Stadtwerke Hattingen GmbH
Weg zum Wasserwerk 23, 45525 Hattingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lars Dipl.-Kfm. Tellmann seit 31.1.2019 | Geschäftsführer |
Martin Drozdowski seit 17.11.2017 | Prokura |
Steven Scheiker seit 17.11.2017 | Prokura |
Jörg Steinmann seit 15.5.2001 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hattingen | 60.00% |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.12% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Hattingen GmbHHattingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 20231 Grundlagen Die Stadtwerke Hattingen GmbH ist ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i. S. d. § 3 Nr. 38 EnWG. Sie versorgt ihre Kunden mit Gas, Strom und Trinkwasser, ist zuständig für die Gasverteilung und Verpächter für die Elektrizitätsverteilung. Darüber hinaus bietet sie verschiedene Energiedienstleistungen an (z.B. Wärmeversorgung, Photovoltaik, Ladeinfrastruktur und Energieaudits). Gesellschafter der Stadtwerke Hattingen GmbH sind zu 60 % die Stadt Hattingen und zu 40 % die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen, Gevelsberg. 2 Unternehmensziele Die Unternehmensziele sind die nachhaltige und sichere Versorgung unserer Kunden zu marktgerechten Preisen bei einer angemessenen Rendite des von den Gesellschaftern eingesetzten Kapitals. Strategisches Ziel ist es, in allen Tätigkeitsbereichen ausreichend positive Ergebnisbeiträge zu erzielen und die Stadtwerke diversifizierter, weniger temperaturabhängig und stärker auf Erneuerbare Energien auszurichten. 3 Rahmenbedingungen 3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Energie- und Wasserversorgung ändern sich regelmäßig in teils erheblichem Ausmaß. Vorlagen bzw. Vorgaben der EU, Gesetzes- und Verordnungsänderungen des nationalen Gesetzgebers, Änderungen von Regelwerken sowie Anforderungen der Bundesnetzagentur stellen eine nicht unerhebliche Belastung für ein Versorgungsunternehmen in der Größe der Stadtwerke Hattingen GmbH dar. 3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 wirkten sich die durch den Ukraine-Krieg verursachten Unsicherheiten weiterhin auf die Weltwirtschaft aus. Auch die Folgen der Corona-Pandemie waren noch spürbar. Es kam in vielen Branchen zu Lieferengpässen. Des Weiteren war das Jahr geprägt von einer hohen Inflation und den damit verbundenen Zinsanhebungen der Notenbanken, was sich in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum in Europa und in Deutschland widerspiegelt. Die EZB hat erstmals seit 16 Jahren Mitte 2022 den Leitzins um 0,5 Prozentpunkte angehoben und ihre Zinspolitik in 2023 fortgesetzt. Es folgten mehrere Zinsanpassungen, so dass im September 2023 mit 4,5 % ein Höchststand erreicht wurde. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation die gewünschte Auswirkung. Die Teuerungsrate sank in Europa von 5,3 % Mitte Juli auf einen Stand von 2,9 % am Jahresende. Andererseits bremsten die Zinserhöhungen jedoch die wirtschaftlichen Aktivitäten im Euroraum. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg nur um 0,6 % (OECD). In Deutschland lag die durchschnittliche Inflationsrate 2023 bei 5,9 % und damit geringer als im Jahr zuvor (6,9 %). Das BIP ist lt. Statistischem Bundesamt um 0,3 % zurückgegangen. Die Durchschnittslöhne stiegen im Jahr 2023 um 6,1 %, insbesondere weil es hohe Lohnabschlüsse und Inflationsausgleichszahlungen gab. 3.3 Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Lage an den Energiemärkten hat sich in 2023 deutlich entspannt. Im Verlauf des Jahres haben die Energiepreise im Großhandel nachgelassen. Die Versorgungssicherheit war durch den erweiterten Ausbau der Importkapazitäten von Flüssiggas jederzeit gewährleistet. 2023 war mit einer Durchschnittstemperatur von 10,6 Grad Celsius das bislang wärmste Jahr in Deutschland seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die Gasreserven konnten durch die milden Temperaturen geschont werden. Um die Gas- und Wärmekunden zu entlasten, wurde ab 01.10.2022 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Gas-/Wärmelieferungen wirksam (7 % anstatt 19 %). Außerdem wurden im März 2023 die Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen eingeführt, welche rückwirkend schon ab Januar 2023 galten. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine betrug der Gaspreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde für den Arbeitspreis. Für Fernwärme lag der gedeckelte Preis bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis galt für ein Kontingent von 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch musste der vereinbarte Tarif gezahlt werden. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wurde für den Arbeitspreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies galt für den Basisbedarf von 80 % des historischen Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, musste dann der Vertragspreis gezahlt werden. Die Energiepreisbremsen liefen zum 31. Dezember 2023 aus. Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen (z.B. im EEG) hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 von 50 auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Die installierte Photovoltaik- Leistung soll im Vergleich zum bisherigen Ziel von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt werden. Im Bereich der Onshore-Windanlagen ist eine Erhöhung der Leistung von bisher 71 auf 115 GW vorgesehen. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurde im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, welches die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz gilt ab dem 01.01.2024 und sieht vor, dass neue Heizungsanlagen künftig nur noch installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Das Wärmeplanungsgesetz legt die verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland fest. Damit soll die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme treibhausgasneutral umgestellt werden. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen spätestens bis Mitte 2026 Wärmepläne erstellt werden, in allen anderen Gemeinden spätestens bis Mitte 2028. Der Primärenergieverbrauch in Deutschland entwickelte sich im Jahr 2023 folgendermaßen:
Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang im Bereich des Braun- und Steinkohleverbrauchs zugunsten der erneuerbaren Energien erfolgt. Insgesamt nahm der vorläufige Primärenergieverbrauch um 7,9 % ab. Der Beitrag der Kernenergie sank durch die Stilllegung der letzten drei Kraftwerksblöcke um 79 %. Seit dem 15.04.2023 leistet die Kernenergie keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung.
Auch bei der Bruttostromerzeugung fällt der Rückgang von Kohle und Kernenergie zugunsten der erneuerbaren Energien ins Auge (Zuwachs von 8 Prozentpunkten ggü. Vorjahr). Die Windenergie bleibt in Deutschland die bedeutendste erneuerbare Energiequelle und produzierte in 2023 13,4 % mehr Strom als in 2022. Die Stromerzeugung der Gaskraftwerke nahm durch die gesunkenen Gaspreise im Kurzfristhandel wieder leicht um 1,2 % zu. 4 Geschäftsentwicklung 4.1 Geschäftsverlauf Die Stadtwerke Hattingen hat sich unter den weiterhin sehr anspruchsvollen Rahmenbedingungen in 2023 operativ gut geschlagen. Das Energiegeschäft war geprägt von einer milden Witterung und einem wieder anziehenden Wettbewerb ab Mitte 2023. Die vom Staat eingeführten Strom- und Gaspreisbremsen stellten auch die Stadtwerke in der Umsetzung vor große Herausforderungen. Die Marktpreise für Gas und Strom stabilisierten sich im Jahresverlauf wieder, so dass die Preise in der Grundversorgung für Erdgas zum 01.12.2023 gesenkt werden konnten. Die Anzahl der Verträge im Stromvertrieb nahm 2023 gegenüber dem Vorjahr zu, so dass die Absatzmenge in dieser Sparte anstieg. Die Erlöse des Bereichs Stromverteilung lagen etwas über dem Vorjahresniveau. In der Wasser-Sparte wurden geringere Absatzmengen als im Vorjahr erreicht. Die Umsatzerlöse der Stadtwerke stiegen vor allem energiepreisbedingt von 27.565 T€ auf 42.187 T€ an. Bei einem um 11.129 T€ gestiegenen Materialaufwand verbesserte sich das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr auf 4.004 T€. Das neutrale Ergebnis war im Gegensatz zum Vorjahr (+117 T€) mit -701 T€ negativ. Insgesamt erwirtschafteten die Stadtwerke im Geschäftsjahr ein Jahresergebnis von 1.833 T€, was 60,2 % oberhalb des Planwerts für 2023 lag. 4.1.1 Gasverteilung Die Ausspeisemenge im Gasnetz an Drittlieferanten nahm gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Mio. kWh bzw. 9,2 % ab. Ursächlich waren hierfür milde Temperaturverläufe und Einspareffekte. Die Umsatzerlöse in der Gasverteilung erhöhten sich gleichwohl wegen gestiegener Erlöse aus den Mehr-/Mindermengen um 464 T€ (18,6 %) auf 2.956 T€. Das Gasnetz stellte sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
4.1.2 Gasvertrieb Der Gasabsatz (nutzbare Abgabe) der Stadtwerke Hattingen GmbH verringerte sich im Geschäftsjahr auf 212,9 Mio. kWh (-17,1 %), bedingt durch kundenseitige Einsparungen und eine milde Witterung. Die Verkaufserlöse stiegen preisbedingt um 76,1 % auf 28.751 T€. Die Gasbezugsaufwendungen stiegen durch die im Rahmen der Gaspreiskrise stark angezogenen Beschaffungspreise, bereinigt um CO 2 -Zertifkate, um 9.686 T€ und haben sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. 4.1.3 Elektrizitätsverteilung Die Stadtwerke Hattingen GmbH ist seit dem 01.01.2017 Verpächter des Elektrizitätsnetzes in Hattingen. Die Pachterlöse bezifferten sich im Jahr 2023 auf 1.209 T€. 4.1.4 Stromvertrieb Der Absatz im Stromvertrieb (nutzbare Abgabe) stieg in 2023 um 7,1 % auf 17,5 Mio. kWh. Die Stromverkaufserlöse erhöhten sich um 49,9 % auf 5.251 T€. 4.1.5 Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Die Stadtwerke Hattingen GmbH tritt seit dem 01.01.2021 als Verpächter der modernen Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme Strom in Hattingen auf. Die Pachterlöse bezifferten sich in 2023 auf 38 T€. 4.1.6 Wasser In der Wassersparte lagen die Absatzmengen in 2023 0,4 % (-5.070 m 3 ) unterhalb des Vorjahreswertes. Die Verkaufserlöse erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 17 T€ bzw. 0,5 %. Das Wassernetz stellte sich zum 31.12.2023 wie folgt dar:
4.2 Ertragslage
Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 53,0 %. Hierfür waren vor allem die Gas- und Stromverkaufserlöse verantwortlich, die durch Preiserhöhungen um 14.168 T€ anstiegen. Auch im Bereich der Gasverteilung (+464 T€), in der Stromverteilung (+59 T€) und beim Wasserverkauf (+17 T€) gab es Zuwächse. Der Materialaufwand stieg um 57,3 % gegenüber dem Vorjahr an. Hauptursächlich waren die stark gestiegenen Gas- und Strombezugskosten. Der übrige betriebliche Aufwand nahm um 167 T€ bzw. 8,7 % zu. Hierzu trugen maßgeblich höhere Kosten für IT, Beratung und Wertberichtigung von Forderungen bei. In 2023 ergibt sich ein Betriebsergebnis von 4.004 T€. Das Finanzergebnis verschlechterte sich um 95 T€ bzw. 27,7 % gegenüber dem Vorjahr. Das neutrale Ergebnis lag mit -701 T€ deutlich unterhalb des Vorjahreswertes von +117 T€. Verantwortlich hierfür waren in erster Linie Rückstellungszuführungen. Insgesamt steigerte sich der Jahresüberschuss als wichtigster Leistungsindikator der Ertragslage in 2023 um 1.351 T€ auf 1.833 T€. 4.3 Vermögenslage
Die Bilanzsumme erhöhte sich 2023 gegenüber dem Vorjahr um 513 T€ (+1,4 %). Dabei wirkt sich vor allem die Zunahme des Umlaufvermögens erhöhend auf die Bilanzsumme aus (+ 432 T€). Ursächlich hierfür war ein Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+821 T€), während das Guthaben bei Kreditinstituten rückläufig war (-463 T€). Durch den gestiegenen Jahresüberschuss erhöhte sich das Eigenkapital um 1.163 T€. Die Eigenkapitalquote als bedeutsamster Leistungsindikator der Vermögenslage stieg dabei von 30,6 % im Vorjahr auf 33,2 % in 2023 an. Die langfristigen Darlehen gingen durch Tilgungen um 671 T€ zurück. Auch das kurzfristige Fremdkapital verringerte sich um 163 T€. 4.4 Finanzlage
Die Kapitalflussrechnung wurde gemäß dem Rechnungslegungsstandard DRS 21 aufgestellt. Der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit nahm im Vergleich zu 2022 um 2.459 T€ ab. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit lag in 2023 mit 2.214 T€ um 244 T€ über dem Wert des Vorjahres. Im Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit spiegelte sich die Darlehensfinanzierung der Investitionen sowie die Dividendenzahlungen an die Gesellschafter wider. Der Finanzmittelbestand betrug zum Stichtag 4.925 T€ und lag damit um 463 T€ unterhalb des Vorjahreswertes. 4.5 Kennzahlenvergleich
Die Stadtwerke Hattingen GmbH verfügt über eine stabile Vermögens- und Kapitalstruktur sowie eine solide Ertragslage. 5 Chancen und Risiken Bei den Stadtwerken Hattingen besteht ein der Größe des Unternehmens angemessenes Risikomanagementsystem. In regelmäßigen Abständen werden die möglichen Risiken überprüft. Bei der Bewertung der Risiken werden die finanziellen Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit beurteilt. Die Chancen und Risiken sind in ihrer absteigenden Bedeutungsreihenfolge für das Unternehmen nachfolgend aufgeführt. 5.1 Wetter Der Gasabsatz ist stark temperaturabhängig. Eine milde Witterung im Winterhalbjahr führt zu erheblichen Absatzeinbußen, die die Deckungsbeiträge im Geschäftsbereich Gasvertrieb stark belasten. Demgegenüber birgt ein kalter Winter entsprechende Chancen auf einen höheren Gasabsatz bzw. höhere Deckungsbeiträge. 5.2 Marktpreisschwankungen Preisrisiken ergeben sich aufgrund volatiler Einkaufspreise am Gas- bzw. Strommarkt. Die Markterfahrungen aus der Gaspreiskrise mit seit dem Sommer 2021 in die Höhe geschossenen, höchst volatilen Preisen von teils über 300 €/MWh haben das Preisrisiko erhöht. Um dem Risiko zu begegnen wird in beiden Sparten eine langfristige Beschaffungsstrategie verfolgt, die zu einer breiten Streuung des Risikos führt. Des Weiteren wird für Zeiten besonders hoher Gaspreise eine hundertprozentige Eindeckung der benötigten Mengen angestrebt, um offene Positionen, die dem Marktpreisrisiko unterliegen, zu vermeiden. Auf der Absatzseite werden die Verträge der Kunden an die Marktgegebenheiten angepasst, damit steigende wie fallende Preise zeitnah weitergegeben werden können. Die Marktentwicklungen werden intensiv beobachtet, um rechtzeitig auf Veränderungen reagieren zu können. Im Rahmen der Tagesmengenausgleiche, die auch bei gewissenhafter Planung des Gasbedarfs zu einer v.a. witterungsbedingten täglichen Über- oder Unterdeckung führen, sind durch die aktuelle Marktsituation sowohl Chancen als auch Risiken erhöht. Die Stadtwerke Hattingen begegnen dem Risiko durch das Vorhalten einer ausreichenden Liquidität für den Fall großer Mengennachkäufe zu hohen Preisen. 5.3 Politische und regulatorische Einflüsse In der Energiewirtschaft besteht jederzeit das Risiko, dass Regulierungsbehörden oder Kartellämter in die Erlös- bzw. Preisgestaltung eingreifen und so das Ergebnis der Stadtwerke beeinflussen. Gesetzgeberische Entscheidungen, insbesondere zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor, wie das Gebäudeenergiegesetz oder die CO 2 -Bepreisung, stellen langfristig den Geschäftsbereich Gasversorgung in Frage. Die Stadtwerke Hattingen begegnen diesem Risiko durch den verstärkten Aufbau von Geschäftsfeldern, die auf erneuerbaren Energien basieren (Wärmepumpen, Photovoltaik) sowie durch hohe Investitionen in ihr Stromnetz. 5.4 Wettbewerb Die Stadtwerke Hattingen GmbH sieht sich in den Bereichen Strom- und Gasvertrieb prinzipiell hohem Wettbewerbsdruck ausgesetzt und steht in Konkurrenz mit zeitweise über 100 Gas- sowie ca. 140 Stromanbietern. Dem begegnen die Stadtwerke im Gas- und Stromvertrieb in ihrer Rolle als auch in Krisenzeiten zuverlässiger Versorger mit fairen Preisen, offener Kommunikation sowie einer laufenden Verbesserung von Prozessen und Kundenservice. Im Bereich des seit 2015 aufgebauten Stromvertriebs ist das Ziel, Neukunden beständig durch guten Service vor Ort und attraktive Preise hinzuzugewinnen. Die Konzessionen in der Strom-, Gas- und Wasserversorgung werden in wettbewerblichen Verfahren durch die Kommunen vergeben. Deshalb sind auch die Stadtwerke grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, dass bestehende Konzessionsverhältnisse nach Ablauf nicht fortgeführt werden können. Demgegenüber besteht für die Stadtwerke die Chance, neue Konzessionen in Hattingen in der Zukunft hinzuzugewinnen, um ihre Geschäftstätigkeit deutlich auszuweiten. 5.5 Zinsänderungsrisiken Nach einer langen Niedrigzinsperiode ist es zu Zinssteigerungen gekommen. Höhere Zinsen führen zu wachsenden Anforderungen der Kreditinstitute bei Darlehensaufnahmen und ziehen eine größere Belastung des Jahresergebnisses nach sich. Auf der anderen Seite entlasten sie das Ergebnis durch geringere Rückstellungszuführungen für Pensionsverpflichtungen und wirken sich durch eine höhere Eigenkapitalverzinsung bei den Gas- und Stromnetzentgelten positiv aus. Die Zinsentwicklung ist für den mittelfristigen Finanzbedarf zu beobachten, um sich abzeichnenden Veränderungen rechtzeitig begegnen zu können. Die Stadtwerke finanzieren Neuinvestitionen in der Regel langfristig, um eine hohe Planungssicherheit zu gewährleisten. 5.6 IT-Risiken Die Geschäftsprozesse der Stadtwerke sind weitgehend IT-gestützt. Anhaltende Unterbrechungen der IT-Systeme könnten erhebliche negative Folgen für das Unternehmen und seine Verarbeitungs- und Kommunikationsprozesse - auch mit externen Marktpartnern - haben. Die Server sind in einem Data Center (Sicherheitsstandard Tier 3) gegen physischen Eingriff gesichert. Möglichen Cyberangriffen mit Schadsoftware begegnen die Stadtwerke mit einem Bündel an geeigneten Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko von Betriebsunterbrechungen und/oder Vermögensverlusten gering zu halten. Dazu zählen z.B. regelmäßige Datensicherungen, der Einsatz von Sicherheitssoftware und effektive Zugriffskontrollen. Regelmäßige Schulungen schärfen das Bewusstsein der Mitarbeitenden für Cybercrime. Aktuelle Notfallkonzepte sowie IT-Sicherheitsrichtlinien flankieren die beschriebenen Maßnahmen. 5.7 Bonitätsrisiken Grundsätzlich sind die Stadtwerke - wie jedes andere Unternehmen auch - Bonitätsrisiken bei ihren Kunden und Lieferanten ausgesetzt. Angesichts der diversifizierten Abnehmerstruktur ist dieses Risiko bei den Kunden der Stadtwerke Hattingen GmbH gering. Möglichen Ausfällen von Kundenforderungen wird durch ein effektives Forderungsmanagement begegnet. Dem potentiellen Ausfallrisiko von Kunden und Lieferanten wird durch Bonitätsprüfungen - sowohl vor Vertragsabschluss wie auch kontinuierlich - ausreichend Rechnung getragen. 5.8 Bestandsrisiken Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, sind für die Stadtwerke Hattingen GmbH derzeit nicht erkennbar. 6 Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit Umsatzerlösen unter dem Niveau von 2023 gerechnet. Der Stromvertrieb soll dabei weiter ausgebaut werden. Im Gasvertrieb werden durch Preissenkungen geringere Umsatzerlöse prognostiziert, denen im Materialaufwand entsprechend niedrigere Gasbeschaffungskosten gegenüberstehen. Im Erfolgsplan 2024 wurde ein Jahresergebnis von 1.066 T€ geplant. Die Stadtwerke Hattingen GmbH plant mit einer Eigenkapitalquote für das Folgejahr auf dem Niveau des Berichtsjahres in Höhe von ca. 33 %. 7 Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die Stadt Hattingen hat durch die Festlegung des Unternehmensgegenstandes im Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen GmbH die öffentliche Zwecksetzung vorgeschrieben. Gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages ist der Gegenstand des Unternehmens die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Zudem ist die Gesellschaft nur zu solchen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern oder wirtschaftlich berühren. Die Gesellschaft hat die öffentliche Zwecksetzung nachhaltig erfüllt. Im Rahmen der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates bedarf die Geschäftsführung, zur Gewährleistung der Zielerreichung in zahlreichen Angelegenheiten der Gesellschaft, der Zustimmung des Aufsichtsrates bzw. der Gesellschafterversammlung (Vorbehaltsaufgaben des Aufsichtsrates gemäß § 11 und § 13 des Gesellschaftsvertrages). Außerdem hat der Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) um die Prüfung der Einhaltung der Grundsätze gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu erweitern; der Abschlussprüfer hat im Prüfungsbericht über die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz gesondert zu berichten.
Hattingen, 14. Mai 2024 Tellmann, Geschäftsführer BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang 2023Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Stadtwerke Hattingen GmbH, Hattingen, wird im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 15493 geführt. Das Stammkapital beträgt 5.200 T€ und wird zu 60 % von der Stadt Hattingen und zu 40 % von der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen gehalten. Gegenstand des Unternehmens sind nach § 2 des Gesellschaftsvertrags die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Wasser sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes, den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen und Zuschüsse, bewertet. Bei den selbsterstellten Anlagen wurden neben den Material- und Lohnkosten angemessene Gemeinkostenzuschläge berücksichtigt. Die Vermögensgegenstände werden planmäßig entsprechend ihrer voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen enthalten Beteiligungen, die zu Anschaffungskosten angesetzt werden. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind die Bau- und Installationsstoffe zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Baukosten- und Hausanschlusskostenzuschüsse wurden bei den entsprechenden Anlagen abgesetzt. Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Die sonstigen Rückstellungen betreffen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Langfristige Rückstellungen wurden abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens wird in der Anlage "Entwicklung des Anlagevermögens" gesondert gezeigt. Die Finanzanlagen betreffen eine Beteiligung. An der rku.it GmbH, Herne besteht eine Beteiligung in Höhe von 1,1 % bzw. 34 T€. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 9.826 T€. Der Jahresüberschuss 2023 der rku.it beträgt 2.900 T€. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Stichtag abgerechnete Lieferungen für Gas-, Strom- und Wasserverbräuche sowie Installationsleistungen enthalten. Bei den Verbräuchen sind die erhaltenen Abschlagzahlungen berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Forderungen gegen das Finanzamt und kreditorische Gutschriften. Die Kapitalrücklage ist unverändert. Die andere Gewinnrücklage setzt sich aus thesaurierten Gewinnen und unmittelbar nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB eingestellten Beträgen aus Rückstellungen zusammen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 2.676.454,00 € wurden unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck, eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % (durchschnittlicher Marktzins der vergangenen 10 Geschäftsjahre, § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB), einer Gehaltsdynamik von 3,00 % und einer Rentendynamik von 2,00 % berechnet. Die Bewertung erfolgte mit dem modifizierten Teilwertverfahren bzw. mit dem Barwert. Bei der Abzinsung wird von dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Auf Basis eines Rechnungszinsfußes von 1,74 % (durchschnittlicher Marktzins der vergangenen 7 Geschäftsjahre, § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB) ergibt sich zum Bilanzstichtag eine Pensionsverpflichtung von 2.704.768,00 €; der Unterschiedsbetrag zur bilanzierten Pensionsrückstellung beträgt insofern 28.314,00 € (i. Vj. 109.758,00 €). Dieser Betrag unterliegt den Regelungen zur Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen für Urlaub und Gleitzeit 95 T€, die Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 127 T€, für ausstehende Rechnungen 369 T€, Abrechnung 106 T€ und für Archivierung 254 T€. Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten (Vorjahreswerte in Klammern)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen, wie im Vorjahr, Dienstleistungen. Forderungen gegen Gesellschafter wurden unter der Voraussetzung - gleichwertig und fällig - mit entsprechenden Verbindlichkeiten saldiert. Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden sämtliche Baukostenzuschüsse aus dem Erwerb und der Verpachtung des Stromnetzes ausgewiesen. Die übernommenen und die aufgrund Verpachtung vereinnahmten Baukostenzuschüsse aus dem Stromnetz werden analog StromNEV über eine Laufzeit von 20 Jahren linear aufgelöst. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Von den Umsatzerlösen entfallen 28.751 T€ (i. Vj. 16.331 T€) auf den Gasvertrieb, 3.439 T€ (i. Vj. 3.422 T€) auf den Wasserverkauf, 2.956 T€ (i. Vj. 2.492 T€) auf die Gasverteilung, 5.251 T€ (i. Vj. 3.502 T€) auf den Stromverkauf und 1.247 T€ (i. Vj. 1.188 T€) auf das Pachtentgelt für das Stromnetz. Ertragszuschüsse wurden in Höhe von 220 T€ (i. Vj. 221 T€) aufgelöst. Der Materialaufwand enthält in erster Linie Aufwendungen für Gasbezug (21.145 T€), Strombezug einschließlich Stromnetzentgelte (5.040 T€) und Gasnetzentgelte (1.669 T€). Hier werden auch die von den Stadtwerken zu tragenden Konzessionsabgaben für Gas (298 T€) und Wasser (405 T€) ausgewiesen. Bei den Abschreibungen auf das Anlagevermögen handelt es sich um planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten als größte Posten IT-Aufwendungen (915 T€) und Rechts- und Beratungskosten (140 T€). Darüber hinaus sind hier periodenfremde Aufwendungen von 33 T€ erfasst. In den Zinsaufwendungen sind 49 T€ (i. Vj. 44 T€) aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen die Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Geschäftsjahr (1.032 T€) zuzüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer aus Vorjahren (49 T€). Aktive latente Steuern von 148 T€ (i. Vj. 121 T€) resultieren aus unterschiedlichen Ansätzen von Rückstellungen und Baukostenzuschüssen in der Handels- bzw. Steuerbilanz. Die Bewertung erfolgte mit dem durchschnittlichen Unternehmenssteuersatz in Höhe von 34 %. Unter Ausnutzung des gesetzlichen Wahlrechtes erfolgte kein Ansatz der aktiven latenten Steuern. Angaben zum Jahresergebnis Für das Geschäftsjahr ist ein Jahresüberschuss von 1.832.859,55 € auszuweisen. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe 1.000.000,00 € anteilsmäßig an die Gesellschafter auszuschütten. Der verbleibende Betrag von 832.859,55 € soll in die Gewinnrücklage eingestellt werden. Ergänzende Angaben Aufsichtsrat und Vergütungen Dirk Glaser, Hattingen Bürgermeister der Stadt Hattingen Vorsitzender Uwe Träris, Herdecke Vorstand der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen stv. Vorsitzender Hans-Jörg Beckmänning, Wetter Prokurist der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen Klaus Werner Fister, Hattingen Rentner Stadtverordneter der Stadt Hattingen Niels Hartbecke, Hattingen Bauingenieur Stadtverordneter der Stadt Hattingen Anne Hofmeister, Hattingen Dipl. Wirtschaftsingenieurin Stadtverordnete der Stadt Hattingen (bis 30.03.2023) Ralf Holtmann, Gevelsberg Geschäftsführer der AVU Netz GmbH Lothar Kipscholl, Hattingen Beamter Stadtverordneter der Stadt Hattingen Markus Kosch, Schwelm Prokurist der AVU Netz GmbH Rui Benjamin Kreikebaum, Plettenberg Leiter Privat- und Geschäftskunden der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen Sascha Kursawe, Hattingen Anlagenmechaniker Heizung / Sanitär Stadtverordneter der Stadt Hattingen Manfred Lehmann, Hattingen Beamter Stadtverordneter der Stadt Hattingen Claudia Lüttringhaus, Hattingen Verwaltungsangestellte Stadtverordnete der Stadt Hattingen (seit 30.03.2023) Daniel Pilz, Wetter Leiter Messstellenbetrieb stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen Heiko Urbschat, Bochum Gas- und Wasserinstallateur-Meister Arbeitnehmervertreter Martin Wagner, Hattingen Integrationscoach Stadtverordneter der Stadt Hattingen Monika Weiße, Wetter Leiterin Finanzen, Steuern und Personal Arbeitnehmervertreterin Margit Wiegold-Bovermann, Hattingen Lehrerin Stadtverordnete der Stadt Hattingen Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten im Berichtsjahr im Einzelnen die folgenden Zahlungen:
Geschäftsführung und Bezüge
Die Bezüge des Geschäftsführers Lars Tellmann beliefen sich im Geschäftsjahr auf insgesamt 159.253,80 €. Davon entfallen 130.794,84 € auf das Grundgehalt, 15.948,00 € auf Sachbezüge, sowie 12.510,96 € auf Altersversorgung. Die Pensionsrückstellungen gegenüber ehemaligen Geschäftsführern oder deren Hinterbliebene belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 2.524.600,00 €. Deren Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr 116.355,96 €. Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer gemäß § 267 Abs. 5 HGB belief sich im Geschäftsjahr auf 45 , davon waren 10 Lohnempfänger und 35 Gehaltsempfänger beschäftigt. Zum 31.12.2023 betrug die Zahl der Beschäftigten (ohne Geschäftsführer) 45. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Auf der Grundlage einer tarifvertraglichen Vereinbarung haben die Stadtwerke Hattingen ihre Arbeitnehmer zur Gewährung einer Betriebsrente bei der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe, Münster, pflichtversichert. Die Beiträge werden im Rahmen eines Umlageverfahrens mit einem Regelumlagesatz in Höhe von 4,5 % auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt erhoben. Daneben werden 3,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts als Sanierungsgeld bezahlt. In 2023 beliefen sich die umlagepflichtigen Entgelte auf 2.559 T€ (im Vorjahr 2.517 T€). Hinsichtlich dieser Versorgungsverpflichtungen der Zkw gegenüber Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern der SWH sind Unterdeckungen nicht auszuschließen. Es besteht eine subsidiäre Einstandspflicht der SWH als Arbeitgeber. Die Gesellschaft hat insoweit unverändert von dem handelsrechtlichen Wahlrecht Gebrauch gemacht, diese mittelbaren Verpflichtungen nicht zu passivieren (Artikel 28 EGHGB). Aufgrund der für die Mitarbeiter bei der Zkw abgeschlossen Zusatzversorgung könnten, aufgrund der Subsidiärhaftung, grundsätzlich Verpflichtungen bestehen. Derzeit besteht keine Kenntnis über eine Unterdeckung bei der Zkw. Aus Gasbezugsverträgen bestehen voraussichtlich sonstige finanzielle Verpflichtungen im geschäftsüblichen Rahmen in Höhe von 12.673 T€, aus Stromlieferverträgen 2.648 T€ und aus Miet- und Leasingverträgen < 1 Jahr in Höhe von 75 T€ und zwischen 1 und 5 Jahren 213 T€. Honorare des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers EversheimStuible Treuberater GmbH beträgt 52,7 T€ und entfällt auf folgende Leistungen:
Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres vor, die eine wesentliche Auswirkung auf den Geschäftsverlauf der Stadtwerke Hattingen haben. Berichterstattung gemäß § 6b EnWG Die Stadtwerke Hattingen GmbH führt gem. § 6b Abs. 1 EnWG im Rahmen ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Gasvertrieb und Gasverteilung, Stromvertrieb und Elektrizitätsverteilung sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Soweit möglich, werden Erträge und Aufwendungen auf Basis der Einzelkonten direkt zugeordnet, ansonsten erfolgt eine Zuordnung nach sachgerechten Schlüsselgrößen.
Hattingen, den 31. März 2024 Tellmann, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens
*B = darin verrechnete Baukostenzuschüsse
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023Gasverteilung
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Berichterstattung gemäß § 6b EnWG Die Stadtwerke Hattingen GmbH führt gem. § 6b Abs. 3 EnWG im Rahmen ihrer Rechnungslegung getrennte Konten für die Tätigkeitsbereiche Stromvertrieb und Elektrizitätsverteilung, Gasvertrieb und Gasverteilung, sowie für andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Für die folgenden Tätigkeiten stellt die Stadtwerke Hattingen GmbH eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf:
Soweit möglich, werden Erträge und Aufwendungen auf Basis der Einzelkonten direkt zugeordnet, ansonsten erfolgt eine Zuordnung nach sachgerechten Schlüsselgrößen. Überblick über die Aufteilung wesentlicher Bilanzpositionen
Im Hinblick auf die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die allgemeinen Angaben verwiesen. Sie finden auf die Tätigkeitsbereiche entsprechend Anwendung. • Angaben gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestanden zum 31.12.2023, wie im Vorjahr, nicht. • Angaben gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 HGB Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen in den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und mME / iMS Elektrizität folgende Restlaufzeiten auf:
Alle übrigen Positionen bei den Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Dies gilt auch für das Vorjahr. • Angaben gemäß § 277 Abs. 5 HGB Die Aufwendungen aus der Abzinsung resultieren aus dem Zinsaufwand der Pensionsrückstellung und der Rückstellung für Deputate. Die Aufwendungen wurden mit dem Schlüssel "Overhead Unternehmen" auf alle Tätigkeitsbereiche aufgeteilt und betragen in der Elektrizitätsverteilung 1 T€ und der Gasverteilung 29 T€. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Hattingen GmbH, Hattingen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hattingen GmbH, Hattingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hattingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Gasverteilung" und "Elektrizitätsverteilung" sowie "grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 21. Mai 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Schellhorn, Wirtschaftsprüfer Fuchs, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat aufgrund mündlicher und schriftlicher Berichterstattung die Geschäftsführung laufend überwacht. Dabei wurden Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle wesentlichen geschäftlichen Vorgänge eingehend erörtert und die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Buchführung, Jahresabschluss sowie der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat billigte nach Prüfung und Beratung den vorgelegten Jahresabschluss bzw. den Lagebericht und empfiehlt der Gesellschafterversammlung
Für die im Geschäftsjahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Hattingen, 17. Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dirk Glaser, Vorsitzender Auszug aus der Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung 2024 der Stadtwerke Hattingen GmbH am 20.08.2024[...] TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Beschluss: Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2023 in der vorgelegten und vom Abschlussprüfer geprüften Fassung fest. TOP 2: Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2023 Beschluss: Aus dem Jahresüberschuss 2023 von 1.832.859,55 € wird ein Betrag von 1.000.000,00 € an die Gesellschafter ausgeschüttet. Von der Gewinnausschüttung erhalten entsprechend ihren Gesellschaftsanteilen die Stadt Hattingen 600.000,00 € und die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen 400.000,00 €. Der verbleibende Betrag von 832.859,55 € wird in andere Gewinnrücklagen eingestellt. [ ... ] |
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