AES
Angewandte Elektroniksysteme GmbH
Arnstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.065.974,10 |
821.865,10 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.024,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
53.799,00 |
27.480,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.010.151,10 |
794.385,10 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.363.866,97 |
2.273.004,93 |
| I.
Vorräte |
391.930,00 |
350.667,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
353.061,62 |
211.586,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.618.875,35 |
1.710.750,94 |
| Aktiva |
3.429.841,07 |
3.094.870,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.831.036,22 |
2.661.601,98 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
15.338,75 |
15.338,75 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 2.
eigene Anteile |
-10.225,84 |
-10.225,84 |
| II.
Gewinnrücklagen |
10.225,84 |
10.225,84 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.805.471,63 |
2.636.037,39 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.636.037,39 |
2.172.484,37 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
10.272,85 |
10.877,13 |
| C.
Rückstellungen |
331.139,67 |
315.193,35 |
| D.
Verbindlichkeiten |
257.392,33 |
107.197,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
257.392,33 |
107.197,57 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
136.812,50 |
36.812,50 |
| Passiva |
3.429.841,07 |
3.094.870,03 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die AES Angewandte Elektroniksysteme GmbH hat ihren
Sitz in Arnstadt. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Jena unter HRB 108951 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss der AES Angewandte
Elektroniksysteme GmbH wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt (§§ 265, 266 ff. HGB).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6
Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§
253 Abs.1 S. 1 HGB).
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§
253 Abs. 4 HGB). Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten bewertet. Zur langfristigen Sicherung
des Produktionsprozesses und in Abwehr aktuell bestehender
Lieferrisiken, wurde im Geschäftsjahr die strategische
Materialbevorratung weiter ausgeweitet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennwert ausgewiesen,
entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag sowie
der Handelsregistereintragung und ist voll eingezahlt.
Der
Sonderposten für Investitionszuschüsse in das
Anlagevermögen wurde gem. §§ 264 Abs. 2
i.V.m. 265 Abs. 5 HGB in Höhe der Zuschüsse
gebildet und entsprechend der Abschreibung der
geförderten Gegenstände des Anlagevermögens
aufgelöst.
Die
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet, der nach kaufmännischer Schätzung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
4.
Angaben zur Bilanz
Die
Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das
gezeichnete Kapital beträgt 50.000,00 DM
(25.564,59 Euro), eine Umstellung auf Euro ist noch
nicht erfolgt.
Die
Verbindlichkeiten haben i.H.v. 254.392,33 Euro
eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr (Vorjahr:
107197,57 Euro).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 136.812,50 Euro (Vorjahr:
36.812,50 Euro).
Es bestehen
keine Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
.
5.
Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 5.
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein
Gewinnvortrag von 2.731.288,39 Euro einbezogen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses gem. § 245
HGB
Arnstadt, 06.08.2024
gez.
Dr. Siegfried Ritter (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.08.2024
festgestellt.
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