Geipel
AG
Neustadt
(Orla)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
559,00 |
559,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
27.331,23 |
26.732,82 |
| Aktiva |
27.890,23 |
27.291,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
464,82 |
428,28 |
| B.
Rückstellungen |
916,30 |
887,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.509,11 |
25.976,31 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
26.509,11 |
25.976,31 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
671,04 |
1.584,60 |
| Summe
Passiva |
27.890,23 |
27.291,82 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang
(1) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft, die nach den
Bestimmungen des § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267a Abs.
1 HGB die Größenmerkmale einer
Kleinstkapitalgesellschaft aufweist, ist gemäß
§ 267a Abs. 3 HGB verpflichtet einen Anhang
aufzustellen. Die Gesellschaft hält 100% der Anteile
an einer Gesellschaft.
Der Anhang ist nach den am 1. Januar 1986 in Kraft
getretenen Vorschriften des HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19. Dezember 1985, zuletzt
durch Gesetz vom 5. Januar 2007 geändert, sowie den
einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die handelsrechtlichen Ausweis- und
Gliederungsvorschriften finden Anwendung.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going Concern)
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Erstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 liegen keine
Anzeichen vor, die diese Annahme nicht rechtfertigen.
(2) Bilanzierung und Bewertung
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
Flüssige Mittel:
Die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen:
Am Bilanzstichtag bestanden nicht festgesetzte
Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern gegenüber einer
Finanz- oder Gemeindekasse in der ausgewiesenen Höhe.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
(3) Sonstige Angaben
Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten
sowie Besicherung der Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem
Jahr sind iHv. € 26.509,11 enthalten
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als 5
Jahren bestehen nicht.
Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber aktuellen und ausgeschiedenen
Gesellschaftern:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen iHv. € 671,04.
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung oblag im
Berichtszeitraum Herrn Udo Geipel (Vorstand).
Ergebnisverwendungsvorschlag:
Der Verlust wird dem bestehenden Verlustvortrag
zugerechnet.
Neustadt an der Orla, den
25.03.2025
gez.
Udo Geipel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.03.2025
festgestellt.
|