Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 6494
Eingetragen
5.10.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Gipserzeugnissen für den Bau
Gegenstand
die Fliesen- und Natursteinplattenverlegung, die Verlegung von Fußbodenbelägen (PVC, Linoleum, Teppichboden und Laminat), die dauerelastische Versiegelung sowie der Handel mit Baustoffen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu erwerben sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Ludwig
seit 11.4.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stefan Ludwig GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.482

2.599

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

32.250

214.050

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

29.727

119.789

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

3.045

182

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.678

2.643

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

203.805

81.742

Summe Aktiva

272.987

421.005



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Verlustvortrag

-106.742

-105.339

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-122.063

-1.403

nicht gedeckter Fehlbetrag

203.805

81.742

B. Rückstellungen

30.200

4.200

C. Verbindlichkeiten

242.787

416.805

Summe Passiva

272.987

421.005

ANHANG

der Firma Stefan Ludwig GmbH, Mönchengladbach,

für das Geschäftsjahr 2015

1.

Allgemeine Angaben

Die Stefan Ludwig GmbH hat seit Gründung ihren Sitz in Mönchengladbach. Zum Geschäfts­zweck der Gesell­schaft zählt insbesondere die Fliesen- und Naturstein­platten­verlegung. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mönchengladbach unter der Register-Nr. B 6494 des Handelsregisters eingetragen.

Der Jahres­abschluss der Stefan Ludwig GmbH zum 31. Dezember 2015 wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff. Han­delsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Be­stimmungen für Kapitalge­sell­schaften in §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Obwohl die Gesell­schaft als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB gilt, hat sie auf die Nutzung größen­abhängiger Erleichterungen zum Teil verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert auf dem nati­onal üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesell­schaften nicht obligatorische Berichterstattung zur Lage der Gesellschaft hat die Stefan Ludwig GmbH verzichtet.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlust­rechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahin­ge­hend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen.

1.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung erfolgt unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prinzip). Dabei wurden bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust­rechnung folgende Bilanzie­rungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet worden. Die der Abnutzung unterliegenden Anlagegüter sind planmäßig nach der linearen Methode ab­geschrieben worden.

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis zu EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet, der über einen Zeitraum von fünf Jahren gleichmäßig aufzulösen ist.

Die Entwicklung der Sachanlagen im Ge­schäftsjahr 2015 ist aus dem diesem Anhang bei­gefügten Anlagegitter gem. § 268 HGB er­sichtlich.

Beim Vorratsvermögen handelt es sich um halbfertige Bauaufträge sowie Vorräte an sonsti­gen Erzeug­nis­sen und Materialien ausgewiesen. Die Bewertung der halbfertigen Bauauf­träge erfolgt unter Be­rücksichtigung der angefallenen Material- und Lohnkosten. Die Be­wertung der Vor­räte an sonstigen Er­zeugnissen und Materialien erfolgte mit den Anschaf­fungskosten unter Beach­tung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 HGB.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind ebenso wie die sonstigen Vermö­gens­gegen­stände und liquide Mittel zum Nominalwertprinzip bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge an­gesetzt.

Das gezeichnete Kapital, das zum Nennwert angesetzt ist, ist voll eingezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen sind zu notwendigen Erfüllungsbeträgen auf Basis vernünf­tiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kosten­steigerungen passiviert worden; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewis­sen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Auf aus­ländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existierten nicht.

 

Mönchengladbach, den 23. Februar 2017

Stefan Ludwig

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.02.2017

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