Huvermann
software engineering GmbH
Petershagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.358,00 |
1.539,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.356,00 |
1.537,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.634,34 |
2.261,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.158,57 |
806,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
475,77 |
1.454,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
8.992,34 |
3.800,17 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.709,29 |
1.786,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.213,88 |
17.611,78 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.923,17 |
-5.602,10 |
| B.
Rückstellungen |
588,92 |
594,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
694,13 |
1.419,81 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
694,13 |
1.419,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
8.992,34 |
3.800,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von zwei Jahren), nach
§ 253 Abs. 2 HGB bzw.
§ 7 Abs. 1 EStG bewertet.
Das Sachanlagenvermögen wurde zu den
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(Nutzungsdauer zwischen zwei und fünf Jahren) unter
Berücksichtigung der Vorschriften des § 253
Abs. 2 HGB und
§ 7 Abs. 1 EStG voll angesetzt.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im
Zugangsjahr unter Beachtung der Vorschriften des
§ 254 HGB und § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
waren keine Einzelrisiken durch Wertberichtigungen zu
berücksichtigen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen gem. § 253 Abs.
1 HGB.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen
insgesamt € 7.001,49.
Der Bilanzverlust entwickelte sich wie folgt:
Verlustvortrag zum 01.01.2010 € 23.213,88
Gewinn 2010 €
5.923,17
Bilanzverlust 31. Dezember 2010 €
17.290,71
- davon durch Eigenkapital gedeckt €
17.290,71.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung der Huvermann software
engineering GmbH durch den Geschäftsführer:
- Herrn Heiko Huvermann, Hille.
Der Geschäftsführer ist von den
Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Petershagen, 29.06.2011
Huvermann software engineering GmbH
- Geschäftsführung -
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Heiko Huvermann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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