Carta Magna
GmbH
Waldshut-Tiengen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.605,00 |
3.284,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.605,00 |
3.284,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.151,96 |
49.495,45 |
| I.
Vorräte |
9.491,65 |
20.240,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.543,42 |
8.419,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
15.116,89 |
20.834,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10,89 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.767,85 |
52.779,45 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
32.259,91 |
31.761,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
6.761,94 |
3.174,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
497,97 |
3.587,90 |
| B.
Rückstellungen |
920,00 |
4.981,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.587,94 |
16.035,52 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.587,94 |
16.035,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.767,85 |
52.779,45 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und
hat nach handelsrechtlichen Vorschriften bilanziert und
unter Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften
bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den
Vereinfachungsregeln der §§ 286, 288 HGB
macht die Gesellschaft bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise Gebrauch.
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterung des § 264 Abs. 1 HGB verzichtet die
Gesellschaft auf die Erstellung eines Lageberichtes.
Anlagevermögen
Das abnutzbare Anlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt und linear abgeschrieben.
Abschreibungen werden entsprechend der aufgrund
steuerlicher Vorschriften festgelegter
betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauern wie folgt
vorgenommen.
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Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
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3 - 13 Jahre
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Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S. des § 6
Abs. 2 EStG werden sofort abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
i. S. des § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet
und planmäßig linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder
mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Die sonstigen
Rückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
B.
ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSITIONEN
DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHUNG
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Jahresabschlußkosten und ausstehende
Lieferanten- bzw. Kostenrechnungen.
C.
ERGÄNZENDE ANGABEN
Mitglieder der Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an:
Angaben zu den Arbeitnehmern
Die Gesellschaft beschäftigte keine
Angestellten.
Köln, im Dezember 2009
Reiner Maus
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