i. S. v. § 42 GmbHG bestanden in folgender
Höhe:
Forderungen EUR
15.315,02 (Vorjahr EUR 14.480,22)
Verbindlichkeiten
EUR 0,00
(Vorjahr
EUR
0,00)
Haftungsverhältnisse gemäß den
§§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführung:
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer:
Herr Josef Peter Stepanek bis 31.03.2015
Herr Carsten auf der Lake seit 01.04.2015
sonstige Berichtsbestandteile
Vaterstetten, den 23.12.2015
gez. Carsten auf der Lake
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2015 festgestellt.
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